ventoux Geschrieben vor 12 Stunden Geschrieben vor 12 Stunden vor 18 Minuten schrieb sake: Sorry, war von mir unklar ausgedrückt: Den Hund(ehalter) sollte das Thema ins Bewusstsein gebracht werden - ebenso den Autofahrern. Strafen kann man ja nicht. Gibt ja angeblich keine Meßmethode.🤔🤔 Dabei könnte man da richtig Geld machen. Würde aber das Verhältnis Auto zu Radfahrer nochmal empfindlich verschlechtern. Zitieren
stef Geschrieben vor 12 Stunden Geschrieben vor 12 Stunden messmethode nicht, aber wenn der überholende nicht den fahrstreifen wechselt, kann man rückschliessen dass der Abstand nicht ausreichend war.... 1 Zitieren
123mike123 Geschrieben vor 12 Stunden Geschrieben vor 12 Stunden Die Polizei kann 1,5m oder 2,0m nicht nur nicht messen sondern auch nicht einschätzen: Recht viele Polizeiautos haben mich noch nicht mit ausreichend Seitenabstand überholt. 1 Zitieren
AndiG65 Geschrieben vor 12 Stunden Geschrieben vor 12 Stunden vor 12 Minuten schrieb ventoux: Strafen kann man ja nicht. Gibt ja angeblich keine Meßmethode.🤔🤔 Dabei könnte man da richtig Geld machen. Würde aber das Verhältnis Auto zu Radfahrer nochmal empfindlich verschlechtern. Nach dieser Logik sollte man sexuelle Belästigung auch nicht verfolgen - würde ja das Verhältnis (mancher) Männer zu den Frauen auch verschlechtern 2 Zitieren
Willy2.0 Geschrieben vor 11 Stunden Geschrieben vor 11 Stunden Es tut sich medial ein Bissel was (viel zu wenig natürlich!) zum Abstand: Thema Abstand von Radfahrenden beim Überholen; sehenswert: https://orf.at/av/video/onDemandVideo14290 (auch eine ÖAMTC Lady aus Tirol im Beitrag gibt Vernünftiges von sich) Und auch der Klaus Robatsch/KfV war wieder im ORF dazu https://oe1.orf.at/player/20250814/804055/1755144548000: so um 2/3 der Überholvorgänge innerorts sind "zu knapp" und NIEMAND scheint auch nur von den 1,5m innerorts bzw. 2m außerorts zu wissen... Die Deutschen haben also eine Art Selbsthilfegruppe gegründet: OpenBikeSensor. ICH WILL DAS AUCH 🙂! Oder halt sonst eine Bewusstseinsbildungskampagne! 1 Zitieren
ventoux Geschrieben vor 11 Stunden Geschrieben vor 11 Stunden vor 37 Minuten schrieb stef: messmethode nicht, aber wenn der überholende nicht den fahrstreifen wechselt, kann man rückschliessen dass der Abstand nicht ausreichend war.... Keine Ahnung ob das aus juristischer Sicht vor Gericht standhält. Das es angeblich keine Meßmethode gibt ist doch Schwachsinn. Der Wille fehlt einfach. 1 Zitieren
FendiMan Geschrieben vor 2 Stunden Geschrieben vor 2 Stunden Bei einer normalen Fahrbahnbreite von 2,40m kann man da durchaus davon ausgehen. Außerorts natürlich. Zitieren
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