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Geschrieben
Klimmzug: Mit ganz Durchhängen lassen sind 10 Stück schon wirklich hart.

 

Eine interessante Übung ist auch die 100 Sekunden Häng-Challenge, also einfach nur Hängen so lang wie möglich. Kaum jemand schafft es 100sek, was man so nicht glauben würde, wenn man gerade wieder einen Mission Impossible Film gesehen hat.

 

Nach rund 1 Woche ohne Sport (bin neben meinem 38,5 Stunden-Job noch ein paar Stunden in der Woche Fitnesstrainer) habe ich gestern auch wieder angefangen zu trainieren. 1 Woche nix tun war jetzt auch nicht so schlecht, als Erholung für meinen Körper :)

Mache im Home-Office Liegestütze und Backrows mit dem TRX-Band.

Klimmzug-Stange ist auch wieder aktiviert. Vor der Pause war ich bei 8-10 Stück, je nach Griffweite. Aber immer mit nach vorne gestreckten Beinen, damit der Bauchmuskel auch aktiviert wird.

 

100 seconds Challenge klingt spannend ... muss ich dann mal testen ...

 

Viel Spaß beim Trainieren und gesund bleiben ;)

Gast User#240828
Geschrieben

das ist doch für radfahrer alles unnütz! klimzüge, liegestütz, kniebeugen...mattensport...pff ;)

 

ich kann netmal im langsitz sitzen..

Geschrieben

ich kann netmal im langsitz sitzen..

 

Und genau das war bei mir der Anfang vom Ende. Solltest mal meine MRTs und Röntgenbilder sehen *ggg*

 

Was ich derzeit viel mach:

 

1. am Boden liegende Stabi Sachen aller Art inkl recht viel BWS Mobilisation (hilft meiner LWS Stabi sehr!)

2. am Balance Board (eines das auch wirklich richtig instabil ist) einbeinige Kniebeugen und alle möglichen anderen SAchen (hauptsache instabil)

und ich sitz fast nur mehr a Pezziball. home Office is leider schlecht für mich...

Geschrieben (bearbeitet)

ein klassischer Dehn/Maximalkraft-Test fällt mir noch ein: Man stellt sich mit den Fersen an eine Wand und bildet in einer Entfernung von vier Fußlängen (barfuß!!!) mit beiden Händen ein Dreieck (oder eine Merkel-Raute) und versucht bei gestreckten Beinen mit der Nasenspitze den Boden in diesem Dreieck zu berühren und wieder hochzudrücken ohne dass die Fersen die Wand verlassen.

Image1.gif

Bearbeitet von revilO
Geschrieben
ein klassischer Dehn/Maximalkraft-Test fällt mir noch ein: Man stellt sich mit den Fersen an eine Wand und bildet in einer Entfernung von vier Fußlängen (barfuß!!!) mit beiden Händen ein Dreieck (oder Merkel-Raute) und versucht bei gestreckten Beinen mit der Nasenspitze den Boden in diesem Dreieck zu berühren und wieder hochzudrücken ohne dass die Fersen die Wand verlassen.

[ATTACH=CONFIG]209510[/ATTACH]

 

bist narrisch! ich glaub damit kannst du einen Mann mittleren Alters töten.

Geschrieben
schoff i ned.

 

I a ned. Und mit ausgestrecktem Bein a ned, sowohl links als auch rechts Null. Konnte ich aber schonmal, lang lang ists her.

 

Und den „Fersen an die Wand“ Test schaff ich auch nicht.

Geschrieben
Da gibt's einen guten Test: Man fasst im Stehen ein Fußgelenk und führt die Ferse zum Gesäß und dann versucht man mit dem Knie dieses Beins den Boden zu berühren und wieder aufzustehen. Dabei werden sowohl Maximalkraft, Gleichgewicht als auch die Dehnfähigkeit (nämlich die der Wade des Kniebeuge ausführenden Beins) überprüft.

[ATTACH=CONFIG]209508[/ATTACH]

 

Da reißt mir die Wade...

Geschrieben

Klartext des Sportministers zum Radsport

https://www.radsportverband.at/index.php/aktuelles/radsport-news/allgemein/4816-coronavirus-klartext-des-sportministers-zum-radsport

 

ist natürlich quatsch

aber ich dachte bis jetzt das radfahren ist gar nicht eingeschränkt

 

jetzt hab ich aber nachgeschaut

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_98/BGBLA_2020_II_98.pdfsig

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_107/BGBLA_2020_II_107.pdfsig

 

und ich finde keine Punkt 4 / Ausnahmen (Bewegung im Freien)

 

da auch nicht

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_12/BGBLA_2020_I_12.pdfsig

 

hab ich was übersehen

oder gibts jetzt ein totalverbot für radfahren zum training / erholung / entspannung / freude / spaß / ...

Geschrieben

 

Somit amüsieren mich die Probleme, wenn jemand nur 1 Stunde oder 2 rauskommt zum radeln oder laufen. Schlimm wird es erst, wenn man gar nicht mehr raus darf, außer zum einkaufen. Ich hoffe, dies bleibt euch erspart - man fühlt sich ein wenig wie im Gefängnis.

 

Ich kann dich verstehen...bei uns in Tirol ist quasi ebenfalls komplette Ausgangsbeschränkung, wobei sich Land (Tirol) und Bund noch immer nicht ganz einig zu sein scheinen, ob jetzt die Vorgaben vom Land (sehr restriktiv) oder vom Bund (a bissl mehr Spielraum) gelten.

 

Jedenfalls, wenn ich mir derzeit Innsbruck/Umgebung auf Strava anschaue, da spielt sich fast überhaupt nichts ab.

Was man noch hin und wieder sieht - ein paar Läufer, Radfahren ist fast komplett zum Erliegen gekommen

 

Wobei da sicher auch das Wetter diese Woche mitgespielt hat - es war recht kalt und eher ungemütlich.

 

Ich werd's jetzt am Nachmittag riskieren und Laufen gehen - ich muss vom Tierarzt Tabletten für unseren Hund holen und das werde ich mit Frl. Tochter laufend machen.

Ist dann auch einer 10km Runde und wir hätten zumindest wieder etwas getan.

 

Aber ansonsten bin ich bei dir - wirklich interessant wird's, wenn noch mehr Einschränkungen kommen sollten, oder die bestehenden strenger kontrolliert werden...

Geschrieben (bearbeitet)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/...0_II_98.pdfsig

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/..._II_107.pdfsig

 

das sind doch bundesgesetze

und da gibts keine ausnahmen / ein totalverbot

§ 1. Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten.

§ 2. Ausgenommen vom Verbot gemäß § 1 sind Betretungen (das beinhaltet auch Joggen oder Sport im Freien oder Spazierengehen oder Radfahren, etc...,

5. wenn öffentliche Orte im Freien alleine betreten werden sollen

 

also alleine darfst du Sport treiben an öffentlichen Orten

 

und falls du es nicht verstehst, dann dreh den TV auf, denn alle 5min erklärt dir das der Kogler (Sportminister und Bundessprecher der Grünen) noch mal

Bearbeitet von revilO
Geschrieben
§ 1. Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten.

§ 2. Ausgenommen vom Verbot gemäß § 1 sind Betretungen (das beinhaltet auch Joggen oder Sport im Freien oder Spazierengehen oder Radfahren, etc...,

5. wenn öffentliche Orte im Freien alleine betreten werden sollen

 

also alleine darfst du Sport treiben an öffentlichen Orten

 

und falls du es nicht verstehst, dann dreh den TV auf, denn alle 5min erklärt dir das der Kogler (Sportminister und Bundessprecher der Grünen) noch mal

 

wo steht das

ich kann es nicht finden

Geschrieben
Ich kann dich verstehen...bei uns in Tirol ist quasi ebenfalls komplette Ausgangsbeschränkung, wobei sich Land (Tirol) und Bund noch immer nicht ganz einig zu sein scheinen, ob jetzt die Vorgaben vom Land (sehr restriktiv) oder vom Bund (a bissl mehr Spielraum) gelten.

 

Jedenfalls, wenn ich mir derzeit Innsbruck/Umgebung auf Strava anschaue, da spielt sich fast überhaupt nichts ab.

Was man noch hin und wieder sieht - ein paar Läufer, Radfahren ist fast komplett zum Erliegen gekommen

 

Wobei da sicher auch das Wetter diese Woche mitgespielt hat - es war recht kalt und eher ungemütlich.

 

Ich werd's jetzt am Nachmittag riskieren und Laufen gehen - ich muss vom Tierarzt Tabletten für unseren Hund holen und das werde ich mit Frl. Tochter laufend machen.

Ist dann auch einer 10km Runde und wir hätten zumindest wieder etwas getan.

 

Aber ansonsten bin ich bei dir - wirklich interessant wird's, wenn noch mehr Einschränkungen kommen sollten, oder die bestehenden strenger kontrolliert werden...

Grüße nach Tirol - ich glaub, ich tät sogar erstmals in meinem Leben joggen gehen, wenn ich denn dürfte ...:D

Geschrieben (bearbeitet)
wo steht das

ich kann es nicht finden

Du kannst auch mit dem Fahrrad einen Ort betreten. Mit "Betreten" sind nicht die Füße allein gemeint. Du darfst also auch im Handstand spazieren oder eben Radfahren.

Bearbeitet von revilO
Geschrieben (bearbeitet)
Du kannst auch mit dem Fahrrad einen Ort betreten. Mit "Betreten" sind nicht die Füße allein gemeint. Du darfst also auch im Handstand spazieren oder eben Radfahren.

 

wo steht das?

ich mein einen gesetzestext

eine verordnung

einen erlass

 

wo steht

§ 2. Ausgenommen vom Verbot gemäß § 1 sind Betretungen (das beinhaltet auch Joggen oder Sport im Freien oder Spazierengehen oder Radfahren, etc...,

Bearbeitet von derDim

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