NoNick Geschrieben 17. November 2020 Geschrieben 17. November 2020 Ich versteh den Zusammenhang überhaupt nicht.. Was haben Unterhaltsforderungen mit dem Jugendamt zu tun ? Weil das Kind unterhaltsberechtigt ist und bei Nachzahlung, nichtzahlung oder auch Anpassung das JA die Vertretung des Kindes bei Gericht übernimmt. Weiss allerdings grad nicht, wie irgendwer da wer übervorteilt werden sollte. Es gibt gesetzlich festgelegte richtsätze, Abzüge für sonstige Kinder, Ehepartner ohne Einkommen uä. Unlimitiert höhe Forderungen, die nicht das Einkommen widerspiegeln werden nicht funktionieren Zitieren
weinbergrutscha Geschrieben 17. November 2020 Geschrieben 17. November 2020 Weil das Kind unterhaltsberechtigt ist und bei Nachzahlung, nichtzahlung oder auch Anpassung das JA die Vertretung des Kindes bei Gericht übernimmt. Weiss allerdings grad nicht, wie irgendwer da wer übervorteilt werden sollte. Es gibt gesetzlich festgelegte richtsätze, Abzüge für sonstige Kinder, Ehepartner ohne Einkommen uä. Unlimitiert höhe Forderungen, die nicht das Einkommen widerspiegeln werden nicht funktionieren Dann hat man ja mit dem Gericht zu tun.. Ich denke ventoux meint eher dass in Österreich Väter bei Besuchsrechten etc., sagen wir " benachteiligt" sind... sonst fallen mir keine " wehrlosen Väter" ein.. Das liegt aber eher an der ehemals angehimmelten, selbst ausgesuchten, Ex.. ( und den Gesetzen ) Zitieren
noBrakes80 Geschrieben 17. November 2020 Geschrieben 17. November 2020 wenn es so einfach ist, warum sich dann bemühen. fürs klickvieh reicht es, es wird gut bezahlt und wer sich das erst mal schöngesoffen oder coolgekokst hat kommt damit sicher gut zurecht. Jep, leider. Eh traurig wenn man sich überlegt was das zum Großteil für Redakteure sind. Und die meisten im Lande lesen halt nur diesen Stumpfsinn und noch schlimmer, halten es ungefragt für bare Münze. :s: Zitieren
NoNick Geschrieben 17. November 2020 Geschrieben 17. November 2020 Dann hat man ja mit dem Gericht zu tun.. Ich denke ventoux meint eher dass in Österreich Väter bei Besuchsrechten etc., sagen wir " benachteiligt" sind... sonst fallen mir keine " wehrlosen Väter" ein.. Das liegt aber eher an der ehemals angehimmelten, selbst ausgesuchten, Ex.. ( und den Gesetzen ) Der zahlende Elternteil bekommt den Antrag des nindes/Ja zugestellt und kann hierzu Stellung beziehen, Einwände vorbringen.das Gericht prüft dann beide Seiten und stellt einen Bescheid aus. Das alles passiert nicht mal in der zweiten Instanz face to face, sondern nur schriftlich. Hierzu kann ich dir sagen, dass es eben ein besuchsrecht und keine Pflicht ist und dass dies zu Lasten der Kinder auch durchaus nicht immer wahr genommen wird Zitieren
ventoux Geschrieben 17. November 2020 Geschrieben 17. November 2020 Unlimitiert höhe Forderungen, die nicht das Einkommen widerspiegeln werden nicht funktionieren Aber welche wo der Vater durchaus mal am Existenzminimum kratzt. Zitieren
NoNick Geschrieben 17. November 2020 Geschrieben 17. November 2020 (bearbeitet) Aber welche wo der Vater durchaus mal am Existenzminimum kratzt. Wie denn? Die zahlung für dss kind richtet sich nach dem Einkommen, wenig Einkommen, wenig alimemte. Es muss auch nicht zu schikursen, Hobbies jeglicher Art dazu bezahlt werden Wenn einer da und dort Kinder anbaut und somit da und dort zahlen muss, können auch nicht die Kinder die Schuldigen sein Bearbeitet 17. November 2020 von NoNick Zitieren
weinbergrutscha Geschrieben 17. November 2020 Geschrieben 17. November 2020 Der zahlende Elternteil bekommt den Antrag des nindes/Ja zugestellt und kann hierzu Stellung beziehen, Einwände vorbringen.das Gericht prüft dann beide Seiten und stellt einen Bescheid aus. Das alles passiert nicht mal in der zweiten Instanz face to face, sondern nur schriftlich. Hierzu kann ich dir sagen, dass es eben ein besuchsrecht und keine Pflicht ist und dass dies zu Lasten der Kinder auch durchaus nicht immer wahr genommen wird Aber die Entscheidung aus dem gemeinsamen Haushalt mit den Kinder auszuziehen trifft allein die Mutter. Und dann ist der Vater auf das " Goodwill" der Mutter angewiesen, will er die Kinder öfters als das Besuchsrecht sehen. btw: ich wüsste gar nicht wie das bei uns ist, ich bin ja die " Mama" Zitieren
NoNick Geschrieben 18. November 2020 Geschrieben 18. November 2020 Aber die Entscheidung aus dem gemeinsamen Haushalt mit den Kinder auszuziehen trifft allein die Mutter. Und dann ist der Vater auf das " Goodwill" der Mutter angewiesen, will er die Kinder öfters als das Besuchsrecht sehen. btw: ich wüsste gar nicht wie das bei uns ist, ich bin ja die " Mama" Sehs umgekehrt: wieviele Männer gehen in karenz, die volle Zeit? Ich kenn auch eine Familie, da ist das eine Kind nach der Scheidung zur Mutter, das andere zum Vater. Einen weiteren kenn ich, da wollt die Mutter das Kind wh nicht. Auch nicht besuchen. Das sind Exotenfälle. Häufiger wird das Kind, das eh stark drunter leidet als druckmittel verwendet, ebenfalls von beiden Seiten. Und genauso findet man viele Familien, wo's super funktioniert Zitieren
Schwergewicht Geschrieben 18. November 2020 Geschrieben 18. November 2020 Aber die Entscheidung aus dem gemeinsamen Haushalt mit den Kinder auszuziehen trifft allein die Mutter. Und dann ist der Vater auf das " Goodwill" der Mutter angewiesen, will er die Kinder öfters als das Besuchsrecht sehen. btw: ich wüsste gar nicht wie das bei uns ist, ich bin ja die " Mama" Da mach die keinen Stress. Der Gesetzgeber sieht seit einiger Zeit keinen Anlass mehr, sich von Haus aus in Trennungen einzumengen, wenn Kinder vorhanden sind, sondern sieht eine gemeinsame Obsorge vor. JA, Kinder- und Jugendhilfe, Gericht oder wasauchimmer wird nur im Anlassfall hinzugezogen. Also: egal was du vor hast, mach es so, dass deine Frau ohne Einstweiligen Verfügung oder einem Betretungsverbot auskommt. Die ist dann doch eher ein Klotz am Bein der gemeinsamen Obsorge. Und zwecks Väter vs. Mütter am Amt: das schlägt meiner Erfahrung nach in beide Richtungen aus, immer dort, wo das Menscheln oder eigene Erfahrungen/Bedürfnisse die Profession ausstechen. Aber das Väter heute von System wegen benachteiligt sind, seh ich nicht. Da würd ich eher an einen anderen Punkt denken (der sich langsam aber doch auch ändert): geh mal bei dir im Ort aufn Posten (falls es noch einen gibt) und sag, dass dich deine Frau geschlagen hat... klar Machtgefälle usw.; aber diese Diskrepanz wird noch ganz lang ein großes Thema in unserer "modernen" Gesellschaft bleiben. Zitieren
ventoux Geschrieben 18. November 2020 Geschrieben 18. November 2020 Wie denn? Die zahlung für dss kind richtet sich nach dem Einkommen, wenig Einkommen, wenig alimemte. Es muss auch nicht zu schikursen, Hobbies jeglicher Art dazu bezahlt werden Wenn einer da und dort Kinder anbaut und somit da und dort zahlen muss, können auch nicht die Kinder die Schuldigen sein Dann frag ich dich mal anders. Findest du monatlich deutlich über 1000€ für 2 jugendliche Kinder und Frau in Beschäftigung für einen, gewiss Gutverdienenden aber sicher nicht Spitzenverdiener, gerechtfertigt? Zitieren
NoNick Geschrieben 18. November 2020 Geschrieben 18. November 2020 Dann frag ich dich mal anders. Findest du monatlich deutlich über 1000€ für 2 jugendliche Kinder und Frau in Beschäftigung für einen, gewiss Gutverdienenden aber sicher nicht Spitzenverdiener, gerechtfertigt? Ich finde mal gar nichts. Entspricht die Zahl AN die KInDER dem gesetzl Satz, wirds schon passen. Alimemte an nd für Kinder sind NICHT in den selben Topf zu werfen, wie Zahlungen an und für die ex-frau!! Zitieren
NoNick Geschrieben 18. November 2020 Geschrieben 18. November 2020 Hier der gesamte link dazu https://www.foerderportal.at/kindesunterhalt-alimente-berechnen-in-oesterreich-unterhaltsrechner/ Zitieren
weinbergrutscha Geschrieben 18. November 2020 Geschrieben 18. November 2020 Da mach die keinen Stress. Der Gesetzgeber sieht seit einiger Zeit keinen Anlass mehr, sich von Haus aus in Trennungen einzumengen, wenn Kinder vorhanden sind, sondern sieht eine gemeinsame Obsorge vor. JA, Kinder- und Jugendhilfe, Gericht oder wasauchimmer wird nur im Anlassfall hinzugezogen. Also: egal was du vor hast, mach es so, dass deine Frau ohne Einstweiligen Verfügung oder einem Betretungsverbot auskommt. Die ist dann doch eher ein Klotz am Bein der gemeinsamen Obsorge. Und zwecks Väter vs. Mütter am Amt: das schlägt meiner Erfahrung nach in beide Richtungen aus, immer dort, wo das Menscheln oder eigene Erfahrungen/Bedürfnisse die Profession ausstechen. Aber das Väter heute von System wegen benachteiligt sind, seh ich nicht. Da würd ich eher an einen anderen Punkt denken (der sich langsam aber doch auch ändert): geh mal bei dir im Ort aufn Posten (falls es noch einen gibt) und sag, dass dich deine Frau geschlagen hat... klar Machtgefälle usw.; aber diese Diskrepanz wird noch ganz lang ein großes Thema in unserer "modernen" Gesellschaft bleiben. Ich hab gar nix vor, ich find doch nie wieder eine Frau, die es mit mir aushält , hat die eine Einzigartige zu finden schon lang genug gedauert... ( noch dazu wo sie mich durchfüttert "hust").. Hab aber ein paar Fälle im Bekanntenkreis.. und da ist zB ein Fall wo es gut funzt, und beide das Sorgerecht haben, und das Kind auch oft beim Vater ist, aber praktisch immer die Mutter entscheidet und aktuell im Sommer ist eine Mutter einfach mit Kind auszogen, in ihre Heimatstadt zurück ( was verständlich ist, aber dem Vater nix hilft), der sieht sein Kind jetzt alle 2 Wochen.. Auch das gemeinsame Sorgerecht gibts nicht automatisch, wenn man nicht verheiratet ist, wir mussten das extra bei Gericht machen, ( nachdem die VS schon unlocker wurde ) Zitieren
ventoux Geschrieben 18. November 2020 Geschrieben 18. November 2020 Ich finde mal gar nichts. Entspricht die Zahl AN die KInDER dem gesetzl Satz, wirds schon passen. Alimemte an nd für Kinder sind NICHT in den selben Topf zu werfen, wie Zahlungen an und für die ex-frau!! Natürlich entspricht es dem gesetzlich vorgesehenen Satz. Ob es gerechtfertigt ist aber eine andere Sache. Ich seh schon du bist nicht betroffen und kennst wohl auch niemanden. Mich wundert es halt nicht das bei manchen Männern der Kinder- und Heiratswunsch eher gedämpft ausfällt. Zitieren
NoNick Geschrieben 18. November 2020 Geschrieben 18. November 2020 Natürlich entspricht es dem gesetzlich vorgesehenen Satz. Ob es gerechtfertigt ist aber eine andere Sache. Ich seh schon du bist nicht betroffen und kennst wohl auch niemanden. Mich wundert es halt nicht das bei manchen Männern der Kinder- und Heiratswunsch eher gedämpft ausfällt. Verpass deiner kristallkugel besser ein update Zitieren
ventoux Geschrieben 18. November 2020 Geschrieben 18. November 2020 Verpass deiner kristallkugel besser ein update Und du deiner Rosa Brille. Zitieren
123mike123 Geschrieben 18. November 2020 Geschrieben 18. November 2020 Natürlich entspricht es dem gesetzlich vorgesehenen Satz. Ob es gerechtfertigt ist aber eine andere Sache. Ich seh schon du bist nicht betroffen und kennst wohl auch niemanden. Mich wundert es halt nicht das bei manchen Männern der Kinder- und Heiratswunsch eher gedämpft ausfällt. Bei gemeinsamen Kindern ist es praktisch egal, ob du im Trennungsfall verheiratet bist. Gratulieren kannst dir als Mann, wenn deine Frau dich bescheixxt und sich dann trennt, die beiden Kinder mitnimmt und nix hackelt. Dann sind 2/3 deines Einkommens weg. Zitieren
NoNick Geschrieben 18. November 2020 Geschrieben 18. November 2020 Und du deiner Rosa Brille. Sorry, ist schon lange verlegt, da nicht zweckmäßig Zitieren
Schwergewicht Geschrieben 18. November 2020 Geschrieben 18. November 2020 Ich hab gar nix vor, ich find doch nie wieder eine Frau, die es mit mir aushält , hat die eine Einzigartige zu finden schon lang genug gedauert... ( noch dazu wo sie mich durchfüttert "hust").. Hab aber ein paar Fälle im Bekanntenkreis.. und da ist zB ein Fall wo es gut funzt, und beide das Sorgerecht haben, und das Kind auch oft beim Vater ist, aber praktisch immer die Mutter entscheidet und aktuell im Sommer ist eine Mutter einfach mit Kind auszogen, in ihre Heimatstadt zurück ( was verständlich ist, aber dem Vater nix hilft), der sieht sein Kind jetzt alle 2 Wochen.. Auch das gemeinsame Sorgerecht gibts nicht automatisch, wenn man nicht verheiratet ist, wir mussten das extra bei Gericht machen, ( nachdem die VS schon unlocker wurde ) Vaterschaftsanerkennung und geteilte Obsorge haben wir vorab am Magistratsamt beantragt. Aber du hast recht, wenn du dich unverheiratet um nyx kümmerst, hast im uneinvernähmlichen Trennungsfall genau nyx zum Sagen. Zitieren
weinbergrutscha Geschrieben 18. November 2020 Geschrieben 18. November 2020 Bei gemeinsamen Kindern ist es praktisch egal, ob du im Trennungsfall verheiratet bist. Gratulieren kannst dir als Mann, wenn deine Frau dich bescheixxt und sich dann trennt, die beiden Kinder mitnimmt und nix hackelt. Dann sind 2/3 deines Einkommens weg. Platz 2: Frau und kommt in die Midlifekrise, und " es muss sich was verändern"... Meist wird dann der Mann " freiwillig" gegangen. Weniger dramatisch, geht dafür über Jahre.. Passiert meist kurz bevor die Kinder in die Pubertät kommen... Zitieren
ventoux Geschrieben 18. November 2020 Geschrieben 18. November 2020 Vaterschaftsanerkennung und geteilte Obsorge haben wir vorab am Magistratsamt beantragt. Aber du hast recht, wenn du dich unverheiratet um nyx kümmerst, hast im uneinvernähmlichen Trennungsfall genau nyx zum Sagen. Zahlen darfst schon. Zitieren
ricatos Geschrieben 18. November 2020 Geschrieben 18. November 2020 Vaterschaftsanerkennung und geteilte Obsorge haben wir vorab am Magistratsamt beantragt. Aber du hast recht, wenn du dich unverheiratet um nyx kümmerst, hast im uneinvernähmlichen Trennungsfall genau nyx zum Sagen. Bei ehelichen Kindern haben automatisch beide Eltern die Obsorge. Bei unehelichen Kindern muss die Obsorge extra vereinbart werden. Kurz gesagt, ohne der Zustimmung der Mutter hat der Vater auch keine Rechte. Zitieren
weinbergrutscha Geschrieben 18. November 2020 Geschrieben 18. November 2020 (bearbeitet) Vaterschaftsanerkennung und geteilte Obsorge haben wir vorab am Magistratsamt beantragt. Aber du hast recht, wenn du dich unverheiratet um nyx kümmerst, hast im uneinvernähmlichen Trennungsfall genau nyx zum Sagen. Kümmern ? Versuch mal ohne Einwilligung der Mutter die geteilte Obsorge zu bekommen, geht das ? Wir hatten es einfach nicht gemacht, weil es für uns ( mich) keine praktische Bedeutung hatte.. Erst als ich mich in der VS einmal verquatscht hatte. wurde ich darauf hingewiesen dass das notwendig ist. ( sonst dürfte ich nicht mal zum Elternabend). Edith: Witzerweise haben die Kinder meinen Nachnamen, das haben wir nach der Geburt gleich gemacht , weil wir fix davon ausgegangen sind das wir heiraten.. Bearbeitet 18. November 2020 von weinbergrutscha Zitieren
NoNick Geschrieben 18. November 2020 Geschrieben 18. November 2020 Bei ehelichen Kindern haben automatisch beide Eltern die Obsorge. Bei unehelichen Kindern muss die Obsorge extra vereinbart werden. Kurz gesagt, ohne der Zustimmung der Mutter hat der Vater auch keine Rechte. Der vater hat IMMER besu besuchsrecht, ungeachtet ob verheiratet od nicht Zitieren
ricatos Geschrieben 18. November 2020 Geschrieben 18. November 2020 Der vater hat IMMER besu besuchsrecht, ungeachtet ob verheiratet od nicht Obsorge ist nicht gleich Besuchsrecht! Zitieren
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