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Anhalterecht der Jäger?


Alpine
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NAja, nur weil jemand 15.000€ FORDERT heißt das ja noch nicht, dass er zum dem Betrag verknackt wird.

Die Rechtsstaatlichkeit beruht ja unter anderem auf der Verhältnismäßigkeit!

Wenn ich Beklagter wäre, würde ich das Verfahren bis zu einem Urteil durchbeissen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass da mehr als ein paar 100€ Verwaltungsstrafe und eine Verwarnung herauskommen wird.

 

Aber der Muckenkogel ist schon ein ganz eigenes Kapitel und vermutlich ist da auch viel Vitamin B im Spiel, dass den hohen Herren da drinnen keiner auf die Fingern klopft.

 

Mit dem Stift legt man sich nicht an und einem XYZ-Promi wohl schon garnicht.

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bin auch selbst waldbesitzer von ca. 10ha, und begeisteter mtbiker seit jahren, nur mir kommt schon vor dass es mehr jäger als potentielles wild im wald gibt,(wenn schon kühe und pferde als wildersatz her halten müssen) somit müssen die mtb als frustabbau her halten. in meiner Familie gibt es auch einen Jäger, einer der die Jagd wie früher noch vollzieht, als Golfen dem Jagen noch vorgezogen wurde.

Und er sieht in seinem Hobby auch einen 2 Klassenunterschied heranwachsen der in der Jägerschaft noch viele Probleme mit sich bringen wird.

Auf der einen Seite gibts die Jäger, die Jagd als einen Teil der Wald- und Tiererhaltung sehen die alles daran setzen dass der Wald gesund bleibt, (sprich Reviererhaltung, Hochstandbau, Tierbeobachtung etc..) und auf der anderen Seite die geile Jagdschaft, die auf alles schießt was sich bewegt, und nur auf Hochständen sitzt die beheizt, mit 2 Betten und Handyempfang ausgestattet sind. und am Besten von Freitag von 16:00Uhr bis 24:00 Uhr 50 Hirsch schießen wollen und wenn der getroffene Hirsch weiterläuft geschimpft wird weil ma jetzt suchen gehen muss, und dann einfach den Hund auslassen und gemütlich nachgehen, egal ob hier andere Tiere aufgeschäucht bzw. Spaziergeher erschreckt werden.

 

Sehe das gleich wie der Waldbauer in dem Zeitungsausschnitt,heutzutage geht meistens der Bauer selbst auch schon nicht mehr in den Wald, dazu gibts ja die harvester die es in einem Bruchteil der Zeit erledigen, und danach der Wald auch dementsprechend ausschaut. Hab bis jetzt auch noch nie von einem Jäger gehört, dass aufgrund Sturmschäden oder Wildschäden Bäume geschlagen gehören bzw. die Wege beschädigt sind. Bekomme diese Info nur von MTB oder Spaziergehern, oder wenn ich selbst im Wald mit dem Bike unterwegs bin.

 

Hatte bis jetzt noch keinen Kontakt mit einem Jäger aber, ich freu mich schon, wann der erste Jäger mich in meinem Wald anhalten möchte. Bin gspannt was er mir erzählen möchte.

Ein Jäger kann dir erzählen was er möchte, über ihn steht der Grundeigentümer, der ist die letzte Instanz.

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Ein Jäger kann dir erzählen was er möchte, über ihn steht der Grundeigentümer, der ist die letzte Instanz.

 

Eben. Seltsamerweise hab ich gerade mit den Besitzern das beste Verhältnis. Man wird freundlich gegrüßt und teilweise auch auf eventuelle Gefahren bzw. Schlägerungen hingewiesen.

 

Nur a paar verhaltensgestörte Schießwütige führen sich auf, als ob sie mit der Bezahlung der Pacht sämtliche Rechte und Freiheiten hat.

 

Darf ich dann auch mit meiner Jahresvignette auf der Autobahn parken oder mal in die verkehrte Richtung befahren?

Warum darf ich mit meinem Kinoticket die anderen Besucher nicht aus dem Saal werfen?

Gleiches Recht für alle, oder?

 

Sarkasmusmodus off

 

Petition unterstützt.

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Aus gegebenem Anlass und aufgrund der verschiedenen Beiträge in den beiden Threads erscheint es mir wichtig, ein paar prinzipielle Dinge klarzustellen:

 

1. der im Zeitungsartikel genannte Betrag von Euro 15.000,--ist mit größter Wahrscheinlichkeit „nur“ der Streitwert, also die Bemessungsgrundlage des Prozesses. Anders als bei einer Klage, wo zum Beispiel jemand auf Rückzahlung eines Kredites von Euro 5000,--geklagt wird und man daher einen einfach zu definierenden Streitwert hat, ist dies hier, wo es wahrscheinlich um eine so genannte Unterlassung geht, nicht so einfach möglich. Es hat daher der Kläger das Recht, den Streitwert zu bewerten.

 

Möglich wäre auch, dass den Betroffenen eine so genannte "strafbewehrte Unterlassungserklärung" übermittelt wurde. Darin wird man aufgefordert, sich zu verpflichten, nie wieder illegal am Muckenkogel etc. mit dem Rad zu fahren und wenn man es trotzdem täte, € 15.000,-- zu zahlen, wenn man die Erklärung unterfertigt und auch die damit verbundenen Kosten zahlt, dann geht das Ganze nicht vor Gericht. Wenn doch dann käme es zu einer Klage auf Unterlassung bzw. wegen Besitzstörung (für Nichtjuristen ziemlich ident, Juristen bitte jetzt nicht über mich herfallen, ich kenn die Unterscheide...)

 

2. Das Klagebegehren in einem solchen Verfahren lautet auf „Unterlassung“ .

Das bedeutet, dass der Kläger ein Urteil bekommen möchte, wo drinnen steht, dass es die beklagte Partei zu unterlassen hat, den Wald (…) zu befahren etc.

 

Wenn dem Klagebegehren stattgegeben wird, dann kann der Kläger diese Verpflichtung des Beklagten, nämlich das Befahren des Waldes zu unterlassen, bei einem Verstoß des Beklagten mit einem Exekutionsantrag (Antrag auf Verhängung einer Strafe wegen des Verstoßes gegen das Urteil) bei Gericht durchsetzen. Außerdem hat der Beklagte, der er das Verfahren verloren hat, alle Kosten des Prozesses zu tragen. Das bedeutet dass er sowohl seine eigenen Kosten, als auch jene der Gegenseite und die Gerichtsgebühren bezahlen muss.

 

3. wenn, wie im gegenständlichen Fall die Sach-, Beweis- und Rechtslage so eindeutig ist, dann empfehle ich dringend, in einem solchen Fall umgehend rechtliche Beratung bei einem/einer RA einzuholen und sodann – zähneknirschend – zu versuchen, die ganze Angelegenheit möglichst rasch und noch vor jeglicher Gerichtsverhandlung aus der Welt zu schaffen. Das ist die bei weitem günstigste Variante und verhindert weitere völlig unnötige Kosten, zumal es geradezu ausgeschlossen ist, dass bei derartigen Fallkonstellationen der Beklagte vor Gericht Erfolg haben könnte.

 

4. davon unabhängig besteht auch die Gefahr, dass die „verbrecherischen Radfahrer“ wegen des Verstoßes gegen das Forstgesetz Post von der Bezirkshauptmannschaft erhalten. In einem solchen Falle würde dann, ähnlich wie bei einem Verkehrsdelikt eine Geldstrafe verhängt werden. In solchen Fällen muss man von Fall zu Fall prüfen, ob allfällige Rechtsmittel, welche sich ja auch nur gegen die Höhe der Strafe richten können, auch wenn man in der Sache selbst keine Chancen hätte, Erfolg versprechend wären.

 

5. Petitionen, wie sie jetzt gerade erfolgen, erachte ich persönlich für ein nettes Zeichen, es muss jedoch allen Beteiligten klar sein, dass weder Gerichte noch Verwaltungsbehörden auf derartige Aktivitäten in irgendeiner Form Rücksicht nehmen dürfen. Auch Herrn Dr. Gürtler dürften diese Aktivitäten ihr wisst schon wo vorbeigehen.

 

Zum Abschluss noch meine ganz persönliche Meinung:

 

Wenn es den eigentlichen Grundherren in dieser Gegend mit ihrer jetzt zur Schau getragenen Anteilnahme und ihrem Interesse an touristische Entwicklung ernst wäre, dann hätte diese Gegend schon ein weit reichendes, legales Mountainbike-Wegenetz. So erscheint mir, dass die recht froh darüber sind, jemanden zu haben, der ihnen als böser Wauwau die Arbeit abnimmt.

 

Ich jedenfalls wünsche dieser Gegend und auch noch einigen anderen, die auf der einen Seite touristisch erschlossene Schigebiete sind, sich aber in der Hatz auf Mountainbiker ganz besonders hervortun, noch viele solche Winter wie den heurigen. Irgendwann wird der wirtschaftliche Druck auf den kleinen Rest an Tourismus so groß werden, dass man sich bei der Wahl seiner Jagdpächter weniger an deren Finanzkraft als an deren Kooperationsbereitschaft zur Umsetzung alternativer Einnahmequellen orientieren wird.

 

Und damit es nicht heißt, ich verstecke mich hinter meiner Anonymität im Forum, mit freundlichen Grüßen

 

Michael Gruner

RA in 1070 Wien

Bearbeitet von NoDoc
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Hier geht's in erster Linie darum, andere MTBer über die Lage in manchen Gebieten zu informieren. Dass die Situation aus der Sicht der Beklagten aussichtslos ist, versteht sich denke ich von selbst. Aber man reagiert möglicherweise in der nächsten "kniffligen" Situation anders, wenn man weiß mit welchen Kanonen die Gegenseite ggf auffährt.

 

Armed and Dangerous trifft es bei der Jägerschaft in dieser Region wohl am besten. Das ist jedenfalls keine Kleinigkeit mehr, sondern ein ausgewachsener Rechtsstreit, bei dem es um richtig viel Geld geht. Und richtungsweisend für zukünftige Auseinandersetzungen sein könnte, was den Sport in Österreich bestimmt nicht weiter bringt.

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macht kein gutes bild für die beamten

 

soll es nördlich an der donau auch geben

 

Mir letzte Woche passiert. Auf der Kremser Donauseite mit dem Renner auf der Bundesstraße unterwegs gewesen (ich weiß aber, dass man das nicht dürfte) weil der Radweg für´s RR einfach schlecht fahren ist.

 

Ich dachte, Ende Februar, weit weg von der Saison, kurz nach Mittag, wenig Verkehr - des riskierst.

 

Ich wurde

-) Von der Polizei mit BLAULICHT verfolgt

-) Vom Rad herunterkomplementiert (grad noch aus den Klicks herausgekommen)

-) Vom Beamten (physisch) festgehalten

-) Beleidgt, heruntergemacht und körperlich genötigt

-) aus meiner Sicht NICHT mit der für die Situation erforderliche Verhältnismäßigkeit behandelt.

 

Viel Tamtam, Personalienfeststellung (hatte keinen Ausweis mit) usw.... Schimpftiraden beider Weißkappler nebst persönlicher, untergriffiger Formulierungen und "es g´schissenen Renndradlfoahra" war da noch die Freundlichste.

 

Nachdem sich die Kameraden dann abreagiert hatten, wurde eine Verwarnung ausgesprochen, ich durfte das Rad zum Radweg schieben, von dort aus weiter fahren, und dann sinds im Kreis gefahren und haben mich bis Melk noch 4x "kontrolliert"; jedes mal mit Blaulicht und Tatü.

 

Ich hab mir das Kennzeichen des Fahrzeuges notiert und gerade mit deren Bezirksstelle Kontakt aufgenommen. Das lass ich mir so nicht gefallen. Auch, wenn ich durch Eigenverschulden in die Situation, und mit an blauen Aug davon gekommen bin, herschimpfen und frotzl´n lass ich mich auch nur bedingt.

 

Ich überlege, den Herren Post von meiner Rechtsvertretung zukommen zu lassen. Die Verwaltungsstrafe fürs Rahren auf der Straße nehm ich mit einem Lächeln, aber ich hätte gute Lust, den Typen das Lachen auszutreiben.

Bearbeitet von Siegfried
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3. wenn, wie im gegenständlichen Fall die Sach-, Beweis- und Rechtslage so eindeutig ist

 

 

 

Servus,

 

 

ist sie das? ich frage, weil der Kläger ja bloß Jagdpächter ist und mich sein Klagsgrund interessieren würde. Eine konkrete Störung seines Rechts auf Jagdausübung liegt ja nicht vor und als Jäger wird er sich auch nicht auf das ForstG berufen können. Im JagdG gibt es aber keine Regel, die das Fahren im Wald verbietet. Also wo sind seine konkreten Schutzinteressen, wenn keine konkrete Beeinträchtigung vor lag? Und klagt dann Gürtler auch jeden Hundebesitzer auf Unterlassung, weil das Hundi ja grundsätzlich dazu geeignet ist, das Wild zu (ver)stören?

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Ich jedenfalls wünsche dieser Gegend und auch noch einigen anderen, die auf der einen Seite touristisch erschlossene Schigebiete sind, sich aber in der Hatz auf Mountainbiker ganz besonders hervortun, noch viele solche Winter wie den heurigen. Irgendwann wird der wirtschaftliche Druck auf den kleinen Rest an Tourismus so groß werden, dass man sich bei der Wahl seiner Jagdpächter weniger an deren Finanzkraft als an deren Kooperationsbereitschaft zur Umsetzung alternativer Einnahmequellen orientieren wird.

 

 

hast den gestrigen report gesehen?

da wird in st.corona am wechsel ein bekanntes und beliebtes skigebiet geschlossen, erst war's privat, dann hat's das land übernommen, allen hoffnungen gemacht und im endeffekt wird's zugesperrt. trotz eines schwarzen bürgermeisters.

angeblich unrentabel.

 

im sommer mehr besitzstörungsklagentafeln(geiles wort) und fahrverbotstafeln als bäume, der biker mehr als verpönt, aber hoffen nun vermehrt auf sommertourismus...da hätten wir schon so eine region, die du angesprochen hast...

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Servus,

 

 

ist sie das? ich frage, weil der Kläger ja bloß Jagdpächter ist und mich sein Klagsgrund interessieren würde. Eine konkrete Störung seines Rechts auf Jagdausübung liegt ja nicht vor und als Jäger wird er sich auch nicht auf das ForstG berufen können. Im JagdG gibt es aber keine Regel, die das Fahren im Wald verbietet. Also wo sind seine konkreten Schutzinteressen, wenn keine konkrete Beeinträchtigung vor lag? Und klagt dann Gürtler auch jeden Hundebesitzer auf Unterlassung, weil das Hundi ja grundsätzlich dazu geeignet ist, das Wild zu (ver)stören?

 

Ja das ist so

 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20000621_OGH0002_0010OB00159_00I0000_000

 

Wer da wohl der Kläger war???

 

 

Und das ForstG muss er nicht einklagen, das Gesetz hat die BH von sich aus zu exekutieren, wenn ihr Verstösse dagegen bekannt werden.

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Mir letzte Woche passiert. ...........Ich überlege, den Herren Post von meiner Rechtsvertretung zukommen zu lassen. Die Verwaltungsstrafe fürs Rahren auf der Straße nehm ich mit einem Lächeln, aber ich hätte gute Lust, den Typen das Lachen auszutreiben.

 

Das würde ich mir auch nicht gefallen lassen. In dem Moment einfach das Handy zücken, einen Freund anrufen und ihm sagen, dass er mithören soll ;-). Ehrlich, da würde ich mich auch aufbäumen. Mit RA und Presse. So eine Sauerei

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Es ist und bleibt einfach zum Kotzen. Wenn es einer darauf anlegt, hast Du als Biker einfach keine Chance. Wir machen alle Ungesetzliches und das wissentlich und kommen damit (vielleicht sogar ein Leben lang) durch. Gott sei Dank ist es in großen Teilen (und vor allem in meiner Gegend) nicht so haarig. Aber es ist einfach - um das einmal mehr zu sagen - so obergschissn. Alle Antwälte, Richter, Politiker wissen von dieser geduldeten, aber ungesetzlichen Sportausübung und nix passiert. Wenn sie wenigstens alle und jeden verklagen würden, wäre es konsequent (so wie alle Schnellfahrer, wenn sie erwischt werden, auch ihre Strafe bekommen) ...dann würd sich wenigstens etwas tun. Aber diese Heuchelei bietet das Feld für diese Einzelkläger, gegen die du dann null Chance hast.

 

"Lustig": Gerade läuft übrigens die Wiederholung des Reports mit "Corona".

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..............Bundesstraße unterwegs gewesen (ich weiß aber, dass man das nicht dürfte) weil der Radweg für´s RR einfach schlecht fahren ist.

 

aber nur, wenn das benutzen der strasse durch schilder eindeutig verboten ist.

ansonsten ist das benutzen des radweges seit sommer 2013 nur mehr eine empfehlung, keine verpflichtung.

d.h. sollte das befahren der strasse nicht extra durch hinweisschilder verboten sein warst du durchaus im recht...andernfalls war das verhalten der "beamten" wie in deinem fall geschildert auch aus meiner sicht mehr als fragwürdig und sollte mMn auch nicht so stehengelassen werden, wenn's auch, wie ich befürchte, in unserem tollen rechtssystem nix bringen wird außer, daß dich noch mehr ärgerst...einen versuch wär's jedenfalls wert

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In der gesamten Wachau ist auf der nördlichen Donauseite das Befahren der Uferstraße mit einem Rad verboten. Es sind sogar Fahrverbotsschilder für Fahrradfahrer an jeder Kreuzung/jedem Kreisverkehr montiert.
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Ja das ist so

 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20000621_OGH0002_0010OB00159_00I0000_000

 

Wer da wohl der Kläger war???

 

 

Und das ForstG muss er nicht einklagen, das Gesetz hat die BH von sich aus zu exekutieren, wenn ihr Verstösse dagegen bekannt werden.

 

 

Schon klar, mit dem Forstgesetz, finde es nur wichtig, ob dort direkt zur zivilrechtlichen Argumentation zugegriffen wurde, wie es auch beim JagdG gemacht wurde.

 

Um es mal höflich auszudrücken: Die Argumentation in dieser OGH-Entscheidung ist auch nicht gerade eine Sternstunde der österr. Justiz. Die stellen da massenweise Tatsachen fest, die aus fachlicher Sicht unhaltbar sind. Nach dieser Entscheidung kannst auch Spaziergänger, Wanderer, Schwammerlsucher und Tourengeher aus dem Jagdgebiet sperren.

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hast den gestrigen report gesehen?

da wird in st.corona am wechsel ein bekanntes und beliebtes skigebiet geschlossen, erst war's privat, dann hat's das land übernommen, allen hoffnungen gemacht und im endeffekt wird's zugesperrt. trotz eines schwarzen bürgermeisters.

angeblich unrentabel.

 

wird zu gesperrt und die bestehenden anlagen verkauft, somit macht ist land mehr gschäft als mit den jährlichen einnahmen durch das skigebiet.:f:

komme aus der region, ist mitn bike a heißes pflaster dort!

Bearbeitet von Juchuhhh
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In der gesamten Wachau ist auf der nördlichen Donauseite das Befahren der Uferstraße mit einem Rad verboten. Es sind sogar Fahrverbotsschilder für Fahrradfahrer an jeder Kreuzung/jedem Kreisverkehr montiert.

 

kenne die gegebenheiten nicht und ist natürlich so zu akzeptieren.

was jedoch keinesfalls das verhalten der beamten rechtfertigt

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