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Ist der Wahnsinn auf der Straße ausgebrochen?


Erik
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  • 3 Wochen später...

kann mir wer das gesetz erklären

 

http://wien.orf.at/news/stories/2912045

 

was is annähern

wo beginnt das

oder darf ich die 10km/h beim übergang zur straße haben

dann hab ich kurz vorher noch 30

und wer will das dann wie messen in der bremszohne

auf der straße darf ich ja wieder beschleunigen

oder nicht

 

für mich ist das ein von autofahrern geschriebenes gesetz

das dem autofahrer immer vorrang geben soll

"ich dachte der radfahrer wollte ohnedies stehenbleiben"

und genau so funktioniert das auch in der praxis

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kann mir wer das gesetz erklären

 

http://wien.orf.at/news/stories/2912045

 

was is annähern

wo beginnt das

oder darf ich die 10km/h beim übergang zur straße haben

dann hab ich kurz vorher noch 30

und wer will das dann wie messen in der bremszohne

auf der straße darf ich ja wieder beschleunigen

oder nicht

 

für mich ist das ein von autofahrern geschriebenes gesetz

das dem autofahrer immer vorrang geben soll

"ich dachte der radfahrer wollte ohnedies stehenbleiben"

und genau so funktioniert das auch in der praxis

 

Dass jemand so lange nach in Kraft treten solcher Regelungen, solche Fragen stellt, am Verkehrsgeschehen überhaupt teil nehmen darf, is auch eins der Probleme, die mich beunruhigen. Irgendwann stirbt so ein zum Bersten gefülltes Behältnis mit Kleidern, nur weil ma als Autofahrer dem Vertrauensgrundsatz folgt...

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kann mir wer das gesetz erklären

 

http://wien.orf.at/news/stories/2912045

 

was is annähern

wo beginnt das

oder darf ich die 10km/h beim übergang zur straße haben

dann hab ich kurz vorher noch 30

und wer will das dann wie messen in der bremszohne

auf der straße darf ich ja wieder beschleunigen

oder nicht

 

für mich ist das ein von autofahrern geschriebenes gesetz

das dem autofahrer immer vorrang geben soll

"ich dachte der radfahrer wollte ohnedies stehenbleiben"

und genau so funktioniert das auch in der praxis

Genau so ist es. Leider :mad:.

Das Gesetz wurde anno dazumal geschrieben/beschlossen, als man den KFZ Verkehr fördern und Fußgänger unter die Erde bringen bzw verbannen wollte (in Wien am Ring schön zu sehen, wo es unzählige Unterführungen für Fußgeher gab und noch immer gibt).

Leider wurden gewisse Regelungen (so auch die Fahrradbeleuchtung etc) nur sehr wenig geändert oder auf den neuersten Stand gebracht :o.

 

Und leider wurde auch diese Überfahrt Regelung nicht geändert. Warum sollte ein Radfahrer gegenüber dem anderen KFZ Verkehr benachteiligt werden?

Das einzige Pro Argument für diese Regelung kann nur sein, dass ein KFZ Fahrer sich zu sehr den Hals verdrehen müßte, dass er den Radfahrer auch von weiter Ferne schon sieht und dass dies eben nicht praktikabel oder "angenehm" ist. Daher, wenn der Radfahrer nur 10 km/h fährt, kann er auch nicht so schnell vor oder in die Motorhaube fahren. Allerdings, wie du richtig geschrieben hast, ändert das nichts an der Tatsache, das, wenn der Radler vorher mit erlaubten 30 oder 50 km/h anfährt, er erst kurz vor dem Radfahrübergang die 10 km/h erreichen müßte.

Und außerdem, wenn man etwas nicht sieht, keinen Einblick hat oder sich sonst nicht sicher ist, gilt halt immer noch, dass man dann nicht (eben: gefahrlos) fahren kann und darf :s:.

 

Die Polizei hat halt mal wieder einen Auftrag bekommen, weil es entweder (wieder) viele Beschwerden gegeben oder eine gewisse Lobby interveniert hat, die Radsaison anfängt, etwas Körberlgeld benötigt wird, und, dass man zeigt, dass man auch etwas gegen die verantwortlungslosen, nicht erkennbaren (da ohne Nummerntaferl), sich nie und niemals an die Verkehrsregeln haltenden Raser tut.

 

Und, was legitim ist, sie wollen auch zeigen, dass gewisse Regeln (schauen, Handzeichen geben, Ausrüstungen zB Licht am Abend) wichtig und auch einzuhalten sind, die für ein gutes respektvolles Miteinander notwendig sind. Nach ein paar Wochen werden sie sich dann wieder anderen Themen widmen (müssen; wie zB Terrorbekämpfung, Kopftuchverbot, Ünerholen bzw Nichtanhalten beim Zebrastreifen, Sicherheitsabstand beim Überholen von Zweispurigen usw).

 

 

du hast also auch keine antwort!?

Vom Schröder :rofl:?

Außer pseudogscheite Dummgelabereien und Verniedlichungen ist da doch nur sehr selten etwas sinnvolles oder gar gescheites gekommen :o.

Eine Diskussion stören und ins lächerliche ziehen dafür um so eher.

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Die Polizei hat halt mal wieder einen Auftrag bekommen, weil es entweder (wieder) viele Beschwerden gegeben oder eine gewisse Lobby interveniert hat, die Radsaison anfängt, etwas Körberlgeld benötigt wird, und, dass man zeigt, dass man auch etwas gegen die verantwortlungslosen, nicht erkennbaren (da ohne Nummerntaferl), sich nie und niemals an die Verkehrsregeln haltenden Raser tut.

 

völlig richtig erkannt, alt aber trotzdem die Zukunft für Wien

https://derstandard.at/1348284742224/Rad-Rambos-FPOe-Wien-wagt-neuen-Vorstoss-fuer-Radkennzeichen

 

Und, was legitim ist, sie wollen auch zeigen, dass gewisse Regeln (schauen, Handzeichen geben, Ausrüstungen zB Licht am Abend) wichtig und auch einzuhalten sind, die für ein gutes respektvolles Miteinander notwendig sind. Nach ein paar Wochen werden sie sich dann wieder anderen Themen widmen (müssen; wie zB Terrorbekämpfung, Kopftuchverbot, Ünerholen bzw Nichtanhalten beim Zebrastreifen, Sicherheitsabstand beim Überholen von Zweispurigen usw).

 

Ebenfalls völlig richtig, wer das Pech hat in eine SG-Aktionsfalle zu tappen, der/die hat Pech gehabt, kann sich aber über die tausend Momente freuen wo er/sie dabei straffrei davongekommen ist.

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Gegen Wien als Stadt der Radfahrer spricht leider

 

völlige Ignoranz der Politiker - nichts außer Blabla - Klimaziele haha

Ein Radwegenetz, welches eigentlich keines ist, zum Teil auf die Straße gemalte Linien, das schreckt die Autofahrer unheimlich ab

Smombis und Volltrxxx, welche am, wenn schon zufällig Radweg mit eigenem Baukörper vorhanden, auf diesem flanieren

eine unkollegiale, negative Grundeinstellung ALLER Verkehrsteilnehmer

 

und

 

saublöde Radidoten, welche mit einer unglaublichen Fahrweise Polizei und Politik geradezu herausfordern

 

und

 

ganz ehrlich - die eMopeds am Radweg wirken auch nicht deeskalierend.

 

Ich bin soo froh, dass ich maximal 5 Kilometer brauche um den urbanen Lebensbereich zu entfliehen und auf einem staubigen oder gatschigen Feldweg bin und meine heilige Ruhe habe.

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Ich bin soo froh, dass ich maximal 5 Kilometer brauche um den urbanen Lebensbereich zu entfliehen und auf einem staubigen oder gatschigen Feldweg bin und meine heilige Ruhe habe.

 

:toll:

Einer der Gründe warum ich mir hier am Rande des Nationalpark Kalkalpen als Radfahrer, eigentlich als Mensch so privilegiert fühle.

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bei der Aktion geht es ja vor allem um den Hotspot Argentinierstraße...wenn ich mich nicht täusch geht es da bergab, und wer das Video angesehen hat wird evtl. bemerken dass sogar während der Aufnahme im Hintergrund zwei Radfahrer an der Polizei vorbei und über die Straße brettern.. ich denk dass sich viele Radfahrer in Wien selbst über, und ihren Bremsweg unterschätzen. und das auf einen Radwegnetz das nicht für den täglichen Gebrauch, sondern maximal für die Fahrt zum Eisgeschäft am Wochenende ausgelegt ist.
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kann mir wer das gesetz erklären

 

http://wien.orf.at/news/stories/2912045

 

was is annähern

wo beginnt das

oder darf ich die 10km/h beim übergang zur straße haben

dann hab ich kurz vorher noch 30

und wer will das dann wie messen in der bremszohne

auf der straße darf ich ja wieder beschleunigen

oder nicht

 

Ich habe letztens auf der fast autofreien Ringstraße für 70 statt 50 mit dem Auto auch über 70 Euronen bezahlt

Vielleicht kannst mir dieses unsinnige Gesetz erklären das man auf einer freien 4spurigen Straße nicht schneller fahren darf .

Oder auch nicht lange her in der Fußunterführung beim Bahnhof Liesing . Auch an die 70 Euronen wegen Fahrradfahren im Schritttempo .

Wo mag da der Sinn des Gesetzes sein ? @derDiem , ev. kannst da einen Sinn erkennen .

Aber die Argentinierstr. u. ganz extrem auch die Margaretenstr. wird doch von suizidgefährdeten Irren befahren . Ich würde ja vor jeder Kreuzung Bremshügeln einbauen .

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Genau so ist es. Leider :mad:.

Das Gesetz wurde anno dazumal geschrieben/beschlossen, als man den KFZ Verkehr fördern und Fußgänger unter die Erde bringen bzw verbannen wollte (in Wien am Ring schön zu sehen, wo es unzählige Unterführungen für Fußgeher gab und noch immer gibt).

Leider wurden gewisse Regelungen (so auch die Fahrradbeleuchtung etc) nur sehr wenig geändert oder auf den neuersten Stand gebracht :o.

 

Und leider wurde auch diese Überfahrt Regelung nicht geändert. Warum sollte ein Radfahrer gegenüber dem anderen KFZ Verkehr benachteiligt werden?

Das einzige Pro Argument für diese Regelung kann nur sein, dass ein KFZ Fahrer sich zu sehr den Hals verdrehen müßte, dass er den Radfahrer auch von weiter Ferne schon sieht und dass dies eben nicht praktikabel oder "angenehm" ist. Daher, wenn der Radfahrer nur 10 km/h fährt, kann er auch nicht so schnell vor oder in die Motorhaube fahren. Allerdings, wie du richtig geschrieben hast, ändert das nichts an der Tatsache, das, wenn der Radler vorher mit erlaubten 30 oder 50 km/h anfährt, er erst kurz vor dem Radfahrübergang die 10 km/h erreichen müßte.

Und außerdem, wenn man etwas nicht sieht, keinen Einblick hat oder sich sonst nicht sicher ist, gilt halt immer noch, dass man dann nicht (eben: gefahrlos) fahren kann und darf :s:.

 

Die Polizei hat halt mal wieder einen Auftrag bekommen, weil es entweder (wieder) viele Beschwerden gegeben oder eine gewisse Lobby interveniert hat, die Radsaison anfängt, etwas Körberlgeld benötigt wird, und, dass man zeigt, dass man auch etwas gegen die verantwortlungslosen, nicht erkennbaren (da ohne Nummerntaferl), sich nie und niemals an die Verkehrsregeln haltenden Raser tut.

 

Und, was legitim ist, sie wollen auch zeigen, dass gewisse Regeln (schauen, Handzeichen geben, Ausrüstungen zB Licht am Abend) wichtig und auch einzuhalten sind, die für ein gutes respektvolles Miteinander notwendig sind. Nach ein paar Wochen werden sie sich dann wieder anderen Themen widmen (müssen; wie zB Terrorbekämpfung, Kopftuchverbot, Ünerholen bzw Nichtanhalten beim Zebrastreifen, Sicherheitsabstand beim Überholen von Zweispurigen usw).

 

 

 

Vom Schröder :rofl:?

Außer pseudogscheite Dummgelabereien und Verniedlichungen ist da doch nur sehr selten etwas sinnvolles oder gar gescheites gekommen :o.

Eine Diskussion stören und ins lächerliche ziehen dafür um so eher.

 

ich glaube mich erinnern zu können dass diese 10km/h annäherungsvorschrift noch nicht allzulange existiert

 

Ich habe letztens auf der fast autofreien Ringstraße für 70 statt 50 mit dem Auto auch über 70 Euronen bezahlt

Vielleicht kannst mir dieses unsinnige Gesetz erklären das man auf einer freien 4spurigen Straße nicht schneller fahren darf .

Oder auch nicht lange her in der Fußunterführung beim Bahnhof Liesing . Auch an die 70 Euronen wegen Fahrradfahren im Schritttempo .

Wo mag da der Sinn des Gesetzes sein ? @derDiem , ev. kannst da einen Sinn erkennen .

Aber die Argentinierstr. u. ganz extrem auch die Margaretenstr. wird doch von suizidgefährdeten Irren befahren . Ich würde ja vor jeder Kreuzung Bremshügeln einbauen .

 

das 10km/h gesetz/verordnung finde ich insoferne nicht in ordnung weils natürlich wieder den autoverkehr

auf kosten der radfahrer bevorzugt

aber ich versteh auch nicht wie ich es einhalten soll

wo genau der bereich ist in dem ich nur noch 10km/h fahren darf

oder ist das einfach nur ein gummiparagraf

 

für die Ringstraße zb könnte es auch die regelung geben

dass man mit dem auto schneller fahren kann wenn wenig verkehr ist

aber wer stellt das wie fest ob gerade wenig verkehr ist

 

bei der Aktion geht es ja vor allem um den Hotspot Argentinierstraße...wenn ich mich nicht täusch geht es da bergab, und wer das Video angesehen hat wird evtl. bemerken dass sogar während der Aufnahme im Hintergrund zwei Radfahrer an der Polizei vorbei und über die Straße brettern.. ich denk dass sich viele Radfahrer in Wien selbst über, und ihren Bremsweg unterschätzen. und das auf einen Radwegnetz das nicht für den täglichen Gebrauch, sondern maximal für die Fahrt zum Eisgeschäft am Wochenende ausgelegt ist.

 

muss man in dem moment auch voll drüberbrettern

sonst wird man aufgehalten und zahlt strafe

 

aber was viel wichtiger ist in dem reframing des ORF https://en.wikipedia.org/wiki/Cognitive_reframing

mit keinem wort wird erwähnt dass da wartelinien für die autofahrer auf die straße gemalt sind

und zusätzlich noch ein zebrastreifen die straße quert

und er sich dem bereich ohnedies nur sehr langsam und mit erhöhter aufmerksamkeit nähern darf

vorallem in dem bereich wo damit zu rechnen ist das sich radfahrer mit erhöhter geschwindigkeit nähern

 

aber https://derstandard.at/1271378479734/Verkehr-Vierzig-Prozent-der-Lenker-ignorieren-Schutzweg#

warum wird das eigentlich nicht kontrolliert

anstatt radfahrer zu belästigen

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ich glaube mich erinnern zu können dass diese 10km/h annäherungsvorschrift noch nicht allzulange existiert

 

 

 

das 10km/h gesetz/verordnung finde ich insoferne nicht in ordnung weils natürlich wieder den autoverkehr

auf kosten der radfahrer bevorzugt

aber ich versteh auch nicht wie ich es einhalten soll

wo genau der bereich ist in dem ich nur noch 10km/h fahren darf

oder ist das einfach nur ein gummiparagraf

 

für die Ringstraße zb könnte es auch die regelung geben

dass man mit dem auto schneller fahren kann wenn wenig verkehr ist

aber wer stellt das wie fest ob gerade wenig verkehr ist

 

 

 

muss man in dem moment auch voll drüberbrettern

sonst wird man aufgehalten und zahlt strafe

 

aber was viel wichtiger ist in dem reframing des ORF https://en.wikipedia.org/wiki/Cognitive_reframing

mit keinem wort wird erwähnt dass da wartelinien für die autofahrer auf die straße gemalt sind

und zusätzlich noch ein zebrastreifen die straße quert

und er sich dem bereich ohnedies nur sehr langsam und mit erhöhter aufmerksamkeit nähern darf

vorallem in dem bereich wo damit zu rechnen ist das sich radfahrer mit erhöhter geschwindigkeit nähern

 

aber https://derstandard.at/1271378479734/Verkehr-Vierzig-Prozent-der-Lenker-ignorieren-Schutzweg#

warum wird das eigentlich nicht kontrolliert

anstatt radfahrer zu belästigen

 

 

Usw usw

Mein Einzeiler dazu: das von Fahrradfahrern ausgehende Gefahrenpotential ist zwar nicht null aber doch enden wollend - im Vergleich zu Kfz und Schwerfahrzeugen (oder wie oft hat ein Radfahrer schon jemand totgefahren? So in letzter Zeit halt....)

 

Da könnte dann vor allem die Kassa woanders viel lauter klingeln, denn das was überbleibt ist unangepaßte Fahrweise, da gäbe es andere Baustellen.

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Recht gehabt u haben aber den Rest des Lebens im Rollstuhl zu verbringen ist halt auch nicht das gelbe vom Ei. Warum bleut man auch den Kindern jahrelang ein wenn eine Straße zu queren ist ( egal wo ) stehenzubleiben und sich zu vergewissern dass keine Gefahr droht . Obwohl vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen und somit immer im Recht .

Und kaum sitzt jemand am Fahrrad scheind das eigene Leben nichts mehr wert zu sein . Hauptsache schnell weiterkommen u. etwaiges Recht mit aller Macht durchsetzen . Und das diese 10km/h vom Gesetzgeber aus Sorge um das Leben des Radfahrers bestimmt wurden ist ja auch nicht auszuschließen .

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Ich habe letztens auf der fast autofreien Ringstraße für 70 statt 50 mit dem Auto auch über 70 Euronen bezahlt

Vielleicht kannst mir dieses unsinnige Gesetz erklären das man auf einer freien 4spurigen Straße nicht schneller fahren darf .

Oder auch nicht lange her in der Fußunterführung beim Bahnhof Liesing . Auch an die 70 Euronen wegen Fahrradfahren im Schritttempo .

 

Wenn man dir den Sinn dieser Gesetze (wirklich) erklären müsste, dann hätte das Erklären für sich schon keinen Sinn, weil du dann (ebensowenig) in der Lage wärst, den Sinn der Erklärung zu verstehen. Auf gut wienerisch: "Stö di do net so deppert!".

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So und jetzt zu der 10km/h Regel: Eine Radüberfahrt, konkret z.B. die in der Argentinierstraße, lässt dem Autofahrer in Annäherung an diese aufgrund der Lage des Radweges und der Gebäude nur eingeschränkte Sicht auf allenfalls sich annähernde Radfahrer. Selbst wenn du mit einem PKW vor der Radüberfahrt anhältst (Also Fahrzeugfront steht noch vor dem Radweg), ist die Position des PKW-Lenkers deutlich weiter hinten. Selbst wenn der Radweg auf eine Distanz von rund 15m einsehbar wäre, was aufgrund der örtlichen Gegegebenheiten oftmals nicht erreicht werden kann, werden diese 15 m von einem Radfahrer mit 30km/h in weniger als 2 sec. zurück gelegt.

 

Das heisst, dass der Autofahrer bei für ihn freiem Annäherungssektor den Entschluss fasst los zu fahren, dann los fährt (zu diesem Zeitpunkt hat auch der Radfahrer noch keine Sicht auf das sich gerade in Bewegung setzende Auto!) und damit haben BEIDE keine Chance mehr, den Zusammenstoß zu vermeiden, weil weder der PKW die Konfliktzone in der zur Verfügung stehenden Zeit räumen, noch der Radfahrer sein Fahrzeug zum Stillstand bringen kann.

 

Ähnliche Situation ist das rechts Abbiegen über einen Radweg. Du hast aus fast keinem PKW die Chance, den Radweg rechts hinter dir so zu überblicken, dass du einen (zu) schnell heran nahenden Radfahrer sicher erkennen kannst.

 

Demhingegen ist der Sekundenweg bei 10km/h nur 2,7m, sodass für die im Beispiel oben 15m 5,5 Sekunden zur Verfügung stehen, sodass es sich für alle Beteiligten ausgeht.

 

Und natürlich schützen die 10km/h auch den Radfahrer vor Fehlverhalten der Autofahrer, weil er einen sehr kurzen Anhalteweg hat.

 

Meiner Meinung nach sind daher sowohl die Bestimmung als auch deren Einhaltung durchaus sinnvoll.

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@ derDim: ist doch egal ob da ein Zebrasteifen, oder von mir aus auch eine Stopptafel steht, wenn da ein Radfahrerübergang ist, und nur 10 km/h erlaubt ist, ist das einzuhalten. Im Weinviertel gibt es eine Landesbahn, und die quert öfters einen asphaltierten Feld/Radweg. Da steht auch eine Stopptafel. Und obwohl ich im flachem Marchfeld rechts und links kilometerweit die Bahnstrecke sehe und klar erkennen kann dass sich keine Bahn nähert habe ich zu stoppen... und nein, Sinn sehe ich da keinen..

 

eine Frechheit hingegen finde ich wie bei ekos1 und der armen Frau in dem Video abkassiert wurde, eine mündliche Abmahnung hätte da wohl gereicht...

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So und jetzt zu der 10km/h Regel: Eine Radüberfahrt, konkret z.B. die in der Argentinierstraße, lässt dem Autofahrer in Annäherung an diese aufgrund der Lage des Radweges und der Gebäude nur eingeschränkte Sicht auf allenfalls sich annähernde Radfahrer. Selbst wenn du mit einem PKW vor der Radüberfahrt anhältst (Also Fahrzeugfront steht noch vor dem Radweg), ist die Position des PKW-Lenkers deutlich weiter hinten. Selbst wenn der Radweg auf eine Distanz von rund 15m einsehbar wäre, was aufgrund der örtlichen Gegegebenheiten oftmals nicht erreicht werden kann, werden diese 15 m von einem Radfahrer mit 30km/h in weniger als 2 sec. zurück gelegt.

 

Das heisst, dass der Autofahrer bei für ihn freiem Annäherungssektor den Entschluss fasst los zu fahren, dann los fährt (zu diesem Zeitpunkt hat auch der Radfahrer noch keine Sicht auf das sich gerade in Bewegung setzende Auto!) und damit haben BEIDE keine Chance mehr, den Zusammenstoß zu vermeiden, weil weder der PKW die Konfliktzone in der zur Verfügung stehenden Zeit räumen, noch der Radfahrer sein Fahrzeug zum Stillstand bringen kann.

 

Ähnliche Situation ist das rechts Abbiegen über einen Radweg. Du hast aus fast keinem PKW die Chance, den Radweg rechts hinter dir so zu überblicken, dass du einen (zu) schnell heran nahenden Radfahrer sicher erkennen kannst.

 

Demhingegen ist der Sekundenweg bei 10km/h nur 2,7m, sodass für die im Beispiel oben 15m 5,5 Sekunden zur Verfügung stehen, sodass es sich für alle Beteiligten ausgeht.

 

Und natürlich schützen die 10km/h auch den Radfahrer vor Fehlverhalten der Autofahrer, weil er einen sehr kurzen Anhalteweg hat.

 

Meiner Meinung nach sind daher sowohl die Bestimmung als auch deren Einhaltung durchaus sinnvoll.

 

vielen Dank! sehr gut erläutert!

wobei ich sagen muss, ich kannte die Regel mit den 10 km/h nicht!

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@ noDoc: die (Un)Sinnfrage der 10 km/h Regel ergibt sich für mich nicht aus der Notwendigkeit vorausschauend zu fahren, sondern das ein Rad in der Stadt in der Regel keinen Geschwindigkeitsmesser hat, und ich auch auf weit einsichtigen Radüberfahrten gestraft werden kann wo ich 15 km/h unterwegs bin. Weiters ist diese Regel für mich schon ein Armutszeugnis der Stadtplaner, da anscheinend schon davon ausgegangen wird dass eine Radüberfahrt in der Regel nicht einsichtig ist, und zur Sicherheit aller nur mit 10 km/h befahren werden kann. Wäre es denn nur eine Ausnahme, könnte man diese wenigen Stellen extra kennzeichnen.

Insofern sollte die Regel heißen: Fahren sie in der Stadt besser nicht mit dem Rad, sie ist für Autos geplant und gebaut, und wenn doch, dann bitte nur mit 10 km/h.. das wäre wenigstens ehrlich.

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So und jetzt zu der 10km/h Regel: Eine Radüberfahrt, konkret z.B. die in der Argentinierstraße, lässt dem Autofahrer in Annäherung an diese aufgrund der Lage des Radweges und der Gebäude nur eingeschränkte Sicht auf allenfalls sich annähernde Radfahrer. Selbst wenn du mit einem PKW vor der Radüberfahrt anhältst (Also Fahrzeugfront steht noch vor dem Radweg), ist die Position des PKW-Lenkers deutlich weiter hinten. Selbst wenn der Radweg auf eine Distanz von rund 15m einsehbar wäre, was aufgrund der örtlichen Gegegebenheiten oftmals nicht erreicht werden kann, werden diese 15 m von einem Radfahrer mit 30km/h in weniger als 2 sec. zurück gelegt.

 

Das heisst, dass der Autofahrer bei für ihn freiem Annäherungssektor den Entschluss fasst los zu fahren, dann los fährt (zu diesem Zeitpunkt hat auch der Radfahrer noch keine Sicht auf das sich gerade in Bewegung setzende Auto!) und damit haben BEIDE keine Chance mehr, den Zusammenstoß zu vermeiden, weil weder der PKW die Konfliktzone in der zur Verfügung stehenden Zeit räumen, noch der Radfahrer sein Fahrzeug zum Stillstand bringen kann.

 

Ähnliche Situation ist das rechts Abbiegen über einen Radweg. Du hast aus fast keinem PKW die Chance, den Radweg rechts hinter dir so zu überblicken, dass du einen (zu) schnell heran nahenden Radfahrer sicher erkennen kannst.

 

Demhingegen ist der Sekundenweg bei 10km/h nur 2,7m, sodass für die im Beispiel oben 15m 5,5 Sekunden zur Verfügung stehen, sodass es sich für alle Beteiligten ausgeht.

 

Und natürlich schützen die 10km/h auch den Radfahrer vor Fehlverhalten der Autofahrer, weil er einen sehr kurzen Anhalteweg hat.

 

Meiner Meinung nach sind daher sowohl die Bestimmung als auch deren Einhaltung durchaus sinnvoll.

 

so wie du das darstellst müsste es eigentlich ständig knallen

oder eine schlange an autos vor dem radübergang stehen

 

das es nicht so ist zeigt

das die radfahrer vernünftiger sind als immer behauptet wird

und die autofahrer sich nicht an die gesetze halten

 

Und kaum sitzt jemand am Fahrrad scheind das eigene Leben nichts mehr wert zu sein . Hauptsache schnell weiterkommen u. etwaiges Recht mit aller Macht durchsetzen .

 

also mir ist mein leben noch immer was wert wenn ich auf dem rad sitze

und welche macht hab ich oder andere radfahrer mein recht durchzusetzen?

 

@ derDim: ist doch egal ob da ein Zebrasteifen, oder von mir aus auch eine Stopptafel steht, wenn da ein Radfahrerübergang ist, und nur 10 km/h erlaubt ist, ist das einzuhalten.

 

wie soll ich die 10km/h annäherung einhalten

wenn ich nicht weiß und mir auch niemand sagen kann (du auch nicht)

wo diese annäherung beginnt

steht auch nicht in der stvo

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40128464

§ 68. Verhalten der Radfahrer.

 

(3a) Radfahrer dürfen sich Radfahrerüberfahrten, wo der Verkehr nicht durch Arm- oder Lichtzeichen geregelt wird, nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h nähern und diese nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend befahren.

 

 

und warum sollten sich nicht auch autofahrer an die gesetzte in dem bereich halten müssen

 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40128456

§ 9. Verhalten bei Bodenmarkierungen.

 

(2) Der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, hat einem Fußgänger oder Rollschuhfahrer, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Zu diesem Zweck darf sich der Lenker eines solchen Fahrzeuges einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, daß er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann, und er hat, falls erforderlich, vor dem Schutzweg anzuhalten. In gleicher Weise hat sich der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, vor einer Radfahrerüberfahrt zu verhalten, um einem Radfahrer oder Rollschuhfahrer, der sich auf einer solchen Radfahrerüberfahrt befindet oder diese erkennbar benützen will, das ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.

 

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@ der Dim: ich geh davon aus das es so ausgelegt wird dass du unmittelbar davor, also ganz knapp, nur 10 km/h fahren darfst. Ob du das durch eine Vollbremsung erreichst, bleibt dir überlassen..
Das bleibt solange mir überlassen, bis die Polizei bei der Schwerpunktaktion dann plötzlich 50m weiter vorne misst..

 

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