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countdawn

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  1. Wandern ist erlaubt! Schwammerl Sammeln nicht! (wenn der Grudnbesitzer dies kundtut) Ein Mountainbiker-Pass kann durchaus nur auf Vereinbarung von MTB-Verbänden und Grundbesitzer-Verbänden zu Stande kommen. Für die Herstellung von Lift-, Kino- oder Theaterkarten braucht man doch auch nicht den Staat.
  2. Vielen Dank, dass Sie mein Revier meiden wollen. Es ist schließlich auch Sinn meiner Regelung, dass rücksichtslose MTBer nicht kommen. Wanderer und Naturgenießer haben freien Zutritt und werden sicher nicht belästigt (auch nicht von MTBern) Was ist mit dem Pensionisten an der Slowenischen Grenze? Hab noch nicht von ihm gehört.
  3. Ein Großes BRAVO, Schrotti !!! Damit könnte man viel erreichen. Ich hab selber schon sowas angedacht, aber leider nicht weiterverfolgt. Aber ich bin mir ziemlich sicher, jede Menge Strecken von Grundbesitzern dafür zu kriegen. Es müßte halt von den Bikern tatsächlich was geleistet werden und auch bekanntgegeben werden, welche Strecken sie benutzen wollen. Die generelle Freigabe aller Wege ist sicher nicht möglich und auch nicht sinnvoll. Wieso soll auch ein Waldbesitzer Geld für einen Weg bekommen, wo sicher niemand fährt. Angebot und Nachfrage würde das aber wunderbar lösen. Lasst und diesen Vorschlag weiterdiskutieren! Ich setze mich dafür ein and werde mit der Interessensvertretung der Waldbesitzer dazu Kontakt aufnehmen.
  4. Ich habe solch einen "Zahlplatz", und wer den einen Euro nicht mithat oder zahlen will, hat halt Pech ... Es ist auch Sache des Grundbesitzer, seinen Forstweg entsprechend einzurichten, wenn eine MTB-Benützung (mit Kontrolle) ermöglicht werden soll. Ich kann nicht für alle Waldbesitzer sprechen, meine aber, dass meine Methode klappt. Vielleicht gibt es die Möglichkeit die Methode auszuweiten. Wir leben in einer Marktwirtschaft und da gilt das Gesetz: Vermarkten was vermarktbar ist. Was nicht vermarktet wird, vermarktbar machen. Bin jederzeit zur Zusammenarbeit bereit. Aber enteignen lasse ich mich nicht! Ich sehe MTBer als Kunden in meinem Wald. "Ladendiebe" werden verfolgt und angezeigt. Nach meinen Erfahrungen, kann man mit MTBern auskommen, sobald sie nicht mehr unerkannt und anonym sind.
  5. Dann sind Sie bei um nur € 10.- jährlich oder € 1.- herzlich willkommen, sofern Sie die freigegebene Route (ca. 4km, die einen öffentlichen Rundweg von ca. 30 verbindet) nicht verlassen. Siehe http://www.waldfreizeit.at
  6. Ist das verboten, auch woanders zu posten? Übrigens verberge ich meine Identität nicht. Sie können Sie jederzeit auf http://www.waldfreizeit.at herausfinden: Sepp Rothwangl Ich habe leider schön ofter MTBiker angetroffen, bei denen man schwere Sauerstoffmängel im Gehirn annehmen mußte. Ob Sie darunter waren, kann ich leider nicht sagen, da ich Ihre Indentität nicht kenne.
  7. Was aber tun, wenn man nicht Kläger, sondern Angeklagter ist? Das sind sie automatisch, wenn der Unfallgegner verletzt ist. Meine Lebensqualität stieg enorm, nachdem ich das Befahren meiner Forstwege (an manchen Tagen über 200 Biker) durch Regelungen einschränkte. Ich bin selbst Mountainbiker der ersten Stunde und hab schon in den Achtziger Jahren mein erstes MBike erworben, und damals die wenigen Biker gerne geduldet. Leider ist durch Verhalten und Vermehrung der MTBer die Situation wegen der Beeinträchtigung bei der Waldbewirtschaftung untragbar geworden. Ich verstehe den Drang der Menschen nach freier Betätigung und Erholung im Wald. Man muss dem Rechnung tragen! Ich bin auch bereit, Forstwege zum MTBiken zur Verfügung zu stellen (was ich nachweislich tue). Mein Modell klappt, seitdem ich klare Regelungen durchsetze, zu meiner und wie ich hoffe und vermute auch zur Zufriedenheit vieler Benutzer. Ich sehe aber nicht ein, warum auf allen Forsttwegen generell "Freie Fahrt" für MTB gelten soll. Wenn Sie das nicht verstehen, kaufen Sie sich selber einen Wald, zahlen Sie die Steuern und Abgaben dafür und bewirtschaften Sie ihn. Dann werden Sie sehen, was los ist ... Fordern ist leicht ... Selber was machen ist schon schwieriger ...
  8. Ich konnte durch meinen kurzen Bremsweg nachweisen, dass ich nicht zu schnell fuhr. Dass der Biker dort gar nicht fahren durfte, spielte in der Verhandlung überhaupt keine Rolle.
  9. Der "gute Mann" will eher eine gütliche Regelung, glauben Sie mir! Aber diese ist mit vermummten Individuen (Helm, Brille, Mundschutz), die glauben bei Beanstandungen ohnehin leicht flüchten zu können, leider meist unmöglich. Darum sucht der "gute Mann" einen anderen Weg, um seine Erschwernisse bei Arbeitsausübung, Arbeitsausfall (ca. 5 Gerichtsverhandlungen/Jahr), Verlust an Ruhe und Lebensqualität und das erhöhte Risiko abgegolten zu bekommen. Wenn schon Enteignung, dann nicht unentgeltlich! Auch Grundablösen bei Eisenbahnbauten erfolgen nicht ohne Kohle.
  10. Leider hatte ich schon einen solchen schweren Unfall mit einem Biker, der mir am Waldweg ins Auto krachte. Der gute versuchte es als Vorsatz von mir darzustellen ... von "selber schuld" war da keine Rede. Die Sache wurde vom Richter genau nach STVO abgehandelt. Wollen Sie dass, dass Biker als "vogelfrei" erklärt werden, falls sie eine Unfall haben?
  11. noc schreibt: Also in der StVO ist KEINERLEI Haftung für einen Wegehalter vorgesehen. Countdawn antwortet: Was noc in Bezug auf Wegehaftung schreibt, stimmt mit Forstgesetz §176 nur teilweise, und nur in Bezug auf Wegeerhaltung überein. Lt. 1319a ABGB haftet der Wegerhalter für den Wegzustand bei Duldung, zitat.:"sofern die Duldung infolge des Vorliegens der Vorraussetzungen des § 863 ABGB als konkludende Willenserklärung gewertet werden kann". Anders gesagt, wenn ein MB nachweist, dass er schon öfters geduldet wurde, haftet der Wegeerhalter. (nicht nur bei grober Fahrlässigkeit) Deshalb gibt es gute Gründe das Befahren der Wege nicht zu dulden. Der Waldbewirtsschafter (WB) haftet aber auch für den Waldzustand. Weist zB. bei einem Schadensfall jemand nach, dass der Waldbauer den morschen Baum gekannt hat, der dem Geschädigten auf den Kopf fiel, so liegt grobe Fahrlässigkeit vor, und der Waldbauer haftet. (Fall im OGH ausjudiziert). Sogar das ungesicherte Absperren einer Hofzufahrt mit einem Weidezaun ist grob fahrlässig noc schreibt: Tja erstens sind wir da wiederrum bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (Haftung bei normalem Verhalten also unwahrscheinlich) und außerdem schließt sich hier der Kreis denn das ist die allgemeine Wegehalterhaftung, welche sowieso für jeden Weg gilt! Countdawn entgegnet darauf: Genau deshalb strebt ja jeder Waldeigentümer an, so wenig Leute wie möglich in seinem Wald zu haben, um sein Risiko damit zu minimieren. Die Rechnung ist einfach: hohe Frequenz -> hohes Risiko. Nichtsdestotrotz gilt leider auch auf Forstwegen die STVO was das Verhalten im Verkehr betrifft, was bei der Waldbewirtschaftung eine grobe Beeinträchtigung hervorruft. Geschieht ein Unfall, weil ein Waldbewirtschafter während der Fahrt seinen Waldbestand kontrolliert, oder an unübersichtlicher Stelle anhält, so trifft ihn die Schuld. Deshalb Vorrang im Wald für seine Bewirtschaftung! Falls MBiken Bestandteil der Waldbewirtschaftung wird, so kann dem durchaus Gleichrangigkeit eingeräumt werden. Doch Mbiker wollen ja "Freie Fahrt" und alles umsonst!
  12. Werte Mountainbiker, Bitte erlauben Sie mir eine etwas ausführliche Kritik an Ihrer Bürgerinitiative, von der ich durch Standard online erfuhr: Im Gegensatz zum vermutlich revierlosen Herrn Ing. Simon bin Eigentümer einer Waldwirtschaft, stelle entgeltlich einen Fortsweg für Radfahrer zur Verfügung (Siehe http://www.waldfreizeit.at) und habe einschlägige (leider im wahrsten Sinn des Wortes) Erfahrung. Herr Ing. Simon wittert vielleicht wohl in seinem wahren Beruf als Versicherer ein zusätzliches Geschäftsfeld. Da kann er gleich seinen eigenen (virtuellen) Forst Haftpflicht versichern. Zur rechtlichen Situation bei Unfällen (Haftung): Auch auf Forstwegen gilt die STVO und daher hat kein Forstwegbesitzer Interesse, dass sein Haftungsrisiko durch häufige Benutzer steigt. Und warum soll der Eigentümer allein das Haftungsrisiko tragen und kann es nicht auf die anderen Benutzer abwälzen. Zitat aus Simons Argumentatiosnkette aus http://derstandard.at/?url=/?id=2884522 Unfälle mit Mountainbikes sind verschwindend selten, Zusammenstöße mit Wanderern wurden überhaupt nie gemeldet. Diese und weitere Meldungen dürfte Herrn Ing. Simon nicht erreicht haben: Vor ca.6 Wochen wurde am Schöckel ein Wanderer von 3 Mountainbikern niedergefahren. Die Biker versuchten Fahrerflucht, wurden von nachkommenden Passanten aufgehalten und fuhren dann zum Unfallort zurück. Der Wanderer fiel so unglücklich auf einen Ast verletzte sich die Halsschlagader und verstarb. Dies ist kein Märchen sondern die traurige Wahrheit. Nachzulesen in der Kronenzeitung. Ich selbst hatte mehrere Unfälle mit Bikern, die vor dem Gericht endeten. (Gehirnerschütterung, Handbruch, Prellungen etc.) Zum Zitat: Gerne würde ich auf einen Flug nach z.B. Zypern verzichten, wenn ich stattdessen in Österreich gleichwertig die Möglichkeit hätte, nach Herzenslust und vor allem gesetzlich erlaubt mit dem Mountainbike die Natur zu genießen! Im Gegensatz zu Zypern oder Kreta wird in Österreich Forstwirtschaft betrieben, wobei Forstwege als wesentliche Betriebsmittel essentielle Arbeitsorte sind. Die angespannte finanzielle Situatuion ermöglicht es nicht, Personen abzustellen, die Forstwege absichern, da viele Mountainbiker von Hinweisschildern und Absperrungen nicht abzuhalten sind und einfach weiterfahren. Mir ist selbst passiert, dass bei Forstprozessorarbeiten ein MBiker plötzlich UNTER meinem Bagger in meinem Gesichtsfeld auftauchte. Das freie Benutzen aller Forstwege würde eine geregelte Waldbewirtschaftung unmöglich machen und käme einer Enteignung gleich. Zur eigentumsrechtlichen Situation: Die Waldeigentümer zahlen die Steuern und Abgaben für die Nutzung dieses Eigentums. Mitbenutzer müssen sich an diesen Kosten beteiligen, Schadensrisiko und Eigentumsrechte abgelten. Wenn der Wald ein Sportplatz werden sollte, so müßte eine Benützungsgebühr entrichtet werden. Z.B. ist bei Benutzung eines Golfplatzes doch auch ein Entgelt zu entrichten. Es gibt in Österreich bereits sehr viele Strecken, wo MBiken gesetzlich ermöglicht wurde. Reicht das nicht? Soll auch eine Bürgerinitiative von Fussgehern gestartet werden, die das Mountainbiken auf Forststraßen verhindern wollen? Wäre gespannt, wie das ausgeht. mit Grüßen Sepp Rothwangl
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