Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nach langer Absenz bei der Arbeitnehmerveranlagung habe ich soeben die letzten 5 Jahre eingegeben - wenn das alles so überwiesen wird, geht sich eine halbe Profi-Rennradmaschine aus :-) Kinder, Kredit und Versicherungen sei Dank!

lg

Thomas

Geschrieben
Nach langer Absenz bei der Arbeitnehmerveranlagung habe ich soeben die letzten 5 Jahre eingegeben - wenn das alles so überwiesen wird, geht sich eine halbe Profi-Rennradmaschine aus :-) Kinder, Kredit und Versicherungen sei Dank!

lg

Thomas

Dir ist schon klar, dass da nur eine halbe Rennradmaschine zurück kommt weil Du vorher eine halbe Rennmotoradmaschine (wenn nicht sogar eine ganze) eingezahlt hast?:U:

Geschrieben
Nach langer Absenz bei der Arbeitnehmerveranlagung habe ich soeben die letzten 5 Jahre eingegeben - wenn das alles so überwiesen wird, geht sich eine halbe Profi-Rennradmaschine aus :-) Kinder, Kredit und Versicherungen sei Dank!

 

Haben sie es dir auch fein verzinst? Vor einigen Jahren (als die Sparzinsen schon bei ~2% waren) hat das Finanzamt noch wahnwitzige 4% Zinsen gezahlt! :D

Geschrieben
Haben sie es dir auch fein verzinst? Vor einigen Jahren (als die Sparzinsen schon bei ~2% waren) hat das Finanzamt noch wahnwitzige 4% Zinsen gezahlt! :D

 

Für 2011 und 2012 habe ich tatsächlich noch zusätzlich Zinsen erhalten :-) In Summe von 2011 bis 2015 ein stattlicher 4stelliger Betrag. Kann mir somit Gedanken über ein n+1 bike machen :-)

 

lg

Thomas

Geschrieben

Bzgl. Kredit und Kinderfreibetrag habt ihr mir schon geholfen.

 

Jetzt wäre noch eine Antwort zu der Frage interessant, ob ich Rechnungen auf den Namen meiner Freundin in meine ANV aufnehmen darf, wenn wir einen gemeinsamen Haushalt haben. Bei ihr macht das so gut wie nix aus, wenn ich bei mir das Gleiche vorberechnen lasse, bringts deutlich mehr.

Laut unserem Betriebsrat und einer Bekannten, die beim Finanzamt arbeitet, geht das, habe aber auch schon gegenteilige Meinungen gehört.

 

Bin etwas zwiespalten ;)

Geschrieben

OK, so mach ichs ;)

Ist die "Gefahr" kontrolliert zu werden eigentlich höher wenn man mehr Positionen zum Abschreiben angibt, als wenn man eine "normale" ANV ohne jeglichen Sonderausgaben macht?

Habe bis jetzt nie wirklich was angegeben außer Kirchensteuer und wurde noch nie aufgefordert, etwas zu belegen.

  • 9 Monate später...
Geschrieben

Frage an die Wissenden:

 

Meine Schwester und ich haben 2016 eine Kleinigkeit geerbt. Natürlich auch Begräbniskosten. Ich bin Angestellter in Vollzeit und die Begräbniskosten übersteigen ein Bruttomonatsgehalt deutlich. Meine Schwester ist Kellnerin in Teilzeit bei Ihr wird das Monatsgehalt entsprechend noch deutlicher überstiegen.

 

Nun können wir die Kosten ja abschreiben. Was macht da Eurer Meinung mehr Sinn? Wenn wir uns Kosten und Abschreibung zu gleichen Teilen teilen oder wenn einer Alles übernimmt. Wer müsste das dann sein? Bekommt das niedrigere Einkommen mehr zurück oder das höhere?

 

Danke für die hilfreichen Tips vorab!

Geschrieben

Wie hoch der Verdienst ist, ist im Grunde egal.

 

Es gilt folgende Regelung:

 

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/19/Seite.191000.html

 

Wenn du auf deinem Wohnsitz-Finanzamt nachfragst (persönlich) kanns schon sein, dass dir die da weiterhelfen können, wie du das am Gschicktesten machst, und sonst ggf. einen Steuerberater konsultieren. Kostet auch was, aber ist sicher hilfreich.

Geschrieben

Oops. der link ist eh schon oben...

 

 

 

 

Steuerliche Absetzbarkeit von Bestattungskosten

 

Begräbniskosten einschließlich der Errichtung eines Gedenkzeichens an der Grabstelle (z.B. ein Grabstein) gehören grundsätzlich zu den Verbindlichkeiten des Nachlasses und sind daher in erster Linie aus diesem zu bestreiten.

 

Vergütungen von anderen Stellen (z.B. Sterbeversicherung) gelten als Nachlassvermögen.

 

Nur wenn kein Nachlassvermögen (Aktiva) vorhanden ist, sind Begräbniskosten bis maximal 5.000 Euro (bis zum Jahr 2012 bis maximal 4.000 Euro) und die Kosten eines Grabsteins ebenfalls bis maximal 5.000 Euro (bis zum Jahr 2012 bis maximal 4.000 Euro) als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Die Kosten für Blumen und Kränze, für ein schlichtes, dem Ortsgebrauch entsprechendes Totenmahl sowie für Beileidskundgebungen sind Teil der Begräbniskosten. Nicht absetzbar sind hingegen die Kosten der Trauerkleidung und der Grabpflege.

  • 1 Jahr später...
Geschrieben
...

 

 

...

 

Danke, ihr hattet beide Recht, wir konnten natürlich nichts geltend machen, weil das Begräbnis aus der Verlassenschaft gezahlt wurde. Besonders toll, weil die Bestellerin das ohne viel Rückfrage mit uns gemacht hat. Hier galt wer anschafft zahlt nicht (macht eh wer Anderer).

 

Aber jetzt eine neue Frage:

Angenommen ich gehe einer Beschäftigung (Angestellter) nach und verdiene ca. 2.000 € im Monat netto.

Ich würde gerne nebenbei einige Arbeiten in unserer Wohnhausanlage machen und würde dafür auf Honorarnotenbasis im Jahr 1.000 € von der Eigentümergemeinschaft erhalten.

 

Was ist davon abzuführen?

Stimmt es, dass immer rückwirkend 14,62 % Sozialversicherung, das sind 1.000 * 0,1462 = 146,20 = gezahlt werden müssen?

Von den restlichen 1.000 – 146,20 = 853,8 € sind dann die Steuern (ca. 42 %) zu bezahlen. Bleiben also rund 495 €.

Darf man dann Arbeitsmittel (Werkzeug, Putzmittel und Sonstiges) abschreiben oder seht Ihr da noch anderes Optimierungspotential? Anstellung Kündigen und nur für die Hausverwaltung arbeiten, damit ich wenig genug verdiene ist keine Möglichkeit ;)

Geschrieben

Mit der Frage würde ich einen Steuerberater oder Steuerspezialisten befassen, denn da kenn ich mich garnicht aus.

 

Kleingewerbe anmelden und auf Werkvertragbasis arbeiten wäre keine Idee? Da kannst dann sämtliches Material, das du brauchst, Maschinen/Werkzeuge, Fahrzeug (teilweise) von der Steuer absetzen.

 

https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/umsatzsteuer/ust-kleinunternehmer.html

Geschrieben
Bis zu 730 Euro darfst du steuerfrei dazu verdienen. - Also brutto = netto.

Vielleicht sparst du der Gemeinschaft einfach 270 Euro und dir den Rest? ;-)

Ja , aber wie schaut es mit der Sozialversicherung aus ?

Geschrieben (bearbeitet)
Ja , aber wie schaut es mit der Sozialversicherung aus ?

 

Die würde mit rund 14 % wenigstens nicht so hoch sein wie der 42 % Steuerpart.

 

Danke mal für die AntwortEN!

Bearbeitet von der Markus
Geschrieben

Ich würd die eintausend Euro im Jahr nehmen und danke sagen. Falls wirklich eine Prüfung kommen sollte, ( was sehr unwahrscheinlich ist), heb dir alle Beläge auf die du absetzen kannst, wie zB Kilometergeld.

Noch einfacher ist wenn deine Partnerin dir pro Jahr eine Honorarnote über 500 Euro schreibt ( nicht auf " Bar bezahlt am " vergessen) und ihr euch offiziell die Arbeit geteilt habt..

 

Sozialversicherung sollte das hier gelten oder ?

 

https://www.svagw.at/portal27/svaportal/content?contentid=10007.740766&viewmode=content

 

lg

Geschrieben

Kilometergeld werden wir nicht viel zusammenbringen, unsere Wohnung und der Garten um den es geht liegen am selben Grundstück.

 

An eine partnerschaftliche Teilung haben wir auch schon gedacht. Wir teilen ja sonst auch fast alles.

Geschrieben

Einnahmen werden zusammen gezählt, die oben angeführten steuerfreien 730.- sind bei deinem normalen Lohn schon berücksichtigt.

Das kleine Gewerbe (Reinigung nach Art der Hausfrau/hausmannes- das heißt wirklich so) wäre besser. Um die SV wirst nicht umhin kommen.

Auf der sicheren Seite bist, wenn du dir das mit deinen jetzigen einnahmen durch rechnen lässt

Geschrieben
Einnahmen werden zusammen gezählt, die oben angeführten steuerfreien 730.- sind bei deinem normalen Lohn schon berücksichtigt.

Das kleine Gewerbe (Reinigung nach Art der Hausfrau/hausmannes- das heißt wirklich so) wäre besser. Um die SV wirst nicht umhin kommen.

Auf der sicheren Seite bist, wenn du dir das mit deinen jetzigen einnahmen durch rechnen lässt

 

Das stimmt so gar nicht, das sind 2 verschiedene § im Einkommensteuergesetz. Leider hab ich keinen kodex mehr da ich nicht mehr bei einem Steuerberater arbeite, sont könnt ich es dir raussuchen.

 

Das eine ist der Einkommensteuertarif, das andere ist der Freibetrag von 730,-. Das hat den Sinn dass nicht jedermann eine Einkommensteuererklärung ausfüllen muss der eventuell

einmal im Jahr einen kleinen Betrag als Dankeschön erhalten hat.

 

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/dazuverdienen/Einkommensteuer.html

 

Bei der Sozialversicherung ist zwischen der gewerblichen (SVA) und der zuständigen GKK ( für AN) zu unterscheiden. Den Link der SVA mit den Freibetrag (sofernTätigkeit als freier Selbstständiger) hab ich schon gepostet.

 

Sollte die Tätigkeit aber zwingend einen Gewerbe unterliegen ( was ich bei 1000 Euro im Jahr schon sehr skurill find da ein Gewerbe anzumelden), dann ist es dieser Link

 

https://www.svagw.at/portal27/svaportal/content?contentid=10007.740793&viewmode=content

 

zuzüglich kommen dann die Gebühren für den Gewerbeschein, Kammerumlage etc, aber man kann die Tätigkeit sicher so schreiben dass es keinem Gewerbe unterliegt. DAFÜR geht man eventuell zu einen Fachmann...

Geschrieben
Hab heute mit der AK telefoniert und wenn ich das jetzt richtig gelesen habe stimmt eher Post #47 als #46! Kurz gesagt: Bei einem 1.00er kommt quasi nix raus, weil 13% davon der Gewinnfreibetrag sind und man dann schon fas auf den 730 € steuerfrei ist. Bis 4.500 oder 5.000 pro Jahr fällt im beschriebenen Fall wohl auch keine SV an.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...