Die Antwort vom Liftbetreiber:
Sehr geehrter Herr Meyer!!
Vielen Dank für ihr Mail und ihre Information!!
Es tut mir leid wenn sie sich aus unserem Schigebiet „vertrieben“ fühlen. Es soll nicht passieren dass unsere Bediensteten ihnen „eine Klage anhängen“ möchten oder sich sonst irgendwie unhöflich ihnen gegenüber verhalten, das steht absolut nicht in unserer Absicht.
Ebenso ist es nicht unsere Absicht finanziellen Gewinn über die Parkplätze zu erzielen.
Der Tatsache entsprechen jedoch 2 zueinander unabhängige Umstände und in weiterer Folge Regelungen in Bezug auf die Benützung der Schipisten und der Parkplätze.
Diese möchte ich ihnen hier gerne erklären:
Zum einen ist die Benützung unserer Schipisten in der Zeit von 17h bis 8h verboten.
Wir müssen diese Pistensperre vornehmen, da während dieser Zeit auf unseren Pisten durch die verschiedene erforderlichen Arbeiten im Pistenbereich keine oder nur eine teilweise Gefahrensicherung möglich ist und eine nicht vollständig vor Gefahren gesicherte Piste nicht geöffnet sein darf. Der Gesetzgeber hat uns diese Pflicht auferlegt und wir sind zur Umsetzung und Sicherstellung verpflichtet. Diese Sperre bezieht sich auf jeden Pistenbenützer, also sowohl auf den aufsteigenden Tourengeher, Schneeschuhwanderer, Spaziergänger oder verspätet abfahrenden Schigast oder Hüttengast.
Diese Tatsache geben wir an allen Panoramatafeln, auf der Homepage und an jedem offiziellen Zugang durch Aufdrucke und Texte bekannt, sowie an den uns bekannten anderen beliebten Pistenzugängen durch angebrachte Transparente.
Da sehr viele Personen jedoch unbelehrbar sind und zu wider handeln, wir aber nicht erst warten möchten bis ein Unglück passiert wie man es bei anderen Schigebieten den Medien leider schon entnehmen musste, vollziehen wir die Pistensperre auch über das Schließen unserer Parkplätze während dieser Zeit. An den Parkplätzen können wir gut präsent sein und den Parker erst informieren, dann warnen und unbelehrbare Lenker zur Deutlichmachung der gefährlichen Situation auch abstrafen (Besitzstörungsklage)
Wir suchen jedoch den Kontakt zum Lenker! Wir strafen nicht, ohne mit dem Lenker in Kontakt treten zu können! Wir möchten in erster Linie informieren und die Gefahr veranschaulichen, erst wenn man sich nicht einsichtig zeigt wird die Besitzstörungsklage durch Übergabe eines Informationsschreibens angekündigt. Auch danach hat der Lenker noch die Möglichkeit die Klage abzuwenden, sofern er sich einsichtig zeigt und die im Informationsschreiben bekannt gegeben Anweisungen befolgt.
Zum anderen, und das trifft in ihrem Fall wohl zu, behalten wir uns vor, die Parkplätze den zahlenden Schigästen zu überlassen.
Unsere Parkplätze finanzieren sich ausschließlich aus den Einnahmen der Schikartenverkäufe.
Unsere Parkflächen befinden sich alle in Pacht durch unser Unternehmen, das muss finanziert werden. Unsere Parkflächen müssen gebaut, erhalten, saniert, vom Schnee geräumt, gestreut und gereinigt werden und der anfallende Müll muss entsorgt werden.
An starken Tagen werden unsere Parkplätze auch durch Personal bewirtschaftet um möglichst vielen Gästen ideale Plätze bieten zu können.
Es ist weder für uns finanzierbar noch den zahlenden Schigästen zumutbar, dass dringend benötigte Parkflächen durch andere nicht zahlende Gäste derart intensiv benützt werden, dass für den zahlenden Gast zu wenig freie Stellflächen bleiben.
An Tagen, an denen der zahlende Gast tatsächlich zu wenig freie Plätze vorfindet, behalten wir uns deshalb schon zu Recht vor, nicht zahlende Parkplatzbenützer zu informieren, zu belehren und nötigenfalls abzustrafen. Auf das Parkverbot während der Zeit vom 17h bis 8h sowie auf die Nutzung als Liftbenützer weisen wir am Beginn jeder Parkfläche (P1, P2, P3, P4, P5) hin.
Dabei gehen wir gleich wie oben schon genannt vor, das Einleiten einer Besitzstörungsklage soll immer die letzte Maßnahme sein.
Als Schigast gelten sie bereits als Käufer einer einzelnen Bergfahrt, was kostenmäßig der von ihnen genannten Loipengebühr schon sehr nahe kommt. Unser Ziel ist es jedoch nicht, sie als Parker gegen Gebühr, sondern als Schigast mit entsprechender Liftkarte zu gewinnen.
Vielen Dank für ihr Verständnis!!