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Kryptowährungen - Bitcoin & Co.


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb FloImSchnee:

Danke für die Info. 

 

Auf Deutsch: für den Kursgewinn von ein paar tausend Euro müsste ich dann im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung "Gewinne aus Wertpapieren" (oder so ähnlich) anführen? 

Weiß wer von euch, ob's da Schwellwerte gibt? 

Nein,da muss jeder Euro rein. Du musst auf eine Einkommmenssteuererklärung umstellen (Formular E1 bzw E1kv) (Achtung, du wirst eine Vorauszahlung für das kommende Jahr bekommen) 

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb 123mike123:

Wir sind uns zwar wohl einig, dass Arbeit zu hoch besteuert ist, aber wenn Kapitalgewinne versteuert werden sollen, sind die Kleinen im Rahmen ihrer Möglichkeiten nicht besser als die Großen.

Wenn die Gesetzgeber dies so im Parlament beschlossen haben, dann muß man sich dementsprechend danach richten. Keiner trägt mein Risiko und meinen finanziellen Einsatz - daher werde ich versuchen, die Steuerbelastung so gering wie möglich zu halten.

 

Oder setzt du Sonderausgaben, Wohnkosten, etc. (im gesetzlichen Rahmen!) nicht von der Steuer ab und schenkst es dem Finanzamt?

 

Ergänzend: das eingesetzte Kapital wurde vorher verdient, sprich schon einer steuerlichen Belastung (Köst oder Est.) ausgesetzt. 

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb NoWin:

 

Ergänzend: das eingesetzte Kapital wurde vorher verdient, sprich schon einer steuerlichen Belastung (Köst oder Est.) ausgesetzt. 

So funktionieren Steuern aber nicht. Jedes Unternehmen muss den Gewinn versteuern usw usf. 

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb NoWin:

Wenn die Gesetzgeber dies so im Parlament beschlossen haben, dann muß man sich dementsprechend danach richten. Keiner trägt mein Risiko und meinen finanziellen Einsatz - daher werde ich versuchen, die Steuerbelastung so gering wie möglich zu halten.

 

Oder setzt du Sonderausgaben, Wohnkosten, etc. (im gesetzlichen Rahmen!) nicht von der Steuer ab und schenkst es dem Finanzamt?

 

Ergänzend: das eingesetzte Kapital wurde vorher verdient, sprich schon einer steuerlichen Belastung (Köst oder Est.) ausgesetzt. 

Du verwechselst die AN-Veranlagung mit Steuerhinterziehung oder - wie es die Großen nennen - Steuervermeidungsmaßnahmen. 😉

 

Aber du hast insofern Recht: Solange unsere Regierung es nicht schafft, die Gesetze so zu machen, dass auch das letzte Arschloch seinen adäquaten Beitrag leisten muss (ohne irgendwelche Schlupflöcher), ist das rechtlich nicht durchsetzbar. - In punkto Spielgeld hinkt der Gesetzgeber da leider meilenweit hinterher.

 

Ich finde nämlich grundsätzlich die Idee, der Endbesteuerung von Kapitalerträgen gut! - Leider wurde das noch nicht brauchbar umgelegt von Aktien auf bitcoin und co.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 33 Minuten schrieb NoWin:

Steueroptimierung innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen als opportun.

Ja, und das ist halt das Problem, das glaube ich der Mike anspricht. Wer es sich leisten kann hat trotz Privatinsolvenz noch Zugriff auf diverse wilde Stiftungs Konstrukte.... Und der kleine Private schiebt halt 50-100k von A nach B irgendwie kompliziert herein, um keine KeSt zu bezahlen. 

Manche scheißen komplett drauf und werden nie erwischt, weil dir Stichprobe andere ausgewählt hat. 

Bearbeitet von GrazerTourer
Geschrieben

 SPEKULIEREN ist engst verwandt mit VERLIEREN...   

 

 BTC ist KEINE echte Währung, die sogenannten "BTC Märkte" sind alles andere als Aktien oder Commodities Märkte... 

 

 INVESTITIONEN / ANGESPARTES

 

1/3 Bargeld oder BargeldFonds  

 

1/3 Staatsanleihen oder ~Fonds ☩ 

 

1/3 Aktien oder AktienFonds

 

Wenn man zuviel Geld hat -> Cryptowährungen... 🙃  

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb gylgamesh:

 SPEKULIEREN ist engst verwandt mit VERLIEREN...   

 

 BTC ist KEINE echte Währung, die sogenannten "BTC Märkte" sind alles andere als Aktien oder Commodities Märkte... 

 

 INVESTITIONEN / ANGESPARTES

 

1/3 Bargeld oder BargeldFonds  

 

1/3 Staatsanleihen oder ~Fonds ☩ 

 

1/3 Aktien oder AktienFonds

 

Wenn man zuviel Geld hat -> Cryptowährungen... 🙃  

Das darf jeder machen, wie er will, aber bitte auch die ganzen coins gleich besteuern wie Aktien (jeweils die Gewinne)!

Geschrieben

Die reichsten Unternehmen und Privatpersonen zahlen sowieso extrem wenig Steuern relativ, das absolute Minimum, und die Banken sowieso, die maximieren das Risiko jenseits kalkulierbaren Rahmen, weil, wenn es Verluste geben sollte, Vater Staat spring vorsorglich ein zur Rettung... UOBHAff.gif 

Geschrieben (bearbeitet)

Zur Steuersache hätte ich noch eine Frage an die Auskenner. 

 

Folgendes angenommen: 

Ich lege 1000 Euro auf eine der üblichen Plattformen, in meinem Fall Bitstamp. 

Ich kaufe für die 1000 Euro Bitcoin. / Gesamtwert: 1000 Euro

Nach ein paar Jahren steigt der Bitcoin-Kurs auf einen Wert von 2000 Euro. / Gesamtwert: 2000 Euro

Ich verkaufe Bitcoin im Wert von 1000 Euro. / Gesamtwert: 2000 Euro

Der Kurs sinkt wieder auf den Ursprungswert, ich kaufe nochmal für 1000 Euro Bitcoin. / Gesamtwert: 1500 Euro. 

Bitcoin bricht völlig zusammen, Wert 10 Euro / Gesamtwert 10 Euro. 

 

Ich löse mein Portfolio auf, überweise die 10 Euro zurück auf mein Girokonto. 

 

Ich hatte den Gewinn von 1000 Euro also nie zur Verfügung, ich habe am Ende 990 Euro verloren. 

 

Musste ich dann dennoch Steuern zahlen, für diesen zwischenzeitlichen Kursgewinn, den ich halt durch das Verkaufen der Bitcoin kurzfristig gesichert hatte? 

Bearbeitet von FloImSchnee
Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb FloImSchnee:

Zur Steuersache hätte ich noch eine Frage an die Auskenner. 

 

Folgendes angenommen: 

Ich lege 1000 Euro auf eine der üblichen Plattformen, in meinem Fall Bitstamp. 

Ich kaufe für die 1000 Euro Bitcoin. / Gesamtwert: 1000 Euro

Nach ein paar Jahren steigt der Bitcoin-Kurs auf einen Wert von 2000 Euro. / Gesamtwert: 2000 Euro

Ich verkaufe Bitcoin im Wert von 1000 Euro. / Gesamtwert: 2000 Euro

Der Kurs sinkt wieder auf den Ursprungswert, ich kaufe nochmal für 1000 Euro Bitcoin. / Gesamtwert: 1500 Euro. 

Bitcoin bricht völlig zusammen, Wert 10 Euro / Gesamtwert 10 Euro. 

 

Ich löse mein Portfolio auf, überweise die 10 Euro zurück auf mein Girokonto. 

 

Ich hatte den Gewinn von 1000 Euro also nie zur Verfügung, ich habe am Ende 900 Euro verloren. 

 

Musste ich dann dennoch Steuern zahlen, für diesen zwischenzeitlichen Kursgewinn, den ich halt durch das Verkaufen der Bitcoin kurzfristig gesichert hatte? 

Pro Kalenderjahr zahlst du die 27,5 Prozent auf deinen realisierten Krypto-Gewinn (alle realisierten Krypto-Gewinne abzüglich der realisierten Krypto-Verluste im betroffenen Jahr).

 

 

Daher schadet es nie, jährlich auch Teilprofite aufs FIAT-Konto zu überweisen. Sonst realisierst du vielleicht jahrelang Gewinne, investierst diese laufend in neue Spekulationen, verlierst alles und stehst dann nicht nur ohne Kapital da, sondern hast auch mächtig Gewinnsteuern bezahlt.

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb FloImSchnee:

OK danke -- und "realisiert" meint also bereits nur das Verkaufen innerhalb von z.B. Bitstamp, auch wenn ich's nie auf's Bankkonto überwiesen (und somit wirklich verfügbar für Ausgaben) habe? 

In Österreich gabs irgendwann mal eine Änderung der Krypto-Steuerregelung. Früher gabs ja noch die 1-Jahr-Haltefrist.

 

Falls du danach gekauft hast, dann werden Gewinne und Verluste in dem Moment realisiert, wenn du in FIAT gehst. Egal wo das Geld liegt. Deswegen ist USDT ja so attraktiv, in Österreich. Da kannst dann beliebig oft und lange spekulieren und musst keine 27,5 Prozent zahlen. Falls du ohnehin die Kohle ausgeben willst, dann ist es meiner Meinung nach egal, wann du die 27,5 Prozent zahlst. Denn zum Einkaufen und Leben braucht man nach wie vor FIAT.

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb FloImSchnee:

Zur Steuersache hätte ich noch eine Frage an die Auskenner. 

 

Folgendes angenommen: 

Ich lege 1000 Euro auf eine der üblichen Plattformen, in meinem Fall Bitstamp. 

Ich kaufe für die 1000 Euro Bitcoin. / Gesamtwert: 1000 Euro

Nach ein paar Jahren steigt der Bitcoin-Kurs auf einen Wert von 2000 Euro. / Gesamtwert: 2000 Euro

Ich verkaufe Bitcoin im Wert von 1000 Euro. / Gesamtwert: 2000 Euro

Der Kurs sinkt wieder auf den Ursprungswert, ich kaufe nochmal für 1000 Euro Bitcoin. / Gesamtwert: 1500 Euro. 

Bitcoin bricht völlig zusammen, Wert 10 Euro / Gesamtwert 10 Euro. 

 

Ich löse mein Portfolio auf, überweise die 10 Euro zurück auf mein Girokonto. 

 

Ich hatte den Gewinn von 1000 Euro also nie zur Verfügung, ich habe am Ende 990 Euro verloren. 

 

Musste ich dann dennoch Steuern zahlen, für diesen zwischenzeitlichen Kursgewinn, den ich halt durch das Verkaufen der Bitcoin kurzfristig gesichert hatte? 

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/steuerliche-behandlung-von-kryptowaehrungen.html

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb NoPain:

In Österreich gabs irgendwann mal eine Änderung der Krypto-Steuerregelung. Früher gabs ja noch die 1-Jahr-Haltefrist.

 

Falls du danach gekauft hast, dann werden Gewinne und Verluste in dem Moment realisiert, wenn du in FIAT gehst. Egal wo das Geld liegt. Deswegen ist USDT ja so attraktiv, in Österreich. Da kannst dann beliebig oft und lange spekulieren und musst keine 27,5 Prozent zahlen. Falls du ohnehin die Kohle ausgeben willst, dann ist es meiner Meinung nach egal, wann du die 27,5 Prozent zahlst. Denn zum Einkaufen und Leben braucht man nach wie vor FIAT.

Super, danke. 
Mein Plan wär, das Geld da lange drin zu lassen. Dann hab ich jetzt was gelernt... 

 

Damit der Mike net wieder über mich schimpft: Ich zahl gern Steuern wenn ich den Gewinn wirklich entnehme, aber net für virtuelle Gewinne die ich vielleicht nie wirklich in der Tasche habe. 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb FloImSchnee:

virtuelle Gewinne die ich vielleicht nie wirklich in der Tasche habe. 

das könnt dann auch jeder, der Aktien mit Gewinn verkauft und das Geld auf dem zugeordenten Konto belässt (für Wiederveranlageung oder was auch immer sagen). Sobald sowas verkauft wird, ist der Gewinn oder Verlust realisiert. "Virtueller" Gewinn ists nur, wenn der Kurs steigt und dei Papierdl (oder halt Coin) einen höheren Gegenwert wieder spiegelt

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb FloImSchnee:

Super, danke. 
Mein Plan wär, das Geld da lange drin zu lassen. Dann hab ich jetzt was gelernt... 

 

Damit der Mike net wieder über mich schimpft: Ich zahl gern Steuern wenn ich den Gewinn wirklich entnehme, aber net für virtuelle Gewinne die ich vielleicht nie wirklich in der Tasche habe. 

Der Mike schimpft ja eigentlich über den Staat, der es nicht auf die Reihe bekommt, z.B. das USDT-Schlupfloch zu schließen. 😉

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb 123mike123:

Der Mike schimpft ja eigentlich über den Staat, der es nicht auf die Reihe bekommt, z.B. das USDT-Schlupfloch zu schließen. 😉

Die Firma hinter USDT ist mittlerweile eine zu große Hausnummer für unseren kleinen Staat. 

 

Zitat

Tether, der weltweit größte Emittent von Stablecoins, meldete für das Jahr 2023 einen atemberaubenden Umsatz von 6,2 Milliarden US-Dollar und übertraf damit die Einnahmen des globalen Investmentgiganten BlackRock in Höhe von 5,5 Milliarden US-Dollar. Obwohl Tether nur 100 Mitarbeiter beschäftigt, verglichen mit den 20.000 von BlackRock, unterstreicht seine außerordentliche Rentabilität den wachsenden Einfluss digitaler Vermögenswerte auf das traditionelle Finanzwesen.

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb NoNick:

das könnt dann auch jeder, der Aktien mit Gewinn verkauft und das Geld auf dem zugeordenten Konto belässt (für Wiederveranlageung oder was auch immer sagen). Sobald sowas verkauft wird, ist der Gewinn oder Verlust realisiert. "Virtueller" Gewinn ists nur, wenn der Kurs steigt und dei Papierdl (oder halt Coin) einen höheren Gegenwert wieder spiegelt

Könnte er/sie nicht. Sobald man die Aktien verkauft, behält der Broker die KESt ein und führt diese direkt an den Staat ab. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb bs99:

Könnte er/sie nicht. Sobald man die Aktien verkauft, behält der Broker die KESt ein und führt diese direkt an den Staat ab. 

Nicht jeder handelt via Broker od hat ein Portfolio bei der Bank oder einem Bankinstitut in einem Land mit dem eine Vereinbarung mit der österreichischen Finanz gibt., jedoch ändert das nix am Umstand, sass die Steuerpflichtig mit Verkauf entsteht.

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