mmatthiass Geschrieben 10. Juli 2015 Geschrieben 10. Juli 2015 lt STVO §68 Verhalten mit dem Fahrrad gilt ja: "(3) Es ist verboten,[TABLE=class: wi100 noTableBorder] [TR=class: invisible] [TD=class: W22][/TD] [TD=class: W15][/TD] [TD=class: W15][/TD] [TD=class: W22][/TD] [TD=class: W22][/TD] [TD=class: W22][/TD] [TD=class: W22][/TD] [TD=class: W22][/TD] [TD=class: TextWidth][/TD] [TD=class: W90][/TD] [TD=class: W90][/TD] [/TR] [TR] [TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2]a)[/TD] [TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]auf einem Fahrrad freihändig zu fahren oder die Füße während der Fahrt von den Treteinrichtungen zu entfernen,[/TD] [/TR] [TR] [TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2]b)[/TD] [TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]sich mit einem Fahrrad an ein anderes Fahrzeug anzuhängen, um sich ziehen zu lassen,[/TD] [/TR] [TR] [TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2]c)[/TD] [TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]Fahrräder in einer nicht verkehrsgemäßen Art zu gebrauchen, zum Beispiel Karussellfahren, Wettfahren und dgl., [/TD] [/TR] [TR] [TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2]d)[/TD] [TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]beim Radfahren andere Fahrzeuge oder Kleinfahrzeuge mitzuführen, [/TD] [/TR] [TR] [TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2]e)[/TD] [TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]während des Radfahrens ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung zu telefonieren; hinsichtlich der Anforderungen für Freisprecheinrichtungen gilt § 102 Abs. 3 KFG 1967." [/TD] [/TR] [/TABLE] soweit so gut, aber was bitte ist Karussellfahren? Zitieren
Siegfried Geschrieben 10. Juli 2015 Geschrieben 10. Juli 2015 Leicht abstrahiert würde ich meinen, dass das irgendwas mit "Im Kreis fahren" zu tun hat, etwas abstrahiert durch unerwartete Fahrmanöver die Straße/den Radweg zu blockieren und/oder andere Verkehrsteilnehmer zu behindern. Oder aber es hat etwas mit Artistik zu tun. Vielleicht gibt's irgendwo im Anhang Erklärungen dazu? Zitieren
MalcolmX Geschrieben 10. Juli 2015 Geschrieben 10. Juli 2015 Nach dem Absatz wären ja Radmarathons auch auf einem sehr dünnen Eis... Zitieren
stefan_m Geschrieben 10. Juli 2015 Geschrieben 10. Juli 2015 Wäre es möglich, dass damit das ständige abwechseln im Windschatten gemeint ist, also das durchtauschen vom Vordermann? Zitieren
Gast chriz Geschrieben 10. Juli 2015 Geschrieben 10. Juli 2015 Ein Belgischer Kreisel http://www.roadbike.de/know-how/fahrtechnik/so-funktioniert-der-belgische-kreisel.240877.9.htm Zitieren
stefan_m Geschrieben 10. Juli 2015 Geschrieben 10. Juli 2015 Da war ich ja eh garned so schlecht dabei Zitieren
Siegfried Geschrieben 10. Juli 2015 Geschrieben 10. Juli 2015 Ein Belgischer Kreisel http://www.roadbike.de/know-how/fahrtechnik/so-funktioniert-der-belgische-kreisel.240877.9.htm Daran hab ich jetzt garnicht gedacht. Das wird's wohl sein! Zitieren
hermes Geschrieben 10. Juli 2015 Geschrieben 10. Juli 2015 Nach dem Absatz wären ja Radmarathons auch auf einem sehr dünnen Eis... alles verboten, was spaß macht Zitieren
trialELCH Geschrieben 10. Juli 2015 Geschrieben 10. Juli 2015 Nach dem Absatz wären ja Radmarathons auch auf einem sehr dünnen Eis... Die sind doch offiziell Touristikveranstaltungen? Zitieren
Sugarbabe Geschrieben 10. Juli 2015 Geschrieben 10. Juli 2015 Na manche haben schon so einen Sprachschatz. Karussel bin ich das letzte mal wasweißichwann gefahren. Vor mir die Feuerwehr rechts von mir ein Krankenwagen, ich auf einer Giraffe und hinter mir der Hubschrauber der Polizei. Der Siegi hat dann gsagt, ich soll nimmer so viel saufen. Aber Punkt d) hat auch was. Ich bin noch nicht auf die Idee gekommen zB einen Minicar mit zu nehmen. Zitieren
Siegfried Geschrieben 10. Juli 2015 Geschrieben 10. Juli 2015 Naja, der Großteil der Marathons "unterliegen der StVO"..... Zitieren
Sugarbabe Geschrieben 10. Juli 2015 Geschrieben 10. Juli 2015 ...zumindest das was sich auf öffentlichen Straßen, die nicht separat abgesperrt sind, abspielt. Wie auch bei Rallyes die Überführungsetappen usw. Zitieren
Siegfried Geschrieben 10. Juli 2015 Geschrieben 10. Juli 2015 Ich erinnere mich da z.B. an die Wachauer Radtage, wo die Autos vorbeifahren. Abgesperrt/abgeriegelt wird da nicht wirklich. Zitieren
Gast User#240828 Geschrieben 10. Juli 2015 Geschrieben 10. Juli 2015 wurde schon 2005 diskutiert.. http://bikeboard.at/Board/archive/index.php/t-30044.html wobei rennradfahrer ja eigene bestimmungen haben, die dürfen bei trainingsfahrten mit einem rennrad auch nebeneinanderfahren - der belgische kreisel ist im prinzip nicht viel anders. Zitieren
mmatthiass Geschrieben 10. Juli 2015 Autor Geschrieben 10. Juli 2015 also lt. Mobilitätsargentur Wien (die innerhalb von zwei Stunden auf die Anfrage geantwortet hat): "Mit diesem Passus in der StVO ist gemeint, dass es nicht erlaubt ist sich gegenseitig zu ziehen. Oder sich durch kräftiges Stoßen ordentlich vorwärts zu bringen." wie auch immer das dann in der Praxis ausschauen sollte... ...wobei ein Madison auf der Straße wär mal was anderes :devil: Zitieren
Gast User#240828 Geschrieben 10. Juli 2015 Geschrieben 10. Juli 2015 gut zu wissen: http://www.rc-rih-tulln.at/PDF/Diverses/RennfahrerDefinition.pdf Zitieren
6.8_NoGravel Geschrieben 10. Juli 2015 Geschrieben 10. Juli 2015 Wenn ich mit meinem Doppler Effekt einen Kreisel fahre ist das OK, wenn ich versuche ihn abzustoßen oder anzuschieben nicht. Gut zu wissen. Zitieren
Sugarbabe Geschrieben 13. Juli 2015 Geschrieben 13. Juli 2015 Wahrscheinlich, weil das gegenseitige Berühren mit einem höheren Unfallrisiko verbunden ist, egal in welcher Form. Zitieren
bernardo Geschrieben 14. Juli 2015 Geschrieben 14. Juli 2015 weiters wäre interessant, wie 1967 die "Anforderungen für Freisprecheinrichtungen " genau definiert waren Zitieren
feristelli Geschrieben 14. Juli 2015 Geschrieben 14. Juli 2015 alles verboten, was spaß macht Windschattenfahren nicht Telefonieren aber in Wirklichkeit scheinbar auch nicht ... Zitieren
Gast User#240828 Geschrieben 14. Juli 2015 Geschrieben 14. Juli 2015 weiters wäre interessant, wie 1967 die "Anforderungen für Freisprecheinrichtungen " genau definiert waren Die STVO wurde seit 1967 x Mal novelliert... Zitieren
Sugarbabe Geschrieben 14. Juli 2015 Geschrieben 14. Juli 2015 Ich kann auch beim Radeln frei sprechen, ohne die Hände vom Lenker nehmen zu müssen. Zitieren
feristelli Geschrieben 14. Juli 2015 Geschrieben 14. Juli 2015 Freisprechanlage heißt in der Praxis dann so etwas wie: Stöpsel im Ohr, Handy in der Hand, Aufmerksamkeit weißderteufelwo. Also eh ganz wie bei den motorisierten Hühneraugen ... Da soll ein Belgischer Kreisel, der nicht mehr als eine halbe Fahrspur barucht, gefährlich sein? Zitieren
FloImSchnee Geschrieben 14. Juli 2015 Geschrieben 14. Juli 2015 Freisprechanlage heißt in der Praxis dann so etwas wie: Stöpsel im Ohr, Handy in der Hand, Aufmerksamkeit weißderteufelwo.Nein, nachdem man nicht einhändig fahren darf. Also, vom Gesetz her: das Handy muss in eine Tasche, die Hände an den Lenker. Und dann halt eine Bluetooth-Freisprecheinrichtung, wenn man wirklich beim Radln telefonieren will... Zitieren
feristelli Geschrieben 14. Juli 2015 Geschrieben 14. Juli 2015 Nein, ... Richtig, lt. Vorschrift. Aber in der Praxis sieht's anders aus Zitieren
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