Ich habe zwar auch keine Lösung parat, aber...
Benzinscooter:
Bis 10 km/h -> nur auf Fahrbahn (ab 16 Jahre, kein Kennzeichen, keine Lenkberechtigung)
Über 10 km/h -> nur Fahrbahn (grundsätzlich ab 16 Jahre, Kennzeichen, Mopedausweis bis zum vollendeten 24. Lebensjahr)
Elektroscooter:
Bis 20 km/h/400 Watt -> gilt als Fahrrad
Über 20 km/h/400 Watt -> nur auf Fahrbahn (ab 16 Jahre, Kennzeichen, Mopedausweis bis zum vollendeten 24. Lebensjahr)
Micro-Scooter, Kickboard, Snakeboard, Skateboard, Rollschier,Sidewalker (für Kinder) -> Kinderspielzeug und kein Farhrad
Sidewalker für Erwachsene, Segway -> Sidewalker ist ein Fahr-rad iSd. § 2 Abs. 1 Ziff 22 lit.c StVO, Segway ist ein Fahrrad iSd. § 2 Abs. 1 Ziff 22 lit.d StVO
Über die Max.-Breite udgl. brauchen wir ja eh nicht reden...