Zum Inhalt springen

Unfall mit Verletzung bei Rennen - Abwicklung/Erfahrungen


andiKO
 Teilen

Empfohlene Beiträge

ich hätte nur ein grundsätzliche Frage:

war es ein offizielles Rennen, eine Touristikveranstaltung (á la Marathon), oder was war es?

 

du musstest deine Tochter sicher zu dem Event anmelden, oder? was steht in der Ausschreibung drinnen? normaler Weise ist dort recht eindeutig geregelt, wer bei einem Unfall haftet (Veranstalter, oder er hält sich schadlos, oder ...).

 

ist dem zweiten Beteiligten keine absichtliche Schuld, kein absichtliches Fehlverhalten anzulasten, nachzuweisen, dann wird es wohl keine Möglichkeit geben, sich bei ihm oder seiner Versicherung etwas zu holen.

 

wie schon einige geschrieben haben:

wenn man ein Rennen oder eine ähnliche Veranstaltung fährt bzw daran teilnimmt (oder von den Erziehungsberechtigten die Erlaubnis dafür erhält), dann muss man auch mit dem schlimmsten Fall rechnen, nämlich dass etwas passiert.

welches Alter die Beteiligten dabei haben, ist mMn wurscht, denn die Haftung (bei Minderjährigen) muss ja mit der Anmeldung so und so geklärt sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gute Besserung an das Mädl,

 

völliges Verständnis, dass der Kleine nur auf sein Radl gschaut hat --> das ist schließlich noch a KIND

 

Happening: Rennen, keine Familienfeier

 

Kinder = Fullface

 

Versicherung: Veranstalter?

 

auch wenn keine Anzeige "nötig", dann nochmal bei anderem Verein urgieren, wieder keine Reaktion --> Anzeige (was auch immer für eine und wenns Körperverletzung ist)

... und wenns nur bringt, dass der Deppenvater ein klein wenig zamzuckt und eventuell nächstes Mal anders ragiert (dass er sein Einwirken auf den Junior ändert, ist eh unwahrscheinlich, aber ...)

 

 

PS: wenn die Zähne raus sind, dann a Reguierung, ansonsten wächst der Kiefer net idal mit und später iss gschossen

(hab von einem Radunfall 2 Zähne raus, mit 14)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gute Besserung an das Mädl,

 

völliges Verständnis, dass der Kleine nur auf sein Radl gschaut hat --> das ist schließlich noch a KIND

 

Happening: Rennen, keine Familienfeier

 

Kinder = Fullface

 

Versicherung: Veranstalter?

 

auch wenn keine Anzeige "nötig", dann nochmal bei anderem Verein urgieren, wieder keine Reaktion --> Anzeige (was auch immer für eine und wenns Körperverletzung ist)

... und wenns nur bringt, dass der Deppenvater ein klein wenig zamzuckt und eventuell nächstes Mal anders ragiert (dass er sein Einwirken auf den Junior ändert, ist eh unwahrscheinlich, aber ...)

 

 

PS: wenn die Zähne raus sind, dann a Reguierung, ansonsten wächst der Kiefer net idal mit und später iss gschossen

(hab von einem Radunfall 2 Zähne raus, mit 14)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn man an welcher Sportveranstaltung auch immer teilnimmt, kann man als Teilnehmer oder als Erziehungsberechtigter eines Teilnehmers darauf vertrauen, dass sich alle an geltende Gesetze und das spezielle Reglement des ausgeübten Sports halten.

 

Wenn ein Teilnehmer durch seine Handlung einen anderen Teilnehmer verletzt und dabei das typische Riskio für die jeweilige Sportart vergrößert hat, dann ist dieser sehr wohl haftbar, im vorliegenden Fall der Erziehungsberechtigte.

 

Nachdem Zähne einiges kosten und es in diesem Alter nicht bei einer einmaligen Behandlung bleiben wird, würde ich mich genauestens erkundigen, wahrscheinlich einen Anwalt konsultieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn man an welcher Sportveranstaltung auch immer teilnimmt, kann man als Teilnehmer oder als Erziehungsberechtigter eines Teilnehmers darauf vertrauen, dass sich alle an geltende Gesetze und das spezielle Reglement des ausgeübten Sports halten.

 

Wenn ein Teilnehmer durch seine Handlung einen anderen Teilnehmer verletzt und dabei das typische Riskio für die jeweilige Sportart vergrößert hat, dann ist dieser sehr wohl haftbar, im vorliegenden Fall der Erziehungsberechtigte.

 

Nachdem Zähne einiges kosten und es in diesem Alter nicht bei einer einmaligen Behandlung bleiben wird, würde ich mich genauestens erkundigen, wahrscheinlich einen Anwalt konsultieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Noch ein paar Infos zur Abwicklung unseres Falles:

 

Es war ein offizielles Rennen, d.h. meine Tochter hatte - weil nicht mit Lizenz unterwegs - einen Tagespass. Damit gibts eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung.

 

Weil offizielles Rennen, gabs auch eine ganz toll funktionierende Erstversorgung durch Sanitäter und Notarzt - Mein Dank und meine Hochachtung auch an dieser Stelle.

 

Meine Tochter war als Mitglied eines Vereins beim Rennen. Daher erfolgte eine Meldung an die Unfallversicherung des (eigenen)Vereins, notwendige Beilagen:

Rennbericht des Veranstalters, ärztlicher Bericht des erstversorgenden Arztes (bei uns der zahnärztliche Notfallsdienst am Sonntag, der Unfall war an einem Samstag abends), notwendige Angaben: sonstige Unfallversicherungen und Haftpflichtversicherungen, weil ein Unfallgegner vorhanden war, entweder des Unfallgegners, dessen Vereins, oder des Veranstalters - hier gibts keinen Verein des Unfallgegners (der Verein/das Team, das der Vater des 9-Jährigen angegeben hat, gibts gar nicht; an der bekanntgegeben Telefonnumer war nur zu hören: Wir sind eigentlich kein Verein, ich stelle denen nur die Räder zur Verfügung), der Unfallgegner hatte jedoch auch einen Tagespass, daher die Angabe der Haftpflichtversicherung des Veranstalters (diese Infos muss jeder selbst zusammensuchen).

 

Das alles will die eigene Versicherung/Versicherung des eigenen Verein wissen, und zwar auch deswegen, weil die Deckungssummen/Haftungssummen der Unfallversicherungen nicht besonders hoch sind (z.B. € 1.000,-- für Heilungskosten), womit bei meiner Tochter die Behandlungen dieser Tage / der nächsten Tage gerade noch gedeckt sein werden. Es ist jedoch jetzt bereits absehbar, dass spätestens in ein paar Jahren weitere Kosten weit über € 1.000,-- anfallen werden. Auch daher die Anspruchnahme der Privathaftpflichtversicherung, die auch weit höhere höhere Deckungssummen garantiert.

 

Und nur ein Vergleich: Ich nehme nahezu täglich am motorisierten Straßenverkehr teil, auch eine an sich gefährliche Tätigkeit - bei einem Unfall mit einem Unfallgegner ist es mir bisher / würds mir auch weiterhin nicht einfallen, auf eine Abwicklung der Schäden mit der gegnerischen Versicherung zu verzichten... und alles selbst tragen, weils halt gefährlich war.

 

Danke auch nochmals für die zur Verfügung gestellten Infos (a propos Venirs -bei meiner Tochter wirds jetzt einmal Kunsstoff..).

 

Und noch eine Info:

Heut hat sich meine Tochter schon den neuen Helm ausgesucht.

 

P.S.

Aber die Spritze beim Zahnarzt heut´war ein Problem..

LG

Andi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zur Abwicklung:

Die Unfallversicherung des eigenen Vereins hat schon eine erste Versicherungsmeldung abgeschickt; da ein anderer Fahrer involviert ist, ist seine (seines Vereins) Haftpflichtversicherung oder (weil kein Rennen mit Lizenzfahrern - U11) die Haftpflichtversicherung des Veranstalters notwendig - die gibts aber auch jedenfalls, der Verein vom gegnerischen Fahrer hats auch nach Ersuchen vor zwei Tagen nicht der Mühe wert gefunden zu antworten. Für die Abwicklung reicht der Rennbericht aus, eine Anzeige bei der Polizei ist offenbar nicht notwendig.

 

Sorry - weils mich als Veranstalter von Radrennen und Obmann eines Vereines interessiert - diese Aussage versteh ich nicht.

 

Unser Verein hat zum Beispiel keine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Und die Haftpflichtversicherung des Veranstalters haftet auch nur dann, wenn zum Beispiel der Zielbogen oder eine Aktivbox den Teilnehmer erschlägt. Wenn sich Teilnehmer untereinander wehtun, dann müssen sich das grundsätzlich die Teilnehmer unter sich ausmachen ... zumindest ist das mein Wissensstand. Ausnahme ist natürlich, wenn dem Veranstalter ein Versäumnis oder eine Fahrlässigkeit in Bezug auf Streckensicherheit usw. angelastet werden kann und es deshalb zu dem Unfall kam... aber ansonsten macht das die Haftpflicht/Unfall der Teilnehmer. Wär ja noch schöner, wenn der Veranstalter sich um das auch noch kümmern müsste.

 

Bitte um Korrektur falls ich falsch liege. Danke.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@NoPain:

So wie Du´s darstellst gilts (laut eigener Versicherung) für Lizenzfahrer - bei Rennteilnehmern ohne Lizenz kann nicht davon ausgegangen werden, dass die eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, daher der Tagespass.

 

LG

Andi

 

Tagespässe gibts aber nur bei ÖRV gemeldeten Rennen. Ich gehe bei all unseren Nicht-ÖRV Rennen davon aus, dass die Teilnehmer eine Unfall/Haftpflicht haben ... das steht auch so in der Ausschreibung.

 

Lizenzfahrer sind das geringste Problem, denn die haben ja ihre Versicherung meist über den ÖRV bzw. wenn der Verein ARBÖ, Sportunion oder ÖAMTC Mitglied ist.

 

Egal ... wichtig ist, dass jeder Teilnehmer auch selbst draufschaut, dass er ausreichend versichert ist, auf den Veranstalter würd ich mich nicht verlassen. Zumindest den Haftungsausschluss bzw. Teilnahmebedingungen sollte man ganz genau lesen. (Mach ich selber allerdings auch nicht immer ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Genau so isses. Das besagte Rennen war vom ÖRV genehmigt... wenns aber nicht so ist, du dein Kind mitfahren lässt, dich nicht drum kümmerst, obs ausreichend Versicherungsschutz gibt, es dann zu einem Unfall kommt, und ein Unfallgegner und der Veranstalter versicherungsmäßig aussteigen, dann gute Nacht, dann hast du wahrscheinlich zusätzlich zu deinen eigenen Vorwürfen (auch noch)das Jugendamt wegen Verletzung der Obsorgepflicht am Hals.

 

War mir selbst bisher nicht so bewusst...

 

Ich möcht daher nicht wissen, was passiert, sollte der Unfallgegner meiner Tochter so wie zuletzt bei einem nicht vom ÖRV genehmigten Rennen unterwegs sein...

 

LG

Andi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

gilt der vertrauensgrundsatz auch bei radveranstaltungen oder nur im straßenverkehr?

wenn kindern etwas zustößt, dann sind als erstes die eltern dafür verantwortlich und in weiterer folge jener rüpel, der das kind zu sturz gebracht hat. versicherungsmäßig kommt es evtl auf eine teilschuld raus?! interessanter fall.

bitte um weitere berichterstattung!

 

wie kommt man auf so einen Blödsinn?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wie kommt man auf so einen Blödsinn?

 

So junge Kinder sind weder strafrechtlich noch zivilrechtlich schuldfähig und daher gibts von dort einmal NYX. Und Eltern haften nicht automatisch, nur dann, wenn sie durch ihr Verhalten den Schaden mit verursacht haben, was hier ausscheidet.

 

Und welche Versicherung da jetzt wirklich was zahlen wird (außer eigene Unfall, wenn Rennen nicht ausgeschlossen sind, oder Krankenversicherung), das würd mich auch interressieren, weil das was der Scheffe dazu gepostet hat, das ist schon ok.

 

Und nur zuletzt: Rennen Fahren ist das Einlasen in eine an und für sich gefährliche Sache. Was auf der Straße ein klarer Verstoß wäre, ist in einem Rennen ein Risiko, das typischweise gegebn ist und das man ganz bewusst eingeht und wenns dann pascht, dann ist das nicht rüpelhaftes Verhalten, sodnern die Folge eines Rennens. Und daher wünsche ich dem Mädchen wirklich alles Gute, nur den Herrn Papa versteh ich nicht. Zuerst theatert man Kinder in soclhe Situationen, nur nachher sind immer alle andern schuld..

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was auf der Straße ein klarer Verstoß wäre, ist in einem Rennen ein Risiko, das typischweise gegebn ist

so einfach ist das sicher nicht und würde im vorliegenden Fall geklärt werden müssen, ob eben das typische Risiko, das bei der Ausübung dieser Sportart vorliegt, durch den Unfallverursacher erhöht wurde

 

das sage ich als Nichtjurist im Wissen, dass du Jurist bist

 

auch glaube ich, dass in einem solchen Fall sehr wohl der Erziehungsberechtigte haftet

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und nur zuletzt: Rennen Fahren ist das Einlasen in eine an und für sich gefährliche Sache. Was auf der Straße ein klarer Verstoß wäre, ist in einem Rennen ein Risiko, das typischweise gegebn ist und das man ganz bewusst eingeht und wenns dann pascht, dann ist das nicht rüpelhaftes Verhalten, sodnern die Folge eines Rennens.

 

:toll: Genau das mein ich eben auch! Ich kann mir eben beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Bursche da bewusst das Mädchen gefährdet hat. Der hat sich wahrscheinlich einfach verbremst. Und dass er danach nur sein Radl aufklaubt und weiterfährt kann ich einem jungen Buben auch nicht wirklich ankreiden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nochmals, hier solls nicht um Schuldzuweisungen gehen, sondern um die Abwicklung und die Erfahrungen nach Unfällen in Rennen.

 

Was das "reintheatern" von Kindern betrifft, mit dieser Argumentation wären Rennen mit Minderjährigen insgesamt in Frage zu stellen.

 

Im übrigen gibts Kinder, die sehr wohl Spass daran haben sich mit Gleichaltrigen sportlich zu messen.

LG

Andi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein Beispiel:

In beinah jedem Rennen (Straße oder MTB) passieren Unfälle, bei denen einer als Verursacher die Situation falsch einschätzt und (viele) andere dadurch zu sturz kommen. Dem kann man nicht sicher nicht Rücksichtslosigkeit vorwerfen, obwohl er als Verursacher schuld ist.

Warst du je bei einem MTB-Rennen?

Da gibt's sehr wohl (auch) einiges an Rücksichtslosigkeit aus verbissenem Ehrgeiz zu beobachten...

(unabhängig vom Alter der Teilnehmer)

 

Dass einige hier in diesem Thread gleich ganz genau Bescheid wissen und entweder den Burschen oder den Vater des Mädchens verurteilen, verwundert mich doch. :rolleyes:

 

Eines dürfte aber der Schilderung zufolge klar sein: dem Vater des Burschen mangelt's offenbar ganz gehörig an Anstand. Zumindest eine stellvertretende Entschuldigung und Hilfestellung statt überheblicher Kommentare wären wohl das Mindeste gewesen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warst du je bei einem MTB-Rennen?

Da gibt's sehr wohl (auch) einiges an Rücksichtslosigkeit aus verbissenem Ehrgeiz zu beobachten...

(unabhängig vom Alter der Teilnehmer)

 

Dass einige hier in diesem Thread gleich ganz genau Bescheid wissen und entweder den Burschen oder den Vater des Mädchens verurteilen, verwundert mich doch. :rolleyes:

 

Eines dürfte aber der Schilderung zufolge klar sein: dem Vater des Burschen mangelt's offenbar ganz gehörig an Anstand. Zumindest eine stellvertretende Entschuldigung und Hilfestellung statt überheblicher Kommentare wären wohl das Mindeste gewesen.

 

ja ich war schon bei einigen MTB Rennen, ich kenn auch diejenigen "Beisser" die du meinst, die sich kaum um den andern scheren. Es sind zwar nicht viele aber es gibt solche keine Frage.

Aber ich glaube aus zwei Gründen nicht, dass der Bursche rücksichtslos war:

 

1. wie äußert sich rücksichtslosigkeit bei einem MTB Rennen?

sicher nicht indem man einem andern hinten reinfährt, da gefährdet man ja sich selbst genauso, wie den anderen.

Mit andern Worten: ich glaub nicht dass es Absicht war, er hats also unabsichtlich getan, und unabsichtlich rücksichtslos zu sein kenne ich nicht, das schließt sich meiner Meinung nach aus.

 

2. Es ist ein junger Bursch, der wahrscheinlich sein Rad nicht perfekt im Griff hat und auch noch nicht Risiken (für sich und andere) abschätzen kann.

 

und außerdem gibts bei fast jedem MTB Rennen Stellen an denen der Vordermann, wenn er wollte, den Hintermann und sich insofern gefährden kann, dass er dort besonders langsam fährt. Ich weiß nicht wie es sich zugetragen hat, ich will nur sagen:

 

Es ist nicht automatisch der hintere schuld und rücksichtslos war er höchstwahrscheinlich auch nicht (siehe oben).

 

Es ist genauso wie es schon oft gesagt wurde, im Rennen geht man automatisch immer Risiken ein, und wenn was passiert, muß es auch nicht immer einen Bösen geben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

so einfach ist das sicher nicht und würde im vorliegenden Fall geklärt werden müssen, ob eben das typische Risiko, das bei der Ausübung dieser Sportart vorliegt, durch den Unfallverursacher erhöht wurde

 

das sage ich als Nichtjurist im Wissen, dass du Jurist bist

 

auch glaube ich, dass in einem solchen Fall sehr wohl der Erziehungsberechtigte haftet

 

1. Richtig (zumindest im Strafrecht)

 

2. Falsch

 

§ 1308. Wenn Personen, die den Gebrauch der Vernunft nicht haben, oder Unmündige jemanden beschädigen, der durch irgendein Verschulden hierzu selbst Veranlassung gegeben hat, so kann er keinen Ersatz ansprechen.

 

§ 1309. Außer diesem Falle gebührt ihm der Ersatz von denjenigen Personen, denen der Schade wegen Vernachlässigung der ihnen über solche Personen anvertrauten Obsorge beygemessen werden kann.

Übrigens: wie ich das Eingangsposting gelesen habe, habe ich mir (als Jurist) gedacht ich äußere mich dazu nicht, weil es ein kompliziertes Thema ist und Beratung eigentlich was kostet, aber scheinbar haben sich ja dennoch einige Experten gefunden die _wirklich_ Ahnung von der Materie haben :rofl:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@noc

§ 1308. Wenn Personen, die den Gebrauch der Vernunft nicht haben, oder Unmündige jemanden beschädigen, der durch irgendein Verschulden hierzu selbst Veranlassung gegeben hat, so kann er keinen Ersatz ansprechen.

 

und wo liegt das Verschulden der Tochter in diesem Fall?

 

aber gut, Paragraphenklopfen bringt einem Nichtjuristen wie mir wenig aber deine Antwort bestätigt zumindest meine Meinung über Juristen :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Um was dann??? Wenn du im ersten Post was von Schadenersatz schreibst...:rolleyes:

ich weiß echt ned, was man daran so unverschämt finden kann, dass man nicht auf körperlichem und finanziellen Schaden sitzen bleiben will. :confused:

 

 

der Threadersteller hat auch in keinem Post über den Burschen gelästert oder ihm irgendeine Absicht unterstellt. Dass er aber - zumindest in dem Moment - über seinen Verhältnissen gefahren ist, das kann nicht geleugnet werden.

Ich bin auch schon ein paar Marathons und auch Freeriderennen mit Massenstart gefahren, wo ich z.B. einmal über 200 Leute auf Singletrails überholen musste - trotzdem hats deswegen noch lange keinen aufgezaht.

 

Diese Aussagen, wonach durch andere Teilnehmer verschuldete Unfälle mehr oder weniger zum (Kinder-)Rennfahren dazugehören und man sich doch bitte nicht so aufregen soll, kann ich jedenfalls nicht teilen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@noc

 

und wo liegt das Verschulden der Tochter in diesem Fall?

 

aber gut, Paragraphenklopfen bringt einem Nichtjuristen wie mir wenig aber deine Antwort bestätigt zumindest meine Meinung über Juristen :D

 

Nochmal kurz und um die Ehre der Juristen zu retten:

Kein Ersatz, wenn Unmündige ( da dies nicht der Fall ist greift § 1309 ABGB sozusagen als Auffangtatbestand (ersichtlich aufgrund der Formulierung "außer diesem Falle") -> Geschädigter kann von Personen Ersatz verlangen, die ihre Obsorgepflichten verletzt haben (nicht der Fall) -> es kommt daher § 1310 ABGB zur Anwendung -> dieser enthält Ausnahmetatbestände

 

ich erlaube mir jetzt diesen reinzustellen, weil er eigentlich klar verständlich ist:

 

§ 1310 Kann der Beschädigte auf solche Art (Anm: also mangels Obsorgeverletzung!) den Ersatz nicht erhalten; so soll der Richter mit Erwägung des Umstandes, ob dem Beschädiger, ungeachtet er gewöhnlich seines Verstandes nicht mächtig ist, in dem bestimmten Falle nicht dennoch ein Verschulden zur Last liege; oder, ob der Beschädigte aus Schonung des Beschädigers die Vertheidigung unterlassen habe; oder endlich, mit Rücksicht auf das Vermögen des Beschädigers und des Beschädigten; auf den ganzen Ersatz, oder doch einen billigen Theil desselben erkennen.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich weiß echt ned, was man daran so unverschämt finden kann, dass man nicht auf körperlichem und finanziellen Schaden sitzen bleiben will. :confused:

 

Hab auch nie was gegenteiliges Behauptet. Um wirklich Schadenersatz einklagen zu können, muss verschulden durch jemand vorliegen. Nur im BB braucht man da nicht danach fragen wer schuld hat. Denn niemand war dabei und trotzdem weiß es ja jeder wie es war. :rolleyes:

 

Das er Ersatz haben will ist klar, dennoch darf nicht verkannt werden, dass man sich bei einem bewusst einem erhöhtem Verletzungsrisiko aussetzt. Und das weiß man im Vorhinein. Wenn jedoch der "Unfallgegner" wirklich bewusst und nachweislich gerempelt und abgedrängt hat, dann sollte es aber auch kein Thema sein, hier Schadensersatz zu bekommen.

 

ad §1310 ABGB, sagt für alle die es nicht verstanden haben; Der Richter soll entscheiden ob im Konkreten Fall nicht trotz der Tatsache, dass der Beschädiger ein unmündiger ist, Verschulden angenommer werden kann. Unterlassung der Verteidigung zwecks Schonung des Beschädigers oder eines Vermögensvergleichs.

Ich bin im übrigen der Meinung, dass ein Kind in dem Alter das unrecht einer solchen Tat einsehen kann (Vorausgesetzt es wurde bewusst gerempelt und gedrängt). Das Schubsen und Drängeln Verletzungen herbeiführen kann lernt man nämlich schon im Kindertgarten

 

Wo steht eigentlich wie alt der angebliche Schädiger ist?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...