klärts mich bitte auf: was für eine Aktion bei der Yachthafenumfahrung?
btw: wo recht ist soll recht gelten! also wenns ein Richter auf Oberlandes oder gar OGH-Ebene so entscheidet, dass Haftung vorliegt dann ist das auch so!
Wenn jedoch ordentlich Beschildert wird, dass Haftung ausgeschlossen wird, weil zb kein Winterdienst und Befahren auf eigene Gefahr weil Glatteis oä, dann muss doch das auch privatrechtlich halten! oder lieg ich da falsch?
im Übrigen wird Zwar Gemeinden schon eine besondere Vorsicht bei Wegehaltung auferlegt, nicht so aber bei privaten! da gibt ein OGH Urteil. Kanns raussuchen, wenns sein muss...