NoDoc Geschrieben 28. Juni 2018 Geschrieben 28. Juni 2018 (bearbeitet) ich würde meinen, im privatverkauf gilt es vice versa. beide müssen ihre zusagen einhalten... der verkäufer bräuchte nur den vorbehalt des „besseren käufers“ in die vereinbarung bringen u alles wäre klar soweit das geht im recht. ps: vielleicht liest ja NoDoc mit, der ist RA. Ein Kaufvertrag ist (Ausnahmen lasse ich unberücksichtigt, weil in unserem Fall irrelevant) ist formfrei, kann also auch mündlich abgeschlossen werden und kommt mit der Einigung über Ware und Preis zustande. Das Anbieten der Ware um einen bestimmten Preis ist nicht das Angebot des Verkäufers, sondern die Einladung an Kaufinteressenten, ein Angebot abzugeben. Wird ein Angebot abgegeben und nimmt der Vertragspartner dieses an, dann ist der Vertrag perfekt und beide Seiten müssen ihn erfüllen. Die Vertragspartei, die ihren Part nicht erfüllt, kann von der anderen Partei auf Erfüllung (=Zuhaltung) des Vertrages in Anspruch genommen werden, also geklagt werden, und/oder auf Ersatz des Schadens, der durch den Vertragsbruch entstanden ist. Zuhaltung einklagen geht dann, wenn ich entweder einen Verkäufer habe, der noch einige der gekauften Objekte hat, sodass er auch erfüllen kann, oder das Kaufobjekt in irgendeiner Form gegen Weiterverkauf abgesichert werden kann. Beim Radl wird mir die Klage auf Zuhaltung nyx bringen, weil er’s schon jemandem Anden verkauft hat. Bei einer Immobilie kann ich ins Grundbuch schauen, dieses zwangsweise „sperren“ lassen usw. Bleibt also nur der Schadenersatz. Der Schaden ist aber in den meisten Fällen 0,— oder äußerst gering! Dein Schaden ist ja nicht der Wert der Sache, sondern wenn dann nur jene Kosten, die du hattest, weil du an den Vertrag geglaubt hast. Wenn du also von Wien nach Dornbirn fährst, um das Rad abzuholen, die Fahrtkosten, Zeitversäumnis. Aber in den meisten Fällen ist es nur der Ärger über den unzuverlässigenVertragspartner. Ausnahme wäre, wenn du schon einen verbindlichen Vertrag über den Weiterverkauf der Sache nachweisen kannst, dann könnte man den entgangenen Gewinn beim Vertragspartner als Schäden einfordern. Für mitlesende Juristen: Ja, ich weiß, dass das sehr verkürzt und unpräzise ist, aber das ist auch das BB und nicht der Koziol/Welser (Standardwerk Lehrbuch fürs Privatrecht). MatschGatsch Michael Bearbeitet 28. Juni 2018 von NoDoc Zitieren
Gast User#240828 Geschrieben 28. Juni 2018 Geschrieben 28. Juni 2018 vielen dank, sehr verständlich und sicher umfangreich genug für uns bb user! Zitieren
pfisteha Geschrieben 28. Juni 2018 Geschrieben 28. Juni 2018 Danke NoDoc für mich ausreichend verständlich Zitieren
der Markus Geschrieben 28. Juni 2018 Autor Geschrieben 28. Juni 2018 Ausnahme wäre, wenn du schon einen verbindlichen Vertrag über den Weiterverkauf der Sache nachweisen kannst, dann könnte man den entgangenen Gewinn beim Vertragspartner als Schäden einfordern. Supi, wollte das Rad meiner Freundin um einebFantastillion Euro weiter verkaufen. Wir hatten auch schon einen mündlichen Vertrag. Den Verlust gehe ich jetzt einklagen:rofl: Zitieren
lll Geschrieben 28. Juni 2018 Geschrieben 28. Juni 2018 (bearbeitet) Da sprichst Du ein anderes Problem an: Trotz Versicherung traut man sich nicht diese zu nutzen, man könnte ja gekündigt werden. Arg eigentlich! Für mich ist's ärgerlich, einen Rechtsstreit wird es aber nicht geben, klar Vielleicht wurde es ja ins Ausland verkauft an einennigerianischen Scammer :D Aber sicherlich ist eine gute Rechtsschutzversicherung sinnvoll und nützlich, aber für ernsthafte Fälle, wo man selber geklagt wird oder wenn du klagen oder zumindest einen Rechtsanwalt beauftragen muss, weil es anders nicht geht, z.B. man wird von einen Auto oder anderen Verkehrsteilnehmer angefahren, es gibt arge Schäden an dein teures Fahrrad und du selbst wurdest auch verletzt, und der andere, bzw. seine Haftlichtversicherung weigert sich zu zahlen oder wollen viel weniger zahlen als es dir zusteht &c. Bearbeitet 28. Juni 2018 von gylgamesh Zitieren
da bigkahuna Geschrieben 28. Juni 2018 Geschrieben 28. Juni 2018 Tatsache ist, dass willhaben -zumindest der Marktplatz- ein Flohmarkt ist... Will ich was haben, frage ich um einen Termin und fahr mit der Kohle in der Tasche vorbei und hoffe, dass ich der Erste bin. Kann ich nicht hinfahren, frage ich nach allen Daten und Telefonnummer und Überweise den (nicht zu großen Betrag) auf mein Risiko. Ich hab schon drei bikes und alles mögliche auf willhaben verkauft und da melden sich allerlei Lustige und kommen morgen vorbei, wollen reservieren, kaufen gaaaanz sicher, machen Termine und... 95% scheißen sich was und melden sich nie wieder. Ich reserviere nicht und mach keine Verkaufszusagen außer persönlich, wenn er mir die Kohle rüberstreckt, oder alles auf meinem Konto ist. Und die Sache mit den mündlichen Verträgen ist schön und gut, aber wer klagt das wirklich ein? Zitieren
lll Geschrieben 28. Juni 2018 Geschrieben 28. Juni 2018 Ich hab schon drei bikes und alles mögliche auf willhaben verkauft Und du warst mit den erzielten Verkaufspreisen in allgemein zufrieden? Zitieren
ricatos Geschrieben 28. Juni 2018 Geschrieben 28. Juni 2018 Tatsache ist, dass willhaben -zumindest der Marktplatz- ein Flohmarkt ist... Will ich was haben, frage ich um einen Termin und fahr mit der Kohle in der Tasche vorbei und hoffe, dass ich der Erste bin. Kann ich nicht hinfahren, frage ich nach allen Daten und Telefonnummer und Überweise den (nicht zu großen Betrag) auf mein Risiko. Ich hab schon drei bikes und alles mögliche auf willhaben verkauft und da melden sich allerlei Lustige und kommen morgen vorbei, wollen reservieren, kaufen gaaaanz sicher, machen Termine und... 95% scheißen sich was und melden sich nie wieder. Ich reserviere nicht und mach keine Verkaufszusagen außer persönlich, wenn er mir die Kohle rüberstreckt, oder alles auf meinem Konto ist. Und die Sache mit den mündlichen Verträgen ist schön und gut, aber wer klagt das wirklich ein? Mach ich genauso. Und genau wie auf einem Flohmarkt darf man halt keine Fantasiepreise verlangen. Dann wird man das Zeug schon los. Und darum geht's ja eigentlich. Abgesehen davon, könnte man darüber streiten ob es sich dabei um eine fixe Zusage handelt: Das rad ist ca 5 Jahre alt, steht schon 2 jahre unbenutzt im keller neupreis: € 500,- Der Verkaufspreis is wahrsch. eh zu billig weil sich so viele Leute melden. Egal, wenn du es haben willst kannst heute 19.30 kommen. Lg xxx Zitieren
Gast User#240828 Geschrieben 28. Juni 2018 Geschrieben 28. Juni 2018 dee letzte satz lässt wenig spielraum für interpretationen-wenn markus geschrieben hat: ok, bin 19.30 bei dir, was fehlt dann noch? Zitieren
Essi Geschrieben 28. Juni 2018 Geschrieben 28. Juni 2018 dee letzte satz lässt wenig spielraum für interpretationen-wenn markus geschrieben hat: ok, bin 19.30 bei dir, was fehlt dann noch? die fixe Zusage "ich kaufs blind":D Zitieren
ricatos Geschrieben 28. Juni 2018 Geschrieben 28. Juni 2018 dee letzte satz lässt wenig spielraum für interpretationen-wenn markus geschrieben hat: ok, bin 19.30 bei dir, was fehlt dann noch? Weiß nicht, bin kein Jurist. Könnte ja auch sein, dadurch eine Zeitangabe "19:30 Uhr" angeführt wurde, dass der eigentliche Kaufvertrag erst mit dieser Uhrzeit zustande kommt. Natürlich ist es ärgerlich, aber gerade bei Willhaben würde ich mich auf nix verlassen. Zitieren
Gast User#240828 Geschrieben 28. Juni 2018 Geschrieben 28. Juni 2018 (bearbeitet) ist sowieso mehr theorie als praxis, da klagt sicher kaum wer. denke markus wollte, ohne für ihn sprechen zu wollen, nur wissen wie es rein rechtlich aussieht, mal aussen vorgelassen, wie erfolgreich eine klage sein könnte, die er sowieso nicht angedacht hat. wann das geschäft fixiert wird ist eine andere frage u sicher nicht so einfach. hätte ja auch den vorbehalt geben können, dass er nur kauft wenn der zustand wie beschrieben ist usw... ps: in wahrheit geht es um anstand, fairness u handschlagqualität u nicht um das abgb Bearbeitet 28. Juni 2018 von User#240828 Zitieren
der Markus Geschrieben 28. Juni 2018 Autor Geschrieben 28. Juni 2018 dee letzte satz lässt wenig spielraum für interpretationen-wenn markus geschrieben hat: ok, bin 19.30 bei dir, was fehlt dann noch? Die Herren Rat, hier meine Antwort: Guten Morgen xxx, wenn Licht und Schaltung funktionieren, passt der Preis schon! Magst Du mir noch eine Adresse schicken, dann komme ich am Abend vorbei! Markus Zitieren
der Markus Geschrieben 28. Juni 2018 Autor Geschrieben 28. Juni 2018 ist sowieso mehr theorie als praxis, da klagt sicher kaum wer. denke markus wollte, ohne für ihn sprechen zu wollen, nur wissen wie es rein rechtlich aussieht, mal aussen vorgelassen, wie erfolgreich eine klage sein könnte, die er sowieso nicht angedacht hat. Ich glaube oder besser hoffe, dass ich das nachdrücklich so beschrieben habe. Zitieren
ricatos Geschrieben 28. Juni 2018 Geschrieben 28. Juni 2018 ps: in wahrheit geht es um anstand, fairness u handschlagqualität ..... Jeder der auf Willhaben kauft oder verkauft, weiß, dass es das dort nicht gibt .... oder nur ganz ganz selten. Zitieren
bs99 Geschrieben 28. Juni 2018 Geschrieben 28. Juni 2018 Guten Morgen xxx, wenn Licht und Schaltung funktionieren, passt der Preis schon! Magst Du mir noch eine Adresse schicken, dann komme ich am Abend vorbei! Markus Die werden einfach Angst gehabt haben dass du am Abend vorbeikommen willst Zitieren
Essi Geschrieben 28. Juni 2018 Geschrieben 28. Juni 2018 (bearbeitet) ps: in wahrheit geht es um anstand, fairness u handschlagqualität u nicht um das abgb Reini, das gibts fast nicht mehr. Ich erlebe es jeden Tag bei mir im Geschäft. Nichtmal ein unterschriebener Auftrag mit Terminvergabe hindert die Leute daran, einfach nicht zu kommen. Und es wurmt mich nach 28 Jahren Tätigkeit im Handel immer noch!!!! Vielleicht deshalb weils immer ärger wird. Ich könnt ein Buch darüber schreiben. Daher versteh ich die Verkäuferseite nur zu gut. Wer als erster kommt.... Bearbeitet 28. Juni 2018 von Essi Zitieren
Gast User#240828 Geschrieben 28. Juni 2018 Geschrieben 28. Juni 2018 Reini, das gibts fast nicht mehr. Ich erlebe es jeden Tag bei mir im Geschäft. Nichtmal ein unterschriebener Auftrag hindert die Leute daran, einfach nicht zu kommen. Und es wurmt mich nach 28 Jahren Tätigkeit im Handel immer noch!!!! Vielleicht deshalb weils immer ärger wird. Ich könnt ein Buch darüber schreiben.... glaube ich gern - freunde sind virtuell, geiz ist geil mentalität u unverbindlichkeit *sind groß im kommen... ich kaufe fast nichts auf willhaben, u verlasse mich sonst auf langjährige geschäftsbeziehungen. Zitieren
revilO Geschrieben 28. Juni 2018 Geschrieben 28. Juni 2018 Und du warst mit den erzielten Verkaufspreisen in allgemein zufrieden? Warum sollte man mit dem Preis, den man selber festlegt, nicht zufrieden sein? "Willhaben" hat sich speziell beim Verkauf längst als das bessere Ebay herausgestellt. Ich ziehe "Willhaben" mittlerweile auch beim Einkauf aufgrund viel größerer Auswahl vor und nehme das größere Risiko in Kauf. Ich wurde bei rund 200 Einkäufen erst ein einziges mal gelegt. Zitieren
Gast User#240828 Geschrieben 28. Juni 2018 Geschrieben 28. Juni 2018 Warum sollte man mit dem Preis, den man selber festlegt, nicht zufrieden sein? "Willhaben" hat sich speziell beim Verkauf längst als das bessere Ebay herausgestellt. Ich ziehe "Willhaben" mittlerweile auch beim Einkauf aufgrund viel größerer Auswahl vor und nehme das größere Risiko in Kauf. Ich wurde bei rund 200 Einkäufen erst ein einziges mal gelegt. 200? was zur hölle kaufst du da?* Zitieren
revilO Geschrieben 28. Juni 2018 Geschrieben 28. Juni 2018 200? was zur hölle kaufst du da?* das würde zu weit führen Aber 20 Radartikel waren sicher auch dabei. Einmal konnte ich eine neuwertige Mavic Ksyrium Elite Laufradgarnitur um 100 Euro mit Zahnkranz und nahezu unbenutzter Bereifung ergattern. Zitieren
ricatos Geschrieben 28. Juni 2018 Geschrieben 28. Juni 2018 Ebay hab ich schon lange nichts mehr ge- oder verkauft. Gerade bei Gebrauchtwaren ziehe ich sowohl als Käufer und auch Verkäufer die persönliche Begutachtung vor. Blind verkaufen oder kaufen mag ich gar nicht. Außerdem geht mir das Versenden und Einpacken auf die Eier. Zitieren
Siegfried Geschrieben 28. Juni 2018 Geschrieben 28. Juni 2018 Ich hab mit willhaben sowohl im Ein- als auch Verkauf gute Erfahrungen gemacht. Dinge, die nicht verkauft werden, sind entweder zurzeit total ungefragt, oder einfach zu teuer. Es gibt immer irgendwen, der irgendwas sucht, und ich hab schon die unmöglichsten Dinge an den Mann gebracht, von denen ich das nie gedacht hätte. Fakt ist aber: verkaufe ich was, gilt Geld gegen Ware. Entweder Vorauszahlung/PayPal und Versand/Abholung, oder Barzahlung bei Abholung. Bevor das Geld nicht das ist, gibt's keine Ware; und so halte ich das auch beim Einkauf. Wobei ich hier bevorzugt selbst abhole. Anstand und Fairness gibt es kaum mehr, darum müssen Dinge, die einen größeren Gegenwert ( Ich mag willhaben von da her recht gerne, weil es einen guten Überblick über erzielbare Preise gibt. Aktuell gefragtes Zeug, das auf willhaben zu finden ist entweder nichtmehr schön genug beisammen, oder zu teuer, oder beides,. Zitieren
Gast User#240828 Geschrieben 28. Juni 2018 Geschrieben 28. Juni 2018 das würde zu weit führen Aber 20 Radartikel waren sicher auch dabei. Einmal konnte ich eine neuwertige Mavic Ksyrium Elite Laufradgarnitur um 100 Euro mit Zahnkranz und nahezu unbenutzter Bereifung ergattern. das ist ein sehr gutes geschäft... Zitieren
revilO Geschrieben 28. Juni 2018 Geschrieben 28. Juni 2018 (bearbeitet) Bei "Ebay Kleinanzeigen" (das deutsche Willhaben Pendant) wurde ich gleich bei meinem ersten Einkauf gelegt, allerdings seither bei etwa 15 weiteren auch nicht mehr, aber dennoch dürfte die Hemmschwelle zu betrügen beim länderübergreifenden Handel noch geringer sein. Meine Anzeige verlief damals im Sand. Bei Ebay selbst hatte ich bei rund 600 Käufen und Verkäufen noch nie ein Problem und Ebay ist mittlerweile bei Paypalzahlung auch risikofrei, allerdings hat die Auswahl speziell im Radsportbereich extrem nachgelassen und oftmals sind viele Artikel überhaupt nur über gewerbliche Händler zu erhalten und damit preislich im Bereich des Fachhandels. Bearbeitet 28. Juni 2018 von revilO Zitieren
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