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Urteil nach tödlicher Kuh-Attacke in Tirol


muerte
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NEs darf dennoch die Frage gestellt werden, warum

Was ebenfalls mache verwundert ist, dass das strafrechtliche Verfahren vor 4 Jahren sehr schnell eingestellt wurde und dem Bauern im strafrechtlichen Verfahren keinerlei Verschulden unterstellt wurde.

Es ist natürlich klar, dass es zivilrechtlich, wenn es vor allem um Ansprüche des Schmerzengeldes, Verdienstentgang, seelische und psychische Nachwirkungen geht - sprich um die finanzielle Abgeltung - mitunter zu anderen Urteilen kommt. Dass aber zivilrechtlich dem Bauer mehr oder weniger die Alleinschuld am Unglück vorgeworfen wird, strafrechtlich er aber unschuldig ist, darf doch mit etwas Kopfschütteln, zumindest über das Rechtsystem quittiert werden.

 

es gelten teils andere (sorgfalts/verschuldens)-maßstäbe bzw lautet der strafrechtliche tatbestand ganz anders als der zivilrechtliche haftungsgrund.

im übrigen ist das zivilgericht zwar an den schuldspruch im strafverfahren gebunden, an einen freispruch jedoch nicht (grund, u.a. siehe obere zeile)

 

der unterschied ist dabei ein größerer als zwischen rennrad und downhill :D

 

anm: der kläger kann natürlich seine zivilrechtlichen ansprüche im strafprozess anmelden, dann entscheidet das strafgericht darüber oder auch nicht, wenn es auf den zivilrechtsweg verweist, ganz kurz und vereinfacht gesagt. wies im konkreten fall war, das weiss ich nicht.

 

aber das war jetzt genug ZPO und StPO, i bin verwaltungsheini und in der materie nimmer tagesaktuell bzw altersdement ;-) will wer anders, der sich bessr auskennt, noch dazusenfen?

Bearbeitet von zweiheimischer
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ich will hier bewusst ein wenig den advocatus diaboli spielen. denn immerhin ist ein mensch auf eine denkbar ungustiöse art und weise elendiglichst zugrunde gegangen, obwohl dies durch einfache maßnahmen zu verhindern gewesen wäre (s. oben, zb die paar mutterkühe isoliert weiden lassen). es handelt sich um ein paar handgriffe, die angesichts der tatsache, dass alle (?) dort vom tourismus profitieren, auch das ist bei der im einzelfall gebotenen sorgfalt einzubeziehen.

 

Das ist allerdings ein Irrglaube, dass das nur "ein paar einfach Handgriffe" benötigt hätte.

 

Das Weidevieh ist in den seltensten Fällen "stationär" auf der Weide. Die Viecher sind mobil und sind, ganz vereinfacht gesagt, den ganzen Tag unterwegs.

Das könnte man natürlich mit Einzäunung unterbinden, würde aber genau der Almhaltung im Grundsatz zuwider laufen.

Ausserdem müssten die Einzäunungen regelmässig verlegt werden, denn es wird nicht reichen, dass ein Herde die Sommermonate immer am gleichen Platz weidet.

Gut, auch das könnte man, mit genügend Manpower, schaffen.

 

Ein weiteres Problem - die Wasserstellen und die Weideplätze sind meist örtlich von einander getrennt > die Viecher müssen meist über einen Weg, über eine Alm,... wandern, um zur Wasserstelle zu kommen. Da wird es mit der Einzäunung dann schon etwas schwieriger, weil wie richtet man es ein, dass die Viecher genau dann zur Wasserstelle können, wenn sie es brauchen?

Wenns im Sommer auf 1.500m 23°C hat, werden die Viecher öfters zum Wasser rennen, als bei einem kühlen Sommer.

 

Auch das ließe sich vermutlich lösen - das Weidegebiet einfach rund um die Wasserstellen einzäunen...auch hier wieder genügend Manpower vorausgesetzt.

 

 

Worauf ich ein bissl hinaus will - verhinderbar ist fast jedes Unglück, wenn genügend Aufwand betrieben wird und wenn man "übervorsichtig" alles im Vorhinein absichert.

Jetzt kann man natürlich argumentieren dass, wenn es um Menschenleben geht, dieser Aufwand immer gerechtfertigt ist.

 

Das würde ich aber in Frage stellen, nämlich dann, wenn es, wie hier, um eine Jahrhunderte alte Lebensweise (Almtierhaltung, Weidehaltung) geht und der Mensch (Tourist) sich in diese Lebensweise hineinreklamiert.

 

Und weil so oft geschrieben wird, na die Almbauern leben doch von den Touristen.

Ja, natürlich, aber in erster Linie geht es den Almbauern ums Weidevieh. Auf die Alm haben sie ihr Vieh auch schon getrieben, als noch keine Touristen auf die almen gekommen sind.

Der gastronomische Almbetrieb ist ein nettes Zubrot.

 

Wennst aber einen klassischen Almbauern vor die Wahl stelltst, ob er den Almbetrieb für die Viecher aufrecht erhält, oder für die Touristen (mit gleichzeitigen Einschränkungen für den Weidebetrieb), dann wäre ich fast sicher, dass der Großteil sich für den klassischen Vieh-Almbetrieb entscheidet.

 

 

edit: @zweiheimischer das ist mir eh alles klar, es ist dennoch für viele mit Kopfschütteln verbunden, dass es hier halt derart konträre Ausgänge geben kann.

Bearbeitet von stetre76
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Das ist allerdings ein Irrglaube, dass das nur "ein paar einfach Handgriffe" benötigt hätte.

 

.

 

leg diese arbeit mit einem menschenleben auf die waagschale. das ist auch im tenor des urteils.

 

sicher ists ein hacken. klar. aber nochmals, das ist eine tourigegend und da ist der 1320er anders auszulegen als auf der hintersten stieralm.

 

mir ist bekannt, das vieh nicht stationär am boden liegt (ausser sie verdauen grad gemütlich). die legen schöne strecken zurück. aber, um es vielleicht krasser zu formulieren, den gastgarten und den autoabstellplatz fürs eigene greibel zäunen wir ein. die zufahrt, wo bewusstermaßen hunderte am tag durch die bekannt aggressiven mutterkühe gehen nicht.

wie gesagt, aus der sicht der gegenseite, advocatus diaboli. ich schreib das nur zum besseren verständnis des klagebegehrens und der urteilsbegründung. nicht als persönliche meinung.

 

zum zubrot, klar, ausschank ist nebenbrot. aber wenn ich gäste habe, und will dass die kommen, gilt auch ein anderer maßstab, als wenn ich nur toleriere, dass leut über die halt gehen. mich wunderts eh, dass der kläger nicht die gastwirtehaftung hergezogen hat. am rückweg nach erwiesenem konsum wärs gar nicht so denkunmöglich und die viel größere - potenzielle - juristische bombe gewesen...

Bearbeitet von zweiheimischer
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@ stefan

 

strafrecht hat nur bedingt mit zivilrecht zu tun.

nur was jemand gegen ca 324 paragraphe gemacht hat, ist strafrechtlich relevant, daraus werden oft auch zivilrechtliche ansprüche abgeleitet. das kann ein richter am strafgericht )auf antrag) mitverhandeln, muss er aber nicht. wenn es keinen strafprozess gibt, kann er das aber garnicht.

 

rechtsstreit abseits davon, nach dem allgemeinen bürgerlichen recht, wie im vorliegenden fall - hat damit aber wenig zu tun.

 

oj simpson wurde strafrechtlich des mordes freigesprochen u musste dennoch, zivilrechtlich millionen schadenersatz zahlen, nur ein beispiel von vielen.

 

 

ein sachverständiger ist für den richter eine entscheidungshilfe u es ist weder unüblich, dass der richter einem gutachter nicht folgt, noch ist vorgesehen, dass der richter dem SV folgen muss.

wäre das so, bräuchten wir keine richter - sondern nur sachverständige. es gibt auch xxx verfahren, wo sich mehrere gutachten in der sache widersprechen. abgesehen davon ist ein gutachten eine isolierte Argumentation, die dann in einen komplexen sachverhalt einfließt.

 

mit dem kopfschütteln kann u darf man (zumindest im bb) immer - u diese sache ist sehr diffizil.

 

meine persönliche meinung ist aber, dass eine seite extrem stark u manipulativ in medien- teils populistisch - agiert, u das kopfschütteln nachdrücklich fördern will - um auf die rechtssprechung einfluss zu nehmen, was untragbar ist.

 

ich glaube auch daran, dass sich die letzt instanz nicht davon beeindrucken lässt- sondern das rein auf basis unserer gesetze entscheiden wird und das ist dass, was ich persönlich 100% für die richtige vorgangsweise halte - auch wenn das jetzige urteil aufgehoben wird.

Bearbeitet von Reini Hörmann
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jeder berufsstand hat seine sorgfaltspfichten. der busfahrer soll halt net antschechert fahren und regelmäßig zum augenarzt gehen, der arzt sorgfältig operieren, der wirt schauen, dass er keine abgelaufenen sachen ins essen mischt, und der landwirt hat eben auch die tierhalterhaftung zu beachten. und, ja, entgegen der ansicht der landwirte: alm, wald und berg sind kein rechtsfreier raum. sie sind es ja auch nicht, wenn der biker auf der forststraße ertappt wird, oder? ;-)

 

es hilft nix, i muss leider ein wenig sticheln...

die sorgfalt und der bauernhof, dass sind so sachen die oft leider gar nit zsammpassen. wenn ein AUVA gutachter aufn hof ist, braucht der 10 kilo taschentücher, um sich den schweiss von der stirn zu wischen.

zb, mein pächter hatte die angewohnheit, bei jeder geräteneuanschaffung gleich vorm ausprobieren jegliche schutzvorrichtungen zu entfernen...

 

genug gestichelt, ist o.T.

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Ich muss ja mittlerweile gestehen, dass ich mir derzeit ja nicht einmal mehr sicher bin, WO genau dieser Unfall passiert ist!

 

Weil wenn ich im Presse Premium Artikel lese

" viele Wanderwege führen dort zusammen; in unmittelbarer Nähe befindet sich eine Gastwirtschaft mit mehr als 220 Sitzplätzen. Durch das zwangsläufige Aufeinandertreffen von Wanderern mit und ohne Hunden mit der Herde ist die Wahrscheinlichkeit von Reizungen der Herde hoch."

 

dann hat das mit der Pinnisalm (47°04'28,9"N 11°10'39.8"E) die ich kenne (im Pinnistal), nicht viel zu tun.

Da wurde in den Medien auch von Parkplätzen und sonstigem "Strassenverkehr" gesprochen, oder von einem Gasthaus.

 

Diese Beschreibungen treffen eher auf das Alpengasthaus Pinnisalm zu, das ebenfalls in der Nähe von Neustift ist (Herrengasse)...

 

Aber sei's wie's is ;)

Schauen wir einmal wie es weitergeht und was letzten Endes bei der Geschichte herauskommt.

 

Wenn am Ende des Tages die Almbauern was aus der Sache gelernt haben (Einzäunung) und auch die Touristen (Kuhherde Hunde) dann wäre das auf jeden Fall ein Positives Ergebnis (wenngleich durch traurigen Anlassfall)

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Ich muss ja mittlerweile gestehen, dass ich mir derzeit ja nicht einmal mehr sicher bin, WO genau dieser Unfall passiert ist!

 

geht nicht nur dir so

auch in dem fall fühle ich mich overnewsed but underinformed.

voreingenommen durch eigene erfahrungen, die eigene meinung, übernehmen von anderem halbwissen, meinungen, dem studium der allwissenden müllhalde internet ...........

nicht fisch, nicht fleisch, nur ein grauer brei der irgendwie schlecht riecht.

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also wenn ich mir Fotos von der Pinnisalm ansehe, dann sind dort definitiv nicht "viele Parkplätze", aber das mit den 220 Sitzplätzen kann durchaus hinkommen (Gastgarten mitgerechnet).

 

Und: die "öffentliche Straße" ist zumindest im oberen Bereich auf alle Fälle eingezäunt: https://www.google.com/maps/place/Pinnisalm/@47.074534,11.3272747,3a,75y,90t/data=!3m7!1e2!3m5!1sAF1QipMxsCibjvsc34vBls7HKh_z9Jc-86bBq9B7W43T!2e10!6shttps:%2F%2Flh5.googleusercontent.com%2Fp%2FAF1QipMxsCibjvsc34vBls7HKh_z9Jc-86bBq9B7W43T%3Dw90-h90-n-k-no!7i4000!8i2240!4m10!1m2!2m1!1sPinnisalm!3m6!1s0x0:0x8f4996331c77fe79!8m2!3d47.074534!4d11.3272747!9m1!1b1

 

 

EDIT: alles klar, danke für den Link zu "Thema". Er hat den Zaun also nachträglich errichtet (sprich es war zumutbar, dort einen ebensolchen zu errichten), was wahrscheinlich auch zu diesem Urteil geführt hat.

Bearbeitet von Gili
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Das mit dem nachträglichen Zaun verstehe ich zu 100%. Der Landwirt hat doch komplett die Hosen voll nach so einem Unfall. Da muss er doch handeln. Wenn er nix tut und wieder was passiert....(aber auch den Richter verstehe ich in gewisser Weise. Schwierig!)

 

Ich finde die Doku jetzt nicht sonderlich aufschlussreich. Da ist dieser Thread besser. Die Argumente sind eh die selben. Arg find ich schon den Anwalt, auch wenn er so argumentieren muss. Der plädiert hält dafür, dass man die größtmöglichen Idioten schützen muss. Das Teile ich halt überhaupt nicht - so weh das tut. Ich sehe, wenn man schon so argumentiert, eine ganz klare Mitschuld bei den Italienern, die die Herde mit ihrem(n) Hund(en?) aufgescheucht hat. Was ist mit denen? Ich werde immer mehr der Meinung, dass Hunde in so einer Situation viel zu gefährlich sind (ist halt bei mir auch emotional behaftet, weil ich Hunden gegenüber sehr wenig tolerant bin).

 

(Die Doku danach bei Thema ist aber auch net von schlechten Eltern....)

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in der doku gelingt es nicht, beide seiten gleichermaßen zu beleuchten.

 

der almfriede, die musik - das kälber streicheln - gegenüber der anwalt einer deutschen familie, die - völlig verständlich, hier nicht im tv auftreten will u nun eine große geldsumme zugesprochen bekommt.

 

der landwirt kommt menschlich herüber u man kann nicht umhin, dass er einem leidtut.

 

wenn das urteil aufgehoben wird, braucht die versicherung nicht zahlen.

wenn nicht, muss sich der bauer vermutlich auch mit seiner versicherung gerichtlich anlegen, denn die werden alles tun, fürchte ich - dass sie sich abputzen wenn es geht. ich denke es wird kaum ein urteil geben, dass für den „verlierer“ nicht völlig zerstörerisch u unverständlich ist.

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Ich muss gerade an das Urteil bzgl des Fußball Fouls denken, wo ein Kinder Goalie schuldig gesprochen wurde - mit dem Wissen, dass eben die Versicherung dafür aufkommen wird. Das hab ich einen guten Weg gefunden und hat dem Opfer definitiv auch geholfen. Is halt in dem Fall schwierig, weil der Landwirt kein Kind ist. Oder gäbe es da schon Möglichkeiten?
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Dem Landwirt vorzuwerfen, er habe nachträglich einen Zaun aufgestellt, somit hätte er das dann auch vorher machen können, grenzt schon an Zynismus. Das hätte in diesem Fall wahrscheinlich Jeder gemacht. Vielleicht wäre dann ein solcher Unfall ein paar Hundert Meter weiter passiert.

Was ich aber noch viel schlimmer finde, dass der Landwirt auch noch Angst haben muss, dass seine Versicherung für den Schaden eintritt. Wofür schließt man denn sonst eine Versicherung ab? Da wäre ja mit der Zahlung an die traumatisierten Angehörigen faktisch seine Existenz zerstört. Soweit darf ein solcher bedauernswerter Todesfall doch auch nicht führen.

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die versicherung wird, im falle des falles genauso argumentieren wie der gegnerische anwalt jetzt - inwieweit der landwirt eventuell selbst verhindern hätte können, dass das passiert, u ob rs fahrlässig „genug“ war / dass man sich entschlagen kann.

 

der verlust der frau hat nicht nur seelische schmerzen zur folge, sondern auch schwerwiegende finanzielle.

 

rein aus dem bauch würde ich meinen, dass die versicherung zahlen wird müssen - oder/und der OGH das urteil (vielleicht auch die teilverschuldensfrage) abändern wird.

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auszug:

 

Hunde etwa haben die Kühe in ihren Gehirnen als angreifende Wölfe abgespeichert. Wenn einer in ihr Revier eindringt, ergreifen die Paarhufer daher meist die Flucht – aber im Flachland formieren sie sich auch gerne zum Angriff. Was viele Wanderer nicht wissen: Innerhalb weniger Sekunden kann das Tiroler Grauvieh bis zu 30 Stundenkilometer erreichen. Wie eine Panzerkompanie walzen sie dann alles nieder, was nicht schnell genug davonlaufen kann. Etwa Menschen.

Heute gibt es deshalb entlang des Pinnisweges einen elektrischen Weidezaun, der die Alm von der öffentlichen und von Touristen genutzten Straße trennt. Rund 200 Euro kostete er, wie das Gericht feststellte. Er schützt die vielen Ausflügler vor den leicht reizbaren Mutterkühen.

Im Jahr 2014, als das Unglück geschah, gab es diesen Zaun jedoch nicht. Dem verantwortlichen Bauern aber war damals schon klar, dass seine Tiere aggressiv waren. Zumindest sagen das Zeugen aus. Dem Hüttenwirt der Pinnisalm war auch bekannt, dass die Kühe bereits andere Wanderer attackierten. Er wusste, dass sie „herunterspinnen“. So hatte er das genannt. Eine Zeugin sagt aus, der Wirt habe mit dem Bauern deshalb sogar oft gestritten. Der Anwalt des Bauern, Ewald Jenewein, bestreitet das. Er habe nichts von der Gefahr gewusst.

Am 17. Juli 2014, also elf Tage vor dem tödlichen „Unglück“, spaziert etwa Cornelia G. von der Bergstation des Elfer-Lifts zur Pinnisalm, ihren Hund an der Leine. Plötzlich nimmt sie „ein Vibrieren“ wahr, wie sie vor Gericht erzählte. Es ist eine Kuhherde, die auf sie zustürmte. Ihre Familie wird eingekreist, ihr Mann angerempelt. Der Hund schlüpft aus der Leine. Die Kühe ihm nach. Das rettet Cornelia G. das Leben. Der Hüttenwirt Christian S. nimmt einen Rechen und vertreibt das Vieh.

Elf Tage später der nächste Zwischenfall. Nun wandert die Italienerin Laura G. zur Pinnisalm. Ihr Mann und vier kleine Kinder begleiten sie. An der Leine führt sie einen kleinen Beagle und einen Golden Retriever, einen Welpen, der noch nie eine Kuh gesehen hatte. Er beschnuppert ein Kalb. Und schon ist auch Laura G. von der Herde umringt.

Es wird auch für sie lebensgefährlich. Eine Kuh spießt sie auf die Hörner. Ihr Rucksack rettet ihr das Leben. Denn die Spitzen der Hörner bleiben darin stecken. Laura G. schlägt am Boden auf, sie erleidet Schürfwunden und Prellungen. Ihr Mann schreit um Hilfe. Wieder kommt der Hüttenwirt Christian S., prügelt auf die Kühe ein, so fest, dass ein Stock abbricht. Erst mit einem Rechen vertreibt er das Vieh.

Die Herde, so hält das Gericht fest, sei nun „in Aufregung versetzt worden“. Davon konnte die deutsche Touristin Maria K., 45, nichts ahnen.

Nur 15 Minuten nach der Attacke gegen Laura G. wandert auch sie bei Kaiserwetter hinunter zur Pinnisalm. Ihren Hund hält sie an der Leine, fixiert diese mit einem Karabiner an ihrem Gürtel. Er läuft brav auf jener Seite, die der Herde abgewandt ist. Er ist ruhig, er bellt nicht, er greift auch kein Tier an.

Doch die Rinder wittern wieder „Wolf!“. Sie umkreisen die Frau, stoßen sie mit den Hörnen, werfen sie in die Luft. Maria K. will den Karabiner öffnen, doch sie schafft es nicht. Wäre der Hund entkommen, wäre ihr Leben vielleicht gerettet worden, weil die Herde von ihr abgelassen hätte. Doch sie wird zu Tode getrampelt und stirbt noch vor Ort. Ihr Mann sagt vor Gericht aus, sein Leben habe seinen Sinn verloren. Nur der gemeinsame Sohn halte ihn vom Suizid ab.

Der Richter hält nach Schilderung dieses „Unfalls“ fest, dass er nicht passiert wäre, wenn ein Elektrozaun montiert gewesen wäre. Der Richter stellt auch fest, Maria K. wäre noch am Leben, wenn die Tiere zumindest mit Glocken behängt gewesen wären. Maria K. hätte die tobende Herde hören und rechtzeitig flüchten können. Und noch etwas sagt der Richter: Dem Bauern war die touristische Nutzung der Pinnisalm nicht nur bekannt, er hatte Wanderer, Radfahrer und Hunde beobachtet. Er wusste, dass seine Kühe sensibel reagieren. Und weil er all das wusste und nichts zum Schutz der Menschen unternahm, haftet er: für die Begräbniskosten, für das Trauerschmerzensgeld und für eine Rente – 1212 Euro monatlich für den Ehemann und 352 Euro monatlich für das hinterbliebene Kind.

Ein Skandalurteil? Der Niedergang der Almwirtschaft? Ein Beweis dafür, dass wir kein Risiko mehr eingehen wollen? Oder doch einfach nur die präzise richterliche Feststellung, dass Landwirte – so wie andere Unternehmer auch – für ihren Betrieb haften, zumal wenn ihre Tiere auf öffentlichem Grund und in der Nähe von beliebten Ausflugswirten weiden? Die nächste Instanz wird es entscheiden

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ich weiß jetzt zumindest für mich, dass ich in Zukunft noch ein viel größeres Weichei sein werde, wenn ich bei Kühen vorbei muss. Und ich werde mit keinem Hund freiwillig mehr auf den Berg gehen.

 

das bemerkenswerte an der sache ist nicht der hund - sondern das verhalten des bauern - trotz der vorgeschichte. im tv streichelt die mama die kälbchen im stall, weil alles so lieb u zahm ist - zeugen hingegen berichten vom hüttenwirt der die kühe mit einem stock vermöbeln muss u deshalb streit mit dem bauer hat. (edit) wenn du magst, unterstreiche ich dir die essentiellen teile abseits deiner hunde phobie.

 

hunde auf einem öffentlichen grund zu verbieten ist ein seltsamer zugang u jeder kann auf seinem grund u boden (alm, wo es ja garnicht passiert ist) wanderern mit hund den zutritt verbieten.

 

warum wirds nicht gemacht? weil viele naturmenschen hunde haben, u die kohle bringen.

Bearbeitet von Reini Hörmann
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das bemerkenswerte an der sache ist nicht der hund - sondern das verhalten des bauern - trotz der vorgeschichte. im tv streichelt die mama die kälbchen im stall, weil alles so lieb u zahm ist - zeugen hingegen berichten vom hüttenwirt der die kühe mit einem stock vermöbeln muss u deshalb streit mit dem bauer hat. (edit) wenn du magst, unterstreiche ich dir die essentiellen teile abseits deiner hunde phobie.

 

hunde auf einem öffentlichen grund zu verbieten ist ein seltsamer zugang u jeder kann auf seinem grund u boden (alm, wo es ja garnicht passiert ist) wanderern mit hund den zutritt verbieten.

 

warum wirds nicht gemacht? weil viele naturmenschen hunde haben, u die kohle bringen.

 

Ich wollte auf den Rest einfach nicht eingehen und hab halt nur geschrieben was ich für mich aus dem Unglück mitnehme. ;) Ich lese den Artikel halt wie jeden anderen und denk mir, dass das alles halt ziemlich beschissen ist. Wenn das da oben wirklich so arge Problemkühe sind, dann war der Bauer wohl echt zu unvorsichtig. kann sein, weiß ich aber nicht. Ich wollt's aber net diskutieren.

 

 

 

Ich will auch nicht ernsthaft Hunde auf Almen verbieten. Ich selbst hab Schiss vor Kühen und Schiss vor Hunden. Ich werde zB wenn meine Schwägerin oder mein Schwager mit Hund dabei sind sicher nicht mit denen gemeinsam gehen, wenn wo Kühe sind. Da halte ich dann eben ordentlich Abstand (so wie ich das eigtl. eh schon immer gemacht habe - die Situation gab es nur erst ein einziges Mal). Und wenn fremde Menschen mit Hunden in der Nähe sind, werde ich sicher noch vorsichtiger sein. Ich kenn mich ja weder mit Kühen noch mit Hunden aus - jetzt eine Spur mehr - aber das macht mich halt eher vorsichtiger.

 

Ich hoffe, dass keiner finanziell ruiniert wird bei der Geschichte, dass irgendeine Versicherung für Schmerzensgeld aufkommt und dass so ein scheiß nie mehr vorkommt.

 

 

//Nachtrag - wo ich mir gewünscht hätte dass Kühe ausrasten

Ich hab in Saalbach beim Biken (beim Raufkurbeln von unten zum Hochalm Trail) einmal einen Bauer erwischt, wie der zwei kleine Kälber geradezu mißhandelt hat. Meine Frau war auch dabei. Die sind genüsslich neben der Straße in der Sonne gelegen, als er mit seinem Auto und Futter gekommen ist. Er ist ausgestiegen, hat denen das Futter hin geleert und dann angefangen den kleinen Kühen so oft in den Bauch zu treten und sie anzuschreien, bis sie endlich aufgestanden sind. Ich hab beim vorbeiradeln recht grantig "hey? gehts noch?!" geschimpft. Der Typ hat mich so unendlich böse und grantig angeschaut, dass ich mich ehrlich gesagt schon ein bissl vor ihm gefürchtet habe... Weiter getan hab ich nix. Beim Wegfahren mit seinem Auto ist er einer Kuh dann sogar leicht reingefahren (zu kleienr Wendekreis und er hat sie mit der Schnauze an einem Bein erwisch). Die Kuh war aber unverletzt. So, arme Kuh, vertrottelter Arschlochbauer. Ich hab mir gewünscht der wird nieder getrampelt...

 

//Nachtrag Ende

Bearbeitet von GrazerTourer
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So sehr ich den Falter schätze und auch (sehr) oft die Arbeit vom Klenk - da ist er gar ein bissl einseitig unterwegs.

Das mag aber durchaus berechtigt sein, da die Seite des Bauern bisher ja von alle Seiten verteidigt wurde.

 

Mir ist da nur ein bissl zuviel "hätte" und "wäre" dabei (ich weiss, er bezieht sich auf das Urteil!).

Ich pers. glaube, dass auch ein solcher Maschen-Elektrozaun eine heranstürmende Herde nicht abhalten kann.

Die wälzen einfach drüber und dann ist die Geschichte auch erledigt.

 

Die "bis zu 80 Autos pro Tag fahren auf der Strasse" würden mich echt interessieren...aber wie gesagt, vielleicht war ich bisher echt immer auf einer anderen Pinnisalm unterwegs.

 

 

Mein pers. Fazit der Geschichte - Mensch und Natur gehen nur in den seltensten Fällen wirklich gut zusammen.

Eine Seite zieht immer den Kürzeren, vielleicht auch nur deshalb, weil keine der beiden Seiten (für die Natur/Kühe nehme ich jetzt den Bauern) einen Schritt auf den anderen zugehen will oder sich eingesteht, dass die Bedürfnisse der jeweils anderen Seite einfach anders sind, als die eigenen.

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Ich frage mich halt schon auch, ob Tourismus und Weidetierhaltung vielleicht nicht doch schlechter zusammen passen als man das gerne hätte. So traurig es ist, aber der Fall verdeutlicht das doch. Zumindest wird das Unglück dafür sorgen dass alle Seiten vorsichtiger sein werden in Zukunft. Die einen werden ihre Kühe besser unter Kontrolle haben und vielleicht den ein oder anderen Zaun mehr aufstellen (müssen? man wird sehen), und die anderen werden vermutlich mit sehr viel mehr Respekt und Vorwissen mit ihrem Hund und/oder Kindern bei Kühen vorbei gehen.
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Ich pers. glaube, dass auch ein solcher Maschen-Elektrozaun eine heranstürmende Herde nicht abhalten kann.

Die wälzen einfach drüber und dann ist die Geschichte auch erledigt.

+1

Habe mal ein paar herumtollende Jungstiere gesehen (ca. halb so schwer wie eine erwachsene Kuh) die vor lauter Übermut durch einen Elektrozaun durchgerannt sind.

Die waren dann ein bisserl verwundert dass sie am Parkplatz vorm Bauernhof gestanden sind aber sonst hat sie der Draht nicht sonderlich gestört.

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hunde auf einem öffentlichen grund zu verbieten ist ein seltsamer zugang u jeder kann auf seinem grund u boden (alm, wo es ja garnicht passiert ist) wanderern mit hund den zutritt verbieten.

 

warum wirds nicht gemacht? weil viele naturmenschen hunde haben, u die kohle bringen.

 

und weil nicht die Hunde immer automatisch die Schuld haben. Der/die Schuldige sind meistens am anderen Ende der Leine ……

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