NoMan Geschrieben Montag um 07:14 Geschrieben Montag um 07:14 Ein knappes Jahr nach der Ankündigung, eine nationale MTB-Strategie zu etablieren, gibt's die zugehörige Stellenausschreibung für die Koordinationsstelle. BIKEBOARD - hausgemacht seit 2001: Auf Bikeboard gibt’s keine nervenden Pop-Ups, keine lästige Katzenfutter-Werbung, keine im Hintergrund mitlaufenden Tracker; dafür kurze Ladezeiten, ausschließlich relevanten, intern produzierten Content und 100% Privatsphären-Schutz. Wenn ihr uns etwas zurückgeben möchtet: 🗞️ Abonniert und lest den Bikeboard-Newsletter 💬 Diskutiert mit und kommentiert unsere Beiträge ✍️ Registriert euch auf Bikeboard.at Zitieren
wo-ufp1 Geschrieben Montag um 08:07 Geschrieben Montag um 08:07 Sie haben alles, vieles, fast alles, richtig gemacht. Vier Ministerien, wobei anscheinend das Verkehrsministerium (oder wo es gerade auch eingegliedert ist) fehlt; ansonsten sind alle wichtigen bzw betroffenen Ministerien dabei (Sport, Mobilität, Land- und Forstwirtschaft, Arbeit und Wirtschaft), dazu noch die Landeskaiser, sprich "die Bundesländer" (mit im Boot). Und auch der wichtige Tourismus ist mit der Tourismusstaatssekretärin vertreten, dazu scheint die Finanzierung gesichert. Leider hat sich bei der Pressemitteilung ein Fehler eingeschlichen ;-): Von einer limitierenden Situation für Wirtschaft und Tourismus und unzureichenden legalen[*] Möglichkeiten, den MTB-Sport auszuüben, sprachen der Sportminister und Tourismusstaatssekretärin Susanne Kraus-Winkler beim Presse-Statement im Vorfeld des Beschlusses und pochten auf vertragliche Lösungen unter Einbindung aller Stakeholder. Unter Stakeholder versteht man in der Regel und vereinfacht, alle Beteiligten, alle an einem Projekt oder Unternehmen interessierte. Und unter "Alle"/"Aller" auch die Mountainbiker. Also nicht nur die, die in zu bezahlenden Regionen fahren wollen, Urlauber, Touristen oder Trailcenter, Bikepark, Flowtrailarena etc Besucher, sondern auch diejenigen, die in der Region leben und diejenigen, die "einfach so" durch den Wald, in den Bergen oder das alpine Gelände fahren wollen. [*] § 33 Forstgesetz: (1) Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten. (3) Eine über Abs. 1 hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig. Eine einfache (Mehrheit für die) Gesetzesänderung wäre auch eine Möglichkeit. Der Nationalrat möge beschließen, Abs 1 und 3, § 33 des Forstgesetzes, zu ändern: Neue Fassung (1) Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszwecken betreten, befahren und sich dort aufhalten. (3) Eine über Abs. 1 hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig. (4) Gegenseitige Rücksichtname, eh klar. Verhaltensregeln, auch klar. Vorrang Schwach und Langsam vor Stark/Schwer und Schnell, und so weiter und so fort. (5) Eigenverantwortung wieder Stärken... 1 Zitieren
stefan_m Geschrieben Montag um 08:23 Geschrieben Montag um 08:23 Ich bin sehr gespannt ob damit wieder einmal Schwung in die Verhandlungen und Entwicklungen kommt. Ich hoffe, dass sämtliche Bemühungen nicht darin münden, dass das legale MTB fahren auf konzentrierte und zentralisierte Orte zusammengezogen wird und das zum Argument genommen wird, gleiches überall anders zu verbieten. Bei uns in der Umgebung nimmt das langsam makabere Formen an. Bei uns stehen bald mehr Schranken im Wald als Käferfichten. Da müsste das befahren imho zumindest noch stark konkretisiert werden. Womit denn befahren? Mit dem Rad? Mit dem Motorrad? Mit dem Auto? Mit der Kutsche? vor 12 Minuten schrieb wo-ufp1: betreten, befahren und sich dort aufhalten Zitieren
Gili Geschrieben Montag um 08:43 Geschrieben Montag um 08:43 (bearbeitet) vor 47 Minuten schrieb stefan_m: Da müsste das befahren imho zumindest noch stark konkretisiert werden. Womit denn befahren? Mit dem Rad? Mit dem Motorrad? Mit dem Auto? Mit der Kutsche? ich zitiere mal die Signatur von @NoDoc: Zitat So einfach wärs..... (1) 1 Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. Art 28 Abs 1 BayNatSchG Bearbeitet Montag um 09:10 von Gili 1 1 Zitieren
BikeBär Geschrieben Montag um 12:48 Geschrieben Montag um 12:48 vor 4 Stunden schrieb stefan_m: Ich bin sehr gespannt ob damit wieder einmal Schwung in die Verhandlungen und Entwicklungen kommt. Ich nicht, weil leider schon seit Präsentation dieser angeblichen MTB-Strategie und aufgrund der Mehrheiten im Parlament klar ist, dass das im günstigsten Fall ein paar überregionale Strecken und Verbindungen zwischen den (Tourismis-)Inseln zeitigt, aber wahrscheinlich halt nur ein Feigenlatt und Papiertiger wird, für den eine gut "mit den Stakeholdern vernetzte" Firma Steuergeld für das "Projektmenagement" abcasht (man lese den Ausschreibungstext). vor 4 Stunden schrieb stefan_m: Ich hoffe, dass sämtliche Bemühungen nicht darin münden, dass das legale MTB fahren auf konzentrierte und zentralisierte Orte zusammengezogen wird und das zum Argument genommen wird, gleiches überall anders zu verbieten. Bei uns in der Umgebung nimmt das langsam makabere Formen an. Bei uns stehen bald mehr Schranken im Wald als Käferfichten. Genau das wird passieren bzw. sich weiter verstärken. Was bei uns in der Umgebung langsam makabre Formen annimmt, ist die Art der Waldbewirtschaftung vor allem durch die ÖBF. Da wird gebaggert/geschottert (Waldautobahnen) und verwüstet (Harvester-Rückegassen) was das Zeug hält, aber als erstes steht bei jeder Erntekampagne ein nagelneues Radfahren-Verboten Schild. Und wenns irgendwo drei neue Nistkästen aufhängen lassen, werden's in einer Universum-Doku als Ökos abgefeiert als wärens Konrad Lorenz. 3 Zitieren
Project IMBA Austria Geschrieben vor 19 Stunden Geschrieben vor 19 Stunden (bearbeitet) Im Moment ist ja in Österreich mit der Ausschreibung der MTB-Koordination viel in Bewegung – aber es tut sich auch auf anderen Ebenen etwas. Seit Jahrzehnten wünschen sich Biker*innen eine starke, zuverlässige und nachhaltig agierende Interessenvertretung in Österreich. Nach einem Jahr Vorbereitung (unter Einbeziehung von engagierten Leuten vom Burgenland bis nach Vorarlberg), liegt nun eine wegweisende Version einer „IMBA Austria“ auf dem Tisch. Das Konzept entstand im Austausch mit DIMB, IMBA Schweiz und IMBA Europe, um eine zukunftsfähige Lösung zu entwickeln. Wofür steht die IMBA Europe mit ihren Mitgliedern? Siehe https://www.imba-europe.org/about-imba/members/ Leuten, die mitarbeiten wollen, bieten wir natürlich die Möglichkeit dazu. Bitte trag dich einfach in die Liste ein: https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSdAN6fskydbZohTsBnHdP0jcdTsFgL5qJdcJ2fXYs3uMR724g/viewform Bearbeitet vor 18 Stunden von Project IMBA Austria Präzisierungen 2 Zitieren
cbtp Geschrieben vor 14 Stunden Geschrieben vor 14 Stunden Am 17.2.2025 um 09:23 schrieb stefan_m: Bei uns in der Umgebung nimmt das langsam makabere Formen an. Bei uns stehen bald mehr Schranken im Wald als Käferfichten. Das hat zum Teil auch mit §1319 als weitere Absicherung zu tun – wird dahingehend in letzter Zeit auch vermehrt bei diversen Workshops und Beratungen empfohlen, und hat per se jetzt nichts mit Bikeunfreundlichkeit zu tun. Muss nicht einmal mit dem Grundeigentümer zusammenhängen. Es dient vor allem bei Abbiegemöglichkeiten z.B. aus dem öffentlichen Gut heraus um ganz klar den Privatweg bzw. die Unerlaubtheit der Benützung anzuzeigen (bzw, anzuzeigen, dass nun kein öffentiches Gut ist, sondern das Forstgesetz gilt => Forststraße = Waldfläche ==> also Radlfahren verboten ist), um als Wegeerhalter – der nicht selten ident mit dem Eigentümer ist – keine Haftungsthematik zu bekommen (allgemein, nicht nur aufs MTB bezogen). Die Unerlaubtheit ist aus Wegeerhaltersicht notwendig anzuzeigen, das ist eben bei Forststraßen immer wieder ein Thema. Eine Abschrankung kann im Unterschied zu einem Schild halt auch nicht übersehen werden oder verwachsen oder abmontiert werden ... Zitieren
stefan_m Geschrieben vor 14 Stunden Geschrieben vor 14 Stunden Das mag ja alles sein, macht für mich das Grundproblem, nämlich das, dass Biker auf weiten Flächen aus dem Wald ausgesperrt werden für mich nicht nachvollziehbarer. Gerade die Haftungsproblematik wäre für mich einfach zu lösen. Dazu würde es - in meiner naiven Annahme - reichen die Nutzung auf eigene Gefahr zu gewähren. So habe ich den Eindruck, dass dieses Argument liebend gerne als Vorwand vorgeschoben wird um sich nicht damit befassen zu müssen (zumindest hat's mir ein Landwirt der mich angehalten hat Mal mehr oder weniger so erklärt. Er hat ein Fahrverbotsschild aufgestellt, weil ihm da Nachbar erzählt hat das er sonst haftet. Den Rest erspar ich euch, so freundlich war eh ned). Zitieren
cbtp Geschrieben vor 12 Stunden Geschrieben vor 12 Stunden (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb stefan_m: Das mag ja alles sein, macht für mich das Grundproblem, nämlich das, dass Biker auf weiten Flächen aus dem Wald ausgesperrt werden für mich nicht nachvollziehbarer. Gerade die Haftungsproblematik wäre für mich einfach zu lösen. Dazu würde es - in meiner naiven Annahme - reichen die Nutzung auf eigene Gefahr zu gewähren. So habe ich den Eindruck, dass dieses Argument liebend gerne als Vorwand vorgeschoben wird um sich nicht damit befassen zu müssen (zumindest hat's mir ein Landwirt der mich angehalten hat Mal mehr oder weniger so erklärt. Er hat ein Fahrverbotsschild aufgestellt, weil ihm da Nachbar erzählt hat das er sonst haftet. Den Rest erspar ich euch, so freundlich war eh ned). Wie im Posting oben genannt ist das Thema Beschrankung nicht nur aufs MTB bezogen. Es sind auch mehr als genug offizielle MTB-Routen bei privaten Forstwegen trotz MTB-Freigabe immer noch mit Schranken versehen. Damit eben weiterhin die Unerlaubtheit für Autos, Mopeds, gewerbliche Angebote (etc.) angezeigt wird, bzw. der Weg nur für Personen/Aktivitäten gemäß Forstgesetz (und allfälligen Zusatzfreigaben wie MTB) zum öffentlichen Verkehr freigegeben ist. Mein Beitrag oben war nur als Erklärung zu sehen warum Beschrankungen aufgestellt werden, und dass das nicht zwingend mit dem Mountainbikethema zusammenhängt, sondern eher ein Thema der allgemeinen Vorbeugung ist. Natürlich ist auch "damit niemand in meinen Grund fährt" ein Thema, oder bei Forstarbeiten/Forstverkehr stört. "Die Haftungsproblematik" ist aber nicht so einfach zu lösen: Haftung vollkommen auf eigene Gefahr ist halt auf Wegen, insbesondere Forststraßen, schwierig, vor allem wenn Gefahrensituationen geschaffen werden (baufällige Brücke als aktuelles Beispiel, unmarkierte Absperrungen, Verunreinigungen/Ölspuren, etc.). Die Haftungsthemen sind für Wegeerhalter allerdings in Bezug auf typische Wegbeschaffenheit, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Wegeerhalters und Eigenverschulden des Nutzers eh bereits recht kulant gelöst wenn man sich damit auseinandersetzt (und für Grundeigentümer wenn ungleich Wegeerhalter sowieso) und können bei Freigaben obendrein zusätzlich gut und kostenos versichert werden. Wichtig ist: Markieren und offiziell ist immer besser als "dulden" oder "wuascht". Auf Forststraßen, streng genommen auf so ziemlich allen Wegen, kommt überdies hinzu, dass diese ja ansich Waldflächen sind, aber in so gut wie allen Fällen auch als Straßen mit öffentlichem Verkehr (aufgrund der Fußgeher) gelten – sprich: die StVO gilt. Deren jeweilige Regeln zwar von den Behörden auf Wegen und Forststraßen im Wald kaum verfolgt wird / wegen Nichtanwendbarkeit nicht verfolgt werden kann, aber was ebenfalls diverse Straf- und Schutzvorschriften für Nutzer und Wegeerhalter und in Bezug auf die Haftung mit sich bringt. Stichwort Instandhaltungspflicht, die dann wiederum auf die privatrechtlichen Wegehalterhaftung (wie oben genannt §1319) einwirkt. Wie gesagt gehts vor allem darum sich nicht einer (unnötigen) Haftungsgefahr auszusetzen, bzw. allenfalls erst gar keine Möglichkeiten zu mühsamenen ewig dauernden Verfahren entstehen zu lassen – selbst wenn in der Regel im Endeffekt eh nix für einen allenfalls verunfallten Wegnutzer dabei herausschaut. Bearbeitet vor 12 Stunden von cbtp 1 Zitieren