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ooStefanoo

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Persönliches

  • PLZ
    2563
  • Ort
    Pottenstein
  • Bike(s)
    Colnago
  • Land
    Austria
  1. Sg. Marph_42! Unter Fahrerflucht versteht man eine strafbare Handlung die mit verlassen des Unfallortes ohne Austausch der Personalien vollzogen wird. Daher ist unverzüglich die nächste Polizeidienststelle zu kontaktieren. Sollte nämlich der Radfahrer die nächste Polizeidienststelle aufsuchen und dich anzeigen steckst du in Erklärungsnot, da die Angaben des Radfahrer auf Grund Datenschutzes dir nicht bekannt gegeben werden. Zeugen ?!? nachher ?!? Du kannst dann in einem Berufungsverfahren Strafvrecht deine Unschuld beteuern. (Zivilrechtlich Versicherung Sachschaden, Schmerzensgeld,...) Leider gibt es auch solche Leute daher immer die Polizei ANRUFEN!!! Was die Rennradfahrer grundsätzlich betrifft, gibt es OGH Urteile die ausdrücklich auf die Rechte und Pflichten dieser hinweisen. zB Zwei RR Fahrer fahren (leider aus der Sicht des KFZ Lenkers) neben einander! Wenn diese nicht mehr als die Hälfte ihrer Fahrbahn in Anspruch nehmen ist die Fahrweise gesetzlich legitim! Die Bezeichnung RR möchte ich dir nicht näher erklären, jedoch versteht man bereits darunter ein Rad mit gebogenen Lenker! Mit den schwarzen Schafen ist es immer so eine Sache, man hat Sie leider überall!! Solltest du Fragen haben, kannst mich gerne anschreiben lg Stefan
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