Master Hörmann ... i bin auch en gros deiner meinung ... das mit dem handy ist so wie ich gesagt hab und genau in kombination mit dem von dir erwähnten aufmerksamkeitserfordernis. das abbiegen ist kein problem, da ich auch mit dem handy in der hand super handzeichen geben kann, auch wenn mal der gesprächspartner dann 2 sec vom ohr ist.
ABER ad UVS:
=> = eine Verwaltungsbehörde mit richterlichem Einschlag
=> das Hauptbegehren ist in einem solchen Fall: der UVS möge den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig erklären (ganz genau so wird das Begehren dann formuliert !!!!!!!). Hat also der Beamte aus Sicht des UVS wirklich rechtswidrig gehandelt, dann wird das dann von ihm per Bescheid auch als rechtswidrig erklärt.
§ 67a Abs1Z2:
Die unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern entscheiden über Beschwerden von Personen, die behaupten, durch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt zu sein.
... wortwörtlicher Gesetzestext und in dem Fall haben sie GENAU darüber zu entscheiden!
LG, Maillot judicative