Bin deiner Meinung, gibt schlimmere Dinge, die nicht in den Wald ghörn!!!
Weiteres Zitat:
"Benutzung des
Waldes zu Erholungszwecken" (§§ 33-36). Hier wird festgelegt, daß jedermann das Recht hat, den
Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich darin aufzuhalten. Lediglich weitergehende
Benützungen, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten sind nach wie vor an die
Zustimmung des Waldeigentümers, bei Forststraßen des Wegehalters, gebunden.
Glaube, da gehts darum um diverse Haftungen wenn was passiert!
Aber wenn einer von uns im Wald herumgurkt, weiß er eh, was passieren kann, is dann eh selber schuld, oder?