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Schneepflug tötet Jogger auf Praterhauptallee


klemens
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Das liest sich, als wär der Ur-Traffic gewesen :f: - wenn dem so ist, ist's ja noch einmal so arg. Wer hat dort was zu suchen - außer vl Polizei, Baumschnitttruppe und Rettung?

 

naja wenn man die allee rauf u. runter rennt würd ich mal sagen dass in ca 40min geschätzte 10-15 fahrzeuge meinen lauf "kreuzen" :f:

 

bus, polizei, ureinwohner und betreiber des wurstelpraters, rettung, touristen (falschabbieger), ma (alles mögliche)

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naja wenn man die allee rauf u. runter rennt würd ich mal sagen dass in ca 40min geschätzte 10-15 fahrzeuge meinen lauf "kreuzen" :f:

 

bus, polizei, ureinwohner und betreiber des wurstelpraters, rettung, touristen (falschabbieger), ma (alles mögliche)

 

Ich reg mich gleich wieder auf ... Mindestens die Hälfte davon hat auf der Allee nichts verloren. Die Praterstrizzis sollen gefälligst auf der Straße fahren - lassen keinen mehr rein auf ihr Gelände (da war immerhin eine Winterparkmöglichkeit bis vor 4 Wochen, wo sie gut 100 ahnungslose KFZ in einer Nacht- und Nebelaktion abgeschleppt haben) und nehmen im Gegenzug für sich aber auch alle Rechte in Anspruch ... Und die Touristen sollen bitte auch die Verkehrszeichen lernen.

 

Sorry, ist z.T. off-topic ... Aber trotzdem: Es geht auch um die Hauptallee als Freizeitgelände.

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Hallo,

 

laut Beschilderung ist die Hauptallee weder FUZO noch Wohnstrasse,

daher haben Fussgänger und Läufer usw. nix auf der Strasse verloren, dazu sind rechts und links breite Gehwege. Es ist lediglich ein Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge ausgenommen Anrainer.

 

Schauts euch mal die Beschilderung an.

 

LG

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Hallo,

 

laut Beschilderung ist die Hauptallee weder FUZO noch Wohnstrasse,

daher haben Fussgänger und Läufer usw. nix auf der Strasse verloren, dazu sind rechts und links breite Gehwege. Es ist lediglich ein Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge ausgenommen Anrainer.

 

Schauts euch mal die Beschilderung an.

 

LG

Sorry, das beeindruckt mich gar nicht. Was willst du damit sagen, was heißt es? Dass man nicht drauf laufen darf? Oder radeln oder skaten?

Jetzt wär aus gegebenem Anlass vielleicht der Moment gekommen, die Situation zu überdenken.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass das der eine oder andere Politiker aufgreifen würde.

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Hallo,

 

laut Beschilderung ist die Hauptallee weder FUZO noch Wohnstrasse,

daher haben Fussgänger und Läufer usw. nix auf der Strasse verloren, dazu sind rechts und links breite Gehwege. Es ist lediglich ein Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge ausgenommen Anrainer.

 

Schauts euch mal die Beschilderung an.

 

LG

und alle die den heiligen,beschilderten asphalt betruttetetetetetetetn,sind jetzt schildbürger ,war das jetzt eine festellung deinerseits......wenn du auch noch nie auch nur einen fuß auf die allee gesetzt hast,......................:s:

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Hallo,

 

ich fahr seit 4 Jahren täglich zwei mal mit dem Fahrrad durch die Hauptallee. War rund 5 Minuten vor dem Unfall dort. Hab Jogger und Schneepflug gesehen und mich noch gewundert über den "Schneepflug" auf der geräumten Hauptallee. Bin erschüttert über den Unfall.

 

Die Schilder dienen der Rechtssicherheit. Unfälle wie der aktuelle (KFZ gegen Jogger) sind dadurch wohl zugunsten der KFZ entscheidbar. Die Ignoranz von Verkehrsregeln seitens Fussgängern, Joggern, Radlern hilft im Strassenverkehr eher den KFZ, da die Strassenverkehrsordnung wohl für den Richter entscheidend ist. Im Falle der HA ist rechts und links jeweils ein 4 m breiter Gehweg, bestens für Fussgänger und Jogger geeignet, viele laufen dort, viele halt auf der Strasse (aus Unwissenheit?), wundern über den Unfall braucht man sich nicht, auf der Strasse zu joggen ist wohl Unsinn im Sinne der Strassenverkehrsordnung.

 

Einverstanden bin ich mit den Schildern in der HA auch nicht, eine Markierung als FUZO wäre sinnvoll, mit Zufahrtsregelung nach Uhrzeit, wie anderswo auch. Derzeit ist es eine Strasse, für Fussgänger und Jogger rechtlich nicht freigegeben.

 

LG

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Hallo,

 

laut Beschilderung ist die Hauptallee weder FUZO noch Wohnstrasse,

daher haben Fussgänger und Läufer usw. nix auf der Strasse verloren, dazu sind rechts und links breite Gehwege. Es ist lediglich ein Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge ausgenommen Anrainer.

 

Schauts euch mal die Beschilderung an.

 

LG

 

:f:

 

ist das jetzt dein ernst?

 

1. ist die hauptallee ein freigegebenens freizeitareal der gemeinde und der behörden

2. gibts es auf der strasse keine gehsteige, somit darf jeder wenn er lust hat die strasse betreten. lt stvo. man geht ja auch auf der gehsteiglosen landstrasse spazieren oder joggen.

3. finden direkt auf der hauptallee behördlich genehmigte gemeinschaftsveranstaltungen teil (lauftreffs, infoveranstaltungen, segway-schulungen, radfahrunterricht,...). ohne demonstrationsanliegen u. -bewilligung.

4. stehen teile des seitlichen geheweges (nicht teil der hauptallee) unter wasser

5. können die gehwege an starken tagen nicht mal einen bruchteil des aufkommens bewältigen

 

aber im prinzip geh ich mit dir konform dass die allee als fussgänger/radfahrerzone (ausgenommen behörden) beschildert werden sollte!

 

:wink:

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:f:

 

ist das jetzt dein ernst?

 

1. ist die hauptallee ein freigegebenens freizeitareal der gemeinde und der behörden

2. gibts es auf der strasse keine gehsteige, somit darf jeder wenn er lust hat die strasse betreten. lt stvo. man geht ja auch auf der gehsteiglosen landstrasse spazieren oder joggen.

3. finden direkt auf der hauptallee behördlich genehmigte gemeinschaftsveranstaltungen teil (lauftreffs, infoveranstaltungen, segway-schulungen, radfahrunterricht,...). ohne demonstrationsanliegen u. -bewilligung.

4. stehen teile des seitlichen geheweges (nicht teil der hauptallee) unter wasser

5. können die gehwege an starken tagen nicht mal einen bruchteil des aufkommens bewältigen

 

aber im prinzip geh ich mit dir konform dass die allee als fussgänger/radfahrerzone (ausgenommen behörden) beschildert werden sollte!

 

:wink:

 

Hallo,

 

ad 1) Die Hauptallee ist kein Freizeitgebiet, das ist Strasse für Anrainer, eine Tafel "Freizeitgebiet"? FUZO ? Wohnstrasse? ist nicht vorhanden. Neben der Strasse sind Parks und Flächen die als Freizeitgebiet ausgewiesen sind. § 52/1: "Fahrverbot (in beiden Richtungen)"

 

Das Verkehrszeichen "Fahrverbot" mit der Zusatztafel "Anrainer" bedeutet, dass nur Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümer und (Rechts-)Besitzerinnen oder -Besitzer der neben der Straße befindlichen Liegenschaften zufahren dürfen. Das heißt, Besucherinnen und Besucher oder Lieferanten und Lieferanten der Anrainerinnen beziehungsweise Anrainer dürfen nicht zufahren.

Das Verkehrszeichen "Fahrverbot" mit der Zusatztafel "Anrainerverkehr" bedeutet, dass neben Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümern und (Rechts-)Besitzerinnen oder -Besitzern der neben der Straße befindlichen Liegenschaften auch deren Besucherinnen und Besucher oder Lieferanten und Lieferanten zufahren dürfen.

 

ad 2) die Gehwege neben der Strasse sind breit und für Fussgänger beschildert. Also ich würde nicht bei Nacht auf einer Landstrasse joggen. Betreten darfst schon, aber nur an den Rändern, nicht wie viele in der Mitte, Platz machen für Fahrzeuge musst als Fußgänger auch. Vorrang hättest maximal auf einem Zebrastreifen.

 

ad 3) ja das stimmt, Segway ist ein eigenes Kapitel, Lauftreffs laufen normalerweise auf den Gehwegen (Eigenbeobachtung). Radfahrunterricht nur auf dem Gelände der Polizei.

 

ad 4) das kann überall vorkommen, kein Freibrief fürs Ausweichen auf eine Strasse.

 

ad 5) Ja das ist auch ok, nur dann ist halt Stau. Ausweichen auf die Strasse ist wohl kaum zulässig. KFZ dürfen auch nicht auf den Gehsteig ausweichen.

 

Für meine Kenntnisse der STVO ist die HA eine Strasse, Fussgänger und Jogger müssen die vorhandenen Gewege benutzen, anderenfalls begeben sie sich in eine rechtlich nachrangige Position gegenüber korrekten Fahrzeugen. Der Schneepflug war genauso falsch unterwegs wie der Jogger.

 

LG :wink:

vorschriftszeichen-13-gr.jpg

vorschriftszeichen-1-gr.jpg

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Hallo,

 

ad 1) Die Hauptallee ist kein Freizeitgebiet, das ist Strasse für Anrainer, eine Tafel "Freizeitgebiet"? FUZO ? Wohnstrasse? ist nicht vorhanden. Neben der Strasse sind Parks und Flächen die als Freizeitgebiet ausgewiesen sind. § 52/1: "Fahrverbot (in beiden Richtungen)"

 

Das Verkehrszeichen "Fahrverbot" mit der Zusatztafel "Anrainer" bedeutet, dass nur Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümer und (Rechts-)Besitzerinnen oder -Besitzer der neben der Straße befindlichen Liegenschaften zufahren dürfen. Das heißt, Besucherinnen und Besucher oder Lieferanten und Lieferanten der Anrainerinnen beziehungsweise Anrainer dürfen nicht zufahren.

Das Verkehrszeichen "Fahrverbot" mit der Zusatztafel "Anrainerverkehr" bedeutet, dass neben Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümern und (Rechts-)Besitzerinnen oder -Besitzern der neben der Straße befindlichen Liegenschaften auch deren Besucherinnen und Besucher oder Lieferanten und Lieferanten zufahren dürfen.

 

ad 2) die Gehwege neben der Strasse sind breit und für Fussgänger beschildert. Also ich würde nicht bei Nacht auf einer Landstrasse joggen. Betreten darfst schon, aber nur an den Rändern, nicht wie viele in der Mitte, Platz machen für Fahrzeuge musst als Fußgänger auch. Vorrang hättest maximal auf einem Zebrastreifen.

 

ad 3) ja das stimmt, Segway ist ein eigenes Kapitel, Lauftreffs laufen normalerweise auf den Gehwegen (Eigenbeobachtung). Radfahrunterricht nur auf dem Gelände der Polizei.

 

ad 4) das kann überall vorkommen, kein Freibrief fürs Ausweichen auf eine Strasse.

 

ad 5) Ja das ist auch ok, nur dann ist halt Stau. Ausweichen auf die Strasse ist wohl kaum zulässig. KFZ dürfen auch nicht auf den Gehsteig ausweichen.

 

Für meine Kenntnisse der STVO ist die HA eine Strasse, Fussgänger und Jogger müssen die vorhandenen Gewege benutzen, anderenfalls begeben sie sich in eine rechtlich nachrangige Position gegenüber korrekten Fahrzeugen. Der Schneepflug war genauso falsch unterwegs wie der Jogger.

 

LG :wink:

 

 

korinthenkacker gibts denk ich am magistrat genug - brauchen wir also nicht sein.

 

schau auf wien.gv.at da findest die hauptallee als freizeitgebiet für radfahrer, läufer, skater, spaziergänger und jedermann.

 

und so wirds auch in der realität gehandhabt.

 

auch von der polizei die dort ständig präsent ist. die wären die ersten die auf die stvo klopfen würden wenns die möglichkeit hätten. hab noch nie gehört dass jemand von der strasse verwiesen worden wäre.

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ad 1) Die Hauptallee ist kein Freizeitgebiet, das ist Strasse für Anrainer, eine Tafel "Freizeitgebiet"? FUZO ? Wohnstrasse? ist nicht vorhanden. Neben der Strasse sind Parks und Flächen die als Freizeitgebiet ausgewiesen sind. § 52/1: "Fahrverbot (in beiden Richtungen)"

 

Das Verkehrszeichen "Fahrverbot" mit der Zusatztafel "Anrainer" bedeutet, dass nur Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümer und (Rechts-)Besitzerinnen oder -Besitzer der neben der Straße befindlichen Liegenschaften zufahren dürfen. Das heißt, Besucherinnen und Besucher oder Lieferanten und Lieferanten der Anrainerinnen beziehungsweise Anrainer dürfen nicht zufahren.

Das Verkehrszeichen "Fahrverbot" mit der Zusatztafel "Anrainerverkehr" bedeutet, dass neben Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümern und (Rechts-)Besitzerinnen oder -Besitzern der neben der Straße befindlichen Liegenschaften auch deren Besucherinnen und Besucher oder Lieferanten und Lieferanten zufahren dürfen.

 

Vorab: Mit deinem Post hättest mich fürs erste locker an die Wand reden können. Ich bin keine Jurist, sondern ich hab einfach ein Interesse, dass die HA als Freizeitgebiet funktionieren kann.

 

Aber so schlüssig die Punkte klingen - so gehts glaub ich auch nicht, sag ich jetzt mal ganz unpolemisch :zwinker:.

 

Warum?

1) Wäre die Allee eine Fußgängerzone, dann dürften dort auch keine Radfahrer unterwegs sein und das ist nicht im Sinn des Freizeitgeländes.

 

2) Zusatzfrage von mir: gibt es eine eigene Gesetzes-Regelung für "Freizeitgelände" - oder geht das über die o.g. Verkehrsschilder & §§?? Ich hab dazu jedenfalls nichts gefunden (gesucht auf Jusline).

 

3) Im übrigen hängen unter den jeweils im Zweierpack aufgestellten Fahrverbotsschildern - "Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge" und "Fahrverbot für Motorräder" - Zusatztafeln mit dem Hinweis "ausgenommen Anrainer und ihre Lieferanten" - also nicht "Anrainerverkehr".

 

4) Was gibt dir Anlass zu der Annahme der Läufer wäre zum Unfallzeitpunkt mitten auf der Straße gelaufen und nicht sowieso am Straßenrand? Aber sowieso: in Erwägung des obigen dürfte das glaub ich keine Rolle bzgl der Schuldfrage spielen.

 

PS: Da kann man die FuZo-Bestimmung nachlesen.

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Hallo,

 

nachdem ich jeden Tag auf der HA unterwegs bin, gings mir eigentlich darum, darauf hinzuweisen, dass die Beschilderung nicht zur Nutzung im rechtlichen Sinn passt. Was jetzt toleriert wird und was nicht, hilft im Unfallsfall niemanden.

 

Solange keine eindeutige Beschilderung auf die Nutzbarkeit als FUZO hinweist , würde ich aus der rechtlichen Situation die HA als Strasse einstufen und mich dementsprechend verhalten.

 

Man könnte aber auch Änderungen urgieren, vl tut sich was.

 

MfG

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Was soll der ganze Scheiß - von Wegen der Läufer hätte dort nicht unterwegs sein dürfen und so!????

 

Der scheiß Schneepflug schon gar nicht!!

 

es handelt sich nämlich um einen Schneepflug der privaten Firma Attens***am. Und die schaufeln keine Straßen.

Einfahrten vielleicht, aber nicht auf der Prater Hauptallee.

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Hallo,

 

der Schneepflug hatte weder am Gehsteig der Hauptalle (dort hab ich den Typen gesehen, kurz vor dem Unfall) noch auf der Hauptallee was zu suchen.

 

Die Frage ist aber auch, ob der Läufer dort korrekt unterwegs war.

 

In der Hauptallee fahren erlaubterweise derartig viele FZ, dass die Nutzung als Laufstrecke nicht gefahrlos erfolgen kann und laut Beschilderung kaum rechtens ist.

 

Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Polizei und Rettung fahren da schon mal mit Tempo 100 durch. Erlaubterweise. Das Kind am Dreirad oder der Jogger mit iphone kann unter Umständen draufgehen.

 

Daher: Solange nicht als FUZO deklariert, Laufen nur auf den Gehwegen seitlich der Hauptallee, alles bestens geteerte Wege.

 

MfG

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  • 3 Wochen später...
  • 2 Wochen später...

Wie bitte?! - Da lese ich die Wochenendausgabe vom Standard und packs nicht:

 

Der Typ bekommt ein Jahr Freiheitsstrafe, muss lediglich je EUR 1000,- für die Lebensgefährtin und deren Sohn zahlen (die geforderte Zahlung von EUR 5000,- Trauergeld wurde vom Angeklagten nicht anerkannt. Jedoch zahlt er die Forderung über EUR 8210,- für den Schaden am Räumfahrzeug!!!)

 

Das Urteil ist so traurig und ungerecht. Ist meine Meinung, aber der Typ kommt super davon. Es handelt sich um ein Menschenleben und nicht um ein beschädigtes Kfz (verkehrte Welt). :confused::spinnst?:

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Wie bitte?! - Da lese ich die Wochenendausgabe vom Standard und packs nicht:

 

Der Typ bekommt ein Jahr Freiheitsstrafe, muss lediglich je EUR 1000,- für die Lebensgefährtin und deren Sohn zahlen (die geforderte Zahlung von EUR 5000,- Trauergeld wurde vom Angeklagten nicht anerkannt. Jedoch zahlt er die Forderung über EUR 8210,- für den Schaden am Räumfahrzeug!!!)

 

Das Urteil ist so traurig und ungerecht. Ist meine Meinung, aber der Typ kommt super davon. Es handelt sich um ein Menschenleben und nicht um ein beschädigtes Kfz (verkehrte Welt). :confused::spinnst?:

kann mich nur anschliessen,echt schlimm...

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