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Anhalterecht der Jäger?


Alpine
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So einfach wärs.

 

Grundstücksbesitzer haften nicht, Biker fahren auf eigene Verantwortung. So lange es aber überall den einen oder anderen Koffer gibt, verstehe ich auch die Gegenseite.

 

https://mobil.nachrichten.at/nachrichten/meinung/recht/Verletzter-Mountainbiker-blitzte-mit-Klage-gegen-Waldbesitzer-ab;art178698,2969034

 

 

Wildzaun ? was soll das sein, ein Jagdgatter ? ob es da ein Vorgeschichte gibt ?

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So einfach wärs.

 

Grundstücksbesitzer haften nicht, Biker fahren auf eigene Verantwortung. So lange es aber überall den einen oder anderen Koffer gibt, verstehe ich auch die Gegenseite.

 

https://mobil.nachrichten.at/nachrichten/meinung/recht/Verletzter-Mountainbiker-blitzte-mit-Klage-gegen-Waldbesitzer-ab;art178698,2969034

 

Wenigstens hat der so richtig abgelegt für seinen Versuch Kohle zu machen.

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Umfrage erledigt! Etwas zum Thema MB-Strecken rund um Leoben. Schon einmal habe ich gehört, dass die neu freigegebenen Strecken mit einer "Einschränkung" erlaubt sind., Aufgefallen ist mir der Hinweis bei der Auffahrt auf die Mugel. Leider für mich zu klein geschrieben (:confused:, es steht etwas am Hinweisschild von ".... nur mit eigener Muskelkraft!!". Habe nun heute bei der Befahrung mit meinem E-Bike der LE-2 mit einem "Einheimischen" gesprochen und der hat mich darauf hingewiesen, dass es durch Jäger auf dieser Strecke zu Kontrollen kommt ob man tatsächlich mit eigener Muskelkraft durch die Gegend fährt! Bis jetzt habe ich diese Informationen ignoriert, es hat mich nur gewundert, dass ich darauf aufmerksam gemacht wurde. Jetzt haben wir E-Biker nicht nur die Antistromgesellschaft am Hals, sondern auch wieder die Waldbesitzer bzw. deren Sklaven!! Abgesehen davon, wie soll der Grünrock kontrollieren ob ich mit oder ohne Strom den Berg hoch fahre?
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" auf eigene Gefahr" bedeutet nicht dass ein rechtsfreier Raum besteht, auch in Bayern gibt es Klagen gegen Grundbesitzer, gab heuer einen Bericht in "Quer" darüber..

alles kein Grund die Freigabe zu verweigern...

 

Ich will an mein Posting von oben anknüpfen:

In einem Rechtsstaat kann jeder jederzeit verklagt werden.

Wie man am konkreten Beispiel sieht unabhängig von der "Erlaubtheit" des Klägers.

Hier bietet die Tourismusversicherung der Bundesländern einen Service für die Wegehalter. Bei einer eventuellen und unwahrscheinlichen Klage, übernimmt die Versicherung den ganzen Bürokratiekram. Quasi wie bei einer Vollkaskoversicherung.

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@ steiggeist: würde die Versicherung auch bei einer generellen Freigabe (Im Forstgesetz, bundesweit) einspringen ?

 

Natürlich!

 

Wir haben immer darauf hingewiesen, dass nach einer Freigabe es auch weiterhin Verträge für ausgeschilderte, offizielle Routen geben muss.

1) alleine schon dass aufstellen der Wegweiser bedarf der Einwilligung des Grundbesitzers.

2) Wenn jemand ein Route Ausschilderung und bewirbt, soll das mit dem Grundbesitzer ausverhandelt werden, und dieser kann dann auch Geld bekommen.

3) Diese offiziellen Routen werden aber in den Problem Gegenden in NÖ,OÖ, Stmk und einigen Teilen in S und K nur dann kommen, wenn vorher zumindest die Forststraßen freigegebenen werden.

Weil dann

4) der Grundbesitzer sich nicht mehr wirklich gegen das Befahren wehren kann. Er wird dann eher bei der Ausweisung attraktiver Strecken kooperieren, da er dadurch etwas Geld bekommt und er eine Lenkung bekommt.

Wir denken so schaut eine gute Lösung aus.

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Diese Familie Schlatzer scheint ein einer eigenen Welt zu leben. Schon etwas älter, aber ...: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/weiz/4096319/Herzinfarkt_Streit-um-Kulmgipfel-endet-tragisch

 

Gut, dass ich nicht einfach weiter gegangen bin, die Dame war auch schon etwas älter. Mir kam es ja vor, als wäre ich im falschen Film. Überall Kameras, Verbotsschilder, Stacheldraht, meterhohe Zäune. Lächerlich sowas.

 

Der Gipfel hätte mich gefreut, aber das wäre es nicht wert gewesen.

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Gut, dass ich nicht einfach weiter gegangen bin, die Dame war auch schon etwas älter. Mir kam es ja vor, als wäre ich im falschen Film. Überall Kameras, Verbotsschilder, Stacheldraht, meterhohe Zäune. Lächerlich sowas.

 

Der Gipfel hätte mich gefreut, aber das wäre es nicht wert gewesen.

 

vielleicht sollt ich mich mal als Alien verkleiden und dort auftauchen, die erwarten sicher schon so etwas...:D

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Natürlich!

 

Wir haben immer darauf hingewiesen, dass nach einer Freigabe es auch weiterhin Verträge für ausgeschilderte, offizielle Routen geben muss.

1) alleine schon dass aufstellen der Wegweiser bedarf der Einwilligung des Grundbesitzers.

2) Wenn jemand ein Route Ausschilderung und bewirbt, soll das mit dem Grundbesitzer ausverhandelt werden, und dieser kann dann auch Geld bekommen.

3) Diese offiziellen Routen werden aber in den Problem Gegenden in NÖ,OÖ, Stmk und einigen Teilen in S und K nur dann kommen, wenn vorher zumindest die Forststraßen freigegebenen werden.

Weil dann

4) der Grundbesitzer sich nicht mehr wirklich gegen das Befahren wehren kann. Er wird dann eher bei der Ausweisung attraktiver Strecken kooperieren, da er dadurch etwas Geld bekommt und er eine Lenkung bekommt.

Wir denken so schaut eine gute Lösung aus.

Vielleicht ist der aktuelle Stand eh nicht so schlecht:

Nichts ausschildern. Nicht noch mehr FahrerInnen anlocken; Stichwort "Hotspots" (in Zeiten von Internet, Strava, GPies &Co aber eh nicht wirklich sinnvoll bzw aufzuhalten).

 

Fahrverbote aufstellen und trotzdem die Leute fahren lassen bzw nicht kontrollieren.

 

Wenn es dann jemanden aufbaut, dann ist derjenige selber Schuld und der Grundstücksbesitzer "aus dem Schneider" bzw aus der Haftung.

 

Außerdem bekommt er auch kein Geld oder Abgeltung für das Befahren von irgendwelchen Tourismusagenturen, Gemeinden oder dem Bund/Land.

 

Die paar heißen Gegenden die es da(nn) noch gibt (zB Muckenkogel, Kulm) halt meiden...

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Ich wollte damit auch den Hintergrund des ganzen verstanden wissen ...

Das Land NÖ informiert die Bevölkerung mit Inseraten (unserem Steuergeld) was verboten ist um die Nutzungskonflikte zu beseitigen. Letztere werden dadurch eher gefördert, da ich denke das die meisten Wanderer nicht über die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Radfahrens im Wald informiert sind.

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