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Geschrieben

@genervt: hat bitte keine:r der Kolleg:innen im Polizeiornat zu sein. Prinzipiell nicht und seit es die verpflichtenden Abstandsregeln beim ü-holen von radelnden gibt, schon gar nicht (siehe 33 StVO Novelle: 2m Freiland, 1,5m Ortsgebiet, mit Ausnahmen). Also: anzeigen, melden, anzeigen, sonst ändert sich NYX, mangels Exekution bestehenden Rechts!!!

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb revilO:

Kommt mir äußerst komisch vor. Was soll "unverzüglich" heißen, wenn ich kein Handy dabei habe, ich nicht weiß, wo die nächste Poiizeidienststelle ist und ich zuerst nachhause will, um den Schock zu verdauen. 

Die Polizeidienststelle ist der rechte Nachbar vom Arbeitsplatz und ich wohn nur 1km entfernt. Ich glaub das Argument hätt ned zogn.

Ich bin ja auch deshalb nicht hin, weil ich mich zwar maßlos geärgert hab, aber lieber mal nach einem langen Arbeitstag die 500m heim gefahren bin. Hab mir gedacht, ich hupf am Folgetag vom Büro schnell paar Minuten rüber und mach die Anzeige.

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb bs99:

Ich glaub, wenn mir sowas passieren würd, würd die Sache die Presse erfahren.

Bringt auch nix. lt Gesetz hatte der Sheriff recht, auch wenns kleinlich und bürgerfeindlich ist.  Leider halt einen Beamten ohne Fingerspitzengefühl erwischt.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Essi:

Bringt auch nix. lt Gesetz hatte der Sheriff recht, auch wenns kleinlich und bürgerfeindlich ist.  Leider halt einen Beamten ohne Fingerspitzengefühl erwischt.

das nächste mal halt dort anrufen. dir tut alles weg, bist im schock und kannst jetzt nicht hinfahren

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb ricatos:

Was ähnliches ist meiner Frau auch passiert. Hat irgendwo im Tullnerfeld in der Nacht ein Reh erwischt und die nächste Polizei die sie kannte war beim Milleniumstower und hat dort den Wildunfall gemeldet.

Ui, noch dazu anderes Bundesland. Gaaanz falsch!

(vorsicht Sarkasmus, unser Föderalismus is die Pest)

Geschrieben (bearbeitet)

Ganz vergleichbar ist das aber nicht.

- Bei ricatos war die Frau die Verursacherin, da kann ich mir so eine Strafe noch eher erklären, wenn man einen kleinlichen, übergenauen Beamten erwischt.

- Der Essi war aber anscheinend der Geschädigte (wenn ich das richtig verstanden habe). Da ists schon sehr dreist dem "Opfer" eine Strafe aufzubinden und dem Verursacher aber nicht.

Bearbeitet von PLR
Geschrieben

Ich glaube, dass mit der Verbreitung von Handys kaum mehr Argument zählt, um eine Fahrerflucht zu verhindern, wenn man nicht umgehend meldet. Also beim nächsten Fall sofort bei der Polizei anrufen und abklären, was zu tun ist, nicht über Nacht überlegen.

 

Und ein Personenschaden kann ja - wie wir oben schon diskutiert hatten - unmittelbar manchmal nicht gleich auffallen.

Geschrieben

Man muss aber auch sagen, dass sich bei der Polizei schon auch einiges zum Besseren verändert hat. Zumindest bei uns in der Stadt, da wollte früher keiner was mit der Polizei zu tun haben. Egal ob Täter oder Opfer 😅 

Da gabs für Jugendliche auch mal eine Kopfnuss, wenn man vielleicht mit dem Rad am Gehsteig gefahren ist. Es gibt immer noch Polizisten die sich unnötig wichtig machen, aber eben nicht mehr alle.

Geschrieben

Also Anzeigen kann man,..aus der ersten Emotion heraus sollte man sich aber überlegen obs auch wirklich notwendig ist.

Wenn jetzt nix orges passiert ist ,..man nur geschnitten wurde oder ähnliches is es meiner Erfahrung nach unnötig.

Was kommt schon groß raus ausser Gerichtsterminen?

Ich habs mal durchgezogen und einen Autofahrer angezeigt der mich fast in der Straßengraben gedrängt hat weil er sich gschwind vor einer Mittelinsel nach dem Überholen von Autos einordnen musste....rausgekommen is gar nix,...ausser dass ma beide vor einem Richter gesessen sind und zaus geschickt worden sind,..Urteil ergeht schriftlich,....ich als anzeigender hab nie wieder was gehört,..

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb woha:

nie wieder was gehört,..

Eh net, weil du net der Anzeiger bist, sondern der Zeuge. Der autofahrer hat eine Verwaltungsübertretung, also einen Gesetzesbruch begangen. Da ist quasi der Staat der Kläger. Ob und wieviel am Ende raus kommst, erfährst als Zeuge, egal bei welchem Prozess, nie (ausser es steht in der Zeitung).

Und ja, jede Gefährdung eines anderen, va schwächeren Verkehrsteilnehmers gehört angezeigt. Damit sich die Autofahrer das endlich mal merken

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb woha:

Überholen von Autos einordnen musste....rausgekommen is gar nix,...ausser dass ma beide vor einem Richter gesessen sind und zaus geschickt worden sind,..Urteil ergeht schriftlich,....ich als anzeigender hab nie wieder was gehört,..

Wenns zu einer Verhandlung kam und nicht schon die StA nach Vernehmung eingestellt hat, bist aber eh weit gekommen. Gerade das wär mir ehrlich gesagt als Geschädigter die Zeit wert für die Nerven und vielleicht auch Anwaltskosten, die es den Oa... kostet.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb BikeBär:

Wenns zu einer Verhandlung kam und nicht schon die StA nach Vernehmung eingestellt hat, bist aber eh weit gekommen. Gerade das wär mir ehrlich gesagt als Geschädigter die Zeit wert für die Nerven und vielleicht auch Anwaltskosten, die es den Oa... kostet.

Du bist ZEUGE, du brauchst keinen Anwalt! Ausser du stresst deinerseits einen Zivilprozess an.

 

Bearbeitet von NoNick
Geschrieben (bearbeitet)
vor 59 Minuten schrieb NoNick:

Eh net, weil du net der Anzeiger bist, sondern der Zeuge. Der autofahrer hat eine Verwaltungsübertretung, also einen Gesetzesbruch begangen. Da ist quasi der Staat der Kläger. Ob und wieviel am Ende raus kommst, erfährst als Zeuge, egal bei welchem Prozess, nie (ausser es steht in der Zeitung).

Und ja, jede Gefährdung eines anderen, va schwächeren Verkehrsteilnehmers gehört angezeigt. Damit sich die Autofahrer das endlich mal merken

Gefährdung der körperlichen Sicherheit oder Nötigung (wonach das doch klingt) sind Strafrecht, das is nyx mehr Verwaltungsübertretung (@woha bitte um Bestätigung oder Korrektur).

Anzeigender wird er schon gewesen sein, wird aber im Verfahren zum Zeugen und von da weg stimme ich Deinen Aussagen zu, dass man keine Recht auf weitere Information zum Ausgang hat.

 

edit: Werden solche erstinstanzlichen Einzelrichter-Urteile anonymisiert im RIS veröffentlicht? Das wäre eine Möglichkeit.

 

vor 30 Minuten schrieb NoNick:

Du bist ZEUGE, du brauchst keinen Anwalt! Ausser du stresst deinerseits einen Zivilprozess an.

Bitte genau lesen, ich sprach von den - möglichen - Anwaltskosten des Angeklagten (falls er sich einen Anwalt nimmt, muss er bei sowas natürlich nicht).

Bearbeitet von BikeBär
Geschrieben
Gerade eben schrieb BikeBär:

Anwaltskosten des Angeklagte

Des is mir aber heftig wurscht

 

vor 1 Minute schrieb BikeBär:

körperlichen Sicherheit oder Nötigung (wonach das doch klingt) sind Strafrech

Ich war noch beim fehlenden und dadurch gefährdenden Überholabstand.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb NoNick:

Des is mir aber heftig wurscht

Kann's dir natürlich im Wesentlichen sein.

Ich mein es im Sinne des Freds so: je länger sich die Sache für den Angezeigten bzw. in diesem Fall sogar Angeklagten zieht und je mehr es ihn beschäftigt umso größer ist die Chance auf einen nachhaltigen Lerneffekt. Und wenn er/sie sich einen Anwalt nimmt, ist damit auch ein Zeichen, dass es nicht völlig abprallt sondern gewisse Nervosität verursacht.

 

vor 2 Stunden schrieb NoNick:

Ich war noch beim fehlenden und dadurch gefährdenden Überholabstand.

Ah ok, verstehe. Für mich war "geschnitten und in den Straßengraben gedrängt" (in diesem Posting stand ja das "nie wieder was gehört", das Ausgangspunkt dieser Diskussion war) eindeutig Strafrecht und nimmer nur zuwenig Sicherheitsabstand. Aber das wird er uns vielleicht noch sagen, sein Post is ja erst eine Stunde alt :)

Bearbeitet von BikeBär
  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 18.6.2024 um 13:30 schrieb Willy2.0:

@genervt: hat bitte keine:r der Kolleg:innen im Polizeiornat zu sein. Prinzipiell nicht und seit es die verpflichtenden Abstandsregeln beim ü-holen von radelnden gibt, schon gar nicht (siehe 33 StVO Novelle: 2m Freiland, 1,5m Ortsgebiet, mit Ausnahmen). Also: anzeigen, melden, anzeigen, sonst ändert sich NYX, mangels Exekution bestehenden Rechts!!!

Ausnahme ist aba leider wenn der zu Überholende (Radler) nicht mehr als 30  kmh fährt, also in allen 30er Zonen :rolleyes:

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb weinbergrutscha:

Ausnahme ist aba leider wenn der zu Überholende (Radler) nicht mehr als 30  kmh fährt, also in allen 30er Zonen :rolleyes:

Die 30 gelten für den überholenden, das Tempo des Radfahrers kann der Autofahrer ja so gut wie gar nicht einschätzen 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb madmax78:

Die 30 gelten für den überholenden, das Tempo des Radfahrers kann der Autofahrer ja so gut wie gar nicht einschätzen 

Wenn ich hinter dem her fahr, dann kann ich dasschon mit Hilfe meines tachos sehen, wie schnell der fährt. Und wenn ich beim überholen 50 fahr, bin ich um 20 für die 30er zu schnell ;)

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb NoNick:

Wenn ich hinter dem her fahr, dann kann ich dasschon mit Hilfe meines tachos sehen, wie schnell der fährt. Und wenn ich beim überholen 50 fahr, bin ich um 20 für die 30er zu schnell ;)

Das ist bei 50 schon schwierig und bei 100 unmöglich 

 

So oder so:

 

https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/rechtsberatung/33-stvo-novelle-inkrafttreten-mit-1-oktober-2022-52587945

 

Fährt man selbst aber nicht schneller als 30 km/h kann der Seitenabstand auch geringer sein und es gilt die allgemeine Regel.

Geschrieben
Am 17.6.2024 um 11:30 schrieb BikeBär:

Ein Freund hat letztes Jahr einen rabiaten Typen angezeigt, der dürfte den Polizisten schon bekannt gewesen sein.

Das war ich. Der Typ war zumindest einem der Polizisten namentlich bekannt, und auch wo er wohnt. Also ich würde das als "amtsbekannt" bezeichnen und das ist denke ich nicht so ganz einfach.

Fakt ist: ich habe seit inzwischen fast einem Jahr genau gar nichts weiter von diesem Vorfall gehört. Also keine Vorschreibung bezüglich weiterer Aussage usw. usf.

Das bedeutet für mich, dass die Polizisten das entweder in der Rundablage abgelegt haben, der Typ eine Strafe bekommen hat und die ohne Einspruch hingenommen hat, oder die Polizisten das eventuell in einem persönlichen Gespräch mit dem geklärt haben. Für mich ist leider ersteres die wahrscheinlichste Variante.

Trotzdem bin ich froh das angezeigt zu haben. Denn wie gesagt, der Typ war bereits bekannt, und je mehr solche Vorfälle gemeldet werden, desto besser.

 

Wenn mir so etwas wie damals (war wirklich sehr extrem, will das jetzt nicht nochmal aufrollen), dann werde ich wahrscheinlich in den Straßengraben fallen und Polizei und Rettung rufen. Denn dann gibt es automatisch eine Anzeige und ein Verfahren.

Geschrieben

Ich habe als Autofahrer einmal eine ganze Gruppe Rennradler mehr oder weniger stark gefährdet. Das war in der Kärntner Straße in Graz. 

 

Die Radler (Gruppe von ca 5-8 RRlern) waren rechts unterwegs auf der Busspur (Zweierreihe, Windschatten) . Ich war mit dem Auto schneller und bin auf der Autospur vorbei. Zirka 200m später bin ich rechts abgebogen. Ich war da schon deutlich vor ihnen, hab geblinkt und bin vor ihnen rüber. Für mich war alles okay so. Der Abstand war groß genug.

Aber:

In Wahrheit aber hat die ganze Gruppe dann doch (ein bissl) bremsen müssen (falls ich länger nach rechts brauche als sich ausgehen würde). Grad so, dass es unangenehm ist, wenn man voll im Windschatten dahin zieht.... Ich hab offensichtlcih unterstätzt wie schnell die daher kommen und wie das für sie ist, wenn ich vor ihnen rüber biege. Wäre die Gruppe ein Auto oder Bus gewesen, wäre das eine völlig normale Situation gewesen und so ein Fahrzeug hätte nicht einmal bremsen müssen. Für die Gruppe selbst war das aber oasch und sie haben's mir dann beim Vorbeifahren auch deutlich mitgeteilt. *g* Mir war's furchtbar unangenehm und ich hätt mich gern entschuldigt. 

 

Fazit:

Ich hab's als Autofahrer falsch eingeschätzt, weil so eine Gruppe als ganzes einfach unfassbar träge ist, im Vergleich zu einem Auto. Und gerade ich sollte es eigtl wissen und berücksichtigen....

Auf der anderen Seite hab ich mir (vorher schon) gedacht, dass ich dort (da ist viel Verkehr und es sind viele Einfahrten usw)  niemals so in einer Gruppe fahren würde. Dass man da in blöde Situatioen kommt, ist aufgelegt. 

 

 

Geschrieben
Am 2.7.2024 um 10:14 schrieb GrazerTourer:

Ich habe als Autofahrer einmal eine ganze Gruppe Rennradler mehr oder weniger stark gefährdet. Das war in der Kärntner Straße in Graz. 

 

Die Radler (Gruppe von ca 5-8 RRlern) waren rechts unterwegs auf der Busspur (Zweierreihe, Windschatten) . Ich war mit dem Auto schneller und bin auf der Autospur vorbei. Zirka 200m später bin ich rechts abgebogen. Ich war da schon deutlich vor ihnen, hab geblinkt und bin vor ihnen rüber. Für mich war alles okay so. Der Abstand war groß genug.

Aber:

In Wahrheit aber hat die ganze Gruppe dann doch (ein bissl) bremsen müssen (falls ich länger nach rechts brauche als sich ausgehen würde). Grad so, dass es unangenehm ist, wenn man voll im Windschatten dahin zieht.... Ich hab offensichtlcih unterstätzt wie schnell die daher kommen und wie das für sie ist, wenn ich vor ihnen rüber biege. Wäre die Gruppe ein Auto oder Bus gewesen, wäre das eine völlig normale Situation gewesen und so ein Fahrzeug hätte nicht einmal bremsen müssen. Für die Gruppe selbst war das aber oasch und sie haben's mir dann beim Vorbeifahren auch deutlich mitgeteilt. *g* Mir war's furchtbar unangenehm und ich hätt mich gern entschuldigt. 

 

Fazit:

Ich hab's als Autofahrer falsch eingeschätzt, weil so eine Gruppe als ganzes einfach unfassbar träge ist, im Vergleich zu einem Auto. Und gerade ich sollte es eigtl wissen und berücksichtigen....

Auf der anderen Seite hab ich mir (vorher schon) gedacht, dass ich dort (da ist viel Verkehr und es sind viele Einfahrten usw)  niemals so in einer Gruppe fahren würde. Dass man da in blöde Situatioen kommt, ist aufgelegt. 

 

 

Du hast nix falsch gemacht, eventuell schon beim Vorbeifahren blinken. Ob eine Gruppe Radfahrer "träge" ist oder nicht, ist nicht das Problem anderer Verkehrsteilnehmer. Wer sich freiwillig dazu entscheidet den Sicherheitsabstand völlig wegzulassen muss sich halt überlegen wann und wo er das macht, bzw. halt dann die Konsequenzen tragen..

Und so groß ist eine Gruppe von 8 Fahrern nicht, denn auch die in der zweiten und dritten Reihe sehen genug um auf den Verkehr zu achten, also können die fast gleichzeitig bremsen.

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