Krokogeil Geschrieben 26. April 2012 Teilen Geschrieben 26. April 2012 (bearbeitet) mich hats heute früh fast umgehauen, da hab ich einen brief bekommen mit einer strafverfügung von einer aktion im oktober meinerseits, wo ich mit meinem fixie satte 50m am gehweg gefahren bin und mich leider gottes ein polizist rausgefischt hat. oke hab mein vergehen eingesehen, dass ich unerlaubt am gehweg gefahren bin usw. der polizist beanstandete dann auch fehlende ausrüstung klingel, reflektor usw...licht hatte ich aber oben und zitat seinerseits "das licht ist nicht das beste, aber dass lass ich ihnen durchgehen". na gut nach langem hin und her wollte ich wissen, was ich nun zahlen muss und er sagte nur, dass er das im moment nicht entscheiden kann und der rest per post kommt. na gut, passiert ist das ganze mitte oktober und heute kam der zettel zu mir...klar ich rechnete mit maximal 100€ falls er wirklich alles beanstandet, was für mich eigentlich schon ne menge geld ist, da ich ja student ohne einkommen bin. dann sah ich die zahl am erlagschein...400€ strafe und wofür??? gehwegfahren - 50€ keine seitenreflektoren - 50€ keine pedalreflektoren - 50€ kein vorderreflektor - 50€ kein rückreflektor - 50€ keine glocke - 50€ kein vorderlicht - 50€ kein rücklicht - 50€ macht in summe fette und unglaubliche 400€ nun würd mich interessieren, womit ich das verdient hab die höchst mögliche strafe zu bekommen? haben die nichts besseres zu tun als studenten abzustrafen, die sich nicht mal ein auto leisten können???? und vor allem finde ich die höhe des strafgeldes ja unverschämt. brutal....nun da sicher der ein oder andere schon strafe zahlen hat müssen, würd mich interessieren wer was wofür wieviel gezahlt hat? das kann es doch echt nicht sein, das rad hat keine 400€ gekostet:rofl::rofl: Bearbeitet 26. April 2012 von Krokogeil Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
beba Geschrieben 26. April 2012 Teilen Geschrieben 26. April 2012 da hättest besser mit überhöhter geschwindigkeit im überholverbotsbereich über eine sperrfläche mit einem auto ein auto überholt - wär billiger. das ist ja echt ein wahnsinn. du wirst berufen, nehm ich an? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pfisteha Geschrieben 26. April 2012 Teilen Geschrieben 26. April 2012 Hallo, Ich bilde mir ein, dass Verkehrsdelikte nach 6Monaten verjährt sind, und wenn das wirklich Mitte Oktober war, müsste sich das ausgehen. Frag einfach mal bei der BH oder einem Anwalt deines Vertrauens nach. lg hannes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Krokogeil Geschrieben 26. April 2012 Autor Teilen Geschrieben 26. April 2012 also einspruch hab ich erhoben, klar wer würde das nicht tun in dem fall:rofl: das mit der verjährung werd ich gleich noch mal abchecken, 18. oktober das datum meines schwerverbrechens...heute 26. 4. brief bekommen also sind mal mehr als 6 monate ma gucken, danke für den tipp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoControl Geschrieben 26. April 2012 Teilen Geschrieben 26. April 2012 mich hats heute früh fast umgehauen, da hab ich einen brief bekommen mit einer strafverfügung von einer aktion im oktober meinerseits, wo ich mit meinem fixie satte 50m am gehweg gefahren bin und mich leider gottes ein polizist rausgefischt hat. oke hab mein vergehen eingesehen, dass ich unerlaubt am gehweg gefahren bin usw. der polizist beanstandete dann auch fehlende ausrüstung klingel, reflektor usw...licht hatte ich aber oben und zitat seinerseits "das licht ist nicht das beste, aber dass lass ich ihnen durchgehen". na gut nach langem hin und her wollte ich wissen, was ich nun zahlen muss und er sagte nur, dass er das im moment nicht entscheiden kann und der rest per post kommt. na gut, passiert ist das ganze mitte oktober und heute kam der zettel zu mir...klar ich rechnete mit maximal 100€ falls er wirklich alles beanstandet, was für mich eigentlich schon ne menge geld ist, da ich ja student ohne einkommen bin. dann sah ich die zahl am erlagschein...400€ strafe und wofür??? gehwegfahren - 50€ keine seitenreflektoren - 50€ keine pedalreflektoren - 50€ kein vorderreflektor - 50€ kein rückreflektor - 50€ keine glocke - 50€ kein vorderlicht - 50€ kein rücklicht - 50€ macht in summe fette und unglaubliche 400€ nun würd mich interessieren, womit ich das verdient hab die höchst mögliche strafe zu bekommen? haben die nichts besseres zu tun als studenten abzustrafen, die sich nicht mal ein auto leisten können???? und vor allem finde ich die höhe des strafgeldes ja unverschämt. brutal....nun da sicher der ein oder andere schon strafe zahlen hat müssen, würd mich interessieren wer was wofür wieviel gezahlt hat? das kann es doch echt nicht sein, das rad hat keine 400€ gekostet:rofl::rofl: mach auf jeden fall einen einspruch!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RitzelWürger Geschrieben 26. April 2012 Teilen Geschrieben 26. April 2012 Unbedingt Einspruch erheben und die Fahrt als Trainingsfahrt angeben, bist ja mit einem "Rennrad" unterwegs gewesen, also keine Vorschriften bezüglich irgendwelcher Strahler usw. Das Gehwegfahren wird natürlich bleiben, aber der andere Mist sollte wegfallen! Ich kenn einen Fall wo das funktioniert hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Krokogeil Geschrieben 26. April 2012 Autor Teilen Geschrieben 26. April 2012 Unbedingt Einspruch erheben und die Fahrt als Trainingsfahrt angeben, bist ja mit einem "Rennrad" unterwegs gewesen, also keine Vorschriften bezüglich irgendwelcher Strahler usw. Das Gehwegfahren wird natürlich bleiben, aber der andere Mist sollte wegfallen! Ich kenn einen Fall wo das funktioniert hat. dazu zählt aber trainingsbekleidung und die hatte ich nicht, und ich weiß nicht ob ein fixie der definition eines rr entspricht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chris M Geschrieben 26. April 2012 Teilen Geschrieben 26. April 2012 Einspruch erheben, dann musst dein Einkommen bekanntgeben und nach dem wird der Strafrahmen neu bewertet. War bei mir auch so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Krokogeil Geschrieben 26. April 2012 Autor Teilen Geschrieben 26. April 2012 Einspruch erheben, dann musst dein Einkommen bekanntgeben und nach dem wird der Strafrahmen neu bewertet. War bei mir auch so. ja gut, bei null einkommen nicht schwer...hats viel unterschied gmacht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 26. April 2012 Teilen Geschrieben 26. April 2012 400€ is schon bitter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoWin Geschrieben 26. April 2012 Teilen Geschrieben 26. April 2012 400€ is schon bitter Ja schon, aber langsam wirds Zeit, daß die Exekutive durchgreift. Net nur bei den Radfahrern, auch Autofahrer und sonstige Individuen, sie sich nicht zu benehmen wissen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 26. April 2012 Teilen Geschrieben 26. April 2012 Ja schon, aber langsam wirds Zeit, daß die Exekutive durchgreift. Net nur bei den Radfahrern, auch Autofahrer und sonstige Individuen, sie sich nicht zu benehmen wissen. der ansicht bin ich durchaus, selbig vertetene is aber ned sehr populär hier, da bin ich scho als nestbeschmutzer angeeckt ungeachtet dessen hätten 200 aber auch greicht, mein ich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mr.Vain Geschrieben 26. April 2012 Teilen Geschrieben 26. April 2012 Ist schon heftig. Meine 172 auf dr Autobahn haben damals 35.- gekostet. War ein echtes Schnäpchen. Die Anzeige mit 174 u fahren ohne Führerschein (war echt in der anderen Hose) war bei 280.- Irgendwie stimmt da das Verhältnis nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Krokogeil Geschrieben 26. April 2012 Autor Teilen Geschrieben 26. April 2012 (bearbeitet) der ansicht bin ich durchaus, selbig vertetene is aber ned sehr populär hier, da bin ich scho als nestbeschmutzer angeeckt ungeachtet dessen hätten 200 aber auch greicht, mein ich. naja hab eh kein problem das es geahndet wurde, aber die höhe ist ein witz und es is ja nicht so dass ich wen gefährdet hätte...gehweg fahren seh ich ja ein aber reflektoren, ist ja ein witz meiner meinung nach...zumindest 200€ rein nur für besch**** reflektoren Ja schon, aber langsam wirds Zeit, daß die Exekutive durchgreift. Net nur bei den Radfahrern, auch Autofahrer und sonstige Individuen, sie sich nicht zu benehmen wissen. und nun zu deinem punkt, hast du die reflektoren am mtb?wenn nein dann hast du abgesehen vom gehwegfahren den gleichen straflevel wie ich...also? Bearbeitet 26. April 2012 von Krokogeil Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schrotti Geschrieben 26. April 2012 Teilen Geschrieben 26. April 2012 Also für eine Trainingsfahrt brauchst du einen Rennlenker und Felgen die schmäler als 21mm (oder 23?) sind. Allerdings wenns dunkel war brauchst die Reflektoren dann trotzdem... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
6.8_NoGravel Geschrieben 26. April 2012 Teilen Geschrieben 26. April 2012 Ja 400 sind hart und ich verstehe deinen Ärger über die Strafe, aber leider gem. den Verstößen ist sie so im Strafenkatalog verankert, Ermessensspielraum gibt es sicher, kommt aber sicher auch auf den Auftrag an. Einspruch gegen die Höhe der Strafe - Sicher Selber fahre ich auch ohne den ganzen Krempel, bin mir aber dessen ganz bewusst dass ich, sofern sie mich belangen wollen oder müssen, vmtl. genau so viel bezahlen muss und habe dann auch wenig Recht deswegen zu Sudern. haben die nichts besseres zu tun als studenten abzustrafen, die sich nicht mal ein auto leisten können???? und vor allem finde ich die höhe des strafgeldes ja unverschämt. : Na ja, sie haben genau das zu tun was ihnen befohlen wird, Alkolenker, Schnellfahrer, Drängler oder eben mal Radfahrer als Schwergewicht. Auf finanzielle und bildungsmäßige Umstände wird sicher bei der Prüfung der Geschäftsfähigkeit bzw. der Genehmigung einer Ratenzahlung rücksicht genommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 26. April 2012 Teilen Geschrieben 26. April 2012 gehweg fahren seh ich ja ein aber reflektoren, ist ja ein witz meiner meinung nach...zumindest 200€ rein nur für besch**** reflektoren jetz weiß ichs, die zweiten 200 sind für die uneinsichtigkeit. regelwerk is regelwerk. wenns mir ned passt, darf ich halt ned fahrn oder jammern wenn ich gstraft werd. entweder bin ich hip oder straffrei. ich hab auch nie inxehn, dass auf freier autobahn bei bester sicht und bei besten verhältnissen tempo 200 und drüber verboten ist. ich hab aber auch ned gheult oder mich beschwert wenn ich zahln hab müssen. a zivilisierte gesellschaft kann auf regeln ned verzichten. sehr wohl aber auf leut, die auf regeln scheißen. des sollt jemandem der sich reif genug für a akademikerlaufbahn hält eigentlich klar sein. mein ich. berufst halt. vielleicht sinds eh gnädig und reduziern die straf auf a erträglicheres, angemesseneres maß. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FloImSchnee Geschrieben 26. April 2012 Teilen Geschrieben 26. April 2012 400 Euro DAFÜR ist einfach nur absurd. Null Verhältnismäßigkeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
krull Geschrieben 26. April 2012 Teilen Geschrieben 26. April 2012 dazu zählt aber trainingsbekleidung und die hatte ich nicht, und ich weiß nicht ob ein fixie der definition eines rr entspricht... Also ein "normales" Fixie sollte ohne weiteres als Rennrad durchgehen. Trainingsbekleidung ist nicht unbedingt nötig bzw. Auslegungssache. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
temi Geschrieben 27. April 2012 Teilen Geschrieben 27. April 2012 Um welche Uhrzeit war die Anhaltung? Bei Tageslicht brauch ich das Alles (Glocke ausgenommen) nicht - oder täusche ich mich da? Fahre übrigens auch (noch) ohne Seiten und Pedalreflektoren (Gibts da nicht Reflektionsstreifen zum Aufkleben?) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JIMMY Geschrieben 27. April 2012 Teilen Geschrieben 27. April 2012 Um welche Uhrzeit war die Anhaltung? Bei Tageslicht brauch ich das Alles (Glocke ausgenommen) nicht - oder täusche ich mich da? Fahre übrigens auch (noch) ohne Seiten und Pedalreflektoren (Gibts da nicht Reflektionsstreifen zum Aufkleben?) apropos reflektoren - auf das will ich mich gar ned einlassen - auf irgendwelche diskussionen mit der kieberei - und zur eigenen sicherheit deswegen hab ich am stadtradl reifen mit reflektierender seitenwand,und am mtb die reflektorstreifen zum draufklixen auf die speichen... Strafhöhe is aber wirklich nicht angebracht :s: steht in keinem verhältniss zu wirklich schweren delikten frag mal den noDoc was da geht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
giantdwarf Geschrieben 27. April 2012 Teilen Geschrieben 27. April 2012 ... wahrscheinlich ist da schon einen Radfahrer mit dem Auto niederfahren billicher... hatte vor Jahren auch eine Anhaltung (mit dem MTB) in der Dämmerung, der Polizist hat mir dann für jedes fehlende Teil aufgeführt, was die Strafe ist. Aber soweit ich mich erinnere, hat er gemeint die Strafen werden zwar aufsummiert, aber nur bis zu einer Höchstgrenze. Da wär die Frage, ob die Regelung noch immer gilt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schwarzerRitter Geschrieben 27. April 2012 Teilen Geschrieben 27. April 2012 Ich versteh ja ehrlich gesagt überhaupt nicht warum man auf einem RR das ganze Zeugs nicht oben haben muss obwohl man ja gerade mit dem RR fast ausschließlich auf Straßen unterwegs ist (und durch die sehr geduckte Haltung + schmalen Lenker mMn leichter übersehen wird) und wenn ich mit dem MTB eine kurzes Verbindungsstück auf der Straße fahren muss soll ich das ganze Zeugs montiert haben? (ähnlich ist es ja mit dem Nebeneinanderfahren, eine Gruppe Opis die auf RRs sitzt darf mit 15km/h nebeineinander dahinfahren und eine Gruppe MTB Hobbyracer nicht?). Da würde ich mir mal eine bessere Regelung wünschen. zb von 19:00 bis 07:00 (im Winter 16:00 bis 08:00) + bei Regen (Schneefall) muss JEDES Rad die Teile oben haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
feristelli Geschrieben 27. April 2012 Teilen Geschrieben 27. April 2012 Ich muss gestehen, ich versteh auch nicht, warum man mit Reflektoren und Klingel am RR nicht trainieren können sollte, und warum jemand das ganze Zeugs auf jeden Berg mitschleppen soll, nur weil er ein MTB fährt. Natürlich sieht man damit nicht aus wie ein Profi bei einem Rennen im Fernsehen. Aber das ist man meistens ja auch nicht. Ich bin aber trotzdem ganz froh über diese Ausnahmeregelung. Würd ja sonst etwas bescheiden aussehen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ricatos Geschrieben 27. April 2012 Teilen Geschrieben 27. April 2012 die höhe der strafe ist schon heftig. so viel kriegst wahrscheinlich nicht mal wennst mitn auto mit 100 km/h durch a fußgängerzone fahrst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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