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Glück im Unglück - am Zebrastreifen niedergeführt


stetre76
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nicht übertreiben - so schlimm ist es GsD nicht gewesen - Helm sei Dank!

 

und ob er es weiterhin behauptet (dass er unschuldig ist) kann ich nur vermuten - aber das ist seine offizielle, niedergeschriebene Aussage und die wird er wohl auch vor Gericht so beibehalten - sonst wäre ja da noch was wegen falscher Aussage (denk ich)

 

 

wennst bei der Niederschrift am Koat lügst, is wurscht, an Kapplständer darfst anlügen, an Richter ned, dafür gibts Schmalz...

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i bin ja normalerweise weder nachtragend noch rachsüchtig, aber in dem Fall würd i den Scheisskerl echt eintunken, was geht....der g´hört ausquetscht, bis´ staubt, vielleicht merkt er si´s dann, des hat nyx mit Geldgier zu tun ;)

 

ich seh das ähnlich; ich halt nix davon jemanden der eventuell ohnehin schon selbst genug unter seinem fehler leidet noch tiefer einzutunken als nötig, aber wenn jemand derart uneinsichtig und vor allem desinteressiert am unfallgegener ist.. dann ghört er wirklich gstraft

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wennst bei der Niederschrift am Koat lügst, is wurscht, an Kapplständer darfst anlügen, an Richter ned, dafür gibts Schmalz...

ich hab' gestern bei einer Rechtsvorlesung gehört, dass man als Angeklagter sowieso "nicht die Wahrheit" sagen muss.... als Zeuge aber schon...

Aber bitte, ob das jetzt genauso so stimmt... :p

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ich hab' gestern bei einer Rechtsvorlesung gehört, dass man als Angeklagter sowieso "nicht die Wahrheit" sagen muss.... als Zeuge aber schon...

Aber bitte, ob das jetzt genauso so stimmt... :p

 

 

Sehe ich genauso... Bei einer Vernehmung am Koat bestätigts du mit deiner Unterschrift die Richtigkeit deiner Angaben. Aber als Beschuldigter kannst im Prinzip eh sagen was du willst. Wahrheit, Unwahrheit, Nichts ...

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ich hab' gestern bei einer Rechtsvorlesung gehört, dass man als Angeklagter sowieso "nicht die Wahrheit" sagen muss.... als Zeuge aber schon...

Aber bitte, ob das jetzt genauso so stimmt... :p

ist definitiv so. meine freundin hat mir letztens genau dasselbe erzählt, und als bewährungshelferin geh ich mal davon aus dass das stimmt :-)

 

als zeuge bist du zur wahrheitsgemäßen aussage verpflichtet, als angeklagter kannst auch lügen was das zeug hält.. aber obs dich weiterbringt ist die andere frage...

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  • 1 Monat später...

sorry - es wird etwas länger!!!

 

 

schön langsam verliere ich wirklich den Glauben an

  • den (Mit)menschen
  • dem österr. Rechtsystem

heute war die Verhandlung bzgl. Niklas' Unfall.

 

Dumm wie wir (meine Frau UND ich) sind, sind wir nach den bisherigen Vorfällen und Fakten (Polizeiprotokollen, Aufheben des Vorwurfs der Verletzung der Aufsichtspflicht) sowie der Alkoholisierung des Unfalllenkers davon ausgegangen, dass die Geschichte heute wirklich in den veranschlagten 30 Minuten zu Ende ist.

 

aber erstens kommt es anders, zweitens als man denkt :(

 

in "Kurzform":

 

Unfalllenker erzählt Märchen - sein "gutes" Recht, er muss ja nicht die Wahrheit sagen

  • behauptet, meine Frau hat sich mit einer Gruppe Leute unterhalten und war nicht am Zebrastreifen, Niklas ist einfach losgefahren - meine Frau hat das bestritten - sie kennt ja nicht einmal jemanden in der Gegend
  • Unfalllenker behauptet, er hat das Rad weggetragen, er hat die Rettung und Polizei gerufen - er behauptet ebenfall, dass meine Frau sofort nach dem Unfall zu ihm gesagt hat, dass "wir keine Polizei brauchen, dass alles passt" (meine Frau ist halbert vom Sessel gefallen)
  • er gibt weiterhin an, dass Niklas nicht am Zebrastreifen gefahren ist, sondern daneben - ausserdem ist Niklas extrem schnell gefahren (wie ein Blitz) - klar, mit einem 14" Kinderrad...
  • erklärt, dass das gelbe/orange Warnlicht, zum Unfallzeitpunkt nicht funktioniert hat (müsste man aber nachforschen können, oder? Schadenmeldung bei der Stadt oä???)
  • er gibt an, dass er bereits gestanden ist, als es zum Kontakt gekommen ist

die Tochter seiner Lebensgefährting war ebenfalls als Zeugin geladen:

  • der Unfalllenker sei extrem langsam gefahren
  • die Mutter war nicht beim Kind auch nicht am Zebrastreifen, sie ist am Gehsteig gestanden
  • beim Aufprall ist der Wagen bereits gestanden, so schlimm kann es also nicht gewesen sein
  • Niklas ist nicht am Zebrastreifen, sondern daneben gefahren und war extrem schnell

der Zeuge, der die Polizei und Rettung gerufen hat und der es eigentlich war der stehengeblieben ist, dass meine Frau samt Kinder über den Zebrastreifen können, wurde nicht vorgeladen

 

PIKANT: der Bezirksrichter wusst nicht einmal, dass es einen weiteren Zeugen gegeben hat, obwohl er dessen Aussage bei der Polizei sicher gelesen hat (oder hätte müssen).

Sein (Bezirksrichter) Kommentar war "naja, wenn es da noch einen Zeugen gibt, wird man den sicher irgendwie ausfindig machen können" - komisch, Name und Daten sind der Polizei bekannt....

 

Auf Nachfrage, ob der Unfalllenker den weiteren Zeugen befragt haben möchte, hat dieser (der kennt wohl auch die Aussage bei der Polizei) sehr erfreut verneint "der wird sicher nix interessantes erzählen können"...

 

Und für mich ebenfalls interessant - der Bezirksrichter war mit den örtlichen Begebenheiten des Unfallorts überhaupt nicht vertraut.

Er hat meine Frau mehrmals dumm und ungläubig angesehen, als sie ihm erklärt hat, dass die zwei Fahrspuren Richtung Norden zu waren (Autos) und der dritte Fahrbstreifen frei war, als sie auf den Zebrastreifen betreten hat >>> Bezirksrichter "was meinens mit 3. Fahrstreifen, dort gibts nur zwei..."

 

Fazit:

meine Frau wurde einige Mal gefragt, ob sie bei ihrer Aussage, so wie sie sie gemacht hat, bleibt (JA)

 

es wird jetzt ein KFZ-Sachverständiger beauftragt, die Bremsspuren zu analysieren, um zu wissen, was wirklich passiert ist... >>> Verhandlung vertagt

 

wir haben jetzt einen Anwalt eingeschalten, da wir 2 große Dummheiten gemacht haben.

  1. meine Frau hat (bevor sie die anderen Aussagen kannte erklärt, dass sie sich nicht an das Verfahren anhängt, sondern wir das über die Versicherung regeln (ein Fehler, nach diesen Lügereien >>> versuchen jetzt, ob es noch möglich ist, sich doch noch anzuschliessen
  2. wollen versuchen, dass der zweite Zeugen ebenfalls aussagen muss - dieser wäre nämlich unabhängig!!! nicht mit uns verbandelt (uns unbekannt, bis auf Namen) und auch nicht in einem Naheverhältnis zum Unfalllenker

mein pers. Fazit - ich werd Betrüger, Rechtsbrecher, Krimineller - denn damit dürfte man in Österreich letzten Endes doch besser fahren. ich hoffe, es geht doch noch irgendwie gut aus

 

und, ich hoffe, dass sich meine Frau erfängt und sich die Geschichte nicht zu sehr ans Herz nimmt, die wäre heute fast ein paar Mal vom Sessel gefallen

 

wir sind halt naiv und dumm!!! ich hätte mir bis heute nicht vorgestellt, dass es Menschen gibt, die dermassen lügen und Märchen als Wahrheit verkaufen wollen.....

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Stefan, schmeiss nicht die Nerven weg, daß sich der Besoffene irgendwie herausreden will ist logisch, aber die Wahrheit wird siegen, denn der (die) unabhängige(n) Zeuge(n) wird (werden) für den Richter glaubwürdiger sein !

 

lg Hans

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Stefan, schmeiss nicht die Nerven weg, daß sich der Besoffene irgendwie herausreden will ist logisch, aber die Wahrheit wird siegen, denn der (die) unabhängige(n) Zeuge(n) wird (werden) für den Richter glaubwürdiger sein !

 

lg Hans

 

danke :)

 

das Problem derzeit ist nur, dass der zweite zeuge nicht einmal vorgeladen wurde und dem Richter nicht einmal bekannt war....

 

irggendwie war der Herr Bezirksrichter (in meinen Augen) schlecht vorbereitet - aber ich bin halt sicher nicht objektiv...

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der Richter hatte sicher alle Daten und auch alle Aussagen. und klar, deppat ist er sicher nicht.

 

aber ein KOllege von mir, ist Anwalt und wird uns nun auch weiterhelfen, war selbst erstaunt, dass der Bezirksrichter den Zeugen nicht kannte und auch di örtlichen Gegebenheiten dermassen vernachlässigt hat (wusst zB auch nicht, dass es dort einen Radübergang gibt, direkt neben dem Zebrastreifen).

 

weiterer Jurist (ebenfalls Kollege von mir), meint, dass da nicht alles rund gelaufen ist - oder es jetzt einmal diesen Anschein macht.

 

 

aber es stimmt schon - abwarten und Tee trinken und einfach Vertrauen in unser Rechtsystem bewahren :rolleyes:

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Stefan, schmeiss nicht die Nerven weg, daß sich der Besoffene irgendwie herausreden will ist logisch, aber die Wahrheit wird siegen, denn der (die) unabhängige(n) Zeuge(n) wird (werden) für den Richter glaubwürdiger sein !

 

lg Hans

verlier bitte (noch) nicht das vertrauen....

 

die aussage, dass er die rettung gerufen hat, wird man ja überprüfen können.. weil die anrufe werden ja meines wissens nach protokolliert - mal schauen, ob er dann immer noch dabei bleibt... (kann euer anwalt den unfalllenker auch diesbezüglich befragen? oder gibts das nur in den filmen: weil selbst wenn diese ausforschung nicht gemacht wird er aber gleichzeitig trotzdem bei dieser aussage bleibt, wird es den richter zu denken geben und der richter vielleicht bei der beweiswürdigung die aussagen des unfalllenkers überdenken....)

 

(edit: als angeklagter kann er ja lügen wass er will, so weit ich weiss,... aber die mitfahrerin, wenn sie denn das auch behauptet mit dem telefon, ist wegen falscher zeugenaussage dran, das kann man ihr ja mal so "mitteilen")

 

 

und denkt daran: dem kleinen geht es gut!!!

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der Unfalllenker kann lügen wie er will (soweit ich weiss)

 

die Zeugin jedoch nicht - und das ist der Punkt, der meine Frau zur Verzweiflung bringt

 

die Behauptung, dass sie am Gehsteig gestanden ist und sich mit Leuten unterhalten hat und nicht über den Zebrastreifen gegangen ist, die geht ihr nahe. versteh ich auch irgendwie.

 

da wäre es eben extrem wichtig, dass der andere Zeuge vorgeladen wird, der könnte sich nämlich dazu sicher auch äussern.

 

da wir heute ohne Anwalt bei Gericht waren (großer Fehler), war es mit "Befragen" überhaupt nyx.

 

 

und ja, dem Großen gehts gut und das ist entscheidend!

 

dennoch, bei solchen Leuten geht einem schon recht viel durch den Kopf

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hallo!

 

also so wies aussieht hat der unfalllenker ziemlich viele aussagen getätigt die einfach falsch sind. dass er gestanden ist zum beispiel, müsste doch leicht zu widerlegen sein. allein wenn man sich die beule trotz helm anschaut.

soweit ich weiß darf man nicht lügen, man muss keine aussage abgeben, aber lügen darf man nicht. ich glaube es wird nicht extra ein verfahren gegen ihn eingeleitet wenns rauskommt (außer in extremen fällen), er kann sich ja falsch erinnern, schließlich ist er ja auch befangen.

falsche aussagen aber machen seine aussagen als gesamtes natürlich unglaubwürdig, und das checkt auch jeder richter ab, so ist es nicht.

ausserdem sind die schwer überprüfbaren dinge (wie ob deine frau getratscht hat oder nicht-obwohl das eh egal ist- , gefehren wie der blitz usw.) für jeden "normalen" richter belanglos, oder sollten es zumindest sein, solangs nicht eindeutig nachweisbar ist.

 

solche aussagen regen euch natürlcih auf, aber der redet sichs halt auch so wie ers brauch. ich würd mich nicht soviel darauf konzentrieren, beweise (allein der bremsspurtest kann die aussagen von beiden diskreditieren) zählen vielmehr als die aussagen befangener personen.

 

wünsch euch viel glück!

 

mfg

letscho

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@ stetre76:

 

1. Drück ich Euch die Daumen, daß das Pendel wieder in die andere Richtung umschlägt.

 

2. Lerne ich für meine Zukunft "Nie, nie nie ohne Anwalt vor Gericht - hab zwar keine Rechtsschutzversicherung, aber die Kosten müssen im Fall der Fälle drinnen sein.

 

3. Nicht verzweifeln, ich weiß wie das nagt, wenn man im Recht ist, aber alle anderen das Gegenteil behaupten - da könnt ich was von einem LKW Unfall auf der Tangente erzählen, wo mich der LKW mit seinem rechten Vorderrad in meiner linken Hinterrad so getroffen hat, daß ich einen echten Hupfer hingelegt habe.

 

4. Hoffe ich auch immer daß die Gerechtigkeit siegt - aber das ist wenn ich so um mich schaue doch immer mehr Wunschdenken

 

5. Toi, toi, toi für die kommende Verhandlung

 

6. Könnt ich solche Hu...gfraster mit bloßen Händen ..... (aber das hilft ja dann auch nicht weiter)

 

Aber das wichtigste war oben eh schon zu lesen, dem Buben geht es gut.

 

lg, Supermerlin - ein mitfühlender Vater von 2 Kindern

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Ein paar Fakten (sehr verkürzt) nur so aus anwaltlicher Sicht:

 

1. Beschuldigte dürfen LÜGEN, nichts sagen, etc. aber sie dürfen z.B. nicht andere wissentlich zu unrecht belasten, also verleumden.

 

2. Die Staatsanwaltschaft (in Eurem Fall die darunter angesiedelte Bezirksanwaltschaft) ist diejeneige, die das Strafverfahren einleitet, durch die "Anklage". Wenn die nicht anklagt, dann wird gar kein verfahren eingeleitet. Und es ist deren Aufgabe, zu schauen, welche Zeugen und sonstige Beweismittel in Frage kommen. Wenn die also den Zeugen übersieht, dann kann man das der/dem VertreterIn der STA (BezirksanwaltIn) sagen und die KANN dann die Einvernahme des Zeugen beantragen.

 

3. Das Strafverfahren dient nur dazu um heraus zu finden, ob der Lenker strafrechtlich zu belangen ist. Auch ein allfälliger Freispruch bedeutet nicht, dass damit die Chance auf Schmezengeld u. sonst. Schadnesersatz in einem Zivilverfahren vertan ist. Nur umgekehrt, wenn er verurteilt wurde, kann er im Zivilverfahren nicht mehr erfolgreich enwenden, es treffe ihn keine Schuld.

 

4. Einem Strafverfahren sollte man sich immer als Geschädigter als Privatbeteiligter anhängen, zumindest mit einem geringen symbolischen Betrag von z:B. 100 EUR, weil man dann mehr Rechte im Verfahren hat. Nach meinem Wissensstand, das ist aber nicht so mein Ding, brauch ein mj Kind für den Anschluss als Privatbeteiligter zusätzlich zur Zustimmung der Eltern keine Genhemigung des Pflegschaftsgerichtes, ABER für eine allfällige Klage!!

 

5. Wenn ihr im Bekanntenkrei einen Anwalt habt, der Euch günstig bis gratis im Verfahren unterstützt, oder ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, die das zahlt, dann lasst Euch vertreten, wenn nicht, überlegt Euch das gut, weil ihr im falle eines Freispruches sonst auf den Kosten sitzen bleibt und SIEHE 3., das Strafverfahren für Euch (außer moralisch gesehen) ziemlich blunzn sein kann.

 

6. Ohne diesen Fall im Detail zu kennen: Ja, es ist oftmals mehr als eigentümlich wie manche Verfahren ablaufen und welche -natürlich völlig unabsichtlichen - Fehler Gerichten passieren und wie samten manche Leute angefasst werden, und andere wieder nicht.

 

7. Bei Gericht bekommst nicht Gerechtigkeit sondern ein Urteil....

 

 

 

lG

 

 

Michael

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  • 6 Monate später...

lang lang ist's her, dass Sohnemann am Zebrastreifen angefahren wurde. mittlerweile ein 3/4 Jahr.

 

im Mai hat es eine erste Verhandlung gegeben und dann war Funkstille.

 

heute geht's weiter - um 08.45 Uhr ist die nächste Verhandlung angesetzt und diese wird hoffentlich auch die letzte sein.

 

durch unseren Anwalt haben wir erfahren, worum es heute gehen wird, denn meine Frau ist nochmals als Zeugin geladen und nicht als Partei - denn darauf hat man vergessen :eek: (der Antrag im Mai, dass wir uns doch als Privatpersonen am verfahren beteiligen ist bei Gericht eingelangt, aber liegen geblieben. erst nach mehrmaliger Anfrage durch unseren Anwalt, hat man diesen Antrag wieder entdeckt und meine Frau als Partei anerkannt)

 

das im Mai angeforderte Gutachten bzgl. der Bremsspuren war schon länger fertig, nur mit diesem war der Unfalllenker nicht wirklich zufriden, denn es ist eigentlich zu seinen Ungunsten ausgefallen - es hat nämlich die Aussage meiner Frau bestätigt.

Aus diesem Grund hat er ein Gegengutachten angefordert - man darf gespannt sein, was dieses gebracht hat.

 

Das Bezirksgericht hat übrigens auch vergessen, den unabhänigen Zeugen einzuladen - unser Anwalt hat dies aber nachgeholt, im Auftrag des Gerichts, denn dieses meinte, bei ihm (Gericht) geht sich das nimmer aus, den Zeugen einzuladen :eek: (Begründung wie oben)

 

ich bin also gepsannt, was mir meine Frau heute erzählen wird - ich hab Kinderdienst und kann mir deshalb die ganze Komödie nicht anhören - ist aber viell. auch besser so....

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so, der Fall scheint abgeschlossen zu sein (sofern der Unfalllenker nicht noch bis Dienstag einspruch erhebt)

 

Ausgang:

der Unfalllenker wurde schuldig gesprochen - 90 Tagessätze, 200,- EUR an uns fürs Fahrrad und teilbedingtes Schmerzensgeld (wir hatten eigentlich keine Forderungen gestellt), Verfahrenskosten

 

wir hätten noch mehr Schmerzensgeld fordern können, wäre wohl auch durchgegangen, aber da hätten wir ein eigenes Gutachten vorlegen müssen. und da der Beschuldigte Mindestrentner ist, wäre es eher unwahrscheinlich, dass wir irgendetwas bekommen - war aber auch nicht unsere Absicht.

 

Interessantes zum Gutachten:

laut Gutachter war der Unfalllenker zu schnell unterwegs - mit 22km/h. zu schnell deshalb, weil die Verkehrssituation vorm Zebrastreifen max. 15km/h zugelassen hätte - mit 15km/h hat er aber Niklas touchiert und niedergestossen und ist erst dann zum Stillstand gekommen. dazu kommt dann noch die verminderte Reaktionsfähigkeit auf Grund des Alkohols.

 

Fazit:

nach fast einem 3/4 Jahr ist die leidliche Geschichte nun endlich zu Ende und zwar so, dass in diesem Fall Recht und Gerechtigkeit gesprochen wurde.

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