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Empfohlene Beiträge

Gast User#240828
Geschrieben
tom danielson positiv:

 

 

 

man wäre fast geneigt zu sagen: das wundert aber *keinen!?

 

LA Confidential...(ex)

Geschrieben

Ausgerechnet er und ausgerechnet jetzt. Dabei hat Vaughters sein Team ja immer als die personifizierte Ehrlichkeit gefeiert. :rolleyes: Für mich, ganz ehrlich, der frustrierendste positive Test seit langem. :(

 

@Leichtathletik-Doku: Kann es sein dass in der Doku zum ersten mal jemand öffentlich gesagt hat dass der Radsport mittlerweile weiter ist als andere Sportarten? Schön, dass wir das noch erleben durften :D

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Tour-Proben werden auf neues Präparat untersucht

Angesichts von zuletzt zwei positiven Proben auf das EPO-ähnliche Präparat FG-4592 werden nun auch die Dopingproben der Tour de France auf diese Substanz untersucht. In den vergangenen Wochen war dem Italiener Fabio Taborre und dem Chilenen Carlos Oyarzun die Einnahme des noch im Versuchsstadiums befindlichen Medikaments nachgewiesen worden.

 

In Fachbeiträgen im Internet wird FG-4592 als „Sauerstoff in einer Tablette“ bezeichnet. Es regt die Produktion von roten Blutkörperchen an und wird anders als verschiedene EPO-Varianten, die injiziert werden, oral eingenommen.

 

Vor sieben Jahren hatte es mit dem bis dahin nicht nachweisbaren EPO-Derivat CERA eine ähnliches Situation gegeben. Damals waren während und nach der Tour de France die höchst erfolgreichen Profis Bernhard Kohl, sein deutscher Teamkollegen Stefan Schumacher und der Italiener Riccardo Ricco erwischt worden. In weiterer Folge gab es auch von anderen Veranstaltungen Nachtests. Bei jenen der Olympischen Spiele 2008 gab es sechs positive Fälle, darunter auch Medaillengewinner.

Geschrieben

Auch wenn ich gegen Doping und für bessere Kontrollen etc. bin -> das Aufrollen von alten Proben bzw. das Testen derselben Mithilfe von den neuesten Tests finde ich übertrieben. Besser sie stecken diesen Mehraufwand von Zeit und Geld in die aktuelle Überprüfung der Sportler.

 

Zum damaligen Zeitpunkt (2012) und aufgrund der damaligen Tests war Caruso negativ. und Basta!

Geschrieben
Auch wenn ich gegen Doping und für bessere Kontrollen etc. bin -> das Aufrollen von alten Proben bzw. das Testen derselben Mithilfe von den neuesten Tests finde ich übertrieben. Besser sie stecken diesen Mehraufwand von Zeit und Geld in die aktuelle Überprüfung der Sportler.

 

Zum damaligen Zeitpunkt (2012) und aufgrund der damaligen Tests war Caruso negativ. und Basta!

Auf die Spitze getrieben, hieße das, jeder der nicht auf frischer Tat ertappt wird, ist unschuldig.

 

Nachtests mit neuen Analyseverfahren sind die einzige Möglichkeit, dass sich dopende Athleten nie in Sicherheit wiegen können.

Geschrieben

Dann wäre zumindest eine 5-jährige Verjährungsfrist anzuwenden, weil der Besitz, Handel bzw. die Weitergabe von Dopingsubstanzen in Österreich mit bis zu 5 Jahren Haft geahndet werden kann.

 

Ich wüsste aber nicht, warum man das im Sport so machen sollte, wo doch der "Technologie-Vorsprung" der Doper offenkundig ist und man diesem nur mit Nachtests Herr werden kann. Dass das für den Sport selbst katastrophale Auswirkungen haben kann, ist ein anderes Thema.

Geschrieben
Auf die Spitze getrieben, hieße das, jeder der nicht auf frischer Tat ertappt wird, ist unschuldig.

 

Nachtests mit neuen Analyseverfahren sind die einzige Möglichkeit, dass sich dopende Athleten nie in Sicherheit wiegen können.

 

dann könnte man ja auch über proben aus den guten alten 70er & 80er jahren drüber schaun?

ob der kannibale dann immer noch der kannibale wäre??

und was wäre mit dem image des herrn hinault?

Geschrieben (bearbeitet)
dann könnte man ja auch über proben aus den guten alten 70er & 80er jahren drüber schaun?

ob der kannibale dann immer noch der kannibale wäre??

und was wäre mit dem image des herrn hinault?

 

sehr richtig, :toll: und dann auch vielleicht noch die Recken aus den 1900ern exhumieren :f:

dann gibts eh nur mehr weiße Siegerlisten ... irgendwann muss auch gut sein!

Bearbeitet von crossfan
Geschrieben (bearbeitet)
dann könnte man ja auch über proben aus den guten alten 70er & 80er jahren drüber schaun?

ob der kannibale dann immer noch der kannibale wäre??

und was wäre mit dem image des herrn hinault?

https://de.wikipedia.org/wiki/Eddy_Merckx#Doping

 

Aus Zeiten, in denen kein umfangreich geführtes Dopingreglement galt, sind Nachkontrollen sinnlos. Das ist aber seit etlichen Jahren nicht mehr der Fall und auch Mittel, die nicht explizit aufgeführt sind, weil sie zum Erstellungszeitpunkt des Reglements nicht bekannt waren, aber eine bestimmte Wirkung haben, verboten.

Bearbeitet von revilO
Gast User#240828
Geschrieben (bearbeitet)
Dann wäre zumindest eine 5-jährige Verjährungsfrist anzuwenden, weil der Besitz, Handel bzw. die Weitergabe von Dopingsubstanzen in Österreich mit bis zu 5 Jahren Haft geahndet werden kann.

 

Ich wüsste aber nicht, warum man das im Sport so machen sollte, wo doch der "Technologie-Vorsprung" der Doper offenkundig ist und man diesem nur mit Nachtests Herr werden kann. Dass das für den Sport selbst katastrophale Auswirkungen haben kann, ist ein anderes Thema.

 

 

 

 

und du meinst tatsächlich - der Vorsprung besteht bei Dealern, Drogen kurieren u laboren nicht? oder bei autorinbrechern, Hackern usw.

 

abgesehen davon gibt es keine pauschalstrafe bis zu 5 Jahren im smg Österreichs - für Konsum schon garnicht u Doping hat auch nicht mit dem suchtmittelgesetz zu tun

Bearbeitet von User#240828
Geschrieben

ich denke auch, dass man nur durch Nachtests und 4jährigen Strafen tatsächlich abschrecken kann.

wozu werden dann Proben überhaupt eingefroren? das Geld könnte man sich getrost sparen. ebenso den Blutpass

Gast User#240828
Geschrieben (bearbeitet)

es spricht nichts dagegen für einen gewissen Zeitraum - die Lagerung ist aber auch sehr teuer - die Qualität der Probe leidet u die westlichen Rechtssysteme wenden die rechtsnatur der Verjährung an, das muss auch für sportbetrug gelten

 

wobei das strafrechtsdelikt eh verjährt - egal was die wada sagt oder will - das aufheben der Proben wie zB einer dna ist ja nicht dasselbe wie die Verjährung der tat an sich

Bearbeitet von User#240828
Geschrieben
es spricht nichts dagegen für einen gewissen Zeitraum - die Lagerung ist aber auch sehr teuer - die Qualität der Probe leidet u die westlichen Rechtssysteme wenden die rechtsnatur der Verjährung an, das muss auch für sportbetrug gelten

 

:toll::klatsch:

Geschrieben

Ich bin für rückwirkende Alkoholkontrollen beim Autofahren :du:

 

Im Ernst, rückwirkende Kontrollen max. 6 Monate aber nicht 3 oder mehr Jahre, weil so gesehen würden erst nach der Verjährungszeit die tatsächlichen Siegerlisten feststehen.:rolleyes:

 

Irgendwann muss Schluss sein, weil sich sonst der Radsport, welcher nun nach Jahren wieder halbwegs medial gesellschaftsfähig wurde (ARD Übertragung TdF, Sponsoren usw.) sonst wieder zerstört. Dann aber endgültig.

Gast User#240828
Geschrieben (bearbeitet)
ich bin heute sehr schlecht im Lesen, wieviele Jahre ist derzeit die Verjährungsfrist auf Sportbetrug? ;)

 

FÜNF Jahre...wie für alle Delikte die bis 5 Jahren Haft (und mehr als 1 Jahr) bedroht sind.

 

) Wer einen Betrug begeht, indem er zur Täuschung

 

eine falsche oder verfälschte Urkunde, ein falsches, verfälschtes oder entfremdetes unbares Zahlungsmittel, falsche oder verfälschte Daten, ein anderes solches Beweismittel oder ein unrichtiges Meßgerät benützt,

ein zur Bezeichnung der Grenze oder des Wasserstands bestimmtes Zeichen unrichtig setzt, verrückt, beseitigt oder unkenntlich macht oder

sich fälschlich für einen Beamten ausgibt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

 

(1a) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Betrug mit mehr als geringem Schaden begeht, indem er über die Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode nach der Anlage der Anti-Doping-Konvention, BGBl. Nr. 451/1991, zu Zwecken des Dopings im Sport täuscht.

 

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Betrug mit einem 3 000 Euro übersteigenden Schaden begeht.

 

(3) Wer durch die Tat einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Bearbeitet von User#240828

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