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Der Elektroauto - E-Mobilitäts - Thread


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb NoNick:

Ahso, also nix für hysterische Ein-Autobesitzer, die ihr Radl lieber immer drin haben, zumindest wenn das Auto samt radln abgestellt wird

Ich habs net probiert.... Stehend geht da ziemlich sicher nix. So hoch ist er hinten net. 

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb NoNick:

Ahso, also nix für hysterische Ein-Autobesitzer, die ihr Radl lieber immer drin haben, zumindest wenn das Auto samt radln abgestellt wird

wennst allein unterwegs bist, passt ein Radl natürlich rein - man muss halt alle Sitze umlegen.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Gili:

wennst allein unterwegs bist, passt ein Radl natürlich rein - man muss halt alle Sitze umlegen.

Das ist mir klar, aber selbst dann geht's je nach Radgrösse nicht mehr in vielen Autos.

Von stehend geschlichtet 4 radln plus Gepäck hab ich mich eh schon verabschiedet 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 55 Minuten schrieb GrazerTourer:

Puh, hätte ich nicht so Zweifel an Stellantis durch meine Erfahrung, das wäre ein tolles Gefährt für die nächsten Jahrzehnte. Sehr fesch und genau die richtige Größe… 🥰
 

Warum sagst du, dass es kein Navi hat (ist am Bild zu erkennen)? Oder ist das nicht das Testfahrzeug, sondern der, den kaufst?

Bearbeitet von riffer
Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb NoNick:

Das ist mir klar, aber selbst dann geht's je nach Radgrösse nicht mehr in vielen Autos.

Von stehend geschlichtet 4 radln plus Gepäck hab ich mich eh schon verabschiedet 

Als ganzes rein legen geht, so vom Gefühl her schon, wenn es net grad ein 29er mit 800er Lenker und 180mm Gabel ist. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb riffer:

Puh, hätte ich nicht so Zweifel an Stellantis durch meine Erfahrung, das wäre ein tolles Gefährt für die nächsten Jahrzehnte. Sehr fesch und genau die richtige Größe… 🥰
 

Warum sagst du, dass es kein Navi hat (ist am Bild zu erkennen)? Oder ist das nicht das Testfahrzeug, sondern der, den kaufst?

Das Testfahrzeug war schlechter ausgestattet. Der von willhaben hat volle Mitzi Zeugs drin. 

 

Ich hab mit zwei Leuten geredet, die beruflich auch mit Stellantis zu tun haben. Nachdem der 308 den ich nimm kein aller erster ist, hab ich absolut keine Bedenken. 

Bearbeitet von GrazerTourer
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb GrazerTourer:

Das Testfahrzeug war schlechter ausgestattet. Der von willhaben hat volle Mitzi Zeugs drin. 

 

Ich hab mit zwei Leuten geredet, die beruflich auch mit Stellantis zu tun haben. Nachdem der 308 den ich nimm kein aller erster ist, hab ich absolut keine Bedenken. 

Nachdem ein ad hoc Tausch eh gerade nicht möglich ist (in Korneuburg gibt es um dasselbe Geld auch einen), schaue ich mal zu. Gratuliere, das ist vom Auto her eine sehr gute Entscheidung!

Geschrieben

Vorsicht bei Leasing. Der angenommenen Restwert wird am aktuellen Markt sicher nicht erreicht. Für die Differenz bist du zuständig. 
Operative Leasing ist das Zauberwort. Das kostet aus gutem Grund viel mehr. Ansonsten Gebrauchtkauf. Meiner ist 5,5 Jahre alt und wegen dem Batteriedings mache ich mir keine Sorgen. Vom Gefühl her würde ich sagen das Zeug hält viel länger als alle glauben. Frag meinen Prius mit 17 Jahren und Mini Nmh Akku. Wie viele Ladezyklen hat der wohl?

Geschrieben

Am Ende deines Vertrages kannst du das Auto zum garantierten Preis ankaufen und dann am freien Markt weiter verkaufen. Im besten Fall kannst du dann was verdienen beim E Auto wirst du es vermutlich kaum loswerden und viel Geld versenken. In jedem Fall hast du die Scherereien.  
Die Leasinggesellschaft kann es auf deine Kosten verwerten. Dann zahlst du den Lohn der Verwertungsgesellschaft und die Differenz zum Buchwert. Dafür keine Scherereien. 
Beim Verbrenner hat das mit den meisten Marken einigermaßen reibungslos geklappt. Bei sauteuren E Autos mit Minileasingraten wirst du am Ende zahlen was zu zahlen ist. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb NoNick:

Wie ist das zu verstehen?

In Österreich ist es üblich, dass der Leasingnehmer das Restwertrisiko trägt.

Bearbeitet von kapi
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb kapi:

In Österreich ist es üblich, dass der Leasingnehmer das Restwertrisiko trägt.

Einen Bekannten trifft das gerade. Tesla Y. Ich glaube 3 Jahre im Leasing. Er kann um 37.000€ aus dem Leasing Vertrag herausgekauft werden mit knapp 80k km. Darum bekommt man (einen nicht ganz gleichwertigen) schon fast neu. 

Bearbeitet von GrazerTourer
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb GrazerTourer:

Einen Bekannten trifft das gerade. Tesla Y. Ich glaube 3 Jahre im Leasing. Er kann um 37.000€ aus dem Leasing Vertrag herausgekauft werden mit knapp 80k km. Darum bekommt man (einen nicht ganz gleichwertigen) schon fast neu. 

Und wenn er ihn nicht rauskauft?

 

Hab mir durchgelesen, was das  operative leasing ist. Wär fürs firmenauto 100x gscheiter gewesen. Eh super, wie man im Vorfeld "beraten" wird.

 

Weil ma grad bei "Beratung" sind und meine STB es immer noch nicht geschafft hat, mir das mitzuteilen: wenn ich mein Firmenauto daheim lade, wieviel ct/kWh kann ich steuerfrei (für mich, also nicht als Einkommen gewertet) der Firma verrechnen?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb NoNick:

Und wenn er ihn nicht rauskauft?

Dann bleiben der Leasing Vertrag und das Auto teurer als wenn er den neuen Y mit viel größerer Batterie leasen würde... 

vor 8 Minuten schrieb NoNick:

Weil ma grad bei "Beratung" sind und meine STB es immer noch nicht geschafft hat, mir das mitzuteilen: wenn ich mein Firmenauto daheim lade, wieviel ct/kWh kann ich steuerfrei (für mich, also nicht als Einkommen gewertet) der Firma verrechnen?

Reicht das? 

 

https://findok.bmf.gv.at/findok/volltext(suche:Standardsuche)?dokumentId=d03a9c3f-3818-4b44-b021-6dd0ec312229

 

Findet man auch für 2025.

 

Und hier der Rest dazu: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2001/416/P4c/NOR40258411?ResultFunctionToken=80181144-cc5d-4f04-8941-1d293efefa41&Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=BGBl.+II+Nr.&Index=&Titel=EuroStUV+2001&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=4c&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=416%2f2001&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=24.10.2025&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=

Bearbeitet von GrazerTourer
Geschrieben

Welche Vollkasko empfehlt ihr? 

Ich hab den Bus bis letztes Jahr bei der Helvetia gehabt und inzwischen dort auf Haftpflicht umgestellt. Ich mag von meiner Stufe 0 profitieren beim neuen Auto. Focus ist auf meine Frau angemeldet und geht jetzt mit Wechselkennzeuchen zum Bus. Sie hat Stufe 0 bei der Allianz Haftpflicht. Gibt's irgendwelche wichtigen VK Tips für E Autos? Durchblicker sagt "Wüstenrot ist am billigsten". Allerdings auch nur, wenn ich Stufe 0 krieg.... (wovon ich nach 25 unfallfreien Jahren, egal wo, ausgehe). 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb GrazerTourer:

Welche Vollkasko empfehlt ihr? 

Ich hab den Bus bis letztes Jahr bei der Helvetia gehabt und inzwischen dort auf Haftpflicht umgestellt. Ich mag von meiner Stufe 0 profitieren beim neuen Auto. Focus ist auf meine Frau angemeldet und geht jetzt mit Wechselkennzeuchen zum Bus. Sie hat Stufe 0 bei der Allianz Haftpflicht. Gibt's irgendwelche wichtigen VK Tips für E Autos? Durchblicker sagt "Wüstenrot ist am billigsten". Allerdings auch nur, wenn ich Stufe 0 krieg.... (wovon ich nach 25 unfallfreien Jahren, egal wo, ausgehe). 

Deine Stufe wird ja übernommen. Die uniqa hat Freischäden, sprich du wirst nicht hochgestuft. Sie verrechnen dir ca 300.- / übernommenen Schaden und du bleibst in deiner stufe

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb GrazerTourer:

Regelungen durchlesen.... Bin mir nicht sicher ob das wirklich reicht. 

Wie sollte bei einer WB zu Hause sonst der Nachweis erbracht werden? Zettel/Ladevorgang kommen da ja keine raus.

Wie setzen das andere um?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb NoNick:

Wie sollte bei einer WB zu Hause sonst der Nachweis erbracht werden? Zettel/Ladevorgang kommen da ja keine raus.

Wie setzen das andere um?

Ich habe Zweifel, dass das als "Eindeutige Zuordnung" reicht. Ich könnte bei dir ja auch laden....? Aber evtl reicht's eh. 

 

Aus dem Öamtc Link von vorher:

Aufladen des E-Firmenfahrzeugs

Für das Aufladen eines E-Firmenfahrzeugs (E-Auto, E-Bikes, E-Mopeds, E-Motorräder), dass auch privat genutzt werden kann gilt ab 2024 folgendes:

  • Für das unentgeltlich Aufladen in der Arbeit ist kein Sachbezug anzusetzen
  • Zahlen Arbeitgeber das Laden an öffentlichen Ladestationen (via Bereitstellung einer Ladekarte oder durch Kostenerstattung), so sind dafür keine Steuern und Abgaben zu zahlen
  • Die Kosten für das Laden zu Hause können, für die eindeutig dem E-Firmenfahrzeug zuordenbare Strommenge, vom Arbeitgeber steuer- und abgabenfrei ersetzt werden. Hierfür ist ein vom Bundesministerium für Finanzen festgelegter durchschnittlicher Strom-Gesamtpreis (für 2025 gelten 35,889 Cent/kWh / für 2026 gelten 32,806 Cent/kWh) heranzuziehen. Falls die eindeutige Zuordnung zum E-Firmenfahrzeug nicht möglich ist, kann in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 ein Betrag von bis zu 30 Euro pro Kalendermonat steuer- und abgabenfrei ersetzt werden. Rückwirkend mit Jahresbeginn 2023 ist es ausreichend, wenn Lademenge und Ladeort durch das Fahrzeug aufgezeichnet werden oder die eigene Ladestation z. B. mit RFID-Karte bzw. -Chip freigeschalten wird, die/der ausschließlich dem Firmenfahrzeug zugeordnet ist. Hinweis: Für Plug-In-Hybride (PHEV) gilt dies jedoch nicht, ins diesem Fall ist eine Abgeltung der Ladekosten zu Hause als Arbeitslohn zu versteuern.

 

Bearbeitet von GrazerTourer
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb GrazerTourer:

Ich habe Zweifel, dass das als "Eindeutige Zuordnung" reicht. Ich könnte bei dir ja auch laden....? Aber evtl reicht's eh. 

 

Aus dem Öamtc Link von vorher:

Aufladen des E-Firmenfahrzeugs

Für das Aufladen eines E-Firmenfahrzeugs (E-Auto, E-Bikes, E-Mopeds, E-Motorräder), dass auch privat genutzt werden kann gilt ab 2024 folgendes:

  • Für das unentgeltlich Aufladen in der Arbeit ist kein Sachbezug anzusetzen
  • Zahlen Arbeitgeber das Laden an öffentlichen Ladestationen (via Bereitstellung einer Ladekarte oder durch Kostenerstattung), so sind dafür keine Steuern und Abgaben zu zahlen
  • Die Kosten für das Laden zu Hause können, für die eindeutig dem E-Firmenfahrzeug zuordenbare Strommenge, vom Arbeitgeber steuer- und abgabenfrei ersetzt werden. Hierfür ist ein vom Bundesministerium für Finanzen festgelegter durchschnittlicher Strom-Gesamtpreis (für 2025 gelten 35,889 Cent/kWh / für 2026 gelten 32,806 Cent/kWh) heranzuziehen. Falls die eindeutige Zuordnung zum E-Firmenfahrzeug nicht möglich ist, kann in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 ein Betrag von bis zu 30 Euro pro Kalendermonat steuer- und abgabenfrei ersetzt werden. Rückwirkend mit Jahresbeginn 2023 ist es ausreichend, wenn Lademenge und Ladeort durch das Fahrzeug aufgezeichnet werden oder die eigene Ladestation z. B. mit RFID-Karte bzw. -Chip freigeschalten wird, die/der ausschließlich dem Firmenfahrzeug zugeordnet ist. Hinweis: Für Plug-In-Hybride (PHEV) gilt dies jedoch nicht, ins diesem Fall ist eine Abgeltung der Ladekosten zu Hause als Arbeitslohn zu versteuern.

 

Ja, das hab ich gelesen, deswegen meine Frage.

Wallboxen mit Chip hab ich nur in Mehrparteienhäusern, wo eben mehrere Leute eine WB nutzen. 

Nachdem hier einige Firmenfahrzeuge daheim laden dürften, tät mich das interessieren, wie das gehandhabt wird.

 

(auf Tankbelegen steht auch nicht das Fahrzeug oben ;) )

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