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27.02.24 10:04 4.551Text: NoMan
Lisi Hager

nicht mehr sehr blond, immer noch blauäugig, schokosüchtiger denn je

Klicke für alle Berichte von NoMan
, Peter Schrottmayer
Fotos: Erwin Haiden, Markus Emprechtinger, Peter Schrottmayer, Lorenz Globits, Lisa Mitterbauer
Wider den Ausbildungsdschungel, für ein einheitliches Curriculum mit Qualität und Struktur. Mit einer service-orientierten Interessenvertretung stellen sich die heimischen Bikeguides neu auf, krempeln ihre eigene Ausbildung um und wollen mit einem klareren Berufsbild vor allem eines: ihren Kundinnen und Kunden noch bessere Begleitpersonen sein.27.02.24 10:04 15.471

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27.02.24 10:04 15.47121 Kommentare NoMan
Lisi Hager

nicht mehr sehr blond, immer noch blauäugig, schokosüchtiger denn je

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, Peter Schrottmayer
Erwin Haiden, Markus Emprechtinger, Peter Schrottmayer, Lorenz Globits, Lisa Mitterbauer
Wider den Ausbildungsdschungel, für ein einheitliches Curriculum mit Qualität und Struktur. Mit einer service-orientierten Interessenvertretung stellen sich die heimischen Bikeguides neu auf, krempeln ihre eigene Ausbildung um und wollen mit einem klareren Berufsbild vor allem eines: ihren Kundinnen und Kunden noch bessere Begleitpersonen sein.27.02.24 10:04 15.471

Confessions of a storywriter: Selten, ganz selten nur pedalieren wir für unsere Tourengeschichten auf eigene Faust durchs Land. Meistens vertrauen (und bestehen) wir auf den Beistand eines lokalen Guides – zumal, wenn's ins Gebirge geht.
Nicht, weil wir alleine komplett hilflos herumirren würden, fahrtechnisch Unterstützung bräuchten (obwohl ...) oder keine Freunde hätten, die uns begleiten wollen. Vielmehr schätzen wir an Tourenführern, dass sie als Profis ihres Faches einfach wissen, was wir als Gäste höchstens erahnen, mühsamst recherchieren oder zeitaufwändigst ausprobieren können: wo die lohnenden Ziele liegen und welche Gebiete es, weil Schutzzone, frisch vermurt oder aufgrund schwelender Nutzungskonflikte, zu meiden gilt; was da typischerweise kreucht und fleucht und wie es um die Ersatzteilversorgung im nächstgelegenen Bikeshop steht; bei wem sich warum ein Einkehrschwung empfiehlt, ob das Wetter halten wird und welche Alternativen wir haben und schaffen, wenn dem nicht so ist. Kurzum: Dass Guides unser persönliches Tourenerlebnis (und Zug um Zug auch die daraus resultierenden Storys) enorm verbessern und uns gleichzeitig von manch vorbereitender Bürde befreien.
Vorausgesetzt, er oder sie ist eine/r von den Guten. Aber woran erkennt man gute Guides, und wie findet man sie?

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 In kürzerer Zeit ein besseres Erlebnis mit schönen Erinnerungen 

Guiding ist ... © Emprechtinger/Schrottmayer
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Geht es nach Peter Schrottmayer, ist die Antwort auf diese Frage (künftig) einfach: in natura am Bikeguide Austria Logo bzw. -Abzeichen, und im Internet über die „Finde deinen Guide“-Funktion auf www.bikeguideaustria.at.
Wer jetzt sogleich neugierig reingeklickt hat: Ja, die Website ist neu – so neu, dass die gerade erwähnte Suchfunktion noch gar nicht läuft. Und nein, dass links oben Logo und Schriftzug des Österreichischen Radsportverbandes prangen, ist kein Zufall. Hinter dem Internetauftritt steht ein Projekt, das Anfang 2021 noch unter dem etwas sperrigen Titel IV-BG, für Interessenvertretung Bikeguides, an den Start ging und alsbald bei Cycling Austria – Stichwort neutrale Organisation, objektive Haltung – als eigenständige Organisationseinheit andockte.
Primäres Ziel der vom damaligen ÖRV-Ausbildungsreferenten Alfred Kaiblinger angestoßenen Initiative war und ist, eine österreichweit einheitliche, hochqualitative Ausbildung für Bikeguides zu etablieren und damit den Beruf Bikeguide in ein neues Zeitalter zu führen.

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Das neue Qualitäts-Label für österreichweit einheitlich ausgebildete Tourenführer und Tourenführerinnen
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  • In Österreich gibt es keine gesetzlichen Rahmenbedingungen, kein Berufsbild, welches die Befugnisse, Tätigkeiten und die dafür notwendigen Ausbildungen von Bikeguides definiert, reglementiert und abgrenzt. Bikeguide Österreich arbeitet an der Beseitigung der damit einhergehenden Qualitätsunterschiede und Graubereiche.

Die Gesetzlosen

Denn während Fremdenführer, Langlauflehrerinnen oder Bergführer hierzulande ohne fix definiertem Prüfungsweg genau nichts dürfen, handelt es sich beim Guide um einen gänzlich unreglementierten Beruf. Weder greift für dieses Metier eine Gewerbeordnung, noch gilt es, die eigene Befähigung dafür nachzuweisen – wiewohl von WIFI über Sportunion bis Naturfreunde die verschiedensten Anbieter dahingehende Kurse anbieten.
Will heißen: Erlaubt ist die Berufsausübung derzeit, wie sie gefällt – mit freiwilliger Ausbildung oder ohne, selbständig oder angestellt, in Kombination mit ähnlichen Betätigungsfeldern à la Teambuilding, Outdoortraining oder solo. (Theoretisch. Praktisch verlangen seriöse Arbeitgeber oder Anbieter von Berufshaftpflichtversicherungen in der Regel sehr wohl Ausbildungszertifikate.)

Das kann man im Vertrauen auf die selbstregulierenden Kräfte des freien Marktes als unbürokratisch und einfach gutheißen – umso mehr, als es in Österreich ja viele exzellente Bikeguides gibt, denen ein entsprechend guter Ruf vorauseilt.
In einem Staat, dessen Sportgesetzgebung sich – immer auch mit Verweis auf Haftungsfragen oder Fahrlässigkeit – gerne in föderalistischem Klein-Klein ergeht*, der sich für seine weltweit längste und strengste Skilehrer:innen-Ausbildung brüstet und der die Zügel hinsichtlich des Führens im alpinen Raum eigentlich nur für ehrenamtliche bzw. vereinsinterne Zwecke ein wenig schleifen lässt, nimmt die in Sachen Bikeguiding gepflegte Nonchalance aber zumindest wunder.

*Beispielsweise benötigen Wanderführer:innen in Wien, Niederösterreich, dem Burgenland und Salzburg keine spezielle Ausbildung fürs entgeltliche Führen; in Tirol und Vorarlberg erhält die behördliche Genehmigung nur, wer die komplette Bergwanderführerausbildung bei den jeweiligen Verbänden absolviert; in Kärnten, Oberösterreich und der Steiermark genügen, falls bereits bei einem alpinen Verein eine Ausbildung durchlaufen wurde, bestimmte Zusatzmodule und -Prüfungen.

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Besagte Skilehrer:innen-Ausbildung fungierte am Anfang der IV-BG denn auch als Vorbild für das, was Kaiblinger, wie er im Gespräch mit Sportaktiv im Frühling 2021 ausführte, vorschwebte: ein nicht zuletzt aufgrund des Radbooms der letzten Jahre angezeigtes, gesetzlich definiertes Berufsbild Bikeguide.
Mittlerweile scheint die legistische Verankerung nicht mehr so im Vordergrund, bzw. vom Ziel einer europaweiten Anerkennung überholt (Details hierzu ganz unten). Bikeguide Austria unter ihrem Leiter Peter Schrottmayer und den Projektentwicklern Lisa Mitterbauer und Markus Emprechtinger setzen vielmehr auf die Kraft der Freiwilligkeit, das ureigenste Interesse, besser zu werden – auf intrinsische Qualitätssicherung, sozusagen. Und folgen damit ja auch ihrem eigenen Gründungsimpuls:
Etwa 30 Stakeholder aus dem erweiterten Bikeguiding-Business, also Ausbildner, Tourenführerinnen, Hoteliers, Bikeschul-Betreiber, Tourismusbeauftragte, …, trafen sich im Herbst 2021, weil sie das Bedürfnis hatten, den grassierenden „Wildwuchs bei den Guides und deren Ausbildung zu beenden“, wie Schrottmayer es formuliert.

Hierzu muss man wissen: Mehr als 20 Institutionen besaßen zu der Zeit die Stampiglie des ÖRV, wonach von ihnen ausgebildete Guides im Ausbildungssystem des Radsportverbandes (vgl. Infokasten) anerkannt waren. Verbindliche Richtlinien für den zuletzt „D2“ genannten Ausbildungszweig fehlten allerdings, evaluiert wurde selten.
Das Resultat: Vom fünftägigen Crashkurs beim Alpenverein bis zum neuntägigen Intensivlehrgang plus Spezialmodulen (E-MTB, Bikepark, Kinder …) bei Bikepro, einem der profiliertesten Privatanbieter von Guide-Ausbildungen, war alles vertreten. Und der Output entsprechend gemischt. Manche fahrtechnische Koryphäen, andere ohne Trail-Praxis. Manche umsichtige Leader, andere sorglose Abenteurer. Manche didaktisch hochversiert, andere mit viel Wissen, aber keinem Plan, es zu vermitteln.
Davon abgesehen, dass den touristischen Sektor traditionell auch jene bedienen, welche eigentlich leistungssportlich ausgerichtete Programme bei den ÖRV-Landesverbänden oder Bundessportakademien durchlaufen haben, beispielsweise Radsport-Instruktoren oder (früher) MTB-Lehrwarte.

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ÖRV Ausbildungsstruktur bis 2022

Das österreichische Ausbildungssystem basiert auf zwei Schienen. Eine, die für den Vereinssport und später (Hoch-)Leistungssport konzipiert ist und eine, die Guides und Trainer für den touristischen Sektor ausbildet.
Erstere ist vierteilig, wobei die Einstiegsstufe, der Übungsleiter Radsport (D1-Trainer, ca. 50h), nicht Voraussetzung für die weiteren drei ist. Ab dem Instruktor Radsport (C1-Trainer, ca. 200h, 1 Semester) bauen die Kurse verpflichtend aufeinander auf und führen in weiterer Folge über den Trainer Radsport (B-Trainer, 175h/1 Semester; davor allg. Trainerkurs 2 Sem.) bis zum Diplomtrainer Radsport (A-Trainer, 150-200h, 1 Semester). Die Ausbildungen finden in Kooperation des ÖRV’s mit den Bundessportakademien, Landesverbänden oder mit privaten Ausbildungsorganisationen statt.

Für den touristischen Sektor gab es bis zur Reform der Bikeguide-Ausbildung zwei Optionen: Eine unter verschiedenen Namen wie MTB-Guide, Freeride & Bikepark Guide, E-Bike Guide etc. laufende Guide-Ausbildung, die vom ÖRV als Übungsleiter (D2) anerkannt wurde, im Umfang aber zumeist über D1-Ausbildungen hinausgingen. Die Kursinhalte schwankten je nach Schwerpunkt der zahlreichen Anbieter (von Privatorganisationen und Bikeschulen über alpine Vereine bis USI und andere).
Alternativ bot der ÖRV in Kooperation mit Bundessportakademien den Instruktor MTB- und Radtouren (C2) an. Dieser fokussierte im Vergleich zum Instruktor Radsport (C1) mehr auf das Tourenführen und weniger auf den Trainingsaspekt. Zusätzlich wurden allgemeine motorische Inhalte in Theorie und Praxis behandelt.

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Das neue System - Status quo

"Wir brauchten einen Cut", begründet der Kopf von Bikeguide Austria angesichts dieser qualitativen Bandbreite, was seither geschah:
Der D2-Übungsleiter sowie der C2-Instruktor, in Schrottis Augen ohnehin zu trainings- und fahrtechniklastig und nicht ausreichend touristisch orientiert, sind Geschichte. Sie wurden im MTB-Bereich durch den sogenannten Level 1 Bikeguide ersetzt. Die Umsetzung im Rennrad- und Radtourenbereich nimmt indes gerade erst Fahrt auf. Geplant sind hier aufgrund der rechtlich, fahrtechnisch, etc. einfacheren Voraussetzungen ca. fünftägige Kurse, die in Kürze ausgerollt werden sollen.
Die neue MTB- und E-MTB-Grundausbildung dauert hingegen zwölf Tage und gliedert sich in ein Basismodul (der eigentliche Kurs), ein Praxismodul inklusive Hospitationsphase (gesamt 30h) und ein flexibel nachgelagertes Prüfungsmodul. Vorteil dieser früher nicht existenten Trennung: In der nunmehr prüfungsfreien Basiswoche ist stressfreies Arbeiten möglich. Und für die Prüfungsvorbereitung bleibt die individuell notwendige Zeit.

  • Jeder Fortbewegungsart - MTB, RR, Trekking - ihre adäquate Guide-Ausbildung. Der MTB-Bereich wird dreistufig. Mehr zu Level 2+3 im Kapitel Zukunftsmusik (s.u.).
    Jeder Fortbewegungsart - MTB, RR, Trekking - ihre adäquate Guide-Ausbildung. Der MTB-Bereich wird dreistufig. Mehr zu Level 2+3 im Kapitel Zukunftsmusik (s.u.).
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Apropos Zeit: Guides sind jene Personen, mit denen Gäste viel, gar die meiste Zeit ihres Urlaubs verbringen. Was sie vermitteln, vorleben, prägt maßgeblich der Touristen Erlebnis und damit deren Eindruck von der Region. Machen die Guides ihre Arbeit gut, werden aus Besuchern womöglich Stammgäste.
Der Fokus der Ausbildung liegt deshalb viel mehr als bisher auf den Bedürfnissen und Erwartungen der potenziellen Gäste; außerdem auf österreichweit gefragten Fähigkeiten, nicht bloß spartenspezifischen Anforderungsprofilen – mit einer Ausnahme: dem lokal notwendigen BikeparkCoach.

Für Absolvent:innen früherer Ausbildungen gibt es bis zumindest 2027 die Möglichkeit, fehlende Kompetenzen per dreitägigem Zertifizierungsmodul nachzuholen und dadurch ins neue System umzusteigen, also Level 1-Status samt Guide-Lizenz zu erhalten. Das Feedback der alten Hasen auf dieses Prozedere sei überraschend positiv, konstatiert der Referatsleiter. „Mir kommt vor, viele freuen sich, dass sich etwas tut und sind bereit, das neue System mitzutragen.“
Für eine vollständige Level 1-Bescheinigung ein (etwas anders ausgestaltetes) Zusatzmodul absolvieren müssen weiters die BikeparkCoaches, weil deren Kurs insgesamt lediglich acht Tage dauert und manch Inhalt folglich ausgespart wird.
Eine für sämtliche Guides verpflichtende Weiterbildung alle vier Jahre soll langfristige die Qualität sichern.

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 Machen Guides ihre Arbeit gut, werden aus Besuchern Stammgäste. 

So geht „Wert(e)schöpfung", © Harald Maier/MTB Kongress 2022
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Was Schrottmayer auffällt: "Früher haben viele die Ausbildung nur für sich gemacht. Im Zuge des Radsport-Booms geht es jetzt viel häufiger um eine echte Berufsperspektive."
Umso wichtiger sei es, bei den angehenden Guides ein Bewusstsein für die Vielfalt und Mehrdimensionalität dieser Profession zu schaffen: "Wir sind Dienstleister als Guides, die einen Mehrwert für ihre Kunden, aber auch ihre Region und die Bike-Industrie generieren", skizziert der 35-Jährige mit spür- und hörbarer Leidenschaft das berufliche Selbstverständnis, welches dem neuen System innewohnt. 
Ein Bikeguide trage Verantwortung auf vielen Ebenen, gegenüber Gästen, der Region, Natur und Umwelt. Sicherheit und Sorgfaltspflicht seien deshalb zwei Grundpfeiler des 2022/23 ausgearbeiteten Curriculums, die sich wie ein roter Faden durch die Ausbildung ziehen. Dazu soziale Kompetenz, Gruppenführung, Fahrtechnik, Notfall-Management, Guiding und Materialkunde. Von Erste Hilfe und Recht über Basic & Safety Skills, Kartenkunde & Navigation sowie Motorik bis zu Pannenhilfe, Bike Check und Tourenplanung gibt es viel zu lernen; und zwar, im Sinne der Kompetenzentwicklung, vorzugsweise über Workshops, praxisorientierten Unterricht und dessen Reflexion, um den früher häufig großen Anteil an Frontalunterricht zu reduzieren.
Man ahnt: Für dieses Projekt hat der langjährige Tourenführer, Ausbildner und Trainer auch tief in der Trickkiste seines einst absolvierten Lehramtsstudiums gekramt.

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Level 1 Bikeguide Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre. Das Level 1 Zertifikat wird mit dem 18. Geburtstag verliehen. Bis dahin bleibt der Status "Aspirant:in"
  • Erste-Hilfe-Kurs (mind. 8h) innerhalb der letzten fünf Jahre vor Kursbeginn
  • Soziale und kommunikative Offenheit
  • Sicheres und flüssiges Befahren von Singletrails der Schwierigkeitsstufe S1 bis S2
  • Körperliche und geistige Fitness für tägliche Ausbildungsaktivität auf dem Mountainbike mit Tagestouren von ca. 1.000 Hm
  • Erfahrung auf Tagestouren in unterschiedlichen Regionen und in Bikeparks/Trailcenter mit Aufstiegshilfe.

Angeboten wird dieser Einstieg ins Bikeguiding seit 2023 von bislang fünf Institutionen, welche sich früh zum gehobenen Qualitätsanspruch bekannten.
Und hier wird's etwas hakelig: Um nämlich als kompetente Ausbildungsstelle, aka „Ausbildungspartner“, im Sinne der Interessenvertretung gelten und somit das versprochene Ausbildungsniveau bieten zu können, müssen die Anwärter einen gestrengen Zertifizierungsprozess durchlaufen, später alle fünf Jahre eine Evaluation. Mit Stand Ende Februar 2024 konnte aber erst eine Institution (bikehow in Innsbruck) den hohen Anforderungen von Bikeguide Austria genügen, die vier weiteren (Bikeacademy in St. Johann in Tirol, Bikepro in Wien, Bike School Elements in Leogang und Freeride-Coach am Semmering) folgen hoffentlich bis zum Frühjahr 2024.
Auf dem Papier belegbar und „in echt“ erkennbar gibt's deshalb bis dato nur relativ wenige neue Bikeguides, obwohl rund 60 schon erfolgreich ausgebildet wurden und etwa 30 weitere Personen Zertifizierungsmodule besucht haben. Denn die Guide-Lizenz wird erst ausgestellt und das zugehörige Goodie-Paket mit den stolz und sichtbar tragbaren Insignien – gebrandete Pins und Sticker, aufbügelbare Logos, etc. – erst versandt, wenn die dahinterstehende Ausbildungsinstitution ihren Zertifizierungsprozess abgeschlossen hat.

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Die Partner der Interessenvertretung spielen übrigens auch im weiteren Sinn eine wichtige Rolle beim Etablieren der neuen Standards. Beispielsweise haben bereits etliche Bikeschulen zugesagt, ab 2026 nur mehr Guides mit Bikeguide Austria Lizenz zu beschäftigen.

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Sprachrohr und Ansprechpartner

Nota bene: Die vielgestaltigen Kursangebote von anderen, oben bereits erwähnten Anbietern wie WIFI, Alpenverein, Naturfreunde, etc. bleiben von all diesen Umgestaltungen vorerst unberührt. Sie existieren weiterhin, fungieren mangels Zertifizierung im soeben beschriebenen Sinne aber nicht als Eintrittskarte in die Community und Service-Welt von Bikeguide Austria.

Eintrittskarte? In der Tat. Die Guide-Lizenz ist nicht nur Ausbildungsnachweis, sondern auch Mitgliedsausweis und öffnet als solche in Zukunft die Tür zu vielen Extras und Vorteilen – allen voran die international gültige Berufshaftpflichtversicherung. Aktuell wird diese mit einer Versicherungssumme von 7 Mio. Euro noch über die sogenannte BikeGuide-Card des ÖRV abgewickelt. Eine neue Versicherung mit einer maximalen Leistung von 10 Mio. Euro wird gerade final verhandelt und soll noch vor Saisonstart verfügbar sein.
Daneben tüftelt Bikeguide Austria an Online-Angeboten wie der eingangs erwähnten "Finde deinen Guide"-Funktion, die auch individuelle Profile und Präsentationsmöglichkeiten beinhalten soll, einer Jobbörse und relevanten News für Rad- und Bikeguides. Weiters geplant sind Benefits bei Partnerbetrieben wie Hotels, Seilbahnen etc., Service-Leistungen wie Rechtsberatung oder Verdienstempfehlungen sowie ein breites Fortbildungsangebot.

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 Als unabhängiger, nicht gewinnorientierter Verband arbeiten wir für alle Guides und für eine bessere Anerkennung des Berufes. 

Bikeguide Austria über sich selbst
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Nebst Schirmherr über das neue Ausbildungssystem möchte die Interessenvertretung also außerdem eine attraktive und aktive Standesvertretung sein; hilfreich, präsent und bestens vernetzt, um ihre und ihrer Mitglieder Anliegen sowohl innerhalb der Community als auch gegenüber Wirtschaft, Politik und Gesellschaft voranzutreiben.
Und das muss sie letztlich auch, wird ihre langfristige Finanzierung doch vorrangig über Mitgliedsbeiträge (€ 100,-/Jahr) laufen. Ab etwa 600 aktiven Mitgliedschaften geht der Budgetplan auf. In der Anfangsphase hilft eine Förderung der Ministerien für Tourismus und Inneres. Cycling Austria stemmt die Vergütung der Arbeitszeit von Schrottmayer, Mitterbauer und Emprechtinger.

Um Geld geht's dem (O-Ton) „hoffnungslosen Idealisten“ und seinen Wegbegleitern aber ohnehin nur, wenn es sich gar nicht vermeiden lässt. Viel lieber befasst sich das Trio mit seinem nochmals übergeordneten Ziel: der europaweiten Anerkennung der neuen Ausbildungsstruktur und verstärkten Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern.

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Das neue System - Zukunftsmusik

Auftritt EO-MTB ing, die European Organisation of Mountain Bike Instructor-Guides. Diese Erasmus-geförderte Institution mit Sitz im französischen Grenoble macht seit 2015 im Großen, was Bikeguide Austria im Kleinen in Angriff genommen hat: Sie etabliert als übergeordnete Instanz hohe und länderübergreifend einheitliche Qualitätsstandards für Mountainbike-Guides und unterstützt ihre Mitgliedsländer als Dachorganisation.
Denn auch europaweit herrscht ein gewisser Wildwuchs. Vom streng reglementierten Beruf mit langem Bildungsweg in Frankreich über die zwar gute und teure, aber rechtlich nicht verankerte Ausbildung in der Schweiz bis zu Ländern, die ihre Systeme gerade aufbauen (z.B. England, Dänemark, Holland) oder damit beginnen (Rumänien, Georgien), ist alles vertreten. Und das macht das Führen von grenzüberschreitenden Touren oder das berühmte „Arbeiten, wo andere Urlaub machen“, um nur zwei typische Szenarien beim Guiding zu nennen, rechtlich nicht unbedingt wasserdichter.

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Österreich hat bei EO-MTB ing über Cycling Austria Aspiranten-Status und seine Neugestaltung der Guide-Ausbildung von vornherein an deren Standards angelehnt. Für die hier vorrangig interessierende MTB-Schiene heißt das: Anknüpfend an den einführenden Level 1 Bikeguide gibt es bald zwei weiterführende Stufen, die bausteinförmig eine nach oben immer offenere Gestaltung ermöglichen - je nachdem, in welche der vielen Richtungen des Mountainbikens man sich spezialisieren will.

Detailansicht
Level 2 und die ersten Fortbildungen werden ab Herbst 2024 ausgerollt, Level 3 soll 2025 starten.

Level 2 Instruktoren erhalten einen Teil ihrer Ausbildung an den Österreichischen Bundessportakademien, was sie in erster Linie staatlich anerkannt, in zweiter Linie außerdem geringfügig günstiger macht. Prüfungsinstanz und Anbieter der verbleibenden Kursteile wird Bikeguide Austria sein. Im Herbst 2024 sollen die ersten Module für den Instruktor Bikeguide starten, die zugehörigen Curricula werden gerade finalisiert.
Sobald das geschehen ist, startet der Benchmarkprozess von Bikeguide Austria bei EO-MTB ing. Unter anderem, indem die internationalen Prüfer einem hiesigen Level 1 Kurs beiwohnen, wird das neue System (hoffentlich) zertifiziert und gleichzeitig gemeinsam das endgültige Format der dritten Ausbildungsstufe, dem European Instructor-Guide, designt. 2025 soll's dann auch mit Level 3 hierzulande konkret losgehen.

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 Bikeguide - staatl. gepr. Instruktor Bikeguide - European Instructor-Guide 

Die dreistufige MTB-Ausbildung

Dass es sich bei erfolgreichen Absolvent:innen dieses Levels um absolute Topleute und Spezialist:innen handelt, haben die Bikeguide Austria Führungsköpfe bereits live erlebt. Sie konnten schon mehrfach „Exams“ beiwohnen und manch Prüfungsanordnung mitmachen: Orienteering unter größtem Zeitdruck, ein Trial-artiger Slowspeed-Fahrtechnik-Parcours, der ohne vorherigem Training bewältigt werden muss, eine Highspeed-Endurostrecke, ein Lehrauftritt auf Englisch, ein langer Guiding-Tag inklusive Tourenplanung, ein simulierter Notfall ... Schrottis Fazit: „Ohne spezifische Vorbereitung würde ich wahrscheinlich nicht alle Prüfungsteile auf Anhieb bestehen.“
Umso beruhigender für alle, die in nicht mehr allzu ferner Zukunft einen Bikeguide für ihr nächstes Tourenabenteuer, Fahrtechnik-Update oder Sommer-Camp suchen und dabei auf das aufgedruckte, aufgeklebte, aufgebügelte Logo von Bikeguide Austria stoßen. Es wird, wenn die Interessenvertretung ihren hohen Qualitätsansprüchen weiterhin treu bleibt, ein vertrauenswürdiges Zeichen sein, dass man sich in kompetente Hände begibt ...

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Wider den Ausbildungsdschungel, für ein einheitliches Curriculum mit Qualität und Struktur. Mit einer service-orientierten Interessenvertretung stellen sich die heimischen Bikeguides neu auf, krempeln ihre eigene Ausbildung um und wollen mit einem klareren Berufsbild vor allem eines: ihren Kundinnen und Kunden noch bessere Begleitpersonen sein.
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vor 10 Stunden schrieb Dr.Torque:

2 x 6 Tage Kurs plus eine Abschlussprüfung. Wer hat soviel Zeit und wer soll das bezahlen? Gut gedacht, aber viele machen das ja nebenberuflich und dafür wird der Aufwand an Zeit und Geld einfach zu groß.

Und wieviel Trainer und Übungsleiter sind in anderen Sportarten hauptberuflich unterwegs? Die wenigsten bis keiner. Übungsleiterausbildung findet in anderen Sportarten  meist am Wochenende statt.  Da schaffts auch jeder der will ohne jammern.

 

Mi zipfts als Kunde an, wenn ich fürs Guidung zahl und der Guide net amal MIT Navi die richtige Anfahrt findet und der Truppe die Radln durchs Gedachs schleppen muss.

Oder leut auf eine hochalpine Tour mitnimmt, die im Stadtpark überfordert sind.

Wenn ich eine Guiding od Fahrtechnikdienstleistung in Anspruch nehme (kostet auch ordwntlich), dann will ich entsprechend gute Gegenleistung.

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Habe anlässlich des Artikels mein Abschlussprüfungszeugnis zum Lehrwart MTB der Bundesanstalt für Leibeserziehung aus dem Jahr 1998 hervorgekramt. Das waren noch Zeiten 😄 

Kann mich erinnern, dass das damals durchaus ein umfangreicherer Kurs war (2 oder 3 Wochen, muss mal die alten Unterlagen ausgraben). Hab's dann nie beruflich genutzt aber doch regelmäßig privat für Family & Friends geguided. 

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vor 16 Stunden schrieb Dr.Torque:

2 x 6 Tage Kurs plus eine Abschlussprüfung. Wer hat soviel Zeit und wer soll das bezahlen? Gut gedacht, aber viele machen das ja nebenberuflich und dafür wird der Aufwand an Zeit und Geld einfach zu groß.

 

vor 53 Minuten schrieb wienerwälder:

Habe anlässlich des Artikels mein Abschlussprüfungszeugnis zum Lehrwart MTB der Bundesanstalt für Leibeserziehung aus dem Jahr 1998 hervorgekramt. Das waren noch Zeiten 😄 

Kann mich erinnern, dass das damals durchaus ein umfangreicherer Kurs war (2 oder 3 Wochen, muss mal die alten Unterlagen ausgraben). Hab's dann nie beruflich genutzt aber doch regelmäßig privat für Family & Friends geguided. 

 

Die BSPA (= Bundesanstalt für Leibeserziehung) Kurse sind kostenlos weil sie dem Schulgesetz unterliegen. Der Instruktor Sportklettern hat mich heisse €35 für die Lehrmaterialien gekostet. Und ja wenn man sowas nebenberuflich machen möchte ist es Blöd aber es zwingt dich ja auch keiner genau DAS nebenberuflich zu machen. Entgegen der Darstellung im Artikel ist es übrigens außer beim Bergführer in fast keinem Sport wirklich geregelt was wer wo wie darf mit welcher Ausbildung. Zumindest in den alpinen Sportarten. Alles was nicht dem gesetzlich dem Bergführer/Skilehrer vorbehalten ist, ist ziemlich Wilder Westen.

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die ausbildung ist doch klar die touristische schiene, sprich geführte touren kurse, die auch demensprechend verrechnet werden...

finde ich gut wenn das einheitlich gemacht wird....

für jeden, der im verein tätig sein will gibt es ja die passende ausbilungsschiene sport.. die übungsleiter ist etwas weniger zeitintesiv, kosten werden üblicherweise auch vom verein getragen

wie oben geschrieben, hat es früher die lehrwarte gegeben, die das meistens nur für sich persönlich gemacht haben, da ist dann sowohl tourismusschiene, als auch sport schiene auf der strecke geblieben....

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vor 37 Minuten schrieb mahalo:

Entgegen der Darstellung im Artikel ist es übrigens außer beim Bergführer in fast keinem Sport wirklich geregelt was wer wo wie darf mit welcher Ausbildung. Zumindest in den alpinen Sportarten. Alles was nicht dem gesetzlich dem Bergführer/Skilehrer vorbehalten ist, ist ziemlich Wilder Westen.

Hmmm ... Das Bergsportführergesetz (das es ja so nicht gibt, weil Ländersache, somit reden wir ja eigentlich von mehreren) erweitert die Berufsbilder neben dem Berg- und Skiführer meines Wissens noch auf den Bergwanderführer, Schluchtenführer (also Canyoning) und Sporkletterlehrer. Da bleibt für die sportliche Betätigung im sommerlich-alpinen Raum nicht mehr viel übrig, oder doch? Was übersehe ich? 

 

Edit: Ah, "Lufthoheit" vielleicht? Muss zugeben: weiß nicht, wie's ums Paragleiten, Tandemfliegen etc. geregelt ist.

Bearbeitet von NoMan
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Sportklettern als Beispiel ist nicht reguliert. Du kannst führen und leiten was du willst und niemand kann dir verbieten das anzubieten. Alles gut so lange du nicht in Bereichen wilderst die dem Bergführer vorbehalten sind. Das bedeutet keine Mehrseillängen sondern ablassen am ersten Unlenker. In einer Mehrseillänge gegen Entgelt führen darf dann nur der Bergführer. Absurder Weise darf das nämlich auch der Instruktor Alpinklettern nicht.

Wie das in Tirol geregelt ist weiss ich nicht aber in den östlichen Bundesländern ist das sehr ungeregelt.

Bearbeitet von mahalo
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vor 16 Stunden schrieb NoMan:

Hmmm ... Das Bergsportführergesetz (das es ja so nicht gibt, weil Ländersache, somit reden wir ja eigentlich von mehreren) erweitert die Berufsbilder neben dem Berg- und Skiführer meines Wissens noch auf den Bergwanderführer, Schluchtenführer (also Canyoning) und Sporkletterlehrer. Da bleibt für die sportliche Betätigung im sommerlich-alpinen Raum nicht mehr viel übrig, oder doch? Was übersehe ich? 

 

Edit: Ah, "Lufthoheit" vielleicht? Muss zugeben: weiß nicht, wie's ums Paragleiten, Tandemfliegen etc. geregelt ist.

Kannst dir vom Fallschirmspringen sagen: da machst bevor du überhaupt an eine Ausbildung zum Lehrer denken kannst, ein paar 100 Sprünge und die haben vor 20 Jahren schon 240.-ats  je Sprung gekostet.

Während der Ausbildung musst ein paar tandemsprünge ebenfalls machen, als Passagier ein Kollege, der sich möglichst deppat dabei benehmen muss, weil du als tandemmeister mit solchen passagieren klar kommen musst. Etc etc

Das ist alles andere als billig oder untereglementiert

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vor 5 Stunden schrieb NoNick:

Kannst dir vom Fallschirmspringen sagen: da machst bevor du überhaupt an eine Ausbilder zum Lehrer denken kannst, ein paar 100 Sprünge und die haben vor 20 Jahren schon 240.- Als je Sprung gekostet.

Während der Ausbildung musst ein paar tandemsprünge ebenfalls machen, als Passagier ein Kollege, der sich möglichst deppat dabei benehmen muss, weil du als tandemmeister mit solchen passagieren klar kommen musst. Etc etc

Das ist alles andere als billig oder untereglementiert

Beruhigend, eigentlich 😉

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vor 7 Stunden schrieb mahalo:

Sportklettern als Beispiel ist nicht reguliert. Du kannst führen und leiten was du willst und niemand kann dir verbieten das anzubieten. Alles gut so lange du nicht in Bereichen wilderst die dem Bergführer vorbehalten sind. Das bedeutet keine Mehrseillängen sondern ablassen am ersten Unlenker. In einer Mehrseillänge gegen Entgelt führen darf dann nur der Bergführer. Absurder Weise darf das nämlich auch der Instruktor Alpinklettern nicht.

Wie das in Tirol geregelt ist weiss ich nicht aber in den östlichen Bundesländern ist das sehr ungeregelt.

 

z.B. Tirol/Sportklettern (Vorarlberg ganz ähnlich):

§ 25a TBSFG 


(1) Sportkletterlehrer sind zum erwerbsmäßigen Unterweisen, Führen und Begleiten von Personen

                     

a)

beim seilfreien Klettern in Absprunghöhe (Bouldern),

b)

beim Klettern an künstlichen Kletterwänden sowie

c)

beim Klettern an vollständig mit Bohrhaken ausgestatteten Kletterrouten und Klettergärten im natürlichen Fels, bei denen die Sicherung in der Seilschaft vom Wandfuß aus erfolgt,

an Orten, die auf kurzen, ohne alpinistische Kenntnisse und Fertigkeiten bewältigbaren Wegen erreicht werden können, befugt. Sportkletterlehrer, die weiters über eine Befugnis als Bergwanderführer verfügen, dürfen ihre Tätigkeit überdies in Gebieten, die über Wege und wegloses Gelände im Sinn des § 15 Abs. 1 erreicht werden können, ausüben. Sportkletterlehrer sind weiters zur Vermittlung von Kenntnissen über das Klettern im Umfang der lit. a, b und c berechtigt.

(2) Ein Sportkletterlehrer darf die zur Durchführung von Sportklettertätigkeiten erforderlichen organisatorischen Maßnahmen treffen.

(3) Ein Sportkletterlehrer darf zu seiner Unterstützung bei der Ausübung von Tätigkeiten nach Abs. 1 erster Satz Sportkletterlehreranwärter heranziehen, soweit deren Tätigwerden von seiner Haftpflichtversicherung gedeckt ist. Vor der Heranziehung hat sich der Sportkletterlehrer von der fachlichen Eignung der Sportkletterlehreranwärter (§ 25d Abs. 2) zu überzeugen.

(4) Personen, denen die Befugnis als Sportkletterlehrer verliehen wurde, sind zur Führung der Berufsbezeichnung „Sportkletterlehrer“ berechtigt.

(5) Einer Befugnis als Sportkletterlehrer bedarf es nicht für das Führen und Begleiten von Personen auf

                     

a)

künstlichen Boulderwänden sowie

b)

künstlichen Kletterwänden, sofern die Sicherung mittels automatischer Höhensicherungsgeräte (Sicherungsautomaten) erfolgt.

§ 25b TBSFG 


(1) Die Bezirksverwaltungsbehörde hat einer Person auf ihren Antrag die Befugnis als Sportkletterlehrer zu verleihen, wenn sie

                     

a)

volljährig und im Hinblick auf die Ausübung ihrer Befugnis entscheidungsfähig ist,

b)

verlässlich, körperlich und geistig geeignet und fachlich befähigt ist,

c)

ausreichend haftpflichtversichert ist und

d)

im Fall der Fremdsprachigkeit über die im Interesse der Sicherheit der Gäste unbedingt erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

(2) Die fachliche Befähigung hat der Antragsteller durch das Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Sportkletterlehrerprüfung nachzuweisen. Im Übrigen gilt § 4 Abs. 2, 3, 4 zweiter und dritter Satz, 5 und 6 sinngemäß.

 

 

Die Salzburger hingegen kennen in ihrem S.BFG kein separates Sportklettern, wohl aber Canyoning

 

 

2. Abschnitt

Befugnis zur Ausübung von Bergsportführertätigkeiten und allgemeine Pflichten dabei

Bewilligungsvorbehalt

§ 3Paragraph 3,

  1. (1)Absatz einsBergsportführertätigkeiten dürfen, soweit sich aus Abs 2 und § 6 nicht Anderes ergibt, erwerbsmäßig nur auf Grund folgender Bewilligungen der Landesregierung ausgeübt werden:Bergsportführertätigkeiten dürfen, soweit sich aus Absatz 2 und Paragraph 6, nicht Anderes ergibt, erwerbsmäßig nur auf Grund folgender Bewilligungen der Landesregierung ausgeübt werden:
    1. 1.Ziffer eins
      Bergführerbewilligung für die Tätigkeit als Berg- und Schiführer;
    2. 2.Ziffer 2
      Canyoningführerbewilligung für die Tätigkeit als Canyoningführer.
  2. (2)Absatz 2Das Führen und Begleiten von eintägigen Schitouren ist auch ohne Bewilligung gemäß Abs 1 zulässig, wenn es im Rahmen des erlaubten Schiunterrichts bzw Schischulbetriebs oder im Rahmen der erlaubten Tätigkeit als Schibegleiter von Schilehrern oder Schibegleitern durchgeführt wird, die den auf Schiführungen bezogenen Teil der Bergführerausbildung oder bei Schiabfahrten, die von der Bergstation einer dem Massenschilauf dienenden Aufstiegshilfe ausgehen und im Nahebereich einer markierten Schipiste verlaufen, einen Lehrgang zur Vermittlung der für diese Befugnis notwendigen Kenntnisse über alpine Gefahren und richtiges Verhalten im alpinen Gelände mit Erfolg besucht haben.

Befugnisumfang der Berg- und Schiführer

§ 4

  1. (1)Absatz einsDie Inhaber einer Berg- und Schiführerbewilligung gemäß § 3 Z 1 sind zum erwerbsmäßigen Führen und Begleiten sowie Ausbilden von Personen in alpinen Gebieten, insbesondere auf bzw für Berg-, Kletter- und Schitouren, befugt. Die Befugnis zum Ausbilden im Schilaufen ist auf die Unterweisung der Gäste im Rahmen einer Schitour in den für diese Schitour erforderlichen Fertigkeiten des Schilaufens beschränkt.
  2. (2)Absatz 2Die Inhaber einer Berg- und Schiführerbewilligung gemäß § 3 Z 1 sind außerdem befugt:
    1. 1.Ziffer eins
      beim Schilaufen auf Schirouten, Schipisten und Loipen ihre Gäste zu führen oder zu begleiten;
    2. 2.Ziffer 2
      die zur Durchführung einer beabsichtigten Berg-, Kletter- oder Schitour erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zu treffen.
  3. (3)Absatz 3Berg- und Schiführer dürfen zu ihrer Unterstützung bei der Ausübung von Tätigkeiten nach Abs 1 und 2 Z1 Berg- und Schiführeranwärter heranziehen.
  4. (4)Absatz 4Die Inhaber einer Berg- und Schiführerbewilligung gemäß § 3 Z 1 sind zur Führung der Berufsbezeichnung „Berg- und Schiführer“ berechtigt.

§ 5

Text

Befugnisumfang der Canyoningführer

§ 5

  1. (1)Absatz einsDie Inhaber einer Canyoningführerbewilligung gemäß § 3 Z 2 sind zum erwerbsmäßigen Führen und Begleiten sowie Ausbilden von Personen auf bzw für Canyoningtouren ohne Benutzung eines Wasserfahrzeugs oder eines sonstigen Schwimmkörpers befugt.
  2. (2)Absatz 2Die Inhaber einer Canyoningführerbewilligung gemäß § 3 Z 2 sind außerdem befugt, die zur Durchführung einer beabsichtigten Canyoningtour erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zu treffen.
  3. (3)Absatz 3Die Inhaber einer Canyoningführerbewilligung sind zur Führung der Berufsbezeichnung „Canyoningführer“ berechtigt.
     
     
     
     
    Kärnten hat je eigene Bestimmungen für Bergwandern und Canyoning, usw.usf.
     
    Einzig Wien und Burgenland haben kein Bergsportführergesetz, in Niederösterreich ist's Teil des Sportgesetzes, daher der Schlendrian im Osten 😉
Bearbeitet von NoMan
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Jede "private" Initiative, die dazu führt, dass sich gewisse Standards etablieren, bevor die typischen staatlich geprägten und bundesländerisch ausgeformten Kartelle ganze Bereiche übernehmen, sind zu begrüßen. NoMan hat schon sehr plakative Beispiele gezeigt. Die Regelungen der "Wanderführer" sind zB typisch. Dazu wäre zB noch  festzuhalten, dass weder der Wanderführer noch MTB Guide beim Passieren der Burgruine Schoissenstein über deren historische Bedeutung für die Region plaudern dürfen, weil sie da uU in den geschützten Bereich der Fremdenführer.... usw. 

 

 

 

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vor 49 Minuten schrieb NoNick:

Absurd.  (Nicht deine Aussage, sondern der Umstand). Ist die Erklärung der Vegetation durch die man geht/fährt auch den Waldtherapeuten vorbehalten?

 

Nein, ebenfalls den Fremdenführern, soweit ich mich erinnere 😁

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https://www.wko.at/austriaguides/berufsbild-fremdenfuehrer

Aufgabe des Fremdenführers ist die Führung von Personen, um ihnen die historischen Reichtümer und das künstlerische und kulturelle Erbe Österreichs, die Sehenswürdigkeiten von Stadt und Land (wie insbesondere öffentliche Plätze und Gebäude, Denkmäler und Erinnerungsstätten, Sammlungen, Museen, Kirchen, Klöster, Theater und Vergnügungsstätten, Ausstellungen, Besonderheiten der Landschaft, von Flora und Fauna, Industrie- und Wirtschaftsanlagen und dergleichen) die gesellschaftliche , soziale und politische Situation im nationalen und übernationalen Zusammenhalt, sowie sonstige kulturelle, sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen zu zeigen und zu erklären.

 

Darum habe ich mich im 1. Absatz mit "was da kreucht und fleucht" weit rausgelehnt, aber durch "typischerweise" zu entschärfen versucht. Weil das impliziert nicht notwendigerweise, dass es gerade in dem Moment vor meinen Augen wuselt und wurlt und mir also etwas gezeigt wird, sondern kann auch eine ganz allgemeine Aufzählung sein 😉

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Ad alpine Vereine: die müssten zwar nichts tun, zumindest von einem weiß ich, dass das Konzept ca. seit vorigem Jahr bekannt ist; es wird auch an entsprechenden Aufschulungskursen gearbeitet, soweit ich mich erinnere. (P.S.: will nicht heißen, dass die Guides dort zu wenig können)

Früher oder später werden sie sich auch zumindest daran anlehnen (wollen? müssen?), weil auch hier Haftpflichtversicherungen bestehen, wo die Versicherer vielleicht was sehen wollen.

 

Aber die Bikeguide Austria Schiene ist ziemlich auf ein Profisegment gerichtet, also auf jene, die auf eigene Rechnung und Risiko arbeiten, allein schon die MItgliedschaft um einen Hunderter pro Jahr wird sich jede/r überlegen. "Für sich" machen weiß nicht, ob das noch sinnvoll erscheint.

 

Wenn ich die obigen Gesetzesauszüge so lese: eine Spezialität im Klettern ist Klettersteiggehen, da existiert auch nix. Allerdings werden da auch alpinvereinsseitig Kurse angeboten, die schon entsprechendes Niveau haben (wie auch die Sportkletterübungsleiter).

 

Zu den Instruktor (Lehrwart-) Kursen: diese sind nach ihrer Definition aber keine Berufsausbildung  (werden da und dort eventuell anerkannt), sondern primär auch für die Arbeit im Verein gedacht!

 

 

Bearbeitet von Bernd67
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vor einer Stunde schrieb Bernd67:

Ad alpine Vereine: die müssten zwar nichts tun, zumindest von einem weiß ich, dass das Konzept ca. seit vorigem Jahr bekannt ist; es wird auch an entsprechenden Aufschulungskursen gearbeitet, soweit ich mich erinnere. (P.S.: will nicht heißen, dass die Guides dort zu wenig können)

Früher oder später werden sie sich auch zumindest daran anlehnen (wollen? müssen?), weil auch hier Haftpflichtversicherungen bestehen, wo die Versicherer vielleicht was sehen wollen.

 

Aber die Bikeguide Austria Schiene ist ziemlich auf ein Profisegment gerichtet, also auf jene, die auf eigene Rechnung und Risiko arbeiten, allein schon die MItgliedschaft um einen Hunderter pro Jahr wird sich jede/r überlegen. "Für sich" machen weiß nicht, ob das noch sinnvoll erscheint.

 

Wenn ich die obigen Gesetzesauszüge so lese: eine Spezialität im Klettern ist Klettersteiggehen, da existiert auch nix. Allerdings werden da auch alpinvereinsseitig Kurse angeboten, die schon entsprechendes Niveau haben (wie auch die Sportkletterübungsleiter).

 

Zu den Instruktor (Lehrwart-) Kursen: diese sind nach ihrer Definition aber keine Berufsausbildung  (werden da und dort eventuell anerkannt), sondern primär auch für die Arbeit im Verein gedacht!

 

 

 

Klettersteig ist relativ klar geregelt. Bergführer sonst niemand.

Wenn ein alpiner Verein die Schirmherrschaft übernimmt können die im Normalfall hinstellen wen sie wollen. De Facto werden sie das aber nicht machen weil ihnen dann der Arsch auf Grundeis geht wenn mal was passiert. Und wenns nur ein verstauchter Haxn ist. Daher wird auch immer mindestens ein Bergführer anwesend sein.

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Wie Schrotti auch im Artikel zu den Ausbildungen schreibt: "Bisher haben es die meisten für sich gemacht" erklärt sich IMHO vor allem durch den Umstand, dass in Österreich Biken außerhalb von Bikeparks & Trailareas offiziell verboten ist. Bisher gab es diverse USI-Kurse oder mussten Ausbildungen von der lokalen Tourismusregion gemacht werden, bei der man arbeiten will. Ohne die Qualität schmälern zu wollen, war das für mich eher ein Geschäftsmodell um mit Bikern auf hohen Niveau Geld zu machen, als eine Ausbildung die zu einem (Neben)job führt.

 

Die Locals in den Tourismusgebieten oder erfolgreiche sowie der Öffentlichkeit bekannte (Ex-)Radsportler durften auch ohne Ausbildung guiden oder Fahrtechnikkurse geben. Darüberhinaus kenne ich in Ostösterreich viele (Ex-)Guides, welche einfach aufgrund ihrer Vernetzung mit großen Bike-Gruppen kostenpflichtige Kurse und Urlaube gehalten haben.

 

Ich begrüße das neue System, bin aber noch skeptisch, ob die von der Ausbildung kommenden Bike-Guides bei der Jobsuche den Ex-Radsportlern & Local-Heros vorgezogen werden. Aber vor allem wegen der in Österreich herrschenden Gesetzeslage (Wegerecht) wird es wohl nie möglich sein, dass sich der MTB-Guide so  etabliert wie die Schilehrer. Denn für den Bikepark gibt es ja eine andere Ausbildung. 

 

Auch bin ich gespannt, ob die Kunden bereit sind solche Preise zu zahlen wie es von Linz-Tourismus für eine 370hm-Tour beworben wird, die jeder mit einer einer Karte oder Smartphone selbst finden kann:

 

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