Auszug aus dem Wettkampf- und Veranstalterreglement des ÖTRV
G.4 Verbotene Hilfeleistung
Die Annahme von Verpflegung außerhalb der offiziellen Labestationen sowie die Begleitung (Betreuung) durch Außenstehende (zu Fuß oder mit Fahrzeugen) ist verboten. Allfällige Reparaturen am Fahrrad dürfen nur von den Wettkampfteilnehmer mit selbst mitgeführten Utensilien (Werkzeug, Ersatzschlauch udgl.) durchgeführt werden. Eine eventuell vorhandenes Laufraddepot bei
Langdistanzbewerben gilt nicht als verbotene Hilfeleistung, wenn diese allen Wettkampfteilnehmern in gleichem Ausmaß zur Verfügung steht und das Laufrad vom Athleten ohne fremde Hilfe,
gewechselt wird.
PS: @ mein eigenes PS:
Auszug aus dem Wettkampf- und Veranstalterreglement des ÖTRV
K LANGDISTANZ-BEWERBE – zusätzliche Regeln
K.1 Hilfe von Außen
Bei Langdistanz-Wettkämpfen wird seitens des Veranstalters auch die Möglichkeit geboten, außer den offiziellen Verpflegsstationen, die seitens des Veranstalter betrieben werden, an so genannten „persönlichen Betreuerstationen“ durch private Personen Verpflegung anzubieten.