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Dinge, die ich heute besonders hasse


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Gast User#240828
Geschrieben
wo bitte steht dass das Verlassen der Wohnung/eigenes Grundstück nicht erlaubt ist. Ich kenn nur Beschränkungen für den öffentlichen Raum. Ich muss zB wenn ich zum Nachbarn gehe nicht auf öffentlichen Grund.

Insofern waren Partys bis dato erlaubt. Wurde ja im Interview explizit erwähnt dass es dieser Erlass speziell wegen dieser Partys erlassen wurde. Kaffetrinken beim Nachbarn ( oder sonstwo) ist im Moment erlaubt, jedenfalls lt. einen Bekannten der Polizist ist. ( ob es sinnvoll ist steht auf einen anderen Blatt).

Und spazierengehen kann ich ( noch) wohin ich will.

Dass der Erlass der glorreichen 5 von den Türkisen stammt hat Kogler de facto schon in seiner PK bestätigt, da er sich davon distanziert hat.

 

das gesetz spricht von bestimmten orten u nicht von öffentlichen orten..dein bekannter kann sich ja nochmals einlesen oder den pi kdt fragen

Geschrieben
Bis zum Ostererlass wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen, jemanden zu mir nach Hause einzuladen. - Manch einer wird diese Idee erst durch den Ostererlass haben. Also geht dieser Schuss wohl nach hinten los.

 

@RK-App: Eines ist für mich fix: Ich lade fix kein tracking App auf mein Handy und trage fix keinen Schlüsselanhänger! - Zu viel ist zu viel!!!

 

RK App ist keine Tracking App soviel ich weiß. Sollte auch ohne GPS funzen. wenn ich es richtig verstanden habe per Blauzahn..

btw. wenn man es schon Ostererlass nennt, haben sie sich wohl ein faules Ei gelegt..;)

Ohne freiwillige Kontaktdokumentation wird es aber nicht gehen, wie man das macht muss ich jeder selbst überlegen. Aber durch das völlig hirnlose Abstrafen werden die Verantwortlichen wohl gemerkt haben dass "die Infizierten" große Erinnerungslücken bzgl. ihrer Kontakte in den letzten Tagen haben..

Geschrieben
das weißt du woher dass es nicht erlaubt ist ? ich weiß es von einen Polizisten dass es das ist.. und der Sektionschef im Interview bei Armin Wolf hätte es wohl auch erwähnt wenn es so wäre, hat er aber nicht..

 

Weil Kontakt mit Personen die nicht im selben Haushalt wohnen untersagt ist. Das ist ja der Sinn der Quarantäne.

Gast User#240828
Geschrieben
und von welchen Orten ? hast du da auch eine Quelle ?

 

 

von bestimmten orten - orte die der jeweilige minister definiert. da braucht es keine quelle, nur das gesetz durchlesen.

 

du sprichst von den verordnungen zum gesetz - zb jene das man öffentliche orte nur zu den definierten zwecken betreten darf.

 

wenn du von deinem grundstück zum nachbarn gehen kannst, wird das ein „mögliches“ schlupfloch sein - jedoch nicht eines, dass die verordnung offen lassen wollte.

 

vermutlich ist auch das der grund, für die wirre verordnung zu den osterfeiertagen.

Geschrieben
Bitte wo steht das ? wo steht dass ich nicht von meinem Grundstück direkt aufs Nachbargrundstück darf und dem Nachbar ein Bussl geben darf ?

 

Meinst das jetzt im Ernst ?

Geschrieben

Bis vor diesen Ostererlass haben sich sämtliche Erlässe und Gesetze auf den öffentlichen Raum bezogen.

Zuhause mit mehreren Personen zu feiern was absolut legal. Stichwort Coronaparty.

 

Ob er trotzdem sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.

Geschrieben
Eine Frage abseits der österlichen Verwirrung:

 

Wie erklärt man sich eigentlich die sehr unterschiedlichen Zahlen bei den Toten (im Verhältnis zu Erkrankten) in den einzelnen Ländern?

 

Die Anzahl der Erkrankten kennt man nirgends. Man kennt immer nur die Anzahl der positiv getesteten. Dann kann man nach eigenem Dafürhalten noch die im gleichen Haushalt mit positiv getesteten lebenden addieren.

 

Die demographische Verteilung macht sicher einen Unterschied: bei uns leben mehr alte Menschen als in vielen Ländern in Afrika z.B..

 

Bei uns leben viele alte Menschen alleine oder in Heimen. In Italien leben viel öfter mehrere Generationen in einem Haus (also haben die alten mehr indirekte Kontakte).

 

Ab dem Zeitpunkt, wo die Beatmungsgeräte voll ausgelastet sind, sterben überproportional viele, weil sie in einem sehr schlechten Zustand ohne die Dinger kaum eine Chance haben.

 

Andere Erklärungen werden wir vielleicht viel später bekommen, aber dazu müssen jetzt erstmal Daten gesammelt werden.

Gast User#240828
Geschrieben
Bis vor diesen Ostererlass haben sich sämtliche Erlässe und Gesetze auf den öffentlichen Raum bezogen.

Zuhause mit mehreren Personen zu feiern was absolut legal. Stichwort Coronaparty.

 

Ob er trotzdem sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.

 

 

das waren sie eben nicht, weil man zum zweck eine party zu besuchen keinen öffentlichen ort betreten durfte (darf)

wenn du dich beamen kannst, oder einen weg zur partx

y hast, wo du nicht öffentlichen raum betrittst- kannst zur party

Geschrieben
Die Anzahl der Erkrankten kennt man nirgends. Man kennt immer nur die Anzahl der positiv getesteten. Dann kann man nach eigenem Dafürhalten noch die im gleichen Haushalt mit positiv getesteten lebenden addieren.

 

Die demographische Verteilung macht sicher einen Unterschied: bei uns leben mehr alte Menschen als in vielen Ländern in Afrika z.B..

 

Bei uns leben viele alte Menschen alleine oder in Heimen. In Italien leben viel öfter mehrere Generationen in einem Haus (also haben die alten mehr indirekte Kontakte).

 

Ab dem Zeitpunkt, wo die Beatmungsgeräte voll ausgelastet sind, sterben überproportional viele, weil sie in einem sehr schlechten Zustand ohne die Dinger kaum eine Chance haben.

 

Andere Erklärungen werden wir vielleicht viel später bekommen, aber dazu müssen jetzt erstmal Daten gesammelt werden.

 

Ned Afrika etc sondern Frankreich, Österreich, Schweden, Norwegen...solche Vergleiche. China, Russland & Co mit deren Daten, lasse ich außen vor.

Geschrieben
Meinst das jetzt im Ernst ?

 

Ja, sofern man es nur vom rein rechtlichen Standpunkt aus betrachtet. Sinnvoll ist eventuell anders..

Wobei die Argumentation dass ein Kind das keine Geschwister hat, seinen Freund der 5 Meter daneben wohnt, nicht zum Spielen besuchen darf, aber Geschäfte eventuell öffnen werden, auf die bin ich gespannt.

Gast User#240828
Geschrieben (bearbeitet)

@weinbergrutscher

 

genau dass sich der erlass (den ich immer noch nicht gefunden habe) auf das eigene haus (eben der bestimmte ort) bezieht, u offenbar der polizei bei verdacht (?) die möglichkeit geben soll, ohne richterliche anordnung- in private räumlichkeiten einzutreten - ruft ja die empörung hervor, u da die ursprüngliche verordnung offenbar schlupflöcher bietet u rechtsunsicherheit- wollte man nachschärfen-was misslang.

 

der erlass kommt aus einem grünen ministerium, da kann sich kogler distanzieren was er will - das spielt aber keine rolle, weil minister nicht an weisungen des kanzlers oder des vize gebunden sind.

 

das war einfach ein bauchschuss

Bearbeitet von User#240828
Geschrieben
das waren sie eben nicht, weil man zum zweck eine party zu besuchen keinen öffentlichen ort betreten durfte (darf)

wenn du dich beamen kannst, oder einen weg zur partx

y hast, wo du nicht öffentlichen raum betrittst- kannst zur party

 

wie man dorthin kommt ist nicht die Frage.... und bei uns in der Wohnanlage sind über die Tiefgarage knapp 90 Wohnungen miteinander verbunden, da ginge schon Party. Von Wiener Großbauten will ich gar nicht sprechen..

Gast User#240828
Geschrieben
wie man dorthin kommt ist nicht die Frage.... und bei uns in der Wohnanlage sind über die Tiefgarage knapp 90 Wohnungen miteinander verbunden, da ginge schon Party. Von Wiener Großbauten will ich gar nicht sprechen..

 

wie (und warum) man hinkommt ist/war genau die frage, wieso du das nicht checkst ist mir ein mittleres rätsel

Geschrieben
das waren sie eben nicht, weil man zum zweck eine party zu besuchen keinen öffentlichen ort betreten durfte (darf)

wenn du dich beamen kannst, oder einen weg zur partx

y hast, wo du nicht öffentlichen raum betrittst- kannst zur party

 

Es gibt nach wie vor keine Ausgangssperre. Ich kann alleine oder mit einer Person mit der ich zusammen lebe, hingehen wo ich möchte. Ausgenommen sind nur dezidiert gesperrte Gebiete, wie z.B. In Graz der Thalersee.

Gast User#240828
Geschrieben
Es gibt nach wie vor keine Ausgangssperre. Ich kann alleine oder mit einer Person mit der ich zusammen lebe, hingehen wo ich möchte. Ausgenommen sind nur dezidiert gesperrte Gebiete, wie z.B. In Graz der Thalersee.

 

 

nach der verordnung dürftest du das nicht, ausser für die 4 zwecke - das viele das anders machen, hat damit nix zu tun

Gast User#240828
Geschrieben

[h=4]Betreten von bestimmten Orten[/h][h=5]§ 2.[/h] Beim Auftreten von COVID-19 kann durch Verordnung das Betreten von bestimmten Orten untersagt werden, soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist. Die Verordnung ist

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[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2, align: right]1.

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[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9, align: justify]vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu erlassen, wenn sich ihre Anwendung auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt,

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[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2, align: right]2.

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[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9, align: justify]vom Landeshauptmann zu erlassen, wenn sich ihre Anwendung auf das gesamte Landesgebiet erstreckt, oder

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[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2, align: right]3.

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[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9, align: justify]von der Bezirksverwaltungsbehörde zu erlassen, wenn sich ihre Anwendung auf den politischen Bezirk oder Teile desselben erstreckt.

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[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 11, align: justify]Das Betretungsverbot kann sich auf bestimmte Zeiten beschränken.

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Gast User#240828
Geschrieben

 

Ausgenommen vom Verbot gemäß § 1 (betreten öffentlicher orte anm.) sind Betretungen,

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[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2, align: right]1.[/TD]

[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind;[/TD]

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[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]die zur Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen;[/TD]

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[TR]

[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2, align: right]3.[/TD]

[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der Deckung des Bedarfs zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Diese Ausnahme schließt auch Begräbnisse im engsten Familienkreis mit ein;[/TD]

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[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2, align: right]4.[/TD]

[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]die für berufliche Zwecke erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Dabei ist darauf zu achten, dass eine berufliche Tätigkeit vorzugweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen soll, sofern dies möglich ist und Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber ein Einvernehmen finden.[/TD]

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[TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2, align: right]5.[/TD]

[TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen, gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.[/TD]

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ist eine verordnung dazu, in tirol gelten andere

Geschrieben

46% der Übertragungen finden statt bevor der überträger Symptome zeigt, du kannst entsprechend mehrere Leute anstecken, die selbst mehrere andere anstecken, bevor du Symptome hast, diagnostiziert und isoliert wurdest.

Das ist ein problem, hier hilft es eben "social distancing" zu betreiben.

Dazu kommt dann noch die Zeit die es braucht contact tracing zu betreiben, in Realität dauert das eben in den meisten Fällen zu lange um die Pandemie zu stoppen.

Ich würde deshalb auch temporär eine App (die zielgerichtet ein minimum an Daten erhebt) verwenden um recht bald einen beinahe-Normalzustand zu erreichen, weil es einfach die Zeit des contact tracings drastisch reduziert. Das kann sehr sinnvoll sein wenn das öffentliche Leben wieder startet um neue Cluster schnell zu isolieren und eben wieder eine Verbreitung zu vermeiden. Außer man steht darauf mit einem lock down länger und öfter zu leben..

Geschrieben
Die Maßnahmengesetze sind äußerst unglücklich formuliert und lassen in der Tat einige Schlupflöcher offen, wie zum Beispiel über die Mauer zum direkt angrenzenden Nachbarn klettern. Aber verstanden haben die Verordnungen die meisten Menschen so, wie sie gemeint waren. Weinbergrutscher dürfte einer der wenigen gewesen sein, der die Nachbarskinder zum Spielen empfangen hat und sich damit im Recht wähnte. Umso verwunderlicher, dass sich jetzt die Opposition empört, wo diese Verordnungen nicht nur präzisiert sondern im Grunde aufgeweicht werden. Wie etwa dass maximal 5 nicht im Haushalt lebende Personen zu Besuch kommen dürfen.
Geschrieben
Bis zum Ostererlass wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen, jemanden zu mir nach Hause einzuladen. - Manch einer wird diese Idee erst durch den Ostererlass haben. Also geht dieser Schuss wohl nach hinten los.

 

das hab ich mir auch gedacht.

 

 

@RK-App: Eines ist für mich fix: Ich lade fix kein tracking App auf mein Handy und trage fix keinen Schlüsselanhänger! - Zu viel ist zu viel!!!

 

die rk app habe ich bereits geladen. aber ohne eine automatic über nfc oder bt ist mir das zu muehsam.

Geschrieben
46% der Übertragungen finden statt bevor der überträger Symptome zeigt, du kannst entsprechend mehrere Leute anstecken, die selbst mehrere andere anstecken, bevor du Symptome hast, diagnostiziert und isoliert wurdest.

Das ist ein problem, hier hilft es eben "social distancing" zu betreiben.

Dazu kommt dann noch die Zeit die es braucht contact tracing zu betreiben, in Realität dauert das eben in den meisten Fällen zu lange um die Pandemie zu stoppen.

Ich würde deshalb auch temporär eine App (die zielgerichtet ein minimum an Daten erhebt) verwenden um recht bald einen beinahe-Normalzustand zu erreichen, weil es einfach die Zeit des contact tracings drastisch reduziert. Das kann sehr sinnvoll sein wenn das öffentliche Leben wieder startet um neue Cluster schnell zu isolieren und eben wieder eine Verbreitung zu vermeiden. Außer man steht darauf mit einem lock down länger und öfter zu leben..

 

das sehe ich auch so.. denn sonst werden wir im August diskutieren ob wir die Schulen aufsperren können..

Impfstoff dauert noch ein Jahr, Medikament ev, nicht viel schneller. Herdenimmunität noch länger wenn das Gesundheitssystem nicht überlastet werden soll. Bleibt nur die Hoffnung die Antikörper der Immunen den Kranken zu geben, was aber auch keiner weiß ob das was hilft.

Trotzdem kann das alles nur auf Freiwilligkeit basieren.. und die paar Idioten die glauben Party zu machen, werden eh nur einmal infektiös ( im Gegensatz zu den Irren die immer wieder betrunken autofahren)..

btw. soviele die sich freiwillig infizieren gibt es gar nicht, Red Bull Piloten zählen jedenfalls nicht dazu, wie man mittlerweile weiß..

Geschrieben (bearbeitet)

Bezüglich Ostererlass hat der ältere Sprecher vom Gesundheitsministerium eh schon stotternd mitgeteilt, dass man sich schlecht ausgedrückt hat und morgen nachbessern wird.

Schlecht ausgedrückt klingt gut - man wollte wegen der Corona Partys für Ostern Klarheit schaffen.

Von der gefühlten Souveränität Mitte März (das zeitverzöge Abkupfern von Italien) ist nichts mehr übrig.

Bearbeitet von kupi

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