ich finds auch strange, aber dazu hat die autorevue (ja ich weiß, auto eben) einen artikel mit rechtsinterpretation erstellt, aus dem das so hervorgeht
https://autorevue.at/ratgeber/dashcam-oesterreich-verboten-oder-erlaubt#:~:text=Wer mittels Dashcam den öffentlichen,Es ist also verboten
Nachweis von Straftaten anderer
Wer eine vermutete oder tatsächliche Straftat bzw. ein Fehlverhalten mittels Dashcam filmt und diese Aufnahmen der Polizei oder Behörde übergibt, verstößt gegen das Recht auf Schutz von personenbezogenen Daten. Folglich drohen Strafen und zivilrechtliche Unterlassungsansprüche.
Auch das ist also verboten.
Nachweis der eigenen (Un-)Schuld
Ein aufgenommenes Video, welches ggf. die eigene Unschuld beweist ist dann unbedenklich, wenn alle unbeteiligten Personen und Kennzeichen unkenntlich sind bzw. gemacht wurden. Bedenken sollte man aber, dass man sich durch ein solches Video auch selbst belasten könnte, wenn eine strittige Situation vom Gericht anders eingeschätzt wird.
Es ist also erlaubt, jedoch kann man sich ggf. selber mit dem Material belasten.
Die Versicherungsgesellschaft Zurich Connect schreibt dazu: „Bei einem Unfall oder einer Straftat wird behauptet, dass Sie Schuld tragen. Beweisen mit der Dashcam gemachte Aufnahmen Ihre Unschuld, dürfen Sie das Material an die Polizei übermitteln. Personen und andere Fahrzeuge müssen unkenntlich gemacht werden.“