[quote name=']Ja' date=' meine die Landesgerichtsstraße. Sie ist mit dem Auto aus einer Ausfahrt rausgekommen und hat ned nach rechts geschaut. Ich hatte keine Chance auszuweichen, oder zu bremsen.[/quote']
wenn die aus einer ausfahrt kommt ( ruhender verkehr) hat sie nachrang gegenüber dem fliesenden vehrkehr. dazu gehörst auch DU .
ob sie alleine daran schuld ist, ist schwer zu sagen da man stehts angepasst und stets bremsbereit fahren muss. das heißt, wenn du eine ausfahrt siehst musst du damit rechnen das da einer rauskommt.
idr hat dann jeder eine teilschuld, weil sie ja sicher nicht grob fahrlässig gehandelt hat. hat keiner von beiden eine schaden endet sowas meist mit einem shake hands und auf nimmer wieder sehen.
ist bei dir was hin? bist du verletzt worden? ist an ihrem auto was hin? schmerzensgeld kann man zivilrechtlich einklagen.
oft ist es so, das man sich dann außergerichtlich einigt. du zeigst sie an und stellst mit einem anwalt eine zivilrechtliche klage von der summme x. bevor das vor gericht geht zahlen die meisten um keinen weitere ärger zu bekommen.
btw bin kein anwalt, sondern spreche nur aus eigener erfahrung