Stimme NoWin vollkommen zu. Vor allem wenn es um die Anfechtung der Glaubwürdigkeit der vorgelegten Rechnung geht. Zumindest aber würde ich dir (sofern du es nicht schon getan hast) eine Rechtsberatung ans Herz legen. Vielleicht kann dir bereits so geholfen und wertvolle Tipps gegeben werden.
Das wesentliche Problem dürfte in deinem Fall ein allfälliger gutgläubiger Erwerb des Bikes durch den Käufer sein. Wusste der von der Eigenschaft als Diebesgut nichts (oder man kann dies nicht nachweisen), so ist er der rechtmäßige Eigentümer und du kannst nur gegenüber dem Hehler/Dieb deine Ansprüche geltend machen.
Die vorgelegte Rechnung dürfte entsprechend deiner Beschreibung allerdings eine mehr als dürftige Beweiskraft aufweisen. (keine UID, Betrag, Rechnungsnummer etc.)
Der von dir angesprochene Sachverständige kann natürlich die Übereinstimmung der Anbauteile bestätigen. Auch kann er möglicherweise bestätigen, dass es kein Cdale ist. Ob es einen eigenen Sachverständigen für Fahrradtechnik oä. gibt weiß ich nicht. Eventuell kann dir Cdale selbst bestätigen, dass es kein Rahmen von ihnen ist. Dies hilft dir allerdings nicht weiter, da du nachweisen musst, dass es dein Eigentum ist.
PS: Konntest du die Rahmennummer deines Bikes auch nachweisen?