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bahn.stefan

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  1. "Recht für Radfahrer - ein Rechtsberater"...das steht unter Zulassung und Allgemeine Betriebserlaubnis folgendes: "Fahrräder und ihre Anhänger bedürfen keiner besonderen Zulassung." Für sie gilt die allgemeine Verkehrsfreiheit. Allerdings müssen Fahrräder den technischen Anforderungen der StVZO entsprechen. Das zum Thema selber fahren. Willst du welche verkaufen gilt DIN EN 14781 ( Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren). Beschäftige mich gerad mit dem Thema, da ich mit ein paar Freunden in einem Uniprojekt einen Rahmen bauen will. Falls ich korrigiert werden muss, immer ran :s:
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