quelle: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/steuerliche-behandlung-von-kryptowaehrungen.html
scheinbar eine Fremdwährung und mit 27,5% besteuert … wenn man Wirtschaftsgüter erwirbt und gegen zb. Bitcoin eintauscht sind nicht nur 20% Mehrwertsteuer sondern auch 27,5% Steuer für krypto fällig … was ich bei der Quelle nicht verstehe ist: ob die krypto Steuer statt der Mehrwertsteuer gerechnet wird wenn ich mir ein Rad kaufe um kryptos oder beide Prozentsätze zusammen gerechnet werden.
mir fällt bei dem Zusammenhang der Prozentsatz für die wuchergrenze ein und der Prozentsatz den ein Anwalt verlangt bei Leistung einer Zahlung für einen Client vom Client … wuchergrenze ist 40% Anwalt verlangt 5% für seine Arbeit von der gesamt Summe …
jetzt verstehe ich das wahrscheinlich falsch … Mehrwertsteuer plus krypto Steuer ist gleich Regel Satz ???
bin mir sicher da habe ich etwas verpasst … ach ja Anschaffungskosten Punkt null und Gewinn ist das plus was der Kurs nach oben geht also statt 0,01 btc = 400€ Gekauft zb… 0,005btc = 400€ (0,01btc)Verkauft sprich von 400€ 27,5% Steuern Gewinn
irgend etwas durchschau ich da nicht ganz
:bounce: