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Von Polizei geschnappt


wo-ufp1
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I tät mi ned zu weit aus dem Fenster lehnen, sonst kommt mein berühmter Vortrag über Ausweispflicht in Deutschland und Österreich bzw. über dessen Unterschiede, und glaub mir der is lang und fad, des willst sicher ned hören... http://www.bikeboard.at/Board/images/smilies/sleep2.gif

 

Der würd mich aber interessieren, dein Vortrag...

 

Ich kann nur den § 35 VstG anbieten.

 

§ 35. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen außer den gesetzlich besonders geregelten Fällen Personen, die auf frischer Tat betreten werden, zum Zweck ihrer Vorführung vor die Behörde festnehmen, wenn

 

1. der Betretene dem anhaltenden Organ unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist oder

 

2. begründeter Verdacht besteht, daß er sich der Strafverfolgung zu entziehen suchen werde, oder

 

3. der Betretene trotz Abmahnung in der Fortsetzung der strafbaren Handlung verharrt oder sie zu wiederholen sucht.

 

Natürlich brauchst keinen Ausweis mit (lediglich als Ausländer), aber wenn dir eine Festnahme lieber ist...

 

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Wolfgang, Du Raudi!! :eek:

 

 

Ich bin erschüttert, sowas hätte ich mir von einem Saubermann wie Dir nicht erwartet, und dann noch aufmucken!!

Bist ja sonst auch immer der braver Gesetzesmann; nur ja kein Alk, Tabak is swieso ein Teufelszeug, bei Rennen links überholen treibt Dir den Puls in die Höhe, Wehe es liegt ein Tschickstumml auf der Strasse, der Besitz von Waffen is überhaupt die Hölle, Todesstrafe für Hundebesitzer, wer in die Lobau brunzt gehört sofort des Landes verwiesen ,......

 

Und jetzt machst selber Wickln bei einer kleinen Amtshandlung??? Kann doch nicht sein :rolleyes:

 

Hättest die Klappe gehalten, 6 Euro berappt und weitergerollt, aber nein; der Wolfi muß wie immer über alles diskutieren!!!!

 

 

War aufglegt für die zwei Kawara, somit maulhalten und zahlen ;)

 

 

lg

vom Simon

 

 

(und bitte schick mir nicht die 54 negative Bewertung, sonst sperrt mich der NoPain noch)

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Der würd mich aber interessieren, dein Vortrag...

 

Ich kann nur den § 35 VstG anbieten.

 

Natürlich brauchst keinen Ausweis mit (lediglich als Ausländer), aber wenn dir eine Festnahme lieber ist...

 

 

O.K. du hast es ja nicht anders gewollt :look:

dass du keinen Ausweis mitnehmen brauchst, gibst ja zumindest schon selber zu, is ja schon was, und jetzt zum Festnahme-Gespenst, huuu

 

VerwaltungsStrafgesetz allein ist da schon a bissl mager...schon allein deswegen, weil weder der Tatbestand §35 (1), noch Abs.(2) und schon gar nicht Abs.(3) VstG erfüllt werden. Schließlich war ja die Identität auch sonst feststellbar...und weil wir grad dabei sind §35 SPG:

 

Identitätsfeststellung

 

§ 35. (1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind zur Feststellung der Identität eines Menschen ermächtigt,

 

1. wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, er stehe im Zusammenhang mit einem gefährlichen Angriff oder könne über einen solchen Angriff Auskunft erteilen;

2. wenn der dringende Verdacht besteht, daß sich an seinem Aufenthaltsort

a) mit beträchtlicher Strafe bedrohte Handlungen ereignen oder

b) flüchtige Straftäter oder einer Straftat Verdächtige verbergen;

3. wenn er sich anscheinend im Zustand der Hilflosigkeit befindet und die Feststellung der Identität für die Hilfeleistung erforderlich scheint;

4. wenn der dringende Verdacht besteht, daß sich an seinem Aufenthaltsort Fremde befinden, die nicht zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind;

5. wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, es handle sich

a) um einen abgängigen Minderjährigen (§ 146b ABGB) oder

b) um einen Menschen, der auf Grund einer psychischen Krankheit das Leben oder die Gesundheit anderer ernstlich und erheblich gefährdet oder

c) um einen Untersuchungshäftling oder Strafgefangenen, der sich der Haft entzogen hat.

6. wenn nach den Umständen anzunehmen ist, der Betroffene habe im Zuge einer noch andauernden Reisebewegung die Binnengrenze überschritten oder werde sie überschreiten;

7. wenn der Betroffene entlang eines vom internationalen Durchzugsverkehr benützten Verkehrsweges unter Umständen angetroffen wird, die für grenzüberschreitend begangene gerichtlich strafbare Handlungen typisch sind.

 

(2) Die Feststellung der Identität ist das Erfassen der Namen, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift eines Menschen in dessen Anwesenheit. Sie hat mit der vom Anlaß gebotenen Verläßlichkeit zu erfolgen.

 

Der ganze Schas aus dem SPG trifft aber a ned zua, also hör ma bitte mit der Festnehmerei auf, weil wenn ma mitn Radl am Gehsteig fährt, wird ma ned festgenommen, ned amoi, wennst dem Polizisten blöd kommst und mit ihm zum Streiten anfangst...

 

I bin aber immer nu der Meinung, sich wegen so an Scheiss auf a Anzeige einzulassen is blöd, jetzt soll er sich wenigstens gscheid herausreden...

 

Und aus...

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ich hab mal strafe zahlen dürfen weil ich auf der wienzeile bei meidling (quasi kurz vorm U4) auf die busspur gefahren sein soll, und zwar ca 15m bevor sie endet und eine 'normale' spur wird. wegen "nichtbeachtung von bodenmarkierungen".

 

kein bus weit und breit, an der stehenden fahrzeugkolonne vorgefahren (was ja eigentlich legal ist) und zur kasse gebeten. super.

 

da bin ich mir auch ein ganz kleines bissl verarscht vorgekommen :rolleyes: hab nach wie vor den verdacht dass die nur meine veloce hose gesehen haben und mir quasi pauschal für alles was ein fahrradbote so im laufe eines arbeitstages anstellt was aufgebrummt haben...

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Ich habe noch keine Erfahrung mit solchen Probleme gehabt aber ich nehme ja beim Treten nie etwas mit, was mit meiner ID zu tun hätte, würd mich interessieren, was man dann bei der Polizei machen wird, wenn man nix ausweisen kann

Mir hat er gesagt, daß es irgend ein (? hab ich leider nicht mehr verstanden) festsetzt. Das können 24 Stunden oder auch mehr sein.

Wenn ich nichts vorgehabt hätte, hätt ich mir das mal angesehen, so schwedische Gardinen von innen :D . Ich hab auch gefragt: Und was passiert mit meinem Rad :love: ? Polizist: Das kommt in ein Depot (der Polizei).

 

Was sie aber dannach gemacht hätten wäre wirklich interessant.

Beugehaft, bis man schwarz wird?

Elmar?

 

mfg wo-ufp1

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Ich bin erschüttert, sowas hätte ich mir von einem Saubermann wie Dir nicht erwartet, und dann noch aufmucken!!

Netter Versuch.

 

Wie ging da noch gleich euer depperter Spruch: Ich möchte nie so werden wie....

 

Bist ja sonst auch immer der braver Gesetzesmann; nur ja kein Alk, Tabak is swieso ein Teufelszeug,

Du kannst und willst es einfach nicht glauben: Es schmeckt mir ganz einfach nicht.

Abgesehen davon, habe ich ja bei dir, als abschreckendes Beispiel, gesehen, was dabei rauskommt :k: :f: .

(außer einem großen Wasserschädl nichts)

 

bei Rennen links überholen treibt Dir den Puls in die Höhe,

Versuchs in Andlersdorf :devil: :ueroll:

 

Wehe es liegt ein Tschickstumml auf der Strasse, der Besitz von Waffen is überhaupt die Hölle, Todesstrafe für Hundebesitzer, wer in die Lobau brunzt gehört sofort des Landes verwiesen ,......

Da unterstellst du mir aber einiges.

 

Hättest die Klappe gehalten, 6 Euro berappt und weitergerollt, aber nein; der Wolfi muß wie immer über alles diskutieren!!!!

Ich weiß, ich hätts so wie du machen sollen, die Purschen auf a Dragl eilodn :U: .

 

 

(und bitte schick mir nicht die 54 negative Bewertung

:zzzz: Wie du mir so ich dir :p .

Aber keine Angst, die Eisprinzessin rettet dich eh :rolleyes:

 

sonst sperrt mich der NoPain noch)

Wär vielleicht keine so schlechte Idee :toll:

Wobei man ja weiß: 123 ignorieren, geht nicht :hut:

 

@step

Ich glaubs zwar nicht, daß sie es auf Radfahrer oder Fahrradboten abgesehen haben, aber, wenn sie schon mal dort bzw. dabei sind und es leichtes Geld ist. Kleinvieh macht auch Mist :-(.

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VerwaltungsStrafgesetz allein ist da schon a bissl mager...schon allein deswegen, weil weder der Tatbestand §35 (1), noch Abs.(2) und schon gar nicht Abs.(3) VstG erfüllt werden. Schließlich war ja die Identität auch sonst feststellbar...

Na Oida, du wärst mein liebster Kanditat bei der Festnahme!

Wie wäre denn die Identität sonst noch feststellbar gewesen, wenn er keinen Ausweis bei sich hat?

 

und weil wir grad dabei sind §35 SPG: ....

Brav zitiert, hat mit dieser Sache aber überhaupt nix zu tun.

 

weil wenn ma mitn Radl am Gehsteig fährt, wird ma ned festgenommen, ned amoi, wennst dem Polizisten blöd kommst und mit ihm zum Streiten anfangst...
Wennst mir blöd kommst und keinen Ausweis dabei hast, bist garantiert festgenommen.
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ist mir auch schon mal passiert, allerdings hat der exekutivbeamte sich gar nicht auf diskussionen eingelassen, sondern gleich 200 schillinge kassiert :mad:

äußerlich bin ich ganz ruhig geblieben, der war so gut drauf, dass er mir noch eine amtsbeleidigung angehängt hätt, wenn ich nur einen mucks gemacht hätte. war halt ein radlerhasser, pech gehabt.

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naja, nicht umsonst werden die hälfte der banküberfällen in österreich nie aufgeklärt. um normale bürger zu schikanieren braucht man halt nyx können und die einnahmen sind auch besser.

lg, tri-ossi

das ist jetzt aber schon ein bisserl einseitig: radfahren auf einem gehsteig (auch querend) ist nunmal nicht erlaubt und man kann der exekutive ja keinen vorwurf machen, wenn sie eine gesetztesübertretung ahndet. ich glaub auch nicht, dass dadurch ein banküberfall mehr aufgeklärt worden wäre.

 

ich hätte gern, dass die handytelefonierer im auto oder noch schlimmer, diejenigen, die eine zeitung am lenkrad liegen haben und auch lesen (beim fahren :eek: ) mal zur kassa gebeten werden würden.

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ich hab mal strafe zahlen dürfen weil ich auf der wienzeile bei meidling (quasi kurz vorm U4) auf die busspur gefahren sein soll, und zwar ca 15m bevor sie endet und eine 'normale' spur wird. wegen "nichtbeachtung von bodenmarkierungen".

 

kein bus weit und breit, an der stehenden fahrzeugkolonne vorgefahren (was ja eigentlich legal ist) und zur kasse gebeten. super.

 

da bin ich mir auch ein ganz kleines bissl verarscht vorgekommen :rolleyes: hab nach wie vor den verdacht dass die nur meine veloce hose gesehen haben und mir quasi pauschal für alles was ein fahrradbote so im laufe eines arbeitstages anstellt was aufgebrummt haben...

Die Busspuren sind aber üblicherweise mit einer Sperrlinie von den anderen Fahrspuren getrennt.

Und Sperrlinien dürfen halt nicht überfahren werden ( :D )

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Die Busspuren sind aber üblicherweise mit einer Sperrlinie von den anderen Fahrspuren getrennt.

Und Sperrlinien dürfen halt nicht überfahren werden ( :D )

 

stimmt schon, aber da könnte man vielleicht noch argumente wie 'sicherheitsabstand beim vorbeifahren' und so einbringen. naja egal, im nachhinein find ichs eh eher lustig. damals hab ich halt noch weniger verdient als jetzt, da war die strafe dann doch ziemlich viel geld für mich...

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