Am besten ist die Kontaktaufnahme mit der aufnehmenden Dienststelle, also das Wachzimmer, welches die Anzeige entgegengenommen hat.
Der Geschädigte kann natürlich nur dann von der Polizei über die Auffindung benachrichtigt werden, wenn das Diebsgut auch zugeordnet werden konnte. Und das geht im Normalfall nur dann, wenn eine Geräte- oder Seriennummer bekannt ist.
Viel Glück!