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Ist der Wahnsinn auf der Straße ausgebrochen?


Erik
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Was spricht gegen einen fahrstreifen Wechsel?

 

Andere Frage: ich halt schon ml fix 50cm zum Rand, um pendeln, egal warum verursacht, zu ermöglichen. Weniger abstand= randstein.

 

Radfahrer 80cm, erforderlicher mindestabstände schon alleine wegen der Geschwindigkeit mind 1.5m, dann simma schon mal bei 2.3m, auch ohne meine 50cm Sicherheit. Und wieviel 4.3m breite fahrstreifen gibts? Wegen einem mopedauto od Traktor müsst man auch auf die gegeseite ausweichen, weshalb fällt bei radlern dann ein Zacken aus der Krone?

 

Das ist sehr löblich - aber es gibt 1000ende andere Vollkoffer - es reicht nur einer der dich in die ewigen Jagdgründe befördert. Bei Gericht kommt dann die Aussage...hat dich leider nicht gesehen...ich erinnere mich da nur an den Wahnsinnigen Deutschen der Jagt auf Rennradler gemacht hat...

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Das ist sehr löblich - aber es gibt 1000ende andere Vollkoffer - es reicht nur einer der dich in die ewigen Jagdgründe befördert. Bei Gericht kommt dann die Aussage...hat dich leider nicht gesehen...ich erinnere mich da nur an den Wahnsinnigen Deutschen der Jagt auf Rennradler gemacht hat...

 

nicht nur das: der Autofahrer,der am Tag einen am Rand stehenden Radler verräumt hat und dessen Hax dann im Gestrüpp gefunden wurde. Wie war die Meldung des Richters? Das kann jedem von uns passieren?

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Zum Thema Krieg und Licht am Rad eine echt grausliche Geschichte.

 

Licht am Fahrrad und warum der Sicherheitsabstand der PKWs nicht nur für die selbst, sondern auch für Dritte essentiell sein kann. Ich hab das vor Tagen im Rechtspanorama in der Presse gelesen und ich finde den Unfallhergang so bezeichnend für die typische Fahrweise. Und betreffend Licht: Schon eine Warnweste, Reflektortop beim Radfahrer hätte den Unfall möglichweise verhindert....So sad...

 

 

[1] Am 10. 8. 2015 ereignete sich gegen 21:20 Uhr auf der Loferer Bundesstraße B 178 im Gemeindegebiet von St. Johann in Tirol kurz nach Kilometer 25,8 in Fahrtrichtung Osten ein Verkehrsunfall, an dem der Ehemann der Erstklägerin und Vater der Zweit- bis Viertklägerin als Radfahrer, ein vom Erstbeklagten gelenkter, von der Zweitbeklagten gehaltener und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherter PKW Audi sowie ein vom Viertbeklagten gelenkter, von der Fünftbeklagten gehaltener und bei der Sechstbeklagten haftpflichtversicherter PKW BMW beteiligt waren.

 

[2] Die in Annäherung an die Unfallstelle insgesamt rund 8,2 Meter breite Fahrbahn der B 178 verläuft in Fahrtrichtung sämtlicher Unfallbeteiligter in einer langgezogenen Linkskurve. Im Unfallbereich gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h; kurz nach Beginn des Geltungsbereichs dieser Geschwindigkeitsbeschränkung beginnt ein sich kontinuierlich verbreiternder Linksabbiegestreifen, an dessen Beginn der Richtung Osten führende Fahrstreifen 3,9 Meter breit ist. Im Bereich der späteren Zweitkollision weist der Linksabbiegestreifen eine Breite von erst 1,2 Metern auf.

 

[3] Zum Unfallzeitpunkt dämmerte es stark, für einen PKW-Lenker entsprach die Dämmerung bereits völliger Dunkelheit. Alle am Unfallgeschehen beteiligten PKW fuhren mit Abblendlicht. Das Mountainbike des rund 25 km/h schnellen Radfahrers, der eine sehr auffällige, grell-gelbe Sportjacke trug, war unbeleuchtet und weder mit aktiven noch passiven Beleuchtungseinrichtungen versehen. Der Auffälligkeitswert des Fahrrads und seines Lenkers wäre durch eine aktive Beleuchtung deutlich gesteigert worden. Eine sichere Wahrnehmbarkeit des unbeleuchteten Mountainbikefahrers war bei Abblendlicht aus einer Entfernung von 40 Metern gegeben, eine Beleuchtung des Fahrrads durch ein rotfarbenes Rücklicht hätte die direkte Sicht auf gut 100 Meter gesteigert. Allerdings war die Sichtbarkeit im konkreten Fall aus dieser Entfernung bereits durch das Abblendlicht eines dem Audi voranfahrenden PKW (in der Folge: Drittfahrzeug) gegeben.

 

[4] Der Erstbeklagte mit dem Audi und der mit einem Tiefenabstand von nur 12 bis 13 Metern hinter ihm fahrende Viertbeklagte mit dem BMW näherten sich in „sehr zügiger und rasanter Fahrweise mit zumindest 100 km/h“ der späteren Unfallstelle. Rund 8 Sekunden vor der Erstkollision (des Audi mit dem Radfahrer) konnte der Erstbeklagte das vor ihm mit rund 70 km/h „langsamer“ fahrende Drittfahrzeug erkennen; den vor dem Drittfahrzeug befindlichen Radfahrer konnte er zu diesem Zeitpunkt nicht erkennen, weil dieser vom Abblendlicht des Drittfahrzeugs noch nicht erfasst wurde. Der Erstbeklagte hätte den Radfahrer erstmals 5,5 Sekunden vor der Erstkollision – aus einer Entfernung von rund 85 Metern – rund 1,5 Sekunden lang im Abblendlicht des Drittfahrzeugs erkennen und unfallvermeidend reagieren können; 2,5 bis 3 Sekunden vor der Erstkollision war der Radfahrer für ihn erneut erkennbar. Der Erstbeklagte bemerkte den Radfahrer vor der Kollision aber überhaupt nicht.

 

[5] Der Lenker des Drittfahrzeugs reduzierte 4 Sekunden vor der Erstkollision seine Geschwindigkeit auf 50 km/h, setzte den linken Blinker und lenkte nach links aus, um den Radfahrer zu überholen. Der mit gut 100 km/h „wesentlich schnellere“ Erstbeklagte war aufgrund der Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Audi und Drittfahrzeug gezwungen, sofort nach dem Aufleuchten der Bremslichter des Drittfahrzeugs die Geschwindigkeit des Audi durch eine „heftige“ Bremsung zu reduzieren, wobei er ein Auffahren auf das Drittfahrzeug „gerade noch“ verhindern konnte. Sowohl der Erstbeklagte als auch der Viertbeklagte waren durch dieses Bremsmanöver abgelenkt.

 

[6] Der Erstbeklagte reduzierte letztlich die Geschwindigkeit des Audi auf rund 50 km/h – wobei er diese erst 1 Sekunde vor der Erstkollision erreichte – und begann, das Drittfahrzeug rechts zu überholen. Als die Front des Audi bereits auf Höhe der Beifahrertüre des Drittfahrzeugs war, lenkte dessen Fahrer plötzlich und ruckartig nach rechts, woraufhin der Erstbeklagte reflexartig ebenfalls nach rechts auslenkte. Dadurch stieß der Erstbeklagte mit dem rechten Außenspiegel des Audi gegen das Ende des linken Lenkers des Fahrrads (Erstkollision), wodurch der Radfahrer das Gleichgewicht verlor. Hätte der Erstbeklagte eine den Sichtbedingungen angepasste, geringere Annäherungseschwindigkeit eingehalten und/oder das Rechtsüberholmanöver unterlassen, wäre es nicht zur Erstkollision gekommen.

 

[7] Unmittelbar nach der Erstkollision kam es zur Zweitkollision zwischen der rechten Front des BMW und dem Hinterrad des Mountainbikes, wodurch der Radfahrer durch die Luft geschleudert wurde. Bei Einhaltung eines ausreichenden Tiefenabstands zum vor ihm fahrenden Audi hätte der Viertbeklagte die Zweitkollision vermeiden können. Aufgrund des geringen Tiefenabstands war der Radfahrer für den Viertbeklagten nur in einem Zeitfenster von 1,5 Sekunden im Zeitraum von 6,5 bis 5 Sekunden vor der Zweitkollision wahrnehmbar. Ohne die Erstkollision wäre es nicht zur Zweitkollision gekommen.

 

[8] Der Radfahrer verstarb wenige Tage später an den Unfallfolgen.

 

 

Und dann seien auch noch die Verantwortungen der PKW-Lenker zitiert:

 

[10] Der Erst-, die Zweit- und die Drittbeklagte wenden ein, dass der Erstbeklagte den Eindruck gehabt habe, das Drittfahrzeug werde nach links abbiegen, sodass er es zulässig rechts überholt habe. Der Erstbeklagte sei zum Unfallzeitpunkt nicht schneller als 50 km/h gefahren. Da das Fahrrad nicht beleuchtet gewesen sei und der Radfahrer grundlos einen Seitenabstand zum rechten Fahrbahnrand von 1,2 Metern eingehalten habe, habe ihn der Erstbeklagte vor dem Unfall nicht erkennen können. Ein am Fahrrad angebrachtes Rücklicht hätte dessen Wahrnehmbarkeit auf die drei- bis fünffache Entfernung erhöht. Der Viertbeklagte sei unaufmerksam gewesen und habe einen zu geringen Tiefenabstand eingehalten.

 

[11] Der Viert-, die Fünft- und die Sechstbeklagte bringen vor, dass der zum Unfallzeitpunkt mit 50 km/h fahrende Viertbeklagte einen ausreichenden Tiefenabstand zum vor ihm fahrenden Audi eingehalten habe. Er habe den die Fahrbahn mittig befahrenden Radfahrer nicht wahrnehmen können, weil er durch andere Fahrzeuge verdeckt worden sei. Das Fahrrad sei nicht ausreichend beleuchtet gewesen.

 

 

 

Wen das ganze Urteil interessiert:

 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=d1705f54-20fc-4ca6-9e54-c24ee4141d6b&Position=1&SkipToDocumentPage=True&Abfrage=Justiz&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=28.01.2022&Norm=&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=Radfahrer*+UND+Mitverschulden*+UND+Licht*&Dokumentnummer=JJT_20211021_OGH0002_0020OB00120_21T0000_000

 

Puh oage Gschicht. :(

 

Hab 1x eine längere Ausfahrt in der Nacht im Kärntner Hinterland gemacht, 2 blinkende Rücklichter und Reflektor Warngilet inklusive. Trotzdem bin ich bei jedem sich von hinten annähernden Lichtkegel (zum Glück warens nicht mehr als 10) gefühlt auf die Wiese gefahren. Es bleibt stets ein ungutes Gefühl, und ich war von Mitternacht bis 4:30 unterwegs. Könnte mir nie vorstellen täglich mit dem Rad im Frühverkehr zu pendeln.

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Könnte mir nie vorstellen täglich mit dem Rad im Frühverkehr zu pendeln.

 

Das ist schon richtig geil den Tag mit Extremsport zu beginnen. Jede Begegnung könnte die letzte sein, da brauchst nicht in Watte gepackt aus einer in die Stratos geschossenen Dosen zu jumpen.

Ich bin letzthin wieder eine Strecke gefahren auf der ich knapp 20 Jahre mit dem Rad gependelt bin - 25 km Hochgeschwindigkeitsfreilandstraße auf der du mit 100 im Auto ein Verkehrshindernis bist und von Lastwagen überholt wirst.

Mit ein paar Jahren Abstand und aktuell einer etwas ungefährlicheren 30 km Pendelstrecke mit viel Gravel, und Feldweganteil habe ich mich entnervt gefragt wie ich das so lange ausgehalten habe.

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Das ist schon richtig geil den Tag mit Extremsport zu beginnen. Jede Begegnung könnte die letzte sein, da brauchst nicht in Watte gepackt aus einer in die Stratos geschossenen Dosen zu jumpen.

Ich bin letzthin wieder eine Strecke gefahren auf der ich knapp 20 Jahre mit dem Rad gependelt bin - 25 km Hochgeschwindigkeitsfreilandstraße auf der du mit 100 im Auto ein Verkehrshindernis bist und von Lastwagen überholt wirst.

Mit ein paar Jahren Abstand und aktuell einer etwas ungefährlicheren 30 km Pendelstrecke mit viel Gravel, und Feldweganteil habe ich mich entnervt gefragt wie ich das so lange ausgehalten habe.

 

+1 vielleicht wird man im Alter vorsichtiger :-)

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+1 vielleicht wird man im Alter vorsichtiger :-)

 

Ich eher nicht, ich werde um meinen Egoismus - auf der Straße mit dem Rad fahren zu wollen - auszuleben eher kreativer.

Der Verkehr stört meine Kreise, wenn ich das minimieren kann wäre ich ungeschickt es nicht zu machen.

Ich bin aber tatsächlich froh dass der neue Firmensitz besser liegt und mit mehr Ausweichmöglichkeiten zu erreichen ist.

Eine knappe Stunde Fahrzeit am Morgen ist auch auf den Umwegen möglich und das ist gut so, länger würde massiv der notwendigen Schlafzeit abträglich sein. Am Nachmittag habe ich sowieso viel mehr Zeit und Möglichkeiten.

Bearbeitet von 6.8_NoGravel
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Das ist schon richtig geil den Tag mit Extremsport zu beginnen. Jede Begegnung könnte die letzte sein, da brauchst nicht in Watte gepackt aus einer in die Stratos geschossenen Dosen zu jumpen.

Ich bin letzthin wieder eine Strecke gefahren auf der ich knapp 20 Jahre mit dem Rad gependelt bin - 25 km Hochgeschwindigkeitsfreilandstraße auf der du mit 100 im Auto ein Verkehrshindernis bist und von Lastwagen überholt wirst.

Mit ein paar Jahren Abstand und aktuell einer etwas ungefährlicheren 30 km Pendelstrecke mit viel Gravel, und Feldweganteil habe ich mich entnervt gefragt wie ich das so lange ausgehalten habe.

 

Hehe das war eine (vermutlich) einmalige Geschichte. Hat gut gepasst, ein extrem heißer Juni Sommertag, Start extra spät damit aller after work Rauschkugeln hoffentlich schon zu Hause sind und erst wenige bis kaum übermotivierte unausgeschlafene Zusteller auf den Straßen. :D Es hat schon was so alleine in der Nacht rumzuradeln, Verkehr hielt sich absolut in Grenzen, Rosental und final dann Wörthersee Südufer. Wenn dann ab 4 im Hintergrund der Tag erwacht, schon fein.

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Wenn der Rückweg geplant in die Nacht fällt, schaue ich, dass ich einen relativ sicheren Radweg, wie zB den Donauradweg habe.

 

Das Paradoxe daran, wo sich tagsüber Horden herumtragen, fährst du in der Nacht alleine und entspannt . Wie geschrieben meine Nonstop Heimetappen gehen über Hollabrunn, oder am Eurovelo 7, Bratislava, oder Wachau Wien entspannt durch die Nacht.

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Wenn der Rückweg geplant in die Nacht fällt, schaue ich, dass ich einen relativ sicheren Radweg, wie zB den Donauradweg habe.

 

Das Paradoxe daran, wo sich tagsüber Horden herumtragen, fährst du in der Nacht alleine und entspannt . Wie geschrieben meine Nonstop Heimetappen gehen über Hollabrunn, oder am Eurovelo 7, Bratislava, oder Wachau Wien entspannt durch die Nacht.

 

Grad mal auf Strava nachgeschaut, Start war um 23:54, also eh alles Nachts. Hab ja auch bewusst die Geisterstunde abgewartet. Im Grunde war alles verkehrsberuhigt, und im Nachhinein eine echt feine Erinnerung. :)

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Oida Fux, passt auf den Wildwechsel auf ihr Nachteulen :-) Wenn ich die 18km in die Arbeit radl, was fast nur im Sommer ist und um 6e wegfahr...kommt mir das vor wie mitten in der Nacht...hab schon mal beinahe an Fux zammgführt - dero gibt's bei uns viele - Wildwechsel beim Ottakringer Friedhof sehr stark um diese nachschlafene Zeit:rolleyes:
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Ich bin zb um 0930 in Budapest weggefahren, in Vac die Fähre versäumt und dann ab 1800 an der Sk Hu Grenze entlang. Dann ging der erste Lupine Akku kaputt und ab Kraftwerk Gabcikove am Radweg über Bratislava nach Wien.

 

Im Ausland, dort spricht keiner englisch oder deutsch, bei gefühlten 5 Grad, keine Infrastruktur, keine Geschäfte war es mir schon etwas mulmig, aber

 

KEINE AUTOS UND MOTORRÄDER

 

Ich müsste die Datei suchen, aber ich denke ich war so um 0400 zu Hause

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Oida Fux, passt auf den Wildwechsel auf ihr Nachteulen :-) Wenn ich die 18km in die Arbeit radl, was fast nur im Sommer ist und um 6e wegfahr...kommt mir das vor wie mitten in der Nacht...hab schon mal beinahe an Fux zammgführt - dero gibt's bei uns viele - Wildwechsel beim Ottakringer Friedhof sehr stark um diese nachschlafene Zeit:rolleyes:

 

Pfaa war vernachlässigbar. Entweder ich hab zu arg gestrahlt oder dort am Mieger und Co is nachts wildtechnisch einfach tote Hose :D

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Was spricht gegen einen fahrstreifen Wechsel?

 

Andere Frage: ich halt schon ml fix 50cm zum Rand, um pendeln, egal warum verursacht, zu ermöglichen. Weniger abstand= randstein.

 

Radfahrer 80cm, erforderlicher mindestabstände schon alleine wegen der Geschwindigkeit mind 1.5m, dann simma schon mal bei 2.3m, auch ohne meine 50cm Sicherheit.

 

nix spricht dagegen

es ist zwingend erforderlich

wird aber von 90% der autofahrern nicht gemacht

weils auch nicht bestraft wird

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Ich bin zb um 0930 in Budapest weggefahren, in Vac die Fähre versäumt und dann ab 1800 an der Sk Hu Grenze entlang. Dann ging der erste Lupine Akku kaputt und ab Kraftwerk Gabcikove am Radweg über Bratislava nach Wien.

 

Im Ausland, dort spricht keiner englisch oder deutsch, bei gefühlten 5 Grad, keine Infrastruktur, keine Geschäfte war es mir schon etwas mulmig, aber

 

KEINE AUTOS UND MOTORRÄDER

 

Ich müsste die Datei suchen, aber ich denke ich war so um 0400 zu Hause

Beneide dich nicht den Trip. Beneide dich um das Erlebnis.

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Pfaa war vernachlässigbar. Entweder ich hab zu arg gestrahlt oder dort am Mieger und Co is nachts wildtechnisch einfach tote Hose :D

 

:toll:An der Abzweigung Mieger - Ratsberg hab ich auf K Besuch mein Avatarbild aufgenommen;) - sehr schöne Gegend zum RR - bin trotzdem lieber bei Tag unterwegs oder am Lake Neusiedl - ausser einem wildgewordenen Weinbauern am Traktor bis dato kaum Feindkontakt erlebt

Bearbeitet von Cannonbiker
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Ich pendle pro strecke 30 km 0500 und 1500 Uhr, entweder gut beleuchtet, seit 2 Jahren großteils auch blinkendes Taglicht vo und hi.

 

Was mir nach mehr als 30 Jahren pendeln zusammenfassend auffällt ist, dass sich beinahe alle gefährlichen Situationen die ich erlebte bei guten bis besten Taglichverhältnissen abgespielt haben.

Je dunkler und mit guter Beleuchtung, desdo sicherer.

 

In der Nacht gibt es halt das Problem der alkoholisierten Autofahrer, da sind sie noch häufiger als am Tag unterwegs, vor allem in ländlichen Gegenden.

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sehr richtig! es ist quasi unmöglich korrekt zu überholen ohne zu blinken und den Fahrstreifen zu wechseln!

 

das ist ja auch das problem des autonomen fahrens

einem autonomen fahrzeug müssten all diese regeln fix einprogrammiert werden

und dann ist zb im stadtbereich ein überholen von radfahrern nur in sehr sehr wenigen fällen möglich

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das ist aus meiner sicht der vorteil des autonomen fahrens, weil menschliches fehlverhalten ersetzt wird durch wesentlich seltenere programmfehler. aber stimmt, im heutigen stadtverkehr würde das wohl nicht funktionieren. und vollautonomes fahren kommt leider eh nicht innerhalb der nächsten zehn / zwanzig jahre.
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das ist aus meiner sicht der vorteil des autonomen fahrens, weil menschliches fehlverhalten ersetzt wird durch wesentlich seltenere programmfehler. aber stimmt, im heutigen stadtverkehr würde das wohl nicht funktionieren. und vollautonomes fahren kommt leider eh nicht innerhalb der nächsten zehn / zwanzig jahre.

 

hinter jedem parkendem auto könnte ein mensch hocken

für den der vertrauensgrundsatz nicht gilt

der kann dir vors autonome auto springen

was programmierst du dann

irgendwelche sensoren die ums eck schauen könne

mit gesichtserkennung und datenbankabfrage ob für den menschen der vertrauensgrundsatz gilt?

für vollautomatisches fahren ist bei ca 5km/h in der stadt schluss

die versuche laufen momentan mit 20km/h https://www.wienerlinien.at/auto-bus-seestadt

was in der einfacheren umgebung auch noch zu schnell ist

 

in den nächsten nächsten zehn / zwanzig jahren wird vielleicht ein LKW zuverlässig erkannt und richtig reagiert

und wenn die stadt nicht wieder ausschließlich auf autoverkehr umgebaut wird https://www.qwant.com/?client=firefox&t=images&q=autogerechte+stadt

wird da autonomes fahren nicht funktionieren

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hinter jedem parkendem auto könnte ein mensch hocken

für den der vertrauensgrundsatz nicht gilt

der kann dir vors autonome auto springen

was programmierst du dann

irgendwelche sensoren die ums eck schauen könne

mit gesichtserkennung und datenbankabfrage ob für den menschen der vertrauensgrundsatz gilt?

für vollautomatisches fahren ist bei ca 5km/h in der stadt schluss

die versuche laufen momentan mit 20km/h https://www.wienerlinien.at/auto-bus-seestadt

was in der einfacheren umgebung auch noch zu schnell ist

 

in den nächsten nächsten zehn / zwanzig jahren wird vielleicht ein LKW zuverlässig erkannt und richtig reagiert

und wenn die stadt nicht wieder ausschließlich auf autoverkehr umgebaut wird https://www.qwant.com/?client=firefox&t=images&q=autogerechte+stadt

wird da autonomes fahren nicht funktionieren

 

ich kenne mich mit der Technik hinter autonomen fahren ehrlich gesagt nicht aus. wenn man dann die Stadt wieder "auf auto" umbauen müsste, dann lieber kein autonomes fahren, sondern keine autos in der stadt.

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