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Urteil nach tödlicher Kuh-Attacke in Tirol


muerte
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Ein Gutachten gab es natürlich auch in diesem Fall, allerdings hat der Richter gegenteilig dem Gutachten entschieden.

Der Gutachter kann nämlich zu dem Entschluss, das es nicht möglich gewesen wäre, die gesamte Weide einzuzäumen bzw. wäre das nicht verhältnismäßig gewesen.

Was anscheinend ebenfalls keine Beachtung gefunden hat, waren Zeugenaussagen, dass vor der deutschen Familie eine andere (italienische) Familie, ebenfalls mit Hund, die Weide überquert hat. Und diese Familie soll sich nicht ganz "wanderkonform" verhalten haben und der Auslöser für die Unruhe der Kuhherde gewesen sein.

 

Mit der Öffentlichkeit der Straße ist das so eine Sache - öffentlich vielleicht in dem Sinn, dass sie der Gemeinde gehört und keiner Privatperson. Öffentlich in dem Sinn wie jede x-beliebige Straße aber eher nicht.

 

Ich bin gespannt wie die Geschichte weitergeht, die Lokalnachrichten waren heute jedenfalls voll mit dem Thema und über die Sinnhaftigkeit und vor allem Durchführbarkeit einer Einzäunung, wie gefordert, wird's noch einige Diskussionen geben.

 

ob eine straße öffentlich ist, ist rechtlich gesehen nach der stvo geregelt. da gibts nur öffentlich oder eben nicht. wem die straße gehört, ist dabei unerheblich.

 

) Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.

 

 

wie schon gesagt, würde ich auf die schriftliche urteilsbegründung warten u nicht auf die ansicht angefütterter medien, egal wer der mundschenk war.

es ist mmn offensichtlich, dass vom bauernbund u vom tourismus druck gemacht wird.

 

mir tun im expliziten fall jedenfalls beide parteien aufrichtig leid.

Bearbeitet von Reini Hörmann
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Ich frage mich gerade wie die Haftungsfrage im Bereich Hohe Dirm - Auffahrt zu den Parkplätzen bei einem Unfall ausschaut.

Da befinden sich die letzen 500 m Asphaltstraße inmitten einer beidseitig zur Straße offenen Weide.

 

Der Wander- und Radweg zur Hütte führt ebenfalls durch großflächiges Weidegebiet und auch hier sind "lediglich" die Warnschilder wegen der Mutterkühe angebracht.

 

Ich hoffe tatsächlich dass es hier künftig zu keinen negativen Auswirkungen für Wanderer und Radler kommt. Es ist zwar nur eine der Möglichkeiten auf die Dirn zu kommen, aber für viele Kurzausflügler und Turnschuhwanderer die einzig gangbare.

 

 

das klingt für mich sehr ähnlich..

 

da der landwirt aber berufen wird, geht die causa weiter an den ogh, u das urteil wird dann picken.

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wenn man es von seiten der familie betrachtet, also die einkommensverluste durch den tod der frau (egal ob sie hausfrau war, oder ob sie gearbeitet hat) stellt sich die summe anders dar, vom persönlichen leid garnicht zu reden.

 

es ist schwierig eine summe als zu hoch oder niedrig einzuschätzen, wenn man die umstände nicht kennt.

aber ein elternteil/familien mitglied im alter von 45jahren verdient in seinem leben (bei mittlerer lebenserwartung) noch eine menge geld. das könnte eine familie mit kindern an den rand der finanziellen existenz bringen, wie auch die schadenersatzzahlung den landwirt.

 

wäre jemand- falls es stimmt, dass die strasse öffentlich ist - dort aufgrund einer kuh mit einem auto zu tode gekommen, würde die allgemeine stimmung wohl komplett anders aussehen. höhere gewalt würde ein ereignis sein, auf das der mensch keinen einfluss hat - hier hatten menschen die möglichkeit, der einflussnahme.

 

ps: auch wenn es selbst in mitteleuropa fehlurteile gibt, oder für den bürger schwer nachvollziehbare rechtssprüche - so ist unser rechtssystem doch sehr solide u durch mehrere instanzen abgesichert. richter sind auch keine zufällig ausgewürfelte laien fernab jeglicher realität...das wird ziemlich sicher vor den obersten gerichtshof gehen.

Bearbeitet von Reini Hörmann
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ein Todesfall ist absolut tragisch, keine Frage.

 

mir fällt jetzt spontan eine Landesstraße in meiner Nähe ein die kilometerlang durch Weidegebiet führt. Am Anfang und Ende ist so ein Weidegatter wie man es von den Almen kennt. wie ist da die Rechtslage? das Tiroler Urteil könnte - müsste eigentlich - auch darauf Einfluss haben?!

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das ist anzunehmen..

 

ich denke es ist wirtschaftlich nicht zu stemmen, wenn man als bauer vielleicht grund hergibt, damit eine straße gebaut werden kann - die eine weide teilt - u dann müsste er noch kilometerlange zäune bauen.

 

eine möglichkeit wäre, nur bestimmten personen die strassennutzung zu gestatten - denn dann ist sie nicht mehr öffentlich.

 

im speziellen fall wird der wanderweg samt zugang zur gaststätte wohl auch als besonders familien tauglich u freundlich beschrieben. dort sind offenbar auch immer eine menge kinder...

 

persönlich finde ich fast nur berichte, in denen der anwalt des landwirts zu wort kommt u der gibt fragmente der urteilsverkündung preis, die viele - zu recht oder unrecht- in unruhe versetzt, möglicherweise auch mit genau dem ziel.

 

juristisch heikel dürfte sein, dass der landwirt wohl nicht grob fahrlässig gehandelt hat, es aber als tierhalter (fahrlässig) unterlassen hat, an besagter stelle ein hindernis zu errichten, dass die kühe von der straße weggehalten hätte - oder die mutterkühe mit kälbern nicht auf eine andere stelle seiner weiden untergebracht hat.

 

es ist sicherlich eine tragische angelegenheit mit großer tragweite, obwohl vielleicht keiner der beteiligten etwas maßgeblich falsch gemacht hat.

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für interessierte die ansicht des OGH - (nicht auf den diskutierten fall bezogen):

 

OGH | 2 Ob 25/15p | 18.02.2015 | Urteile und Beschlüsse des OGH

[h=2]Keine Haftung für die Folgen einer „Kuhattacke“ auf Almweide[/h]

Der Oberste Gerichtshof billigte die Rechtsansicht der Vorinstanzen als vertretbar, dass weder der Tierhalter noch der Eigentümer der Weide für die Verletzungsfolgen haften, die eine Wanderin durch den Angriff einer „Mutterkuh“ erlitten hat. Die Verletzte und ihr Begleiter hatten trotz eines entsprechenden Warnschilds bei der Benützung des über eine Alm führenden Wanderwegs zwei Jagdhunde mitgeführt.

Der Erstbeklagte ist Eigentümer mehrerer Rinder, die im Sommer auf einer dem Zweitbeklagten gehörenden Almweide weiden. Über diese Almweide führt ein Wanderweg, den die Klägerin und ihr Mann am Tag des Unfalls benützten. Beide führten jeweils einen Jagdhund an der kurzen Leine mit sich. Dabei wurde die Klägerin von einer Mutterkuh attackiert und verletzt. Zum Unfallzeitpunkt waren bei beiden Zugängen zur Weide Warnschilder mit der Aufschrift „Achtung Mutterkühe! Mitführen von Hunden auf eigene Gefahr“ aufgestellt.

Die Klägerin begehrte Schadenersatz. Sie brachte vor, die Beklagten hätten ihrer Pflicht zur sicheren Verwahrung der Kühe durch Aufstellung eines Warnschilds nicht ausreichend entsprochen und die Kühe mit einem Zaun vom Wanderweg fernhalten müssen.

Die Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren ab.

Der Oberste Gerichtshof wies die Revision der Klägerin mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage zurück. Er verwies darauf, dass sich die Entscheidungen der Vorinstanzen im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen halten. Ferner betonte er, dass mit dem Warnschild gerade vor der hier verwirklichten Gefahr gewarnt worden ist und die im allgemeinen Interesse liegende Landwirtschaft nicht durch Überspannung der Anforderungen an die Verwahrung von Rindern unbillig belastet werden darf. Die freie Haltung von Rindern auf der Alm ist üblich.

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Vermutlich wurden auf beiden Seiten Fehler gemacht und der der mehr gemacht hat muss jetzt dafür Büsen.

 

Für mich hat es den Anschein als würde die Eigenverantwortung immer mehr in den Hintergrund gerückt. Immer müssen immer noch mehr Regeln, Hinweise, Verbote aufgestellt werden obwohl es oft reichen würde den Hausverstand einzuschalten. Ist ja auch bei unserem Hobby sehr gut zu beobachten.

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ich hatte es schon im e bike fred geschrieben.

es gibt klagen von wanderern gegen den wegerhalter, wenn die sich wegen einer baumwurzel den knöchel brechen. das sind auswüchse, die mit klaren formulierungen soweit als rechtlich vertretbar unterbunden werden müssen.

 

in nordischen ländern mit jedermannszutrittsrechten zur natur, wird dem umstand klar rechnung getragen, dass hier mit erhöhtem risiko gerechnet werden muss u es wird viel mehr eigenverantwortlichkeit verlangt, als haftung vom wald/wiesen besitzer

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Hunde und Kühe geht nicht miteinander ... das sollte man als Hundebesitzer wissen.

 

 

sicher, es wäre viel zu lesen gewesen...

 

der umstand, dass es durch hunde u kühe zu gefährlichen situationen kommen kann, war u ist unumstritten. wobei (auch ich) schon xxx tsd leute mit hunden eng an der leine über weiden gingen u nichts passiert ist...u alpenverein u co auch nie abraten über weiden zu gehen, sondern tipps geben, wie man sich am besten dabei verhält, wenn

ein hund dabei ist.

 

 

der punkt ist, wie mehrfach geschrieben, dass die frau mit hund auf einer straße gegangen ist, die als öffentliche straße eingestuft wurde. ob der ogh dem urteil folgt, wird man sehen.

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Interessanterweise passieren scheints unfälle mit kühen nur deutschen touristen. Daher soölten in unterkünften verpflichtete einweisungen zum verhalten auf der alm vorliegen, am besten noch eine kurze persönliche erklärung.

 

Ich hoffe, der beklagte übersteht die nächsten berufungsrunden finanziell und der vornalige ogh entscheidung wird wiederholt.

Aus anstandsgründen gebe ich hier nicht meine persönliche meinung zu deutschen touristen wider

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Interessanterweise passieren scheints unfälle mit kühen nur deutschen touristen. Daher soölten in unterkünften verpflichtete einweisungen zum verhalten auf der alm vorliegen, am besten noch eine kurze persönliche erklärung.

Meinst du, die norddeutschen Touris verhalten sich anders, wenn sie in Bayern Urlaub machen?

Ich hoffe, der beklagte übersteht die nächsten berufungsrunden finanziell und der vornalige ogh entscheidung wird wiederholt.

Aus anstandsgründen gebe ich hier nicht meine persönliche meinung zu deutschen touristen wider

Ich sag nur "Ach kuck doch ma' Heinz-Rüdiger, is det uurich hier!" :D

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So oder so, mit der geforderten Geldsumme kann der Bauer wohl Konkurs anmelden.

 

Mittlerweile ist ja schon bekannt was man als Hundebesitzer auf einer Weide machen sollte (Hund von der Leine lassen - aber auf einer öffentlichen Straße, auf der auch Kfz fahren (??) wird's keiner tun)

 

 

Kann durchaus sein, daß jetzt einige die Konsequenzen ziehen (ungeachtet der in dem Fall spezifischen Situation), weil so Forderungen einen wirtschaftlich umbringen..... oder es gibt ein Versicherungsmodell, das kann die Almen im Tourismusumfeld - oder umgekehrt -noch retten.

 

Ich würde auch noch nicht mutmaßen, dass da einer einen Keil hineintreiben wollte.

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und der vornalige ogh entscheidung wird wiederholt.

Gibts schon einen der vergleichbare Zustände (öffentlicher Weg) und Umstände zu Grunde liegen hat?

 

Ich bin übrigens in Gastgewerbe & Hotellerie aufgwachsen und kann dir versichern, der sich aus der Nationalität ergebende Unterschied zw. Deutschen und Österreichern is nur marginal.

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das ist anzunehmen..

 

ich denke es ist wirtschaftlich nicht zu stemmen, wenn man als bauer vielleicht grund hergibt, damit eine straße gebaut werden kann - die eine weide teilt - u dann müsste er noch kilometerlange zäune bauen.

 

 

bin echt gespannt wie das weitergeht. Und was das für touristische Alpenstraßen a la Nockalmstraße usw bedeutet. Dort laufen die Kühe auch immer mal wieder über die Straße.

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Auf den Almen am Kaunertaler laufen die Kühe auch auf der Mautstraße frei herum, bei der Auffahrt sah ich mehre Kuhfladen in den Kurven liegen, deswegen und wegen ein paar Panoramabildern fuhr ich recht langsam runter und mitten auf die Strassen trotteten auf einmal ein paar Rindviecher - für einen Stadtmenschen eine ungewohnte Situation - ich habe abgewartet bis sie sich verzogen haben - ich traute mich einfach nicht mittendurch die "Herde" durchzufahren.

 

Nicht ganz am Thema, aber für mich ebenso eine unangenehme Gschicht - ich radle eine Bergstraße hoch ( keine Privatstraße ) und sehe schon von weitem, die geht sozusagen mitten durch einen Bauernhof durch und ich sehe schon vor meinem geistigen Auge, wie mich der Hofhund stellt ( er ist ja in seinem Revier ) - das ist mir schon mal in Real passiert, auf einer Loipe und seither habe ich das im Hinterkopf - der Hund und ich verhalten sich beide sozusagen "korrekt" - aber ich werde gebissen ....

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wenn sich der hr LH u die fr BM so deutlich in den medien zu einem urteil äußern, u auch der bauerndbund/tourismus - welches ein richter (unabhängig, unabsetzbar) aufgrund der rechtsstaatlichen prinzipien u gesetze erlassen hat, u das noch nicht rechtsgültig ist, dann sollen sie in ihren funktionen als teil der legislative dafür sorge tragen, dass in bezug auf haftung entsprechende grundsatzgesetze erlassen werden. für wanderer u auch gleich für die mtbiker, und zum schutz der wegerhalter.

 

den fall einer familie, die einen todesfall zu betrauern hat u deswegen ihr recht auf klage beschritten hat, als vehikel zu benutzen um via den medien punkte zu sammeln, halte ich für nicht besonders aufrichtig.

vor allem wenn man selbst in entscheidungsgremien sitzt u für die haftungsmisere in bezug auf biken im wald u am berg mitverantwortlich ist.

Bearbeitet von Reini Hörmann
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Kühe sind neugierige Nasen aber wenn man mit ihnen spricht sind sie bisher immer freundlich gewesen zu mir. Ich bin schon ein paar Mal mitten durch eine Kuhherde spaziert.

 

Und ich meide das wie die Pest. Geh ich eben weit herum.... Ich find sie lieb, aber ich mag sie nicht neben mir haben. Ich versteh sie nicht, so wie Hunde und Daum meide ich sie. Ganz einfach. :)

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