OLLi Geschrieben 4. November 2014 Teilen Geschrieben 4. November 2014 Hallo, falls einer der Rechtsexperten im BB evtl. kurz Zeit hat, sich das Schreiben eines Anwaltes kurz anzuschauen, wären wir sehr dankbar. Während eines Radl-Festivals haben wir unser Auto am Straßenrand geparkt und niemand behindert. Scheinbar hat sich ein Anrainer gestört gefühlt und meint (durch seinen Anwalt vertreten), dass wir seinen Zufahrtsweg blockiert hätten. In Wirklichkeit hat er freie Fahrt auf die Straße gehabt. Wir haben eine Geldforderung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Die Details würde ich per E-Mail schicken . 1000 Dank! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FloImSchnee Geschrieben 4. November 2014 Teilen Geschrieben 4. November 2014 Oh, der "nette" Klassiker mit "unterschreiben Sie diese Unterlassenserklärung, andernfalls Besitzstörungsklage, Bearbeitungsgebühr 250-300 Euro"? Typisches Arschlochverhalten mancher Anwälte in AT. Ein Foto davon, wieviel du verparkt hast, wirst du eher nicht haben, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OLLi Geschrieben 4. November 2014 Autor Teilen Geschrieben 4. November 2014 (bearbeitet) So ist es. Foto hat der Kläger selbst geschickt aber es geht darum, dass wir seine Wegzufahrt, die nicht als solche ersichtlich ist, zugeparkt haben. Das auch nur für ca. 2 Stunden. Bearbeitet 4. November 2014 von OLLi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MalcolmX Geschrieben 4. November 2014 Teilen Geschrieben 4. November 2014 Haben DIE überhaupt ein Foto oder Beweise? Ich würd ehrlich gesagt mal zur Polizei marschieren und die nach ihrer Meinung fragen... hab da eigentlich recht positive Erfahrungen gemacht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mr.Vain Geschrieben 4. November 2014 Teilen Geschrieben 4. November 2014 Ich kann dir nur sagen wies bei meiner Einfahrt ständig passiert. Wenn der Falschparker nicht min 0.5m in meine Einfahrt steht dh ca 80cm vor der Bodemarkierung interesiert das die Polizei recht wenig. Ich bin aber auch kein Anwalt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 4. November 2014 Teilen Geschrieben 4. November 2014 Foto hat der Kläger selbst geschickt . Haben DIE überhaupt ein Foto oder Beweise? scheinbar ned. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MalcolmX Geschrieben 4. November 2014 Teilen Geschrieben 4. November 2014 Hat sich überschnitten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Siegfried Geschrieben 4. November 2014 Teilen Geschrieben 4. November 2014 Das ist eine Abzockermasche von Anwälten, die über Rechtsschutzversicherungen an streitlustige/konfliktfreudige Menschen kommen. Ich würde den Ball über einen Rechtsvertreter zurückspielen. Keinesfalls würde ich etwas zahlen, sondern es im schlimmsten Fall auf eine Anhörung vor Gericht ankommen lassen. Spätestens dann wird das Gericht wahrscheinlich zur Einsicht gelangen, dass möglicherweise eine Besitzstörung vorgelegen haben könnte, aber die Persönlichkeitsrechte und Nutzung des Klägers nicht "mehr als geringfügig" beeinträchtigt würden. Angesichts der erwartbaren Kosten im Verhältnis zum Streitwert wird da aber nicht allzu viel rauskommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OLLi Geschrieben 4. November 2014 Autor Teilen Geschrieben 4. November 2014 Danke für die bisherigen Antworten, Tatort war Tirol und das macht die Sache für uns in Wien wohnende nicht gerade einfacher. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 4. November 2014 Teilen Geschrieben 4. November 2014 Hat sich überschnitten faule ausred Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kupi Geschrieben 4. November 2014 Teilen Geschrieben 4. November 2014 Ich würde einmal für mich klären, ob ich im Recht war, oder nicht. Bisher ist für mich nicht klar, ob Du eine Einfahrt verparkt hast und dies mit einem Foto klar belegbar is, oder nun doch nicht. Solltest Du Dir sicher sein, dass niemand behindert wurde, könnte man tatsächlich auf eine Klage warten. Ich denke da gerade an einen ewig langen Streit zwischen einen österreichischen Mobilfunkanbieter und mir. Als diese mit einer Klage drohten, schrieb mein Anwalt, dass wir einer Klage gelassen entgegen sehen - darauf hat mir ein Knabe von denen angerufen und mir mitgeteilt, dass er schon vieles erlebt hat, aber noch nie so einen frechen Anwalt - habe ihn erklärt, dass er dies meinen Anwalt mitteilen soll - daraufhin war der Fall zu Ende. Generell: Eine Rechtsschutzversicherung gehört aus meiner Sicht in jeden Haushalt, oder vielleicht meldet sich eh noch nodoc, Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Venomenon Geschrieben 5. November 2014 Teilen Geschrieben 5. November 2014 Danke für die bisherigen Antworten, Tatort war Tirol und das macht die Sache für uns in Wien wohnende nicht gerade einfacher. Wenn ich mich recht erinnere, ist der austragungsort, wenn du geklagt wirst, in deinem Fall Wien, also eh ideal für dich. Da ist das zuständige Gericht das am Wohnort des beklagten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
marty777 Geschrieben 5. November 2014 Teilen Geschrieben 5. November 2014 Prinzipiell gilt bei einer Einfahrt folgendes: Wird die Einfahrt blockiert und der Besitzer will herausfahren, bist du schuldig (kannst angezeigt u. abgeschleppt werden). Wird die Einfahrt blockiert und der Besitzer will hineinfahren, darf er sich einen anderen Parkplatz suchen (gilt nicht bei Botschaften, UNO oder OPEC Einfahrten, da wird abgeschleppt). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kupi Geschrieben 5. November 2014 Teilen Geschrieben 5. November 2014 Prinzipiell gilt bei einer Einfahrt folgendes: Wird die Einfahrt blockiert und der Besitzer will herausfahren, bist du schuldig (kannst angezeigt u. abgeschleppt werden). Wird die Einfahrt blockiert und der Besitzer will hineinfahren, darf er sich einen anderen Parkplatz suchen (gilt nicht bei Botschaften, UNO oder OPEC Einfahrten, da wird abgeschleppt). So easy wirds nicht sein. Ein bissl zum Einlesen in die Besitzstörungsklage kurzer Auszug daraus: Eine Besitzstörung liegt nur dann vor, wenn es dem Störer möglich gewesen ist, den rechtswidrigen Eingriff in fremde Besitzrechte zu erkennen. Parkverbotsschilder helfen zwar, dieses Bewusstsein zu wecken, sind aber keine unbedingte Voraussetzung für die Geltendmachung der Besitzstörung. Sie erleichtern allerdings den Beweis des Störungsbewusstseins des Störers. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
outmen Geschrieben 5. November 2014 Teilen Geschrieben 5. November 2014 Prinzipiell gilt bei einer Einfahrt folgendes: Wird die Einfahrt blockiert und der Besitzer will herausfahren, bist du schuldig (kannst angezeigt u. abgeschleppt werden). Wird die Einfahrt blockiert und der Besitzer will hineinfahren, darf er sich einen anderen Parkplatz suchen (gilt nicht bei Botschaften, UNO oder OPEC Einfahrten, da wird abgeschleppt). so habe ich das auch mal gehört und die erklärung dazu wäre, weil es sein kann das der "besitzer" dringend zum arzt oder ins spital fahren muss, aber niemand davon ausgeht das er dringend heim muss! ich denke dieses gesetzt dürfte von einem verheirateten stammen :devil: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
marty777 Geschrieben 5. November 2014 Teilen Geschrieben 5. November 2014 War also keine Polizei involviert? Zivilrechtlich geht sicher was, aber da kenn ich mich nicht aus. Da sollte der Anwalt aber Beweise (Fotos) haben, sonst ist es das Papier nicht wert, auf dem es steht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MalcolmX Geschrieben 5. November 2014 Teilen Geschrieben 5. November 2014 Hosen runter Olli - zeig her das Foto... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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