bikeopi Geschrieben 13. Juni 2017 Geschrieben 13. Juni 2017 ich sehe am legalen tragen einer verdeckten kurzwaffe nicht wirklich ein problem, lächerlich ist eher die begründung in diesem fall, hanebüchern würde ich mal sagen. wenn ich daran denke mit welchen fähigkeiten aktuell autos gelenkt werden und wie einfach es ist für die gefährlichste waffe in ganz österreich einen berechtigungsschein zu bekommen mache ich mir wegen schusswaffen keinen kopf. das ist jetzt wirklich hanebüchern. Zitieren
bikeopi Geschrieben 13. Juni 2017 Geschrieben 13. Juni 2017 Der Unterschied ist, dass man ein Auto (in der Regel) kauft, bzw. den Führerschein macht, um von A nach B zu gelangen und nicht um sich damit vor etwaigen Angriffen zu schützen bzw. selbst angreifen zu können... so ist es. schusswaffen haben letztlich in den händen von laien nichts verloren. what for? es tun sich profis oft genug schon schwer im umgang damit. und wenn man jedes auto als waffe sieht (es war klar, dass das kommt), kann man das mit jedem stein, ast, Küchenmesser usw auch tun. Zitieren
6.8_NoGravel Geschrieben 13. Juni 2017 Geschrieben 13. Juni 2017 das"problem" ist keines, wird künstlich aufgebauscht und überbewertet. Zitieren
bikeopi Geschrieben 14. Juni 2017 Geschrieben 14. Juni 2017 (bearbeitet) das"problem" ist keines, wird künstlich aufgebauscht und überbewertet. da gebe ich dir recht, das ganze ist Anbetracht anderer Probleme kein wirklich relevantes, dennoch ist es gut und wichtig, dass es einen öffentlichen dekurs darüber gibt, zumal - zumindest ich - ein bisschen das gefühl habe, dass sich die bekannt einflussreiche jagdlobby hier mit einer etwas fadenscheinigen Argumentation ein Sonderrecht zu erkämpfen versucht. . ich kenne ja einige aktive und ehemalige jäger, welche die Sache anders sehen. . und es ist ja fast zum lachen, wenn man sich überlegt, dass auf der einen seite steht . ein JÄGER, (gern auch zwei oder mehrere) begleitet von einem ausgebildeten JAGDHUND ersterer im GRÜNEN TARNANZUG mit einem GELÄNDEWAGEN mit dem er auf WEGEN FAHREN DARF, auf denen nicht einmal Radfahrer fahren dürfen, mit einem SCHIESSGEWEHR mit hochpräziser Zeiss Optik, mit einem ordentlichen langen MESSER UND künftig einer PISTOLE . damit er auf der anderen Seite zB dem wirklich gefährlichen . REH . den Garaus machen kann. . Was braucht er demnächst noch für sein Hobby? . das Problem ist in Wahrheit nämlich ein anderes: die Amateure ballern nämlich trotz der ganzen Technik gern einmal daneben, das angeschossene wild flüchtet ins unterholz und dann muss der Schweißhund ausrücken, um dem ganzen irgendwie ein würdevolles ende setzen zu können. und klar, da im Dickicht ist so ein gewehr nicht sehr praktisch, deshalb kurzwaffe, damit die Jagd SICHERER wird.... . hier nochmal aus dem orf.at Artikel: Die Jäger hatten argumentiert, Faustfeuerwehrwaffen zur eigenen Sicherheit zu benötigen, etwa bei der Nachsuche auf angeschossenes Schwarzwild. „Im unwegsamen Gelände und Dickicht, in das sich das verwundete Wild meist zurückzieht, kann man mit einem langen Gewehr nicht agieren“, sagte ein Sprecher des Landesjagdverbandes gegenüber dem „Kurier“. Seitens des Landes hieß es auf Anfrage: „Maßnahmen, die zur Sicherheit bei der Jagd beitragen, werden begrüßt.“ Das Urteil des VwGH werde geprüft, und die Bezirkshauptmannschaften würden Anträge auf Waffenpässe künftig im Lichte dieser Entscheidung behandeln, so die Auskunft gegenüber noe.ORF.at. Bearbeitet 14. Juni 2017 von bikeopi Zitieren
NoNick Geschrieben 14. Juni 2017 Geschrieben 14. Juni 2017 Mit dem Schwarzwild wird die wüdsau gemeint sein und dann versteht ich das Argument des Selbstschutzes. Von Anfang an gscheit treffen, wär natürlich gscheit er. Zitieren
6.8_NoGravel Geschrieben 14. Juni 2017 Geschrieben 14. Juni 2017 ja, die begründung für die freigabe ist hanebüchern der vorteil der faustfeuerwaffe ist es den angeschossenen treiber gleich noch an ort und stelle von seinen schmerzen zu befreien. mountainbiker, spaziergänger und die verkäuferin beim billa sind nicht das primäre ziel, möglicherweise aber das opfer eines kollateralschadens, das dürfte aber bei der entscheidungsfindung billigend zur kenntnis genommen worden sein. das wild ist mir persönlich wurscht, besser gesagt braten. besser ein reh am teller als auf der motorhaube. Zitieren
weinbergrutscha Geschrieben 14. Juni 2017 Geschrieben 14. Juni 2017 Leute, ich orte hier Penisneid....(und das wg, einer Kurzwaffe). ist doch völlig Blunzn ob zu den 5 durchschnittlichen Langwaffen die ein Jäger hat der eine oder andere Revolver dazukommt, ( die von Jägern bevorzugt werden). Auf bewegliche Ziele (Mtbiker) wird sowieso mit Pfosten geschossen,(und da gibts keine Beweismittel wie bei einer Kugel die man einen Lauf zuordnen kann..) Zitieren
NoDoc Geschrieben 14. Juni 2017 Geschrieben 14. Juni 2017 (bearbeitet) Leute, ich orte hier Penisneid....(und das wg, einer Kurzwaffe). ist doch völlig Blunzn ob zu den 5 durchschnittlichen Langwaffen die ein Jäger hat der eine oder andere Revolver dazukommt, ( die von Jägern bevorzugt werden). Auf bewegliche Ziele (Mtbiker) wird sowieso mit Pfosten geschossen,(und da gibts keine Beweismittel wie bei einer Kugel die man einen Lauf zuordnen kann..) Deine Ansicht teile ich nicht. Das Führen der Kurzwaffe für ( worauf die Entscheidung ja abzielt) die Jagdaufseher zu erlauben, hat mM nach eine ganz fatale Optik, weil die Kurzwaffe damit zusätzlich zu den ohnedies schon vollkommen überzogenen Befugnissen dieser Personengruppe zu weiteren bewaffneten Exekutivpersonen abseits der Polizei führt. Aber natürlich, wenns die (s. unten) dürfen, dann wollen die Jaga natürlich auch. Jetzt kommen dann die Fischerei- und Naturwachter usw.... Das Forstschutzorgan als Organ der öffentlichen Aufsicht § 111. (1) Das Forstschutzorgan hat die durch § 112 eingeräumten Rechte eines Organs der öffentlichen Aufsicht und ist befugt, in Ausübung seines Dienstes, unbeschadet der Bestimmungen des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997, eine Faustfeuerwaffe zu führen. (2) Das Forstschutzorgan genießt in Ausübung seines Dienstes, wenn es das landesgesetzlich vorgeschriebene Dienstabzeichen trägt, den Schutz, der Beamten (§ 74 Z 4 StGB) gewährt wird. Auf Verlangen hat das Forstschutzorgan den Dienstausweis vorzuweisen. . § 112 Text Recht auf Ausweisung von Personen aus dem Wald und auf Festnahme § 112. Das Forstschutzorgan ist berechtigt, a) Personen aus dem Walde seines Dienstbereiches zu weisen, die eine Verwaltungsübertretung gemäß § 174 Abs. 3 begangen oder gegen die Bestimmungen des § 40 Abs. 1 verstoßen haben oder deren weiterer Aufenthalt begründeten Anlaß zur Besorgnis für den Schutz des Waldes, für die ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung oder für die Sicherheit des Eigentums gibt, b) in den Fällen des § 40 Abs. 1 und des § 174 Abs. 3 lit. a, letzter Satzteil, lit. b, c oder d die Nämlichkeit des Betretenen festzustellen und danach diesen bei der Behörde anzuzeigen, c) in den im § 35 des Verwaltungsstrafgesetzes 1950 vorgesehenen Fällen eine Person zum Zwecke ihrer Vorführung vor die Behörde auch festzunehmen und, falls sich diese Person der Festnahme durch Flucht entzieht, sie auch über seinen Dienstbereich hinaus zu verfolgen und außerhalb desselben festzunehmen, d) die im Besitze des Betretenen vorgefundenen Forstprodukte und Werkzeuge, die gewöhnlich zur Gewinnung oder Bringung der Forstprodukte verwendet werden, vorläufig zu beschlagnahmen und zu diesem Zwecke Behältnisse und Transportmittel zu durchsuchen. Bearbeitet 14. Juni 2017 von NoDoc Zitieren
6.8_NoGravel Geschrieben 14. Juni 2017 Geschrieben 14. Juni 2017 (bearbeitet) Leute, ich orte hier Penisneid... ups, jetzt dachte ich ganz kurz ich bin bei den anti-e-bikern gelandet Auf bewegliche Ziele (Mtbiker) wird sowieso mit Pfosten geschossen Ich würde eher sagen dass nur ein Pfosten unter meinen Jagdkameraden auf Mountainbiker schießen würde. Da die Angst davor aber so groß ist dürft das recht häufig vorkommen. Kenne dazu aber die aktuellen Zahlen nicht. Bearbeitet 14. Juni 2017 von 6.8_NoGravel Zitieren
weinbergrutscha Geschrieben 14. Juni 2017 Geschrieben 14. Juni 2017 @ no doc... so what?? real werden sich die Jäger höchstens selbst verletzen.. was kümmert es mich ob ein Jäger eine "verdeckte Kurzwaffe führt"? Fühlt sich hier irgendwer wirklich von Jägern bedroht ???? und ja die Bedrohung durch Autos ist viel realer, und nein, im Weinviertel fahren die Jungen nicht nur von A nach B.... Zitieren
stef Geschrieben 14. Juni 2017 Geschrieben 14. Juni 2017 Mit dem Schwarzwild wird die wüdsau gemeint sein und dann versteht ich das Argument des Selbstschutzes. Von Anfang an gscheit treffen, wär natürlich gscheit er. 100% agree Die Argumentation mit den Faustfeuerwaffen und dem Schwarzwild gibt's doch eh schon lange und ist eigentlich gelebte Praxis... Ist eben eine der wenigen legalen Möglichkeiten um an einen Waffenpass zu kommen Zitieren
weinbergrutscha Geschrieben 14. Juni 2017 Geschrieben 14. Juni 2017 ups, jetzt dachte ich ganz kurz ich bin bei den anti-e-bikern gelandet Ich würde eher sagen dass nur ein Pfosten unter meinen Jagdkammeraden auf Mountainbiker schießen würde. Da die Angst davor aber so groß ist dürft das recht häufig vorkommen. Kenne dazu aber die aktuellen Zahlen nicht. Die Jagd auf den gemeinen Mtbiker wird immer moderner...es wird auch schon überlegt das Fatbike mit einem Flintenlaufgeschoss zu erlegen. Auch gibts unter Waidkameraden schon die ersten Trailbuilding-Kurse um auch einmal einen Downhiller vors Geläuf zu bekommen.. Zitieren
bernd71 Geschrieben 14. Juni 2017 Geschrieben 14. Juni 2017 Das war schon immer so das Jagdaufseher zur Nachsuche auf Schwarzwild, zur Baujagd und auch zur Krähenjagd einen Waffenpass für Faustfeuerwaffen und Automaten bekommen haben. Ich war schon bei einigen Nachsuchen auf Schwarzwild dabei und weiß dass hier eine Pistole / Revolver sinnvoll sein kann. Verstehe nicht was IHR damit für ein Problem habt??? Zitieren
the-ninth Geschrieben 14. Juni 2017 Geschrieben 14. Juni 2017 Das war schon immer so das Jagdaufseher zur Nachsuche auf Schwarzwild, zur Baujagd und auch zur Krähenjagd einen Waffenpass für Faustfeuerwaffen und Automaten bekommen haben. Ich war schon bei einigen Nachsuchen auf Schwarzwild dabei und weiß dass hier eine Pistole / Revolver sinnvoll sein kann. Verstehe nicht was IHR damit für ein Problem habt??? Bei uns im Bezirk Mödling war es zu der Zeit wo ich den Jagdschein gemacht habe auch so. Konnte man nachweisen, dass man in einem Revier mit Schwarzwild tätig ist, bekam man die Erlaubnis für Faustfeuerwaffen. Dem ORF-Artikel nach wurde das aber nicht überall gleich gehandhabt, und deswegen das Urteil. Schöne Grüße, Robert Zitieren
6.8_NoGravel Geschrieben 14. Juni 2017 Geschrieben 14. Juni 2017 Auch gibts unter Waidkameraden schon die ersten Trailbuilding-Kurse um auch einmal einen Downhiller vors Geläuf zu bekommen.. Downhiller, einfach ein wenig mehr vorhalten als beim XC Fahrer Zitieren
wifi Geschrieben 14. Juni 2017 Geschrieben 14. Juni 2017 Downhiller, einfach ein wenig mehr vorhalten als beim XC Fahrer sind aber auch einfacher zu treffen weil breiter :devil: zudem meist bunter Zitieren
Bernd67 Geschrieben 14. Juni 2017 Geschrieben 14. Juni 2017 d) die im Besitze des Betretenen vorgefundenen Forstprodukte und Werkzeuge, die gewöhnlich zur Gewinnung oder Bringung der Forstprodukte verwendet werden, vorläufig zu beschlagnahmen und zu diesem Zwecke Behältnisse und Transportmittel zu durchsuchen.[/i] was für Fahrräder eher nicht zutrifft..... (siehe Leoben) Rest ist auch abgezielt auf Holzdiebstahl und wahrscheinlich analog Wilderei bei der Jagd? Zitieren
bikeopi Geschrieben 15. Juni 2017 Geschrieben 15. Juni 2017 Das war schon immer so das Jagdaufseher zur Nachsuche auf Schwarzwild, zur Baujagd und auch zur Krähenjagd einen Waffenpass für Faustfeuerwaffen und Automaten bekommen haben. Ich war schon bei einigen Nachsuchen auf Schwarzwild dabei und weiß dass hier eine Pistole / Revolver sinnvoll sein kann. Verstehe nicht was IHR damit für ein Problem habt??? Im artikel stand, dass das urteil auf 130000 österr. Jäger ausgeweitet werden könne, nicht nur aufseher. Find ich einfach nicht so prickelnd, dass immer mehr schwer bewaffnete amateure durch die wälder fahren. . Schusswaffen wie revolver, pistolen usw in der öffentlichkeit sind was für profis und schusswaffen ganz allgemein sollten besser am minimum gehalten werden. Ich hab leider schon zuviel unfug gesehen, der damit gemacht werden kann. Zitieren
bikeopi Geschrieben 15. Juni 2017 Geschrieben 15. Juni 2017 ....und ja die Bedrohung durch Autos ist viel realer, und nein, im Weinviertel fahren die Jungen nicht nur von A nach B.... Ich sah das vor vielen jahren auf einer südamerika tramptour anders: ich fühlte mich durch den alten pick-up, mit dem die drei spezialisten daher kamen, gar nicht bedroht, von den pistolen, mit denen sie vor meinem gesicht rumgewachelt haben aber doch sehr. . Ich kann also diesem vergleich wenig abgewinnen. In einer auseinandersetzung ist eine schusswaffe mmn im gegensatz zu einem auto ein sehr viel überzeugenderes argument. . "...oder ich fahr dich tot" ist eine eher seltene bedrohung, vermutlich auch im weinviertel. Zitieren
bikeopi Geschrieben 15. Juni 2017 Geschrieben 15. Juni 2017 Das wild lernt offenbar dazu: http://science.orf.at/m/stories/2849103/ Zitieren
weinbergrutscha Geschrieben 15. Juni 2017 Geschrieben 15. Juni 2017 Das wild lernt offenbar dazu: http://science.orf.at/m/stories/2849103/ abartig dass es Menschen gibt die mit Pfeil und Bogen auf lebende Tiere schiessen.. das Lernverhalten von Leitkühen ( die ja nicht geschossen werden (sollen)) macht die Erfüllung des Abschussplanes, gerade für Hobbyjäger die nur am Wochenende im Revier sind, nicht gerade leichter und entspannt dadurch auch nicht gerade das Verhältnis Erholungssuchender/Jäger im Wald. bei Schwarzwild gibts ja keinen Abschussplan, da ist die Lage entspannter, die Jäger haben bei uns schon aufgegeben zu versuchen den Bestand zu regulieren und die Bauern machen Elektrozäune um die Kukuruzfelder:p... Zitieren
OltaBanolta Geschrieben 19. Juni 2017 Geschrieben 19. Juni 2017 Die Bodensseregion in Österreich zeichnet sich wieder einmal durch sommertouristische Expertise aus! http://www.vol.at/stacheldraht-am-pfaender-sorgt-fuer-aufregung-ist-aber-rechtens/5327587 Die Gemeinde - die offenbar keinen Wert auf Mountainbiketourismus legt - gibt nur bekannt, dass diese Art der "Absperrung" rechtens sei und man halt aufpassen müsse, wo man hinsteigt. Das Radfahren sei ja sowieso verboten, weshalb man keinen Handlungsbedarf erkenne. Im Wintertourismus undenkbar! Sperr ich dort eine (inoffizielle) Skiroute die über meinen Grund geht mit einem Stacheldraht ab, dann hab ich den Tourismusverband, den Bürgermeister, die Skischulen und die Hoteliers mit Fackeln und Mistgabel bewaffnet auf meinem Hof.... Zitieren
weinbergrutscha Geschrieben 19. Juni 2017 Geschrieben 19. Juni 2017 Jo Wahnsinn.... was mich bei solchen Aktionen aber immer wieder wundert ist das die Fallensteller keine Angst haben an den "Falschen " zu geraten der sich dann dementsprechend revanchiert.. kann aber nicht ganz glauben dass das legal ist, ist ja kein Zaun im herkömmlichen Sinn.. Zitieren
NoNick Geschrieben 19. Juni 2017 Geschrieben 19. Juni 2017 Und nicht leicht erkennbar, egal ob ich zu russ od mit dem rad unterwegs bin. Auch dass sich Tiere verletzen können, ist ein starkes Argument. Is das egal? Zitieren
6.8_NoGravel Geschrieben 19. Juni 2017 Geschrieben 19. Juni 2017 Auch dass sich Tiere verletzen können, ist ein starkes Argument. Is das egal? Das ist in dem Fall sicher scheißegal. Es kommt immer drauf an wer den Stacheldraht verlegt hat und wie gut er in der Gemeinde/im Bezirk/im Land vernetzt ist. Würde ich das (in meinem nicht vorhandenen) Garten machen, da wäre sicher Feuer am Dach, könnte sich der Nachbarhund doch beim Versuch in meinen (noch immer nicht vorhandenen) Garten zu scheißen das Pfoterl aufreißen. An spielende Kinder denke ich da gar nicht, welches Kind geht heute noch in den Wald spielen? Zitieren
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