123mike123 Geschrieben 24. August 2019 Geschrieben 24. August 2019 Das mit den unterschiedlichen Geschwindigkeiten im Verkehr, kann man eigentlich nur sinnvoll lösen, wenn man auf mehrspurigen Straßen, die rechte Fahrbahn für solche +25km/h Geräte (mit E Unterstützung) vorsieht. Wo es keine mehrspurigen Straßen gibt, muss man Parkplätze opfern - sonst gibt es keinen Anreiz auf e-Mobilität zu setzen, die wirklich Autos ersetzt. Das ist das eigentlichen Problem der e-scooter zur Zeit: sie ersetzen nur in 5% der Fälle eine PKW Fahrt. Das ist zuwenig für eine Verkehrswende, wie sie in Wien angepeilt wird. Genau: Die Radwege verlaufen teilweise so dumm, dass man dauern stehen bleiben muss oder gefährdet wird, aber die neue Moped-Generation (der Strom kommt zwar aus der Steckdose, ist aner noch immer nicht umweltfreundlich erzeugt!) bekommt eine eigene Spur! Geht´s noch??? Zitieren
123mike123 Geschrieben 24. August 2019 Geschrieben 24. August 2019 Das ist auch so ein Thema, wo ich irgendwie gern eine modere Regelung hätte. Ich find es gehört eine Kategorie von Fahrrädern her, die ruhig schneller fahren dürfen (45km/h....?) Radwege benutzen dürfen und halt eine Haftpflicht usw brauchen. In den NL dürfen Mopeds auf fast allen Radwegen fahren. Das würd schon klappen. Wer sich bzgl. der Geschwindigkeit net im Griff hat, ist auch ohne Motor zu schnell. Du hast aber auch Kinder, oder! Ein Moped mit über 25km/h (egal ob mit Elektro- oder Verbrennungsmotor ... und dazu gehört eben alles, was einen Motor an Board hat) hat am Radweg fix nix verloren! Ich fahre ja auch mit dem Renner am Radweg nur, wo es sinnvoll ist, aber z.B. nicht am WE, wo mit viel Verkehr inkl. Kindern zu rechnen ist und wenn doch, dann sehr defensiv! Ich finde, dass Motorfahrräder (egal, ob man mittritt) ruhig von 25 auf 45 km/h aufgemacht werden dürfen (analog zu anderem Mopeds), aber dann bitte offiziell, MIT Fahrprüfung, MIT Taferl und NICHT am Radweg! Zitieren
6.8_NoGravel Geschrieben 24. August 2019 Geschrieben 24. August 2019 Ich fahre ja auch mit dem Renner am Radweg nur, wo es sinnvoll ist, oder verpflichtend notwendig ist. Mit modernen/breiten Aerofelgen ist der Rennradfahrer (z.b. der Zipp Firecrest Fahrer) zur Verwendung der benützungsplichtigen Radfahranlage verpflichtet. Das gilt übrigens auch für alle anderen Ausnahmen für Rennräder. Gem. Fahrradverordnung. gilt die Ausnahme für Rennräder nur bis zu einer Felgenaußenbreite von höchstens 23mm. Firecrest z.B. haben 25 mm Außenbreite, somit kein Rennrad mehr gem. Fahrradverordnung. Ein Gravelrenner gehört ohnehin auf den Radweg, aber das ist eine andere Geschichte. Zitieren
Gast chriz Geschrieben 24. August 2019 Geschrieben 24. August 2019 Könnte hier im Forum ein Verkaufsschlager werden. Zitieren
AIR-MARKY Geschrieben 24. August 2019 Geschrieben 24. August 2019 So das habt ihr jetzt davon, jetzt verrate ich "meine" Trails nur mehr E-Bikern Zitieren
graveloso_marveloso Geschrieben 24. August 2019 Geschrieben 24. August 2019 oder verpflichtend notwendig ist. Mit modernen/breiten Aerofelgen ist der Rennradfahrer (z.b. der Zipp Firecrest Fahrer) zur Verwendung der benützungsplichtigen Radfahranlage verpflichtet. Das gilt übrigens auch für alle anderen Ausnahmen für Rennräder. Gem. Fahrradverordnung. gilt die Ausnahme für Rennräder nur bis zu einer Felgenaußenbreite von höchstens 23mm. Firecrest z.B. haben 25 mm Außenbreite, somit kein Rennrad mehr gem. Fahrradverordnung. Ein Gravelrenner gehört ohnehin auf den Radweg, aber das ist eine andere Geschichte. Ob da ein Richter im Falle eines Unfalls fernab des benützungspflichtigen Radwegs den Rennradfahrer aufgrund der Aerolaufräder mit 25mm Reifenbreite belangen würde?? Zitieren
6.8_NoGravel Geschrieben 24. August 2019 Geschrieben 24. August 2019 (bearbeitet) Ob da ein Richter im Falle eines Unfalls fernab des benützungspflichtigen Radwegs den Rennradfahrer aufgrund der Aerolaufräder mit 25mm Reifenbreite belangen würde?? Es geht nicht um die Reifenbreite. Du kannst auf Felgen mit 23 mm Außenbreite 32 mm Reifen fahren und es ist immer noch ein Rennrad gem. der Fahrradverordnung. Du kannst sogar einen Flatbar montieren und es ist immer noch ein Rennrad gem. Fahrradverordnung solange die Außenbreite der Felge nicht mehr als 23 mm misst. Bei einer Felgenaußenbreite über 23 mm fällt das Rad nicht mehr in die Kategorie Rennrad gem. Fahrradverordnung und hat wie ein Mountain-, Gravel oder Citybike auch gem. StVO vollständig ausgestattet zu sein. Bearbeitet 24. August 2019 von 6.8_NoGravel Zitieren
graveloso_marveloso Geschrieben 24. August 2019 Geschrieben 24. August 2019 Sehr schön! Und bei Felgenbreite unter 23mm kann das Gericht im Nachhinein feststellen, daß es gar keine Trainingsausfahrt war.🤕 Zitieren
6.8_NoGravel Geschrieben 24. August 2019 Geschrieben 24. August 2019 Selbst die tägliche fahrt in die arbeit mit einem rr gem. fahrradverordnung gilt als trainingsfahrt soferne das schlüssig begründet werden kann (siehe urteil im link). Zitieren
graveloso_marveloso Geschrieben 24. August 2019 Geschrieben 24. August 2019 Hab mir den Berufungsbescheid etwas durchgelesen. Um 21:55 eine Trainingsfahrt würde voraussetzen, eine StVO konforme Beleuchtung inkl. Strahler montiert zu haben. Aber welches Rennrad hat sowas drauf! Zitieren
NoFatMan Geschrieben 24. August 2019 Geschrieben 24. August 2019 (bearbeitet) Ich fahre im Dunkeln, Lupine am Vorbau, Rücklicht redundant, Reifen mit Refelektionsreifen und Gurtweste über von Cube. Ich Leuchte wie ein Christbaum und eine Funkstreife meinte ich super. Ich möchte ehrlichgesagt wieder gesund nach Hause kommen. Ungarn schreibt die Warnweste in der Nacht ausserhalb der Ortschaft vor. Habe ich bei der Lakemania schätzen gelernt. Meine Erfahrung nach ehrlich Hunderten Nachtfahrten, wenn dich die Polizei sieht und du wirklich sichtbar bist, hast du keine Probleme. Wenn du mit einer Baumarktfunzel auf der Bundesstraße unterwegs bist, solltest Blutspenderausweis mitnehmen. Nachdem wir von dem e bike Thema abgekommen sind, besonders einfach ist die Lichtintegration in den e bike Akku zB Domane+ Ich würde auch in meinem Privatwald mit ausreichend Licht fahren. Bearbeitet 24. August 2019 von NoFatMan Zitieren
bbkp Geschrieben 24. August 2019 Geschrieben 24. August 2019 Hab mir den Berufungsbescheid etwas durchgelesen. Um 21:55 eine Trainingsfahrt würde voraussetzen, eine StVO konforme Beleuchtung inkl. Strahler montiert zu haben. Aber welches Rennrad hat sowas drauf! meins. Zitieren
6.8_NoGravel Geschrieben 24. August 2019 Geschrieben 24. August 2019 Nachdem wir von dem e bike Thema abgekommen sind, besonders einfach ist die Lichtintegration in den e bike Akku zB Domane+ n. Es wird so viel nach neuen regeln bzgl. e bikes gerufen dass es gar nicht schlecht ist sich die gültigen bzgl. des muskelbikens wieder mal zu gemüte zu führen. Es soll ja rennradfahrer geben die meinen sie hätten immer und überall das recht im training nebeneinander zu fahren:D Zitieren
graveloso_marveloso Geschrieben 24. August 2019 Geschrieben 24. August 2019 meins. Auch Pedalrückstrahler? Zitieren
bbkp Geschrieben 24. August 2019 Geschrieben 24. August 2019 Auch Pedalrückstrahler? [TABLE=class: wi100 noTableBorder leaders, width: 945] [TR] [TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2, align: right]5. [/TD] [TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9, align: justify]mit gelben Rückstrahlern an den Pedalen; diese können durch gleichwertige Einrichtungen ersetzt werden, [/TD] [/TR] [/TABLE] jep, gleichwertiges hab ich an den schuhen. Zitieren
NoFatMan Geschrieben 25. August 2019 Geschrieben 25. August 2019 [TABLE=class: wi100 noTableBorder leaders, width: 945] [TR] [TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2, align: right]5. [/TD] [TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9, align: justify]mit gelben Rückstrahlern an den Pedalen; diese können durch gleichwertige Einrichtungen ersetzt werden, [/TD] [/TR] [/TABLE] jep, gleichwertiges hab ich an den schuhen. Ich auch. Ich habe die Scott Schuhe, die aussen komplett mit der Reflektionsfolie beschichtet sind. Fahre ich nur bei einer Nachttour. Tagsüber sind sie nur Silber und das sieht langweilig aus. Zitieren
123mike123 Geschrieben 25. August 2019 Geschrieben 25. August 2019 Hab jetzt etwas gesucht, aber keine Regel gefunen, die definiert, wann Rennradler im Training (lt. Fahrradverordnung und Co) nebeneinanderfahren dürfen. Gefühlt verstehe ich, dass sich Autofahrer verarscht fühlen, wenn nur 2 Radler unterwegs sind und nebeneinander fahren. - Ich vermeide das, um es einfacher zu haben. Ab einer gewissen Gruppengröße ist es sicherer, einen Zweierreihe zu bilden (oder zu kreiseln). Dann ist die Gruppe auch kürzer und kann leichter überholt werden. Hat wer eine Definition für das Nebeneinanderfahren parat? Zitieren
Sonny Geschrieben 25. August 2019 Geschrieben 25. August 2019 Gefühlt verstehe ich, dass sich Autofahrer verarscht fühlen, wenn nur 2 Radler unterwegs sind und nebeneinander fahren. - Ich vermeide das, .... Zitieren
Sonny Geschrieben 25. August 2019 Geschrieben 25. August 2019 Dieser Spam ist im falschen Thread. Zitieren
Baci Geschrieben 25. August 2019 Geschrieben 25. August 2019 Laut ÖAMTC Website: "Nach der StVO Ist das Nebeneinanderfahren auf Radwegen, in Fahrradstraßen, in Wohnstraßen und in Begegnungszonen erlaubt. Auf sonstigen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf nur mit Rennfahrrädern bei Trainingsfahrten nebeneinander gefahren werden; beim Nebeneinanderfahren darf nur der äußerste rechte Fahrstreifen benützt werden. Ist in einer Fußgängerzone das Befahren mit Fahrrädern erlaubt, darf auch hier nebeneinander gefahren werden." Das müsste in der STVO § 68. Verhalten der Radfahrer geregelt sein. Zitieren
6.8_NoGravel Geschrieben 25. August 2019 Geschrieben 25. August 2019 es darf sogar zu viert nebeneinander gefahren werden sofern nur der rechte fahrstreifen verwendet wird und "ein rennmäßiges konstant hohes Tempo gefahren wird" Die 20 kmh flat-plauschgruppe gehört also auf die benutzungspflichtige radfahranlage und nicht auf den fahrstreifen. Nebeneinanderfahren auf der bundesstraße kannst dann auch vergessen weil es sich lt definition nicht mehr um eine trainigsfahrt handelt, auch wenn es ein erholungs- oder grundlagen"training" ist. Beides ist nämlich kein rennmäßig konstant hohes tempo gem. 68StVO. Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.