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Schneepflug tötet Jogger auf Praterhauptallee


klemens
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Empfohlene Beiträge

... da muss die Witwe wahrscheinlich dann 50000.- an den Arsch zahlen, für den ausgestandenen Schrecken....

:rolleyes:

der österreichische rechtsstaat ist nicht s schlecht, wie du es gerne hättest.

die verschuldensfrage ist klar, somit sollte auch eine entsprechende schmerzensgeldzahlung nur eine

frage der höhe sein. erfahrungsgemäß winden sich die versicherungen wie ein aal, um nur ja möglichst

wenig zahlen zu müssen. 5 gutachen und 3 jahre später wird's dann so weit sein...

 

CU,

HAL9000

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ein jahr für ein menschenleben ist ja garnicht so schlimm. :f:

 

ganz schön billig ein menschenleben, kann mir auch nicht vorstellen das da so viel schadensersatz rauskommen wird.

traurige gschicht

bei den amis schon,brauchst da nur a heiße apfeltasche reinwürgen und dir die zunge verbrennen und du bist reich...:rolleyes:

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:rolleyes:

der österreichische rechtsstaat ist nicht s schlecht, wie du es gerne hättest.

 

CU,

HAL9000

 

Er ist noch schlechter!

 

5 Verfahren und 3 Jahre später wird sich rausstellen, dass der Typ eh ka Geld hat, zur Aussage gezwungen und von der Polizei misshandelt wurde, und er wird a Entschädigung bekommen für den ausgestandenen Schrecken in den furchtbaren, unzumutbaren Haftanstalten, die Kosten kriegt der Steuerzahler aufgebrummt und die Witwe schaut durch die Finger, weil der Typ eh spätestens nach 8 Monaten auf Bewährung rauskommt und si sofort vertschüsst....

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Er ist noch schlechter!

 

5 Verfahren und 3 Jahre später wird sich rausstellen, dass der Typ eh ka Geld hat, zur Aussage gezwungen und von der Polizei misshandelt wurde, und er wird a Entschädigung bekommen für den ausgestandenen Schrecken in den furchtbaren, unzumutbaren Haftanstalten, die Kosten kriegt der Steuerzahler aufgebrummt und die Witwe schaut durch die Finger, weil der Typ eh spätestens nach 8 Monaten auf Bewährung rauskommt und si sofort vertschüsst....

....aus der seele gesprochen...

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du musst es ja wissen...

 

CU,

HAL9000

 

Stimmts leicht ned? Bring auf der Schipiste a Frau um, und wennst irgendwo a bissl prominent bist, musst nichtmal zu einer Verhandlung, der Spass dauert a halbe Stund, auf Beweissicherung wird gschissn und es endet mit an Quasi-Freispruch...oder ham des die Zeitungen nur erfunden?

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dir passiert "zufällig" ein unfall mit personenschaden. dieses "zufällig" mein ich, du machst einen fahrfehler mit dem auto und tötest jemanden, schiesst irrtümlich jemanden mit dem radl ab oder ähnliches. welche strafe ist dafür gerecht? lebenslang? sorry, ja er war alkoholisiert - seine schuld beim unfallhergang wie ich ihn derzeit kenne. wollma ihm das illegal auch noch vorwerfen? oder dass er jemanden vertreten hat?

 

bitte, wer von euch, fährt manchmal nicht mit 0,8 %o auto? seids alle heilige, die nach dem ersten achtl/bier aufhören? was ist, wenn euch dann ein unfall passiert?

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dir passiert "zufällig" ein unfall mit personenschaden. dieses "zufällig" mein ich, du machst einen fahrfehler mit dem auto und tötest jemanden, schiesst irrtümlich jemanden mit dem radl ab oder ähnliches. welche strafe ist dafür gerecht? lebenslang? sorry, ja er war alkoholisiert - seine schuld beim unfallhergang wie ich ihn derzeit kenne. wollma ihm das illegal auch noch vorwerfen? oder dass er jemanden vertreten hat?

 

bitte, wer von euch, fährt manchmal nicht mit 0,8 %o auto? seids alle heilige, die nach dem ersten achtl/bier aufhören? was ist, wenn euch dann ein unfall passiert?

 

und ohne lappen fahren is ka thema?! :f: (damit ma uns ned falsch verstehen, ohne lappen den er nie gehabt hat... keine fahrpraxis... nix...)

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dir passiert "zufällig" ein unfall mit personenschaden. dieses "zufällig" mein ich, du machst einen fahrfehler mit dem auto und tötest jemanden, schiesst irrtümlich jemanden mit dem radl ab oder ähnliches. welche strafe ist dafür gerecht? lebenslang? sorry, ja er war alkoholisiert - seine schuld beim unfallhergang wie ich ihn derzeit kenne. wollma ihm das illegal auch noch vorwerfen? oder dass er jemanden vertreten hat?

 

bitte, wer von euch, fährt manchmal nicht mit 0,8 %o auto? seids alle heilige, die nach dem ersten achtl/bier aufhören? was ist, wenn euch dann ein unfall passiert?

 

Liebe Sake!

Sorry, aber das ist einfach falsch verstandenes Gutmenschentum.

Ist ein Menschenleben so wenig wert?

Unter all diesen hinlänglich bekannten Umständen.

Ich find den Ausgang zum :k:

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und ohne lappen fahren is ka thema?! :f: (damit ma uns ned falsch verstehen, ohne lappen den er nie gehabt hat... keine fahrpraxis... nix...)

 

stimmt, er hätte nie dort sein dürfen. weil eben illegal, keinen schein usw. aber wirklich ihm zurechnen kann man meines erachtens nur den alkohol.

 

andererseits: wäre er ein held in unseren augen, wenn selber mann einem menschen das leben gerettet hätte? dann wären alle anderen begleitumstände egal. oder?

 

@tenul: war wäre ein faires urteil? den unglückslenker lebenslänglich einsperren?

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stimmt, er hätte nie dort sein dürfen. weil eben illegal, keinen schein usw. aber wirklich ihm zurechnen kann man meines erachtens nur den alkohol.

 

andererseits: wäre er ein held in unseren augen, wenn selber mann einem menschen das leben gerettet hätte? dann wären alle anderen begleitumstände egal. oder?

 

ähm, nein? :confused::eek:

 

abgesehen davon das er ihn vl hätte retten können unter anderen umständen er ihn noch immer, ohne lappen und mit alk im blut übern haufen gefahren hätte...

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jemand der ohne führerschein und alkoholisiert in ein auto steigt ist eine gefahr wie wir gesehen haben.

 

jemand der mit führerschein und alkoholisiert fährt, ist sowieso nicht berechtigt a)einen schein zu haben und b)sofort zu verknacken, da diese person anderes leben gefährdet!!!!

 

@sake: finde deinen kommentar verantwortungslos

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dir passiert "zufällig" ein unfall mit personenschaden. dieses "zufällig" mein ich, du machst einen fahrfehler mit dem auto und tötest jemanden, schiesst irrtümlich jemanden mit dem radl ab oder ähnliches. welche strafe ist dafür gerecht? lebenslang? sorry, ja er war alkoholisiert - seine schuld beim unfallhergang wie ich ihn derzeit kenne. wollma ihm das illegal auch noch vorwerfen? oder dass er jemanden vertreten hat?

 

bitte, wer von euch, fährt manchmal nicht mit 0,8 %o auto? seids alle heilige, die nach dem ersten achtl/bier aufhören? was ist, wenn euch dann ein unfall passiert?

 

wär er ned alkoholisiert gwesen, würd ich mit dir 100% konform gehn; ich hab ca 2mio km in diversen kfz's hinter mir, und das ging auch nüchtern

 

ad schein: ich kenn aus der zeit meines lebens am land einige ohne schein, und bei nahezu allen bin ich als selbst routinierter vielfahrer angstfrei am beifahrersitz gsessen

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wär er ned alkoholisiert gwesen, würd ich mit dir 100% konform gehn; ich hab ca 2mio km in diversen kfz's hinter mir, und das ging auch nüchtern

 

ad schein: ich kenn aus der zeit meines lebens am land einige ohne schein, und bei nahezu allen bin ich als selbst routinierter vielfahrer angstfrei am beifahrersitz gsessen

...net nur in der stadt gibts deppate.....:bounce:

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dir passiert "zufällig" ein unfall mit personenschaden. dieses "zufällig" mein ich, du machst einen fahrfehler mit dem auto und tötest jemanden, schiesst irrtümlich jemanden mit dem radl ab oder ähnliches. welche strafe ist dafür gerecht? lebenslang? sorry, ja er war alkoholisiert - seine schuld beim unfallhergang wie ich ihn derzeit kenne. wollma ihm das illegal auch noch vorwerfen? oder dass er jemanden vertreten hat?

 

bitte, wer von euch, fährt manchmal nicht mit 0,8 %o auto? seids alle heilige, die nach dem ersten achtl/bier aufhören? was ist, wenn euch dann ein unfall passiert?

 

 

 

ich fahr net amal wenn ich ein glas rotwein habe. :toll:

 

aber ich stimm dir in (fast) allem zu.

 

hier vergessen wohl einige dass man in österreich bei immer nur mit dem "schwersten" vergehen belangt wird. hier gibts keine additive rechtssprechung wie bei den amis. wobei mir das persönlich lieber wäre...

 

heisst in diesem fall:

(verzeiht meine laiendarstellung)

vergehen:

a. illegaler aufenthalt

b. trunkenheit am steuer

c. fahren ohne berechtigung

d. fahren im fahrverbot

e. körperverletzung mit todesfolge (nicht vorsätzlich)

 

in österreich kriegt er also "nur" die strafe für e)

der rausch kommt mildernd hinzu :f:

in amerika würden da schon 10 jahre + rausspringen

 

juristisch eine korrekte entscheidung. am ersten blick subjektiv natürlich unter jeder kritik.

 

NUR was bringt es einen menschen der nicht vorsätzlich gehandelt hat für einen UNFALL 10 jahre in den knast zu stecken? damit er eine lehre zieht? niemanden wäre damit geholfen.

 

das hat nix mit der wertigkeit eines menschenlebens zu tun.

 

 

man braucht ja nur überlegen was man schon selbst im verkehr erlebt hat. da wundert es eigentlich dass nicht mehr passiert. da reicht eine unaufmerksamkeit u. mind 2 leben sind zerstört.

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ich fahr net amal wenn ich ein glas rotwein habe.
:toll:

 

hier vergessen wohl einige dass man in österreich bei immer nur mit dem "schwersten" vergehen belangt wird. hier gibts keine additive rechtssprechung wie bei den amis. wobei mir das persönlich lieber wäre...

 

heisst in diesem fall:

(verzeiht meine laiendarstellung)

vergehen:

a. illegaler aufenthalt

b. trunkenheit am steuer

c. fahren ohne berechtigung

d. fahren im fahrverbot

e. körperverletzung mit todesfolge (nicht vorsätzlich)

 

in österreich kriegt er also "nur" die strafe für e)

der rausch kommt mildernd hinzu :f:

in amerika würden da schon 10 jahre + rausspringen

 

juristisch eine korrekte entscheidung. am ersten blick subjektiv natürlich unter jeder kritik.

 

Da wünsch ich mir jetzt eigentlich, dass sich ein JURIST zu Wort meldet...

 

NUR was bringt es einen menschen der nicht vorsätzlich gehandelt hat für einen UNFALL 10 jahre in den knast zu stecken?

 

abschreckende Wirkung - meine Laienmeinung...

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Da wünsch ich mir jetzt eigentlich, dass sich ein JURIST zu Wort meldet...

 

 

 

abschreckende Wirkung - meine Laienmeinung...

 

wobei der illegale aufenthalt wohl eher durch das fremdenrecht abgehandelt wird u. sicher geahndet wird. fällt ja glaub ich nicht unter strafrecht... aber es geht ja ums prinzip :D

 

"abschreckende wirkung" sollte keine relevanz für ein urteil seitens der justiz haben - schon gar nicht bei einem unfall. ganz egal wie die rahmenumstände sind.. damit führt man "vor dem gesetz sind alle gleich (sic!)" gleich noch mehr ad absurdum.

 

 

ganz klar handelt es sich natürlich um fahrlässigkeit. aber das unterstell ich mal jedem unfallverursacher (ausnahme technisches gebrechen). egal ob unkonzentriertheit (rauchen, phonieren, essen, scharfen tussis nachschaun, radioherumgefummle), missachtung der stvo (rasen, drängeln, schneiden, spurwechsel ohne blinken, vorrang nehmen, ...) etc...

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bitte, wer von euch, fährt manchmal nicht mit 0,8 %o auto?

eine Bejahung allein is für mich Grund genug für einen Führerscheinentzug

 

jeder vernünftige Mensch, der sich ohne Fahrerlaubnis und alkoholisiert in ein Fahrzeug setzt und dadurch ein Menschenleben zu verantworten hat, hat für den Rest seines Lebens unabhängig von der Strafe aus Gewissensgründen ausgeschissen

 

nachdem er offensichtlich ersteres nicht ist, wird bei ihm auch letzeres nicht zutreffen und deshalb is die verhängte Strafe ein Witz

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