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Geschrieben

lt STVO §68 Verhalten mit dem Fahrrad gilt ja:

 

"(3) Es ist verboten,[TABLE=class: wi100 noTableBorder]

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[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2]a)[/TD]

[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]auf einem Fahrrad freihändig zu fahren oder die Füße während der Fahrt von den Treteinrichtungen zu entfernen,[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2]b)[/TD]

[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]sich mit einem Fahrrad an ein anderes Fahrzeug anzuhängen, um sich ziehen zu lassen,[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2]c)[/TD]

[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]Fahrräder in einer nicht verkehrsgemäßen Art zu gebrauchen, zum Beispiel Karussellfahren, Wettfahren und dgl.,

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2]d)[/TD]

[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]beim Radfahren andere Fahrzeuge oder Kleinfahrzeuge mitzuführen,

[/TD]

[/TR]

[TR]

[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2]e)[/TD]

[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]während des Radfahrens ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung zu telefonieren; hinsichtlich der Anforderungen für Freisprecheinrichtungen gilt § 102 Abs. 3 KFG 1967."

[/TD]

[/TR]

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soweit so gut, aber was bitte ist Karussellfahren?

Geschrieben

Leicht abstrahiert würde ich meinen, dass das irgendwas mit "Im Kreis fahren" zu tun hat, etwas abstrahiert durch unerwartete Fahrmanöver die Straße/den Radweg zu blockieren und/oder andere Verkehrsteilnehmer zu behindern. Oder aber es hat etwas mit Artistik zu tun.

Vielleicht gibt's irgendwo im Anhang Erklärungen dazu?

Geschrieben

Na manche haben schon so einen Sprachschatz. Karussel bin ich das letzte mal wasweißichwann gefahren. Vor mir die Feuerwehr rechts von mir ein Krankenwagen, ich auf einer Giraffe und hinter mir der Hubschrauber der Polizei. Der Siegi hat dann gsagt, ich soll nimmer so viel saufen.

 

Aber Punkt d) hat auch was. Ich bin noch nicht auf die Idee gekommen zB einen Minicar mit zu nehmen.

Geschrieben

also lt. Mobilitätsargentur Wien (die innerhalb von zwei Stunden auf die Anfrage geantwortet hat):

 

"Mit diesem Passus in der StVO ist gemeint, dass es nicht erlaubt ist sich gegenseitig zu ziehen. Oder sich durch kräftiges Stoßen ordentlich vorwärts zu bringen."

 

wie auch immer das dann in der Praxis ausschauen sollte...

 

...wobei ein Madison auf der Straße wär mal was anderes :devil:

Gast User#240828
Geschrieben
weiters wäre interessant, wie 1967 die "Anforderungen für Freisprecheinrichtungen " genau definiert waren

 

 

Die STVO wurde seit 1967 x Mal novelliert...

Geschrieben

Freisprechanlage heißt in der Praxis dann so etwas wie: Stöpsel im Ohr, Handy in der Hand, Aufmerksamkeit weißderteufelwo.

Also eh ganz wie bei den motorisierten Hühneraugen ...

Da soll ein Belgischer Kreisel, der nicht mehr als eine halbe Fahrspur barucht, gefährlich sein?

Geschrieben
Freisprechanlage heißt in der Praxis dann so etwas wie: Stöpsel im Ohr, Handy in der Hand, Aufmerksamkeit weißderteufelwo.
Nein, nachdem man nicht einhändig fahren darf.

Also, vom Gesetz her: das Handy muss in eine Tasche, die Hände an den Lenker. Und dann halt eine Bluetooth-Freisprecheinrichtung, wenn man wirklich beim Radln telefonieren will...

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