Hello an alle
Jeder Verkehrsteilnehmer (auch alle Radfahrer ob MTB RR usw.)müssen sich an die STVO halten.Nebeneinander fahren ist grundsätzlich für jeden Biker nicht erlaubt. Wenn es sich um eine Trainingsfahrt handelt brauche ich ein Fahrzeug das nach hinten absichert und als Trainings bzw.Trainingsfahrzeug gekenzeichnet ist.Überhöhte Geschwindigkeit wie z.b 50kmh bei 30kmh Beschränkungen werden genauso bestraft wie bei jeden anderen Strassenbenützer.Nur muss in diesem Fall der Polizist der die Radarmessung vornimmt denjenigen an Ort und Stelle aufhalten.Als Betroffener habe ich das Recht Einblick auf die Messung direkt an der Radar Pistole einzunehmen.Und alle Ausreden helfen wenig,da in Österreich Ausweispflicht herscht und man sich daher immer mit einen Ausweis bewegen sollte.Ist leider so.:mad:Bin wie ihr ein begeisterter Biker,doch sitze ich an einer Info Quelle die mir diese Aussage bestätigt.