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Waldbewohner

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  1. Damit im Fall des Falles keine Überraschungen auftreten: Bitte auf die zulässige Stützlast achten! Die ist bei manchen kleinen KFZ nur 50kg, steht im Zulassungsschein. Berechnung ist: Gew. d. Trägers + Gew. d. Räder.
  2. Bitte tuts mich nicht hauen, wenn ich etwas "spekulier": Das ältere Mädchen wird vom Gericht befragt, wie denn ihre Vermögensverhältnisse seien. Ihr Anwalt gibt an, es gäbe eine Haushaltsversicherung, die prinzipiell aus dem Titel "Haftpflicht" eine Summe X bezahlen muß. Diese Summe ist aber bloß Y/2 des Schadens, den der Radler erlitten hat. Daraus folgt ... Vermutlich wird sehr oft auf dieser Basis geurteilt.
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