Als Opfer einer fahrlässigen Körperverletzung würde ich dir jedenfalls empfehlen, den Amtsarzt aufzusuchen und dich als Privatbeteiligter dem Verfahren anzuschließen. Auf diese weise ist die Verschuldensfrage von Amts wegen festzustellen und du ersparst dir vielleicht ein anstrengendes Privatverfahren oder zumindest unberechtigt zur Kasse gebeten zu werden.
Bitte berichtigt mich, wenn ich damit falsch liege.