Am Freitag, den 1. Juli 2005, gab der Minister der südafrikanischen Einwanderungsbehörde das in Kraft treten des letzten Entwurfes der Durchführungsvorschriften zum Einwanderungsgesetz (Act 19, 2004) und der neuen Immigrationsrichtlinien bekannt.
Einige wichtige Änderungen sind die Folgenden:
Bewerber auf eine Langzeit- Besuchergenehmigung (extended visitor’s permit) (bis zu 36 Monate) müssen nicht mehr einen bestimmten verfügbaren finanziellen Rahmen aufweisen (es waren R 15000 pro Person und pro Aufenthaltsmonat gefordert). Eine Bestätigung über einen „ausreichenden“ Betrag an Finanzmitteln wird nun akzeptiert, wobei keine genaue Definition der Höhe des „ausreichenden Betrages“ vorgegeben wurde. Auch zukünftig ist das Hinterlegen eines Geldbetrages (repatriation fee) in Höhe der Kosten eines Rückflugtickets und/oder ein Rückflugticket in jedem Fall gefordert.
Daueraufenthaltsgenehmigung (permanent residence)