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Mahü Geschwindigkeitskontrolle Radarmessung von Radlern


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Geschrieben

Vermute mal:

 

Bei Radlern wird die Geschwindigkeit gemessen, weshalb flottes vorankommen nicht möglich ist. Deswegen will er über die MaHü joggen und das Rad dabei schieben, weil da schneller als 5 km/h aber ohne Probleme mit der Polizei.

Geschrieben
Meine Frage war weder "Hirnwixerei" noch wollt ich damit eine "blödsinnige Diskussion" auslösen. Nocheinmal ganz einfach:

Darf man auf der Mahü laufen? Ich schätze ja.

Darf man dabei ein Rad schieben?

 

die diskussion gabs schon vorher :D

 

i.m.h.o. darfst dich laufend mit einer geschwindigkeit bis zu 5km/h straffrei bewegen, mit oder ohne rad als gepäck-/schiebestück.

 

nachdem i.d.r. geschwindigkeitsbegrenzungen für alle gelten, hab ich die frage offenbar ned als ganz so ernst angenommen...

Geschrieben
darfst auf der kärtnerstraße ja auch. wennst mitn pedal einen unterschenkel ausser deinem eigenen erwischt, schauts wieder anders aus.

 

Gilt das auch, wenn mir einer mit seinem Trolley über die Zehen fährt? :confused:

 

 

[Gesendet.]

Geschrieben
Fahrzeug

 

Ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Beförderungsmittel oder eine fahrbare Arbeitsmaschine, ausgenommen Rollstühle, Kinderwagen, Schubkarren und ähnliche, vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge sowie fahrzeugähnliches Kinderspielzeug (etwa Kinderfahrräder mit einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 300 mm und einer erreichbaren Fahrgeschwindigkeit von höchstens 5 km/h) und Wintersportgeräte; StVO § 2 (19).

 

Nachdem in der StVo immer vom "Lenken eines Fahrzeuges" gesprochen wird, ist meiner Meinung nach erst mal zu klären, ob das Schieben von Fahrrädern als Fahrzeug gilt oder nicht. Nach der Definition müsste ein Fahrrad als Fahrzeug gelten und ich denke auch, dass die Höchstgeschwindigkeit auch dann gilt, wenn das Rad geschoben wird (es fährt ja trotzdem). Wenn ich mir es auf den Rücken schnalle, fährt es nicht mehr und ist somit kein Fahrzeug mehr. Außer du hast ein eine Schubkarre, dann kannst Vollgas geben ;-)

 

keine Ahnung ob das jetzt Bullshit ist, aber ich würde es so interpretieren.

Geschrieben
Nachdem in der StVo immer vom "Lenken eines Fahrzeuges" gesprochen wird, ist meiner Meinung nach erst mal zu klären, ob das Schieben von Fahrrädern als Fahrzeug gilt oder nicht. Nach der Definition müsste ein Fahrrad als Fahrzeug gelten und ich denke auch, dass die Höchstgeschwindigkeit auch dann gilt, wenn das Rad geschoben wird (es fährt ja trotzdem). Wenn ich mir es auf den Rücken schnalle, fährt es nicht mehr und ist somit kein Fahrzeug mehr. Außer du hast ein eine Schubkarre, dann kannst Vollgas geben ;-)

 

keine Ahnung ob das jetzt Bullshit ist, aber ich würde es so interpretieren.

 

das wird jetz aber zu konkret und zu sachlich.

Geschrieben

es gibt, zumindest im baurecht, die aussage eines richter (ich glaub, es ist sogar ein ogh-urteil), dass nicht allein der buchstabe des gesetzes gilt, sondern auch das, was mit dem gesetz bezweckt werden soll. alles klar?

wieso man über die mahü joggen will, wenn man über andere straßen fahren kann, erschließt sich mir auch nicht, aber es wird wohl gründe geben. fürs crossen ist so ein kombitraining ja nicht schlecht.

Geschrieben
Nachdem in der StVo immer vom "Lenken eines Fahrzeuges" gesprochen wird, ist meiner Meinung nach erst mal zu klären, ob das Schieben von Fahrrädern als Fahrzeug gilt oder nicht. Nach der Definition müsste ein Fahrrad als Fahrzeug gelten und ich denke auch, dass die Höchstgeschwindigkeit auch dann gilt, wenn das Rad geschoben wird (es fährt ja trotzdem).

glaub ich nicht, denn du darfst dein fahrrad auch dort schieben, wo ein fahrverbot für fahrzeuge gilt. daraus folgere ich, sobald du abgestiegen bist, ist dein fahrrad ein normaler gegenstand, wie eine scheibtruhe.

Geschrieben

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/61/Seite.610300.html

 

Fahrverbote für Fahrräder:

 

Gehsteig (außer zum Queren z.B. im Zuge der Zufahrt zu einem Fahrradabstellplatz)

Gehweg

Auf dem für Fußgängerinnen/Fußgänger bestimmten Teil eines (getrennten) 'Geh- und Radweges'

Autobahn

Autostraße

Beschilderte Fahrverbote

 

Das Schieben eines Fahrrades ist auf diesen Verkehrsflächen – ausgenommen Autobahn und Autostraße – erlaubt. Wer ein Fahrrad schiebt, gilt nicht als Radfahrerin/Radfahrer.

Geschrieben
Nachdem in der StVo immer vom "Lenken eines Fahrzeuges" gesprochen wird, ist meiner Meinung nach erst mal zu klären, ob das Schieben von Fahrrädern als Fahrzeug gilt oder nicht. Nach der Definition müsste ein Fahrrad als Fahrzeug gelten und ich denke auch, dass die Höchstgeschwindigkeit auch dann gilt, wenn das Rad geschoben wird (es fährt ja trotzdem). Wenn ich mir es auf den Rücken schnalle, fährt es nicht mehr und ist somit kein Fahrzeug mehr. Außer du hast ein eine Schubkarre, dann kannst Vollgas geben ;-)

 

keine Ahnung ob das jetzt Bullshit ist, aber ich würde es so interpretieren.

 

Ich sehs trotz RANs post eigtl auch so. weil betrunken darf man das radl ja auch net schieben. gilt als inbetriebnahme. sagte man mir jedenfalls.

Geschrieben
vielleicht isser deutscher. deutsche laufen manchmal, während wir noch gehen. gehn/laufn is so wie semmel/brötchen obers/sahne und so...

 

Ich bin KEIN Deutscher - so eine Vermutung / Äußerung trifft mich aber gaaanz schwer oder will`st mi beleidigen (nix gegen Deutsche)!?

 

Mit laufend meinte ich eigentlich immer wiederkehrend / andauernd... und wollte Feristelli nur ein klein wenig sekkieren - das ist aber offensichtlich in die Hose gegangen.

Geschrieben
Ich bin KEIN Deutscher - so eine Vermutung / Äußerung trifft mich aber gaaanz schwer oder will`st mi beleidigen (nix gegen Deutsche)!?

 

Mit laufend meinte ich eigentlich immer wiederkehrend / andauernd... und wollte Feristelli nur ein klein wenig sekkieren - das ist aber offensichtlich in die Hose gegangen.

ich hab eh den feristelli gmeint :rofl:

Geschrieben
... dass nicht allein der buchstabe des gesetzes gilt, sondern auch das, was mit dem gesetz bezweckt werden soll.

 

Hast recht.

Nur: 5 km/h sind halt schon wirklich sehr wenig (zügiges Gehen!).

Sollte ich mich irgendwann der Notwendigkeit fügen, auf der Mariahliferstraße irgendetwas unerlässliches zu erledigen, dann füg ich mich halt auch der Geschwindigkeitsbegrenzung.

Das schadet ja nicht.

Geschrieben
ich bezweifle sehr, dass die, die von der stadtpolitik jetzt massiv zum radfahren motiviert werden (sollen), in der lage sind, gefährdungsfrei so ein geringes tempo zu fahren. aber das ist eine andere geschichte.
Geschrieben

Ohne Rechtsexperte zu sein ist Schrittgeschwindigkeit in der StVO glaube ich nicht näher definiert. Die Polizei dürfte 7-10km/h tolerieren, was ich ok finde. Bei 5km/h brauchen viele Radler mehr Platz zum Gleichgewicht halten und die Fußgänger glauben dass der Radfahrer im Stehen bleiben ist.

 

Bergab darf man in der Fußgängerzone auf der Busspur anscheinend 20km/h fahren (wie auch der Bus).

Geschrieben

...hahaha... das geht soweit bis wir uns alle ein ganz persönliche Nummerntaferl tätowieren lassen müßen (natürlich mit Beleuchtung!), Geschiwindigkeitsbegrenzungen & Vorrangsgehsteige für alle Fußgänger und bei jedem Hauseck, ein Schild "Vorsicht!! - Hausausgang" .....

 

 

alles im allem... kann ich mir nicht vorstellen das es eine Anzeige oder sonstiges mit der begründung: "...zu schnelles schiebens eines fahrrades..." gibt... aber bei uns in AT ist ja alles möglich ;)

  • 1 Monat später...
Geschrieben

für Euch Internetjunkies vermutlich eine dumme Frage, aber diese Tagespresse ist doch eine Satiregeschichte, oder?

:confused:

 

Weil in dem kurzen "Artikel" sind doch mindestens 6 Punkte, die sind einfach nur Kabaret und dazu dann noch das blödsinnige Foto...

 

KANN nicht ernst gemeint sein, oder?

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