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Ist der Wahnsinn auf der Straße ausgebrochen?


Erik
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Am 6.5.2024 um 14:38 schrieb GrazerTourer:

 

Magst du die fünf bitte einmal fragen wie das sein kann, dass man am Land völlig problemlos 24/7 angeflaschelt mit dem Auto fahren kann? Ich kenne genug solcher Patienten, die prinzipiell mit dem Auto fahren. Egal ob Alkohol getrunken wird oder nicht (3 Bier oder 3-4 Spritzer.....völlig normal).

 

Ich habe meinen Führerschein seit etwas mehr als 8600 Tagen. Dividiere ich die Anzahl an Polizeikontrollen die ich hatte (nämlich genau EINE in 24 Jahren - blasen musste ich nicht) durch die gefahrenen Kilometer. So liegt die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle auf einen gefahrenen Kilometer bei unter 0.0002%. Wenn ich dann noch die Kilometer mitzähle, wo ich bei anderen Menschen im Auto gesessen bin (einige Fahrten zB von der grazer Stadt nach Hause, zu Uhrzeiten wo viele viele Leute betrunken sind), wird's noch weniger. Alkoholtest war damals keiner dabei. Ich hätte also auch besoffen sein können (war ich natürlich nicht). 

 

Warum passiert da nicht mehr? Wieso stehen sie bei den Stadtausfahrten usw nicht sehr sehr regelmäßig und misten die ganzen Angsoffenen aus? 

Da wirkt es fast seltsam, was vor einer WOche bei uns passiert ist. Da haben sie bei uns in der Gegend einen Typen ohne Führerschein mit einer Polizeiflotte inkl Hubschrauber gesucht.... Oida, was das kostet. Das könnte man einfacher haben. Mer Kontrollen. Beim ersten Alkvergehen ei Zündschloss mit Blasedings und 0,0 Zwang. Beim zweiten Mal ist der Führerschein lebenslänglich weg. 

Du kannst hierzulande noch viel länger OHNE Führerschein unterwegs sein, wie unlängst wieder zu lesen war (ein Rekordhalter, der mehr als 40 Jahre "schwarz" gefahren ist)

In Österreich haben viele keinen rationalen Bezug zu Auto und Autofahren, dazu ist das Regime der Kontrollen (egal was) samt und sonders unseriös, inklusive der "Strafen", die du da zahlst.
 

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Das Gesetz sagt gar nix über die Pflicht ein Ablaufdatum zu berücksichtigen, deshalb kann man dafür auch keine Strafe bekommen. Die Anforderung ist nur gscheit verpackt, mehr nicht. Das Gesetz erfüllt schon Verbandszeug in Tupperware. 

 

Zitat

Der Lenker hat auf Fahrten Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist, sowie bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen eine geeignete Warneinrichtung und eine geeignete, der ÖNORM EN 471 oder der ÖNORM EN ISO 20471 entsprechende Warnkleidung mit weiß retroreflektierenden Streifen mitzuführen.

 

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vor 7 Stunden schrieb marty777:

Glaubst nicht, dass ein Polizist damit ("zur Wundversorgung geeignet") das Ablaufdatum vom Verbandszeug argumentieren kann?

Ich würde es nicht darauf ankommen lassen.

Dem Notfallsanitäter, bei dem ich im Herbst einen Kurs gemacht habe, nach nicht. Wenn das Zeug so alt ist, dass es anfängt zu zerbröseln gehört man aber eh gestraft - obwohl eh kaum jemand weiß was zu tun ist wenn was passiert.

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Ich bin jz kein Arzt oder so, aber ich bin mir sicher bei einem Unfall wo es überall rausspritzt - und wo wenn nicht da brauchst dann 1x im Autofahrerleben das Rotkreuz Packl - reicht dann fürs überleben auch das Handtuch was im Kofferraum rumgekugelt um die ärgste Blutung zu stillen bis die Sanis da sind… 

 

Bei die Eishackler hat mal ein Sani den Finger in die Halsschlagader vom Goalie gsteckt und es war wohl die effektivste Lösung. Ka Schmäh. Weil grad WM ist, der Uwe Krupp war damals am Eis. 

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vor 39 Minuten schrieb noBrakes80:

Bei die Eishackler hat mal ein Sani den Finger in die Halsschlagader vom Goalie gsteckt und es war wohl die effektivste Lösung. Ka Schmäh. Weil grad WM ist, der Uwe Krupp war damals am Eis. 

Wäh, das musst dich auch trauen

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vor 3 Stunden schrieb #radlfoan:

Dem Notfallsanitäter, bei dem ich im Herbst einen Kurs gemacht habe, nach nicht.

Hm, ich hab im Herbst wieder den Ersthelfer Kurs gemacht und da war die Devise: kaufen sie eine Neue, es sind gut investierte 5 EUR (wenn man die Billigste im Supermarkt nimmt).

Egal, Hauptsache man hilft, wenn was passiert. 👍

Bearbeitet von marty777
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vor 12 Stunden schrieb marty777:

Glaubst nicht, dass ein Polizist damit ("zur Wundversorgung geeignet") das Ablaufdatum vom Verbandszeug argumentieren kann?

Ich würde es nicht darauf ankommen lassen.

Laut ÖAMTC nach aktuellerm Stand nicht: https://www.oeamtc.at/presse/das-muss-die-autoapotheke-koennen-39182073

Meine Erinnerungen an diesbezügliche Diskussionen und Berichte sind sicher schon 10J alt, vielleicht war es eine Zeit lang "Mode", bis das jemand erfolgreich beeinsprucht und damit juristisch geklärt hat (so wie die berühmte "Trainingsfahrt" mit dem RR aus der StVO). Aber mir ging's damit eher um ein Beispiel für als schikanös empfundene I-Tipflerei bei Kleinigkeiten im Vergleich zu Alko-Lenken.

 

Zum Finger in der Schlagader: bei solchen Sachen is Sterilität wohl die kleinste Sorge (auch weil eine starke Blutung eh fast alles rausspült). Ich glaub den Reflex "wenn das Blut spritzt, zudrücken" haben im Zweifel die die meisten drauf, auch wenn sie es sich theoretisch gefragt nicht zutrauen würden.

Bearbeitet von BikeBär
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vor 10 Stunden schrieb BikeBär:

Zum Finger in der Schlagader: bei solchen Sachen is Sterilität wohl die kleinste Sorge

So schauts aus und , Achtung Ironie , wenn dann der Vorfall von einem vorschriftsmäßig agierendem Kappelständer aufgenommen wird bekommt der Ersthelfer eine Strafe weil auf seinem Finger kein Ablaufdatum gestempelt ist .

Das ist doch sowieso verarsche und hat des Sinn ein paar Euronen in das Staatssäckel zu stecken wenn das Verbandzeug abgelaufen ist . Wenn ich allerdings erstmal eine blutende Wunde mit einem alten Putzfetzen aus dem Kofferraum und Isolierband versoge ist das in Ordnung . :confused:

 

 

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Es geht wohl um die Sterilität der Teile (und das ist sicher kein Fehler).

 

Beim Finger im Blut des Verletzten geht´s nicht um den Verletzten (der von quasi jeder Hilfe profitiert) sondern um den Helfer, der weder HIV noch HEP dringend braucht (Stichwort: Selbstschutz vor Fremdschutz)!

Darf darf man dann in der Situation mit viel Blut entscheiden: bewusstlos werden / Handschuhe suchen / einfach hingreifen.

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Ich denke, die Autoapotheke, das Warndreieck und die Warnweste ist auch die letzte Möglichkeit den Sheriff raushängen zu lassen. Du bist ordnungsgemäß gefahren, die Papiere sind in Ordnung, nichts getrunken,geschnupft oder geraucht, ned deppat dahergeredet, also kein Anlass für irgendwas...

 

Bleiben nur mehr die oben genannten phantastischen Drei um den den kleinen Durschnittsbürger, zu zeigen wer hier das sagen hat.

 

Das ist sicher netter, als sich in einem Problemviertel beschimpfen, beschimpfen oder verprügeln zu lassen.

Bearbeitet von NoFatMan
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vor 3 Stunden schrieb 123mike123:

Sterilität

In der Verpackung werdens nicht weniger steril werden. Wenn was offen, ok.

Ich hab unsere Apotheke, wie auch das 1. Hilfe Packerl im Radlrucksack ua um eine "goldfecke" ergänzt. Net vorschrift, find ich aber durchaus sinnvoll

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vor 3 Stunden schrieb 6.8_NoGravel:

Wahnsinn, die Vorgaben der StVO werden sogar kontrolliert - Polizeistaat!!!!!!!1!!!

Die StVO und deren Durchsetzung hat hier keiner in Frage gestellt, im Fall "abgelaufenes Verbandszeug" wurde aber wohl zumindest eine Zeit lang etwas kontrolliert, das die StVO eben so nicht vorgibt.

Und andererseits wird berichtet, dass man Alkolenker ungern kontrolliert, weil man sich da anfeun lassen muss.

Is das so schwer differenziert zu diskutieren?

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