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Anhalterecht der Jäger?


Alpine
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so absurd ist das nicht, Grundbesitz von Haus und Boden gehört zur Rechtssicherheit, ohne der große Systeme wie Staaten nicht funktionieren würde. Ohne diesen Systemen würd es nur Chaos geben...

 

Nop, nicht durchgedacht. Für Rechtsicherheit muss es kein privates oder Firmeneigentum von Grund & Boden geben. Aber wie gesagt: falsches Thema hier.

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Weil? Grundsätzlich sind die Bundesforste im Besitz der ÖBF AG:

 

Die Bundesforste wurden 1997 aus dem Bundesbudget ausgelagert und als Österreichische Bundesforste AG neu gegründet. Alleinaktionär ist die Republik Österreich, die durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft vertreten wird.

 

Somit ist hier auch wieder ein Besitzanspruch gegeben?

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Jeder Quadratmeter Grund in Österreich gehört irgend wem.

Ist so. Ob das jetzt Gut/Schlecht oder was dazwischen, kann für unser Thema aber wirklich egal sein.

 

Die entscheidende Frage ist eher: welche Rechte sind mit dem Eigentum Wald verknüpft?

Bis 1975 war es das Recht der Waldeigentümers, das Betreten des Waldes zu verbieten.

Dieses Recht wurde ihnen dann mit dem §33 im damals neuen Forstgesetz genommen.

Es geht also in Bezug zu unserem Thema nur darum, ob das Eigentumsrecht am Wald durch die Erweiterung des Betretungsrechts für Radfahrer weiter eingeschränkt werden soll.

Ich bin sicher, dass diese Erweiterung den Eigentümern zugemutet werden kann, ohne das die Welt aus den Fugen gerät.

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Jeder Quadratmeter Grund in Österreich gehört irgend wem.

Ist so. Ob das jetzt Gut/Schlecht oder was dazwischen, kann für unser Thema aber wirklich egal sein.

 

Die entscheidende Frage ist eher: welche Rechte sind mit dem Eigentum Wald verknüpft?

Bis 1975 war es das Recht der Waldeigentümers, das Betreten des Waldes zu verbieten.

Dieses Recht wurde ihnen dann mit dem §33 im damals neuen Forstgesetz genommen.

Es geht also in Bezug zu unserem Thema nur darum, ob das Eigentumsrecht am Wald durch die Erweiterung des Betretungsrechts für Radfahrer weiter eingeschränkt werden soll.

Ich bin sicher, dass diese Erweiterung den Eigentümern zugemutet werden kann, ohne das die Welt aus den Fugen gerät.

:klatsch:

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Jeder Quadratmeter Grund in Österreich gehört irgend wem.

Ist so. Ob das jetzt Gut/Schlecht oder was dazwischen, kann für unser Thema aber wirklich egal sein.

 

Die entscheidende Frage ist eher: welche Rechte sind mit dem Eigentum Wald verknüpft?

Bis 1975 war es das Recht der Waldeigentümers, das Betreten des Waldes zu verbieten.

Dieses Recht wurde ihnen dann mit dem §33 im damals neuen Forstgesetz genommen.

Es geht also in Bezug zu unserem Thema nur darum, ob das Eigentumsrecht am Wald durch die Erweiterung des Betretungsrechts für Radfahrer weiter eingeschränkt werden soll.

Ich bin sicher, dass diese Erweiterung den Eigentümern zugemutet werden kann, ohne das die Welt aus den Fugen gerät.

 

Ich bin da auch voll dafür. Es wäre leicht zu ändern, NoDoc hat das hier vor einigen Jahren auch ganz wunderbar ausformuliert. Ich halte nur die Debatte um "der Wald gehört allen" für schwachsinnig. Damit ist für mich diese Besitzdebatte hier auch beendet.

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Der wald gehört

nicht

allen

aber alle sollen ihn unter bestimmten voraussetzungen

zu nicht wirtschaftlichen zwecken nutzen kõnnen. (Also erholung und nicht wildern, radfahren aber nicht holzschlägern, vorhandene forst und wander wege nutzen aber nicht von sich aus anlegen)

Bearbeitet von 6.8_NoGravel
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da gebe ich euch recht (und stimme auch zu), aber wenn einer von uns (Radfahrern) glaub, dass der Wald allen gehört und ihr Besitz ist, dann wird halt eine diskussion mit einem Waldbesitzer recht schnell Emotional.

Deswegen mein nachaken.

 

das ist schon alleine wegen der sender/empfänger problematik nicht so leicht.

nicht immer hört der angesprochene das was der sprechende eigentlich sagt.

bei der thematik braucht es einen unabhängigen/unbeeinflussten mediator, der muss aber erst geboren werden.

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so absurd ist das nicht, Grundbesitz von Haus und Boden gehört zur Rechtssicherheit, ohne der große Systeme wie Staaten nicht funktionieren würde. Ohne diesen Systemen würd es nur Chaos geben...

Nur ist es ein Unterschied, ob man Wohnungseigentümer ist, denn da gehören einem auch nur eine bestimmte "Fläche" am Haus bzw wird eine bestimmte Quote im Grundbuch eingetragen. Und Haus und Boden wird ja im Rahmen des (notwendigen) Wohnbaues "vergeben". Und selbst da gibt es bestimmte Gesetze (Bundes-., Landes-, Gemeindegesetze bzw Bauordnungen, Landschaftsschutz, Umweltverträglichkeit etc) einzuhalten. Dh man kann nicht irgendwo und irgendwie bauen.

 

Das ist aber alles nicht mit dem Besitz/Eigentum von Wäldern, Bergen (Schipisten, Liftanlagen, Zubringungs- und Versorgungswege) oder auch Seen (siehe die Besitz-/Eigentumsverhältnisse an so manchen Kärnter Seen und die Diskussion zur Gewährleistung zum freien Seezugang) zu vergleichen. Denn das ist (oder war) grundsätzlich allgemein Gut. Welches dann im Verlaufe der Geschichte durch diverseste Umstände, an Stifte, Abteien, Klöster, Kirchen, Orden und nicht zuletzt Adeligen, dem Staat bzw dem Herrscherhaus abhanden kam; sprich, verkauft oder belehnt wurde.

 

Und so mancher Grund und Boden sowie Häuser mußte vom Staat auch wieder zurückgekauft werden (ua Stichwort Enteignung) um sie (wieder) für das Allgemeinwohl (Straßen, Eisenbahn, U-Bahn, Erhaltung von Kulturdenkmälern und unter anderem auch Wälder) zugänglich zu machen.

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durch meinen Garten darfst du fahren , habe aber keinen Lift damit du wieder rauf kommst

 

Halterbachtal

Danke, das ist aber sehr nett von dir :).

 

Ist der bzw dein Garten im Halterbachtal oder ist dir dieser Name nur so rein gerutscht?

Ansonsten wäre es nett zu erfahren, wo sich dein großer Garten befindet. Würde dort gerne mal ein paar Runden drehen.

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Ja und dummerweise sind Wälder sehr früh von den sogenannten "Herrschaften" in Besitz genommen worden, und dadurch ist Waldbesitz und die Ausübung der Jagd ein Statussymbol geworden, und da ja nach wie vor die Kaiserzeit und seine Gefolgschaften verherrlicht werden geht die Rückführung des Waldes für die Allgemeinheit sehr langsam voran. ( die Jagd in Österreich kann man nicht mehr reformieren, die kann man nur abschaffen und unter einen neuen Titel restarten )
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und haben dadurch keine öffentliche Stimme und sind dadurch auch nicht meinungsbildend..von politischer Lobbyarbeit ganz zu schweigen..

 

"

A oberster Stelle in der Kategorie "Adel" rangiert die Familie Mayr-Melnhof mit mehr als 34.000 Hektar Wald in der Steiermark, in Oberösterreich und Salzburg, gefolgt von den Esterházys mit rund 28.000 Hektar. Das Hause Habsburg-Lothringen findet sich mit 12.735 Hektar Wald in Niederösterreich auf Platz sechs wieder, hinter den Besitztümern der Familie Liechtenstein ( mehr als 24.000 Hektar in Niederösterreich und der Steiermark), der Familie Schwarzenberg (rund 19.000 Hektar in der Steiermark) und Familie Hoyos mit rund 14.000 Hektar in Niederösterreich.Was den Besitz der Glaubenshüter betrifft, so nimmt das Stift Admont in der Steiermark mit rund 14.000 Hektar den ersten Rang ein, gefolgt vom Zisterzienserstift Lilienfeld in Niederösterreich (11.000 Hektar), dem Bistum/Domkapitel Gurk (rund 9.000 Hektar), Stift Klosterneuburg (8.000 Hektar) und dem Baufonds Weyr der kath. Kirche mit rund 7.000 Hektar.

Unter den Privatiers bzw. den Unternehmern findet sich die "ALWA" Güter- und VermögensverwaltungsGmbH mit mehr als 10.000 Hektar in den ersten Reihen, die Flick-Privatstiftung besitzt in der Steiermark rund 2.800 Hektar Wald.

 

Das sich daran keiner stört ist ja absurd....

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So einfach wärs.

 

Grundstücksbesitzer haften nicht, Biker fahren auf eigene Verantwortung. So lange es aber überall den einen oder anderen Koffer gibt, verstehe ich auch die Gegenseite.

 

https://mobil.nachrichten.at/nachrichten/meinung/recht/Verletzter-Mountainbiker-blitzte-mit-Klage-gegen-Waldbesitzer-ab;art178698,2969034

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So einfach wärs.

 

Grundstücksbesitzer haften nicht, Biker fahren auf eigene Verantwortung. So lange es aber überall den einen oder anderen Koffer gibt, verstehe ich auch die Gegenseite.

 

https://mobil.nachrichten.at/nachrichten/meinung/recht/Verletzter-Mountainbiker-blitzte-mit-Klage-gegen-Waldbesitzer-ab;art178698,2969034

 

Dafür gibt's ja in allen Bundesländern eine Tourismusversicherung. Der Grundbesitzer meldet sich dort mit einer freigegeben Strecke (gratis) an, und braucht sich dann selbst um solche Klagen nicht mehr kümmern.

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