naja gesetze schön und gut aber was haltet ihr von diesem:
Fensterrecht.
§ 488. Das Fensterrecht gibt nur auf Licht und Luft Anspruch; die
Aussicht muß besonders bewilligt werden. Wer kein Recht zur Aussicht
hat, kann angehalten werden, das Fenster zu vergittern. Mit dem
Fensterrechte ist die Schuldigkeit verbunden, die Oeffnung zu
verwahren; wer diese Verwahrung vernachlässiget, haftet für den
daraus entstehenden Schaden.
daraus folgt:
ist das fenster vergittert kann man nicht mehr rausschauen
wer sein fenster nicht sicher verwahrt (im tresor) muss es flicken falls es kaputgeht
dieses gesetz gilt seit dem 1.1.1812 in Österreich
mehr von solchem schmarn gibts:
http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/